R.Kante schrieb:
Du hast vergessen zu erwähnen
Nö, ich habe es nicht vergessen. Ich habe es nicht für nötig erachtet, weil ich nicht der Meinung bin, dass es etwas ändert. Denn betrachten wir mal das vollständige Urteil und nicht nur selektiv vom Spiegel herausgeschriebene Textbruchstücke:
"sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht, dass es hier um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage hinsichtlich eines an prominenter Stelle agierenden Politikers geht und damit die Auseinandersetzung in der Sache, und nicht - auch bei polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht."
und insbesondere
"
Es handele sich um eine subjektive Einordnung in einer gesellschaftlich wichtigen Frage, durch die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschritten werde, Vor diesem Hintergrund überwiege das Interesse der Antragstellerin an der Durchführung der Versammlung unter dem angemeldeten Thema."
https://openjur.de/u/2180513.html
Entsprechend bleibt also die Aussage
R.Kante schrieb:
Wäre Höcke nicht nachweisbar Faschist, dürfte man ihn also auch nicht so nennen.
nachweisbar nichts, was mit dem Urteil zu tun hat.
Ich würde sowas als Anlass nehmen bei öffentlich einsehbaren Urteilen vielleicht
nicht auf Zeitungsartikel zurückzugreifen, die diese (anscheinend nur sehr gewählt) auszugsweise widergeben; aber diese Entscheidung überlasse ich selbstverständlich dir.
Nochmal etwas ausführlicher: Das, was die "überprüfbare Tatsachengrundlage" ist, ist nämlich nicht, dass Höcke ein Faschist sei, sondern die von Höcke getätigten Aussagen, auf deren Basis dann die Antragsstellerin auf das Werturteil (aka die subjektive Meinung) stützt, dass Höcke ein Faschist sei. Die Aussagen sind eine überprüfbare Tatsachengrundlage, die Folgerung ist eine subjektive Meinung. Das geht auch sehr schnell aus dem Urteil hervor, wenn man es denn liest. Dass man es aus dem Spiegelartikel nicht direkt herausliest mache ich dir nichtmal zum Vorwurf.
Corto schrieb:
Du würdest also gesichert rechtsextreme und Faschisten wählen?
Du hast doch initial etwas ganz anderes gesagt worum es dir geht?
Gesichert rechtsextrem ist laut
Landesverfassungsschutz übrigens nur die AfD Thüringen, nicht die AfD.