Guten Morgen,
vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.
Ich habe mir vorgenommen den Thread von Anfang bis zur Lösung des Sachverhaltes zu begleiten und eure Fragen beantworten.
Es ist richtig, dass der Händler von mir noch kein Geld hat. Ich habe per Klarna Rechnung bestellt und dort den Fall auf "Widerrufen" gesetzt.
Schade, das hier einige den Eindruck gewonnen haben das ich nur wegen Bestätigung hier bin. Dabei gebe ich mir große Mühe anhand von Fakten und mit Angaben von Quellen zu diskutieren.
Ich habe den Händler nun angeschrieben und meine Sicht der Lage dargelegt und ihn gebeten die Höhe des Wertersatz zu überdenken.
Sofern der Händler mir einen Wertersatz zwischen 0 und 15% vorschlägt, so werde ich zusagen. Wie bereits erwähnt bin ich mir der moralischen Sicht bewusst und die Bestellung habe ich nicht mit diesem Hintergedanken getätigt.
Ich möchte nochmal auf den Unterschied Begutachtung im Ladenlokal und Onlinehandel eingehen:
Wenn ich den Verkäufer bei Caseking frage ob ich einen i9 9900k ausprobieren darf, dann führt er mich zu einem PC wo dieser bereits verbaut ist und lässt mich ein paar Spiele spielen.
Im BGH Urteil wird dazu auch Stellung bezogen:
Für den Kauf im Ladengeschäft ist typisch, dass dort zumindest Musterstücke ausgestellt sind, die es dem Kunden ermöglichen, sich einen unmittelbaren Eindruck von der Ware zu verschaffen und diese auch auszuprobieren.
Im Ladengeschäft ist die CPU bereits verbaut. Beim Onlinehandel muss ich sie jedoch verbauen um sie auszuprobieren.
Sicher kann man darüber streiten wie weit ausprobieren gehen darf.