Wertersatz Tray CPU nach Widerruf

@FrankenDoM
Dann zitiere mal, wo dort steht, dass CPU OC nicht nötig ist. Ich sehe es ja genauso wie @Mustis und habe es auch am Anfang gesagt. Multi offen sollte in Ordnung sein Anpassung der Spannung und Stabilitätstests könnten schon zu viel sein. Es ist aber ein Unterschied, was ich für richtig halte und wie am Ende entschieden wird, daher hätte ich da gerne etwas weniger polemische Aussagen von befugten Personen. Du wirfst ja nur mit deiner Meinung um dich und betonst, dass es so ist und nicht anders.
 
Also Intel schreibt in ihren Garantiebedingungen:

WHAT THIS LIMITED WARRANTY DOES NOT COVER:
any Product which has been modified or operated outside of Intel’s publicly available specifications, including where clock frequencies or voltages have been altered, or where the original identification markings have been removed, altered or obliterated. Intel assumes no responsibility that the Product, including if used with altered clock frequencies or voltages, will be fit for any particular purpose and will not cause any damage or injury.

https://www.intel.com/content/dam/s...s/Limited_Warranty_8.5x11_for_Web_English.pdf
 
Das dürfte fürs deutsche Recht zunächst relativ unwichtig sein, was die da schreiben. Zumal sich das ja mit dem beworbenen OC beißt.
 
Ja, das sind nur die Garantiebedingungen von Intel selber. Da dürfen die das natürlich so festlegen.
Aber hat das nicht auch Aussagekraft darüber, ob das Betreiben mit erhöhter Spannung bestimmungsgemäßer Gebrauch ist oder nicht?
 
Die CPU verfügt auch über entsprechende Schutzvorrichtungen die es verhindert, dass man sie durch zu hohe Spannung bestätigt. Der PC fährt nicht hoch oder schaltet sich ab.
 
Ja ich denke wir sind an dem Punkt angekommen (den wir bereits schon laengs erreicht haben :D) das du rechtlich nichts verbrochen hast (auch wenn alles nicht ganz genau geregelt ist). Moralisch ist es aber nach wie vor verwerflich.

Nun liegt es in deiner Hand.

Ich bedanke mich fuer das schoene Diskusionsthema.
 
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Interessanter Thread, danke dafür.

Um mal die (mögliche) Position des Händlers einzunehmen, der Heatspreader weist auf dem Foto Gebrauchsspuren auf, insofern kann ich die Forderung nachvollziehen. Ähnliche Spuren sind auch bei anderen CPUs zu sehen, siehe z.B. ebay(.kleinanzeigen) - da werden, soweit ich sah, die CPUs explizit als „gebraucht“ angeboten. Der Händler wird die Ware wohl nicht mehr als „neu“ oder „neuwertig“ verkaufen können.
Ich würde versuchen sein Angebot auf 15-20% zu drücken, wäre ein guter Kompromiss.

Zum Overclocking, Intel als auch Microsoft distanzieren sich ausdrücklich von möglichen Schäden und sind damit wohl aus dem Schneider.

https://www.intel.de/content/www/de/de/gaming/overclocking-intel-processors.html
2
Eine Änderung der Taktfrequenz bzw. der Betriebsspannung kann den Prozessor oder andere Systemkomponenten beschädigen oder deren Nutzungsdauer verkürzen sowie die Stabilität und Leistung des Systems beeinträchtigen. Wenn der Prozessor außerhalb der für ihn veröffentlichten Spezifikationen verwendet wird, besteht möglicherweise keine Produktgarantie. Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei den Herstellern des Systems und der Komponenten.

Intel® Extreme Tuning Utility v6.4
https://downloadmirror.intel.com/24075/eng/XTU-6_4-MR-ReleaseNotes.pdf
(E) The software is licensed “as-is.” You bear the risk of using it. The contributors give no express warranties, guarantees or conditions. You may have additional consumer rights under your local laws which this license cannot change. To the extent permitted under your local laws, the contributors exclude the implied warranties of merchantability, fitness for a particular purpose and non-infringement.
 
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SE. schrieb:
Interessanter Thread, danke dafür.

Um mal die (mögliche) Position des Händlers einzunehmen, der Heatspreader weist auf dem Foto Gebrauchsspuren auf, insofern kann ich die Forderung nachvollziehen. Ähnliche Spuren sind auch bei anderen CPUs zu sehen, siehe z.B. ebay(.kleinanzeigen) - da werden, soweit ich sah, die CPUs explizit als „gebraucht“ angeboten. Der Händler wird die Ware wohl nicht mehr als „neu“ oder „neuwertig“ verkaufen können.[...]

Doch, wahrscheinlich schon.

Fraglich ist jedoch, ob Kunden das akzeptieren. Oder die neue CPU nicht einfach auch widerrufen.
 
IICARUS-II schrieb:
Die CPU wird mit Stock die 95 Watt einhalten
Wobei es wohl kein Retail Board gibt welches diese in der Default Einstellung auch so betreibt und es bei den wenigsten überhaupt möglich ist dies von Hand so einzustellen:
Idon schrieb:
Ware aus Widerruf ist aber doch regelmäßig als Neuware zu verkaufen.
Aber nur solange sie keine Gebrauchsspuren aufweist:
In dem Sinne kann eine CPU dann nicht mehr als Neuware verkauft werden, wenn sie schon verbaut wurde und dies zu Gebrauchsspuren geführt hat. Spätestens die WLP Reste machen es in diesem Fall irrelevant ob dies sich grundsätzlich mit dem Recht verträgt die Ware auszuprobieren. Der Händler ist nicht verpflichtet die Ware auch noch auf eigene Kosten aufzubereiten und kann diese Kosten als Wertminderung vom Kunden verlangen. In welcher Höhe muss man letztlich verhandeln oder einen Richter entscheiden lassen. Bei 25% wäre es vermutlich günstiger die CPU zurückzunehmen und privat weiterzuverkaufen, noch die sind 9900K ja recht knapp und teuer.
 
Holt schrieb:
Wobei es wohl kein Retail Board gibt welches diese in der Default Einstellung auch so betreibt und es bei den wenigsten überhaupt möglich ist dies von Hand so einzustellen:
Kann jetzt nicht von allen Board sprechen, mein Asus Z390 Hero lässt aber in der Grundeinstellung nicht mehr als 95 Watt zu. Bei mir kann ich alles manuell freisetzen und stelle ich auf allcore werde ich sogar noch mit darauf hinweisen das dann keine Spannungsgrenzen mehr gesetzt sind.
 
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Kleines Update:

Der Händler ist auf meine vorgebrachten Argumente wenig bis gar nicht eingegangen. Der Wertersatz wurde aus Kulanz etwas reduziert. Allerdings weiterhin über meiner Vorstellung.

Mir wurde nun die Pistole auf die Brust gesetzt: Entweder ich akzeptiere den Wertersatz oder sie senden die CPU an mich zurück.

Ich habe mitgeteilt, dass ich weder den Wertersatz in dieser Höhe akzeptiere noch das die CPU an mich zurück geschickt wird.

Weiterhin habe ich den Händler aufgefordert mit eine Forderung zu zusenden mit Angabe der Rechtsgrundlage auf dessen diese Forderung basiert.

Nun habe ich per E-Mail von der DHL eine E-Mail erhalten, dass eine Sendung auf dem Weg zu mir ist.

Ich werde die Annahme des Pakets entweder Verweigern oder dem Händler die Abholung anbieten sobald es da ist. Anschließend führt wohl kein Weg an einem Anwalt bzw. Verbraucherzentrale vorbei, Schade.
 
Du bist auf die Hinweise des Händlers auch wenig bis gar nicht eingegangen. Im Grunde sind alle Probleme, die jetzt da sind, auf dein Verhalten zurückzuführen. Es war wenig hilfreich, die Konditionen der Rücknahme nicht bereits vor der Rücksendung abgesprochen zu haben.
 
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Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wird dir als Privatperson unaufgefordert etwas geschickt und es klar ist, dass es nicht für eine andere Person bestimmt war musst du es weder zurück schicken noch bezahlen sondern du darfst damit machen was du willst. Behalten oder entsorgen.

Ich zweifel aktuell, dass dem Händler die Rechtslage bewusst ist.

Edit:
Nun ja, ich hatte auch schon mal einen Rechtsstreit mit einem Notebookversender der sich weigerte nach 5 Monaten die Gewährleistung zu übernehmen. Das ganze zog ewig, und er kam sogar auf die Idee, nach einem weiteren Monat zu behaupten, dass jetzt 6 Monste nach Vertragsabschluss die beweislast nun bei mir liegt. Die haben auch ordentlich Druck gemacht und komplett an der Rechtslage vorbei argumentiert und nur Unfug gemacht. Darunter auch Gerät unrepariert (edit2: es wurde angegeben, das zwei Fehler behoben wurde, sie waren aber weiterhin vorhanden) einfach zurück geschickt und mir ein Kostenvoranschlag für die Analyse in Rechnung gestellt mit mehrfacher Aufforderung dies zu bezahlen. Sämtliche Gerichtskosten + Gutachter + mein Rücktritt vom Kaufvertrag haben die Kosten für den Händler dann halt fast verzehnfacht. Zunächst war ich auch bereit vom Kaufvertrag zurück zu tretten, aber den Wertverlust den die angegeben haben war mir auch zu hoch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Holt schrieb:
Dann liest mal den Artikel aus der das Zitat stammt, dort wurde auch mit dem ASUS Z390 Maximus XI Hero getestet und genau dies war auch das einzige welches ohne große Verrenkungen die CPU innerhalb der 95W betreibt:
Gut das war mir nicht bekannt und dachte das es bei anderen auch so wäre. :)
 
Druckluftuwe schrieb:
Anschließend führt wohl kein Weg an einem Anwalt bzw. Verbraucherzentrale vorbei, Schade.
Verbraucherzentrale wird dir da weniger helfen. Der Händler verhält sich nicht per unrechtmässig. Er hat sogar entgegen kommen gezeigt im Gegensatz zu dir und ist von den nachvollziehbaren 25% ein Stück abgerückt. Anwalt wird sicher nicht ganz preiswert. ich hoffe ehrlich gesagt, dass du damit nicht durchkommst, den das ist eine Nutzung des Widerrufsrecht zum Nachteil aller anderen Kunden, die aufgrund notwendiger Mischkalkulationen der Händler mehr zahlen und/oder schlechtere Chancen auf gute CPUs bekommen, weil sie erstmal den "Müll" anderer erhalten. So wie du mit der CPU umgegangen bist, hättest du sie besser in Ebay oder CB/HWluxx im Marktplatz verkauft und hättest, als pretested gelabelt, dort wohl nicht mal sonderlichen Verlust gemacht.
 
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Und was auch noch zu Bedenken ist. Der Händler hat sein Geld schon. Klarna ist der Dienstleister, der sich ums Geld von Dir kümmert. Und wenn Klarna sein Geld nicht in voller Höhe nach Ablauf der Frist bekommt, leiteten sie sofort agressive Schritte ein, um ihr Geld zu bekommen.
 
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Druckluftuwe schrieb:
Mir wurde nun die Pistole auf die Brust gesetzt: Entweder ich akzeptiere den Wertersatz oder sie senden die CPU an mich zurück.
Die wollten das Thema halt vom Tisch haben. Die Alternativen wären den Kaufpreis abzüglich des Wertersatz zurückzuzahlen, wenn der Händler das Geld auch hat, es also nicht z.B. per PayPal zurückgeholt wurde oder eben den Betrag per Rechnung, Mahnung etc. einzutreiben. Dann wäre er sauberer aus der Nummer raus raus und könnte die CPU erneut zum Kauf anbieten, keine Ahnung wieso er dies nicht gemacht hat. Für ihn wäre es die beste Vorgehensweise gewesen.

Eine andere Frage wäre auch, ob bei der Nichteinigung über den Wertersatz überhaupt noch ein gültiger Widerspruch besteht, was Händler ja offenbar durch die Rücksendung verneint. Eine gerichtliche Klärung dieser Frage wäre sicher interessant, denn eigentlich würde ich dies nicht als Grund sehen warum der Widerruf erloschen sein sollte. Der Händler dürfte hier aber argumentieren das der Kunden vom Widerruf zurückgetreten ist, die Frage ist ob er dies auch beweisen kann.
Druckluftuwe schrieb:
Anschließend führt wohl kein Weg an einem Anwalt bzw. Verbraucherzentrale vorbei, Schade.
So sieht es wohl aus und beachte die Gesetzesänderung von 2014 bzgl. Widerruf und Wertersatz, das BGH Urteil von 2010 aus dem ersten Post ist nämlich heute nicht mehr so einfach anwendbar. Da Reste von WLP an der CPU waren, kann der Streit eigentlich nicht um die Frage Wertersatz oder nicht, sondern allenfalls um dessen Höhe gehen und jetzt noch die Frage ob der Händler die CPU einfach zum Kunden zurückschicken darf, obwohl dem Kauf (per email und damit vermutlich wirksam) widersprochen worden ist.
 
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