Wertersatz Tray CPU nach Widerruf

Mustis schrieb:
den das ist eine Nutzung des Widerrufsrecht zum Nachteil aller anderen Kunden
Aber das ist ein Widerruf doch immer.
Ich sehe die Chancen an sich nicht schlecht. Den größten Wertverlust dürfte dem Händler entstanden sein, weil du die CPU eingebaut hast und diese Kosten, auch wenn du sie verursacht hast, sollten nicht auf dich übertragbar sein. Über die Kosten durch kurzzeitiges OC kann diskutiert werden, aber diese sollten eher gering ausfallen. Ich würde auch fast sagen, dass es von Vorteil ist, wenn die CPU bei dir ist (Beweismittel). Aber wie gesagt, mir kommt das Vorgehen des Händlers auch nicht korrekt vor

Ist die Frage, ob es sich für 150 Euro solch ein Stress lohnt. Bzw ob der Wertverlust auch so hoch ist, wenn du die CPU anderweitig benutzt/verkaufst.
 
@Druckluftuwe:
Vollkommen richtige Entscheidung vom Händler!
CPU wurde genutzt und wohl richtig 'geknechtet'.
Der Händler kann die CPU nicht als 'neu' weiterverkaufen, sondern lediglich als Gebrauchtware.
Die CPU funktioniert in den von Intel vorgegebenen Spezifikationen. Wenn man sep. OC betreibt, ist das nicht das Problem des Händlers.
Du hättest die CPU lieber im Marktplatz verkaufen sollen!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nvidia4ever, Sormse und Blumenwiese
speedy55 schrieb:
Vollkommen richtige Entscheidung vom Händler!
Daran habe ich Zweifel, den wahrscheinlich hat der TE (also der Kunde) den Widerruf rechtskräftig erklärt. Dem Verkäufer steht damit zwar der Wertersatz zu, aber den CPU wieder an den Kunden zu schicken ist dann nicht richtig. Der Wertersatz hätte abgezogen und der Restbetrag erstattet werden sollen, ggf. wenn der Kunden das Geld zurückgeholt hat, dem Kunden in Rechnung gestellt werden müssen. Wenn es über die Höhe des Wertersatzes kein Einvernehmen gibt, muss darüber letztlich ein Richter entscheiden, wie immer wen zwei Parteien sich nicht einigen können.

Die CPU wieder an den Kunden geschickt zu haben war aber nur dann eine gute Idee, wenn der Händler beweisen kann, dass der Kunde den Widerruf zurückgenommen hat.
 
Harvesthor schrieb:
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wird dir als Privatperson unaufgefordert etwas geschickt und es klar ist, dass es nicht für eine andere Person bestimmt war musst du es weder zurück schicken noch bezahlen sondern du darfst damit machen was du willst. Behalten oder entsorgen.

Nicht ganz richtig und nicht ganz falsch meines Wissens. Stichwort "Ersitzung" und 10 Jahre als Hinweis. Können die Experten aber gerne näher erläutern, ansonsten reicht grob Wikipedia dazu.
 
Das sehe ich wie @Holt.

Es hat sich zwar an meiner Meinung nichts geändert, dass Wertersatz zu leisten ist, aber 25%, auch unter dem Gesichtspunkt, dass OCen wohl beworben wird, sind unverhältnismäßig. Aber das wird dann wohl der Richter entscheiden müssen, weil der Verbraucherschutz kann auch nur anschreiben, aber bindet ist das ja nicht.
 
Der Händler hat das Geld bereits erhalten, du schuldest aktuell den offenen Betrag der Klarna :) Du hast den Vorschlag des Händlers wiederholt abgelehnt, also schickt er dir die CPU zurück. Alle weiteren rechtlichen Schritte musst du einleiten, und zusätzlich werden die ersten Mahnungen von Klarna kommen. Viel Spaß weiterhin - diese gesamte Situation hast du dir durch dein Verhalten selbst eingebrockt. Du hättest das für Dich persönlich viel stressfreier lösen können..
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Gajel und Blumenwiese
Idon schrieb:
Doch, wahrscheinlich schon.

Fraglich ist jedoch, ob Kunden das akzeptieren. Oder die neue CPU nicht einfach auch widerrufen.

Möglicherweise. Ob der Händler die Ware so deklarieren dürfte, kann und will ich nicht einschätzen.

Bei höherpreisiger Ware sind manche Kunden, zu recht, anspruchsvoller, der Händler wird wohl auf der CPU sitzen bleiben, außer er senkt den Preis überdurchschnittlich.
Das Interesse an dieser CPU wird wohl nicht so groß sein, gerade die eigentliche Zielgruppe dieses Produktes schätze ich als wenig tolerant ggü. „Mängeln“ ein.
Für den Händler ist es in wahrscheinlich jetzt schon ein Verlustgeschäft, die Marge wird nicht allzu groß sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Idon
Der Status steht bei Klarna auf Widerrufen und in Bearbeitung. Bisher habe ich von Klarna also wenig Druck zu erwarten.

Die Annahme werde ich heute Verweigern.

Zusätzlich gehe ich nun direkt zum Anwalt, da der Händler die Kommunikation eingestellt hat.

Über die Kosten habe ich mich informiert, dass ist es mir wert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thompson004 und menori
Auf jeden Fall vorab schonmal vielen Dank für deine weiteren Informationen zu dem Thema. Ist sehr interessant. Unabhängig davon, auf "welcher Seite" man steht.
 
Also um das nochmal klar zu stellen, weil es evtl. nicht so rüber kam.

Ich bin der Meinung, dass @Druckluftuwe Wertersatz leisten muss, finde aber die 25% zu hoch gegriffen.
Vor allem auch deshalb, weil ich gelernt habe, dass wohl selbst OCen zur Beschaffenheitsprüfung gehört.

Ich wünsche deshalb auch viel Erfolg, den Wertersatz zu reduzieren, was ja von Anfang an Dein Ziel war. Zumindest habe ich Dich so verstanden.
 
Jede SB bei einer Rechtsschutz kostet mehr als der Wertersatz!
Ob es bei dem geringen Streitwert überhaupt vor Gericht landet ist zweifelhaft.
Vergleich mjt 10% plus Anwalt kosten bist über den 25% von jetzt. Wenn der Widerruf überhaupt gültig ist.

Am Rande behaupte ich das du hier sogar 100% des Kaufpreis schuldig bist. Bzw. Rücktritt vom Kauf nach Einbau nur aus Kulanz möglich ist.

FAG soll ermöglichen Ware wie im laden zu begutachten testen. Da ein Test der CPU im laden nicht geht sollte es vor Gericht sehr einfach sein einen Richter zu überzeugen das der Händler im recht ist.

Das besagte Wasserbett z.b online bestellen muss freilich mit Wasser gefüllt werden um denn Vergleich aus dem Laden zu haben.

Eine CPU muss nicht eingebaut werden und den selben Vergleich wie im Laden zu haben.
Wie gesagt man kann das alles drauf ankommen lassen, am Ende verliert hier der Kunde ziemlich sicher. Komplett unabhängig vom OC und wie zufrieden er damit war.

Und natürlich darf der Händler bei unwirksamen Widerruf die Ware an seinen Besitzer zurück senden. Ob Wirksam oder nicht entscheidet im Zweifel ein Richter.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Blumenwiese
@Heelix: Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen ohne SB.
Das mit dem FAG dachte ich auch genauso, aber lies mal das BGB welches hier im Thread schon erwähnt wurde, da steht es anders.
 
Heelix schrieb:
… Wenn der Widerruf überhaupt gültig ist.

Am Rande behaupte ich das du hier sogar 100% des Kaufpreis schuldig bist. Bzw. Rücktritt vom Kauf nach Einbau nur aus Kulanz möglich ist...
Abgesehen von den gesetzlichen Ausschlussgründen (BGB § 312g) ist ein Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist und natürlich vom/an die richtigen Adressaten immer gültig!
 
Heelix schrieb:
[...]
Ob es bei dem geringen Streitwert überhaupt vor Gericht landet ist zweifelhaft.

Nein, das ist nicht zweifelhaft.

Heelix schrieb:
Vergleich mjt 10% plus Anwalt kosten bist über den 25% von jetzt. Wenn der Widerruf überhaupt gültig ist.

Viele Prozesse werden nicht (nur) aus wirtschaftlicher Sicht geführt.

Und natürlich ist der Widerruf "gültig".

Heelix schrieb:
Am Rande behaupte ich das du hier sogar 100% des Kaufpreis schuldig bist. Bzw. Rücktritt vom Kauf nach Einbau nur aus Kulanz möglich ist.

Ich sehe nicht, dass eines deiner Argumente verfängt.

Heelix schrieb:
FAG soll ermöglichen Ware wie im laden zu begutachten testen. Da ein Test der CPU im laden nicht geht sollte es vor Gericht sehr einfach sein einen Richter zu überzeugen das der Händler im recht ist.

Fernabsatzgesetz gibt es bereits seit Ende 2001 nicht mehr. Normalerweise ignoriere ich solche Details, aber das kam hier jetzt bereits mehrfach auf.

Weiterhin geht es ja explizit darum, dass Ware womöglich auch getestet werden kann, die in einem Fachgeschäft (deshalb auch nicht unbedingt Media Markt, Saturn etc.) zum Testen zur Verfügung stehen könnte.

Heelix schrieb:
[...]am Ende verliert hier der Kunde ziemlich sicher.[...]

Sehe ich nicht so. Wie so oft wird es hier eine Aufteilung geben, kein schwarz-weiß-Urteil.
 
Hallo,

hier das letzte Update, da sich die Sache nun erledigt hat.

Zunächst mal war es ein Missverständnis meinerseits, dass der Händler mir die Ware zurück gesendet hat. Hierbei handelte es sich um ein Mainboard, dass ich vor zwei Monaten bestellt hatte. Das geriet irgendwie in Vergessenheit und daher ging ich davon aus es wäre die CPU.

Heute bekam ich wieder eine E-Mail des Händler:

Wir haben Dein Anliegen nun ausführlich geprüft.

Eine Rücknahme mit Erstattung der vollen Kaufsumme ist nicht möglich. Ein Produkt, gerade technischer Natur, darf nur in dem Maße getestet werden, wie es in einem Geschäft möglich ist. Ein Einbau und somit direkte Benutzung darf hier nicht erfolgen, da die Ware im Nachgang nicht als Neuware verkauft werden kann und im Wert gemindert wird.

Unser Lieferant möchte Dein Anliegen dennoch gerne lösen und hat uns noch einmal folgendes Angebot zukommen lassen:

"Hallo,

Ich komme dem Kunden noch etwas entgegen und berechne 20% Wertersatz.
Entscheidungsfrist ist der 12.12.2018 15:00Uhr, sollte der Kunde sich
hier nicht entscheiden, sende ich die Ware zum Künden zurück.

mit freundlichem Gruß"

Somit ergibt sich folgende Wertminderung für Dich:

20%

Wir bleiben ebenso bei unserem Angebot bestehen und erstatten Dir die vorab bestätigten **,**€.
Somit ergibt sich eine finale Minderung von ~12% und somit auch unser letztes Angebot an Dich.

Bitte teile uns mit, ob Du das Angebot annimmst oder wir die Ware an Dich retournieren dürfen.

Wir bitten um Verständnis, dass es keine alternative Möglichkeit gibt, dieses Anliegen abzuschließen.

Ich habe bereits hier im Thread angekündigt, dass ich 0-15% Wertersatz akzeptiere und daher das Angebot auch angenommen. Auch wenn ich meiner Meinung nach weiterhin im Recht bin und dieser keinen Anspruch auf Wertersatz hat. Dies durchzusetzen würde nun tatsächlich den Rahmen sprengen und ich habe meinen Seelenfrieden.

Ich hoffe der Thread hat hier einigen oder wird hier noch einigen Leuten weiterhelfen die vor einem ähnlichen Problem stehen.

Viele Grüße,

Uwe
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: eRacoon
Ehrlich gesagt extrem kulant vom Händler und dem Lieferanten, so eine CPU hätte zumindest wenn ich Händler wäre niemals zurückgenommen. (Man hat ja den Zustand gesehen und eine CPU zurückzusenden nur weil einem die OC Ergebnisse nicht gefallen ist eh eine der schlimmsten Sachen die man im Hardwareversandhandel tun kann) (kleine Shops könnte man damit sogar in den Ruin treiben da die Margen bei Hardware eh sehr gering sind, zum Glück gibt es aber nur wenige die das Fernabsatzgesetz so Missbrauchen)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: vanni727
@Blumenwiese

Der Händler muss die CPU zurücknehmen. Da gibt es auch keine zweite richtige Meinung zu. Ein Händler darf lediglich bis zu 100% Wertersatz verlangen.

Moralisch hast du Recht, das hatten wir bereits geklärt.

@Druckluftuwe

Ich finde die 12% für beide Seiten angemessen. Auch wenn ich zu dem Thema gerne endlich mal ein BGH-Urteil gesehen hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: thompson004, Sormse und Blumenwiese
@smuper Würdest du gerne eine gebrauchte CPU von einem Händler kaufen, der diese im seinem Onlineshop verkauft und die vorher von jemanden anderem oced wurde und du nicht weißt, was derjenige angestellt hat?

Dann sollte man doch lieber bei caseking die pretested cpus kaufen und paar euro mehr ausgeben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: vanni727 und Blumenwiese
Zurück
Oben