Wertersatz Tray CPU nach Widerruf

FrankenDoM schrieb:
Was interessiert in dem Fall systematisches Vorgehen?

@menori: Mit der Argumention kann ich auch ein Fenster einschlagen, welches ich mir habe liefern lassen, da ich ja die Bruchbeschaffenheit testen will.

Der Vergleich hingt ja vorne und hinten. Du musst schon einen realistischen Anwendungsbereich testen ;) haha
 
menori schrieb:
Da ich die OC Beschaffenheit pruefen will, tu ich das.
Seit wann ist das OC eine Beschaffenheit dieses Produktes, dass in irgendeiner Weise gewährleistet sein müsste? eine K CPU hat einen offenen Multi zu haben. Mehr nicht. Da man den Multi erhöhen kann, völlig ohne OC oder Spannungserhöhungen etc. ist OC keine Beschaffenheit, die das Produkt erfüllen muss und somit besteht zu keinem Zeitpunkt ein Recht darauf, diese Beschaffenheit zu prüfen.
 
Die Bruchsicherheit einer Fensterscheibe oder Kratzbeständigkeit ist für eine Fensterscheibe kein realistischer Anwendungsbereich?
 
FrankenDoM schrieb:
Die Bruchsicherheit einer Fensterscheibe oder Kratzbeständigkeit ist für eine Fensterscheibe kein realistischer Anwendungsbereich?

Das ist vergleichbar mit:

Ich kaufe eine CPU und teste dann die Bruchsicherheit indem ich mit dem Hammer raufschlage. Ich denke da muss wohl keiner mehr was dazu sagen.

Ein besserer Vergleich mMn:

Ich kaufe ein Fenster und ich teste wie gut es keine Luft im geschlossenen Zustand durschlaesst. Ich bemerke bei starken Wind kommt mir zu viel Luft durch. Ergo ich schicke das Fenster zurueck auch wenn ich dieses montiert habe.
 
Nochmal an dich die Frage, da du dieser ja ausweichst: Seit wann ist OC eine beworbene und deklarierte Beschaffenheit einer K CPU, aus der sich ein Recht auf Prüfung ergibt?
 
Huch, hier ist in der Zwischenzeit einiges passiert. Vielen Dank für die rege Anteilnahme!

Insbesondere @menori für den Link zum Händlerbund. Hier ist es doch in einfacher Sprache ganz gut zusammengefasst.

Zur Diskussion ob OC vom Widerrufsrecht abgedeckt ist:

Auf Seite 1 habe ich dieses Thema bereits angeschnitten und auf folgende Problematik hingewiesen:

Als Standard ist auch beim Mainboard von Gigabyte ab Werk die Option „Enhanced Multi-Core Performance“ aktiv, die mit dem Core i7-8700K bei Last auf allen Kernen potentiell im Ein-Kern-Last-Betrieb bis zu 4,7 GHz anliegen lässt – 400 MHz mehr als von Intel vorgesehen.

https://www.computerbase.de/2017-10/intel-coffee-lake-werks-oc-mainboard-test/

In diesem Fall stehen im Bios viele Regler z. b. die Spannung auf "Auto". Demnach müsste mein Widerrufsrecht automatisch erlöschen, sobald die CPU eingebaut habe und den PC eingeschaltet habe, da das Mainboard nicht nur den Standard Takt sondern auch die Spannung automatisch verändert.

Dies als Hinweis.
 
Versuch dich hier doch nicht mit derlei Spitzfindigkeiten irgendwie herauszureden. Hier geht es um manuelles OC durch dich und nicht Features, die ein Mainboard mitbringt. Hier könntest du ja drauf verweisen, dass die Vorgaben ein dafür zertifiziertes Produkt vornimmt, von denen du nicht mal dringend Kenntnis haben musst. Natürlich haftest du nicht zwingend dafür im Fall der Fälle. Dein manuelles OC ist ne ganz andere Hausnummer.
 
Mustis schrieb:
Nochmal an dich die Frage, da du dieser ja ausweichst: Seit wann ist OC eine beworbene und deklarierte Beschaffenheit einer K CPU, aus der sich ein Recht auf Prüfung ergibt?
Ich weiche dir nicht aus. Allerdings habe ich auch nur 10 Finger und dieser Thread ist zusaetzlich recht dynamisch.

Ich denke das die Gesetzeslage hier nicht eindeutig ist. Fuer mich zum Beispiel ist es wichtig wenn ich eine Cpu kaufe was sie wirklich kann. Ich stimme dir aber zu das dies eine gute Frage ist. Letzendlich muss dieses wohl ein Richter entscheiden.
 
Keine Ahnung wo du hier eine derartige "Lücke" im Gesetz siehst, die ein Richter schließen müsste. Prüfung der Beschaffenheit und Funktion kann sich logischerweise nur auf beworbene und definierte Parameter beziehen. Worauf soll ich den sonst testen? Oo

Funktionstest: er läuft.
Beschaffenheitstest: CPU ist nicht beschädigt, HS sitzt fest, Kontaktflächen sind sauber und okay.
Eigenschaftstest: die beworbenen Werte werden erreicht, der Multi ist veränderbar.

Das sind notwendige Tests...
 
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@menori:
Die Luftdruchlässigkeit ist eine beworbene Eigenschaft eines Fenster. Das mit dem Hammer auf eine CPU schlagen nicht, genauso wenig die OC Beschaffenheit einer CPU.
Um bei Deinen Argumenten zu bleiben, FÜR MICH ist es wichtig, dass ein Fenster nicht so leicht bricht oder verkratzt.
Wieso darf Dir OC wichtig sein, mir aber die Bruchsicherheit nicht?
 
FrankenDoM schrieb:
@menori:
Wieso darf Dir OC wichtig sein, mir aber die Bruchsicherheit nicht?

Weil du damit den Artikel zerstoerst ?! :D

Das ist so als wuerdest du sagen wieso darf ich christ sein und du nicht isis-anhaenger? :D haha
Ergänzung ()

Mustis schrieb:
Keine Ahnung wo du hier eine derartige "Lücke" im Gesetz siehst, die ein Richter schließen müsste. Prüfung der Beschaffenheit und Funktion kann sich logischerweise nur auf beworbene und definierte Parameter beziehen. Worauf soll ich den sonst testen? Oo


Finde ich sehr ueberzeugten deine Argumente.

Nun stellt sich die Frage woher soll der haendler wissen ob der TE nicht einfach den angegebenen turbotakt ueberprueft hat?

Also woher weiss der Haendler schon das er wohl etwas geprueft haben soll was nicht beworben wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und das zerstören des Artikels ist beim OCen ausgeschlossen?

Bruchsicherheit und splitterfreies Glas sind sogar beworbene Eigenschaften. OCen immer noch nicht.

Mir ist klar, dass ich Wertverlustsersatz zu leisten habe, wenn ich auf Bruchsicherheit teste, genauso klar, wie wenn ich ne CPU einbaue um auf OC Werte zu testen...
 
menori schrieb:
Nun stellt sich die Frage woher soll der haendler wissen ob der TE nicht einfach den angegebenen turbotakt ueberprueft hat?
Das ist eine komplett andere Geschichte mit der Beweisbarkeit. Stellt sich hier aber nicht. Der TE hat dies bereits bestätigt, dass er es getan hat. Auf dieser Basis habe ich meine Beurteilung des Gesetzes vorgenommen.

menori schrieb:
Weil du damit den Artikel zerstoerst ?! :D
Unerheblich! Geht aus dem Gesetz und aus deinem link hervor. Handelt es sich um einen notwendigen Test und das Produkt wird dabei zerstört, kann kein Wertverlust verlangt werden. Der mögliche Wiederverkauf ist kein Kriterium!
 
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@FrankenDoM
Von wem ich die Aussage gerne hätte? Von einem Gerichtsurteil mit Argumentation wäre schön. "Nein, Ende der Geschichte" finde ich recht unbefriedigend als Antwort.
 
Mustis schrieb:
Auf dieser Basis habe ich meine Beurteilung des Gesetzes vorgenommen.

Ja da stimme ich dir zu. Der TE hat eine nicht beworbene Eigenschaft getestet.
Aber wo steht man darf nur beworbene Eigenschaften testen?


Beispiel: Bei einer Boxed Cpu benutze ich nicht den Boxkuehler. Darf ich die Cpu so testen?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Harvesthor: Lies doch einfach 7.1. Selbst von Dir erwähnt, auch @Mustis hat es schon erklärt. OC keine zugesicherte Eigenschaft, also 7.1 nicht erfüllt. Folge: Wertverlust, welchen der TE sogar einräumt nur dessen Höhe nicht.

@menori: Wo das steht? Dein Ernst? Also darf ich doch mit dem Hammer auf das Fenster los, außer es bricht, Kratzer sind ja erlaubt, testen das es nicht bricht ist ja Ok...
 
FrankenDoM schrieb:
Wo das steht? Dein Ernst? Also darf ich doch mit dem Hammer auf das Fenster los, außer es bricht, Kratzer sind ja erlaubt, testen das es nicht bricht ist ja Ok...

Sorry aber deine Beispiele sind immer sooooo uebertrieben. Aber finde ich lustig.

Aber im ernst. Es geht mir ja gar nicht darum hier eine Partei zu ergreifen. Ich wuerde das gerne diskutieren weil ich es interessant finde.
 
Die Sache darf nicht zerstört werden, deshalb ist das Beispiel mit dem Fenster dumm.

Weiterhin wird natürlich mit der OC-Fähigkeit geworben.

Zuletzt zeigt dieser Thread mal wieder schon auf, was passiert, wenn Laien Gesetze interpretieren.
 
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Schon alleine dadurch, dass Intel nicht gegen OC-Boards vorgeht. Im Gegenteil, Intel bietet sogar ne bestimmt Chipsätze an, welche diese Funktion unterstützen.


Bewerben bedeutet hier nicht TV-Werbung dafür zu schalten.

Aber auch das macht Intel. So werden wohl regelmäßig Overclocker wie Roman Hartung zu Intel eingeladen, um da auf Kosten von Intel zu OCen.
 
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