hallo7 schrieb:
Erstwohnsitz und vllt Zweitwohnsitz gleich wie jetzt und ab dann ist für jeden weiteres/n Grundstück/Wohnsitz das/den man nicht komerziell nutzt (also z.B. vermietet/verpachtet/landwirtschaftlich nutzt) eine Steuer zu zahlen - egal ob Privatperson oder Unternehmen.
Das würde nur an die Mieter weitergereicht, trifft also nicht die Erben, sondern lediglich deren Mieter.
Niemand zahlt selbst Grundsteuer auf vermietete Immobilien und das zeigt doch deutlich, wie viel der Erbschaftssteuer auf vermietete Immobilien der Erbe selbst zahlen würde. Nur bei den Dümmsten wären das auf lange Sicht mehr als 0,00 EUR.
Für die Betroffenen Erblasser: DIe Freibeträge bei der Schenkungssteuer sind die gleichen, wie bei der Erbschaftssteuer ... nur beziehen sich diese Frebeträge auf einen Zeitraum von 10 Jahren.
Du kannst als (Ehe)Partner "nur" 500.000 steuerfrei erben ... aber du kannst dir alle 10 Jahre den gleichen Betrag steuerfrei schenken lassen.
Diese Freibeträge finde ich komisch, denn ich halte wahlweise die Summe für zu hoch, oder den zeitraum für zu kurz.
Wer richtig reich ist, der schenkt seinen Kindern und (Ehe)Partnern alle 10 Jahre ne halbe Million, und ist bis zu seinem Tod auf diese Weise viellicht schon gut 2 Mio los (ich bin mir unsicher, ob sich diese Freibeträge auf den Schenker oder auf den Beschenkten beziehen ... bei letzterem wäre die Summe deutlich höher).
Und auf diese Weise kann man auch eine Luxus-Villa stückchenweise und über einen längeren Zeitraum hinweg "vererben".
Es bleibt aber der Fakt, dass die meisten Kleinerben steuerfrei über den Tisch gehen ... wer nicht viel vererben kann, bnraucht also auch keine Angst vor höherer Erbschaftssteuer haben. Den würden eher niedrigere Freibeträge schocken.
Eine Variante, die unteren Einkommensklassen (also die, die arbeiten und dafür teilweise sogar mehr als Mindestlohn kriegen) zu entlasten, wäre die Anhebung der Freibeträge bei der Einkommensteuer.
Momentan liegen die bei knapp 9,5k Jahresbruttoeinkommen für Ledige bzw. 19k für verheiratete und rechtlich Gleichgestellte Paare (warum eigentlich, wo doch die Doppelerwerbstätigkeit Standard ist?). ... man kann also nichtmal €1.000,- im Monat stsuerfrei verdienen. Und die, die in der Nähe dieser Freibeträge liegen, tun teufel was, um ihre Jahreseinnahmen unter diesen Betrag zu drücken (eigentlich unnötige Neuanschaffungen, die im Grunde nur der Steuervermeidung dienen ... machen die großen ja nicht anders).
Wenn der Staat sich dabei nicht selbst in die Tasche greifen würde (so doof ist nichtmal der deutsche Staat), wäre Hartz4 dank der hohen Mieten bei den meisten zu versteuerndes Einkommen (allerdings dann nur mit 1 oder 2 %).
Noch ein Punkt für die Attracktivität von Hartz4 ... denn das ist steuefrei. Ein Beispiel:
Alleinstehender Mann ... 50m²-Wohnung - €500,- kalt und 150 - 200 EUR Nebenkosten ... also ~700 warm.
Hartz4-Satz oben drauf ...Einkommen ca. 1.150,- im Monat und damit 13.800 Jahresbrutto.
Wäre das Einkommen aus Arbeit, dann wären bereits €730,- Einkommenssteuer fällig.
Der, der für den gleichen Betrag arbeitet, hat unterm Strich also knapp 700,- (eine Monatswarmmiete) weniger in der Tasche, als der Hartz4-Bezieher mit gleichem Bedarf.
Oder anders rum ... dieser Freibetrag ist viel zu niedrig und belastet sogar Einkommen auf Hartz4-Niveau.
Eine weitere Anpassung, die meiner Meinung nach überfällig ist, wäre die Anpassung der Steuerklassen ... die 42% greifen mMn zu früh (denn die zahlt jeder mit einem Jahresbrutto über 60.000).
Ab 5k Bruttomonatsgehalt steigt die Steuerlast also einfach nicht mehr an ... bis man dann (ab über 21.000 Monatsbrutto) tatsächlich 45% zahlen muss ... und mit diesem Steuersatz wird auch nicht das gesamte Einkommen belastet, sondern lediglich der Betrag, mit dem man ÜBER 260.000 liegt. Wer also 300.000 im Jahr verdient, zahlt auf 260.000 42% Einkommenssteuern (dieses Einkomen wird also genauso stark belastet, wie bei jemandem, der nichtmal ein Viertal davon verdient) ... und lediglich auf die übrigen 40.000 werden 45% fällig. Wenn man das korrekt berechnet, dann wird ein solches Einkommen insgesamt also nur mit ca 43% besteuert. (Das nur als Hinweis, weil oft so getan wird, als müsse man auf 300.000 Jahresbrutto gleich mal 135.000 Steuer abdrücken ... tatsächlich sind es "nur" 127.000, weil sich die 45% eben nicht auf das gesamte Einkommen beziehen).
Diese Steuerstaffelung stammt aus einer Zeit, als 30.000 Jahresbrutto noch ein "gutes Gehalt" waren.
Würde man die Steuerklassen insgesamt etwas nach oben verschieben und damit gleichzeitig den Freibetrag anheben, dann würde das durchschnittliche und geringe Einkommen entlasten.
Wenn man hingegen alle gleichermaßen entlasten will, dann profitieren die hohen Einkommen davon einfach etwas mehr, als die niedrigen ... und das zementiert eben das "die Reichen bleiben reich, und die Armen bleiben arm".