Reglohln schrieb:
Du sprachst doch von Asylbetrug. Keine deiner Zahlen belegen irgendeinen Betrug.
anscheinend kennst du nicht den Unterschied zwischen Missbrauch und Betrug
ich sprach von
Missbrauch des Asylgesetz !
aber ist genauso, wie beim Thema Gastarbeiter
Reglohln schrieb:
Auch halten sich diese Menschen nicht widerrechtlich in Deutschland auf, wenn sie eine Duldung haben.
wo habe ich das bestritten? Ich schrieb ganz deutlich "
Geduldete kann man ganz schnell den Status aberkennen, sobald man sie abschieben kann. "
und mal davon ab, weils so schön war nochmal die Zahlen von 2023
8,2% haben eine Duldung , das heisst
48,2 % sind widerrechtlich in Deutschland
Reglohln schrieb:
Du hast doch große Töne gespuckt, dass man die ja alle abschieben kann.
man kann sie auch alle abschieben,
wenn man es nur wollte. Das ist ein Fakt.
will man es kann der Bundesrat ganz schnell Syrien zum sicheren Herkunftsland machen, will man es kann die Bundesregierung mit den Taliban ein Rückführungsabkommen machen
man will halt nicht mit den Taliban reden
Reglohln schrieb:
Kann man aber eben nicht, sondern eben lediglich die unmittelbar ausreisepflichtigen Menschen. Warum also legst du wieder falsche Zahlen vor? (Das ist übrigens nur eine rhetorische Frage 😉)
man kann es sehr wohl! oder wieso werden mal ab und zu Syrer und Afghanen abgeschoben, obwohl es immer heisst "
geht nicht " ?
Reglohln schrieb:
Na vielleicht das Wahrheitsministerium? 😂 AfD ist bestimmt auch konservativ bei dir, stimmt's?
da du nun die AFD ins Spiel bringst, obwohl ich sie zu diesem Thema nie erwähnt hatte ( hatte unseren Bundeskanzler erwähnt ) scheint es eher so zu sein, das du ein Ventil brauchst um dein AFD Bashing loszuwerden
Reglohln schrieb:
Aber immer schön, wie ihr euch aufregt, wenn man euch als das bezeichnet, was ihr seid.
aha weil ich dich fragte , wer nun bestimmt was rechts ist, haben ich mich aufgeregt?
Reglohln schrieb:
Was redest du? Die Gestalten fordern ja eben, dass geltendes Recht missachtet wird.
immer schon Absatz 2 Artikel 16a und Dublin 3 ausblenden
ansonsten kommt der Gedanke von Missachten auf
und wo wir bei geltendes Recht sind
Die Einreise eines
Drittstaatsangehörigen in das Bundesgebiet ist nicht erlaubt, wenn
- er nicht den erforderlichen Aufenthaltstitel und den erforderlichen Pass oder Passersatz besitzt (§ 14 AufenthG)
- wenn für ihn eine Einreisesperre besteht
- wenn er ohne Betretenserlaubnis einreist (§ 14 i. V. m. § 11 AufenthG).
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/m...E72EA921874868E7F.live861#doc9392796bodyText6