NotNerdNotDau schrieb:
Genau so soll es auch sein und wenn es in Kanada funktioniert, warum nicht auch in Deutschland?
Du musst in Deutschland für eine Einbürgerung finanziell auf eigenen Füßen stehen - Ein
wanderung in Sozialsysteme mag es geben ... eine Ein
bürgerung in diese Systeme ist nie vorgesehen gewesen.
Die Vorraussetzung für einen Antrag auf Einbürgerung umfassen in Deutschland eine durchgehende Tätigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis für einen gewissen Zeitraum (dieser soll verkürzt werden ... momentan sind es 8 Jahre, nach der Reform sind es dann 5 ... ich verstehe die Aufregung echt nicht) sowie das Fehlen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Straftat.
Zur Klärung hier mal die Vorraussetzungen für eine Einbürgerung
Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf
Einbürgerung:
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/v...rigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html
Die Einwanderung in die Sozialsysteme ist im Bezug auf die Einbürgerungsgesetze eine reine Nebelkerze.
Den Beweis für den reinen Populismus eines F. Merz habe ich oben mal fett markiert.
Es wird eine eindeutig geklärte Identität und Staatsangehörigkeit verlangt.
Menschen, die ihre Identität verschleiern (um z.B. einer Abschiebung zu entgehen) haben generell keine Chance auf eine Einbürgerung ... und das liegt nichtmal nur an der ungeklärten Identität sondern obendrein noch daran, dass bei solchen Personen meist der Aufenthaltsstatus weit von einem "auf dauer angelegten Aufenthaltsrecht" entfernt ist.
Schon den ersten Punkt in obiger Liste KANN kein illegal Eingewanderter erfüllen und mit der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Personen ist eben NICHT hartz4 gemeint.
Es ist absolut nicht einfach, deutscher Staatsbürger zu werden ... und daran wird sich auch nichts ändern, nur weil man die geforderte Wartezeit um 3 Jahre verkürzt.
Ich finde es aber durchaus verständlich, dass die Opposition versucht, aus dem (offensichtlich) weit verbreiteten Unwissen über das genaue Prozedere politisches Kapital zu schlagen.