Westlicher Feminismus im 21. Jahrhundert noch notwendig?

Das Prinzip ist... richtig: Das ein Mann immer Unterhalt in Geldform zahlen muss, auch dann - wenn das Geld nie beim Kind ankommt? Beziehungsweise Geld allein dient dem Kindswohl? Kumpel berichtete, die Frau kauft (im November) keine neuen Winterschuh, sondern Haar-Extensions für fast 100€. Die kauft der Mann, trotz das er Unterhalt zahlt und auch die Winterjacke, weil die die getragen wurde, aussah wie Scheiße (kaputt).

Das ist gut so? (Wäre mir als Frau/Mann/Mutter/Vater scheißegal ob das ein Einzelfall wäre, ekelhaft ist das!)

Kinder entstehen also nur, wenn Mann nicht verhütet? Dein Geschlechtsteil hat erst mal die Verantwortung - auf den Wunsch der Frau einzugehen oder nicht? Oder wurden jetzt alle Schwangeren vergewaltigt? Frau will 100% kein Kind, dann darf sie kein Sex mit Mann haben... zum Beispiel.

Es geht nicht darum der Frau verbieten zu wollen, dass Kind zu bekommen oder nicht! Sie hat darüber die freie Entscheidung, was richtig (!) ist - daraus entstehen dann andere Rechte und Pflichten. Der Extremfall ist, Frau schwanger, warum? Geschlechtsverkehr. Nach einem einmaligen Gastspiel (Mann hat verhütet, Frau "gar nicht" - kommt das selten vor?) wer hat hier "Schuld"? Auch bloß beide.

Letztendlich geht es um das Kindeswohl... das ist nicht mit Geld erreichbar, darum geht’s. Ich verstehe nicht, wieso man als Mann unmännlich ist, wenn man den Barunterhalt (an sich!) kritisiert. Die Männlichkeit wir eher dadurch bestärkt, wenn Mann meint, das Geld sollte beim Kind auch ankommen.

Ich weiß das die Betrachtung grenzwertig ist. Rein vom Prinzip ist das aber nachvollziehbar. Frau möchte das Kind haben (dann soll sie es haben), Mann aber nicht. Der Mann kann Frau nicht zur Abtreibung zwingen, was (ich wiederhole mich) absolut richtig ist. Der Mann hat das Recht, sich mit der reinen Zahlung von Barunterhalt - dem Kindeswohl NICHT nachzukommen. (Kindeswohl sieht nämlich anders aus.)

Nach Gesetz - kommt er der Pflicht, dass Kindeswohl zu unterstützen aber nach und das nur mit Zahlung von Geld, ist das nicht ein bisschen lächerlich?

Möchte die Frau das Kind nicht, der Mann aber - IM PRINZIP: Würde sie das Kind bekommen, wäre sie Unterhaltspflichtig. Sie hat das Recht (das soll sich auch nicht ändern!) sich gegen das Kind zu entscheiden. IM PRINZIP, entzieht sie sich damit der Unterhaltspflicht für das Kind. (Es geht hier nicht um moralische Aspekte.)

Hey Ulrike - du hast keinen Papa, nur einen Erzeuger, hier aber 400€ Unterhalt zum kuscheln, verarschen?!
Was hat Papier (Geld) - mit dem Wohl des Kindes zu tun, erklärt mir das mal jemand?

Dann hat der Mann eben das Recht auf Abtreibung in Papierform?
"Ich" möchte das die Mutter abtreibt (auf dem Papier!) ich möchte kein Kind. Und damit hat er das gleiche Recht.

Möchte ein Mann wirklich kein Kind, wird er sich auch gar nicht darum kümmern, wenn es da ist.
(Mit Barunterhalt ALLEIN kümmert man sich nicht um das Kind, so sehe ich das.)
 
Zuletzt bearbeitet:
DerOlf schrieb:
Zahlen will man am liebsten nur für gewollte Kinder ... weil man sich ja nicht hat entscheiden dürfen (Kondome sind schon ne komplizierte Sache, das geb ich zu)

Klar, Kondome reichen. Frauen haben eine ganze Batterie weiterer Optionen und haben "die Pille" als Befreiung gefeiert, aber hey, als Mann soll man sich mal nicht anstellen. :rolleyes:

DerOlf schrieb:
Und vor allem würde ich verdammt nochmal die Verantwortung für meinen Schwanz tragen - entweder durch die gemeinsame Aufzucht, oder eben durch Unterhalt und Umgangsregelung. Stereotyp ahoi ... aber sich vor dieser Verantwortung drücken zu wollen kommt mir irgendwie unmännlich vor.

Na immerhin scheint dir zumindest im Hinterkopf dann doch irgendwo bewusst zu sein, dass du für Männer hier genau die Art von altbackenen Standards ansetzt, von denen Frauen sich längst befreit haben.

Nichts gegen die Standards, aber dann solltest du von Frauen einfach die gleiche Verantwortung erwarten.
 
Colonel Decker schrieb:
Klar, Kondome reichen. Frauen haben eine ganze Batterie weiterer Optionen und haben "die Pille" als Befreiung gefeiert, aber hey, als Mann soll man sich mal nicht anstellen. :rolleyes:
Wenn ICH (unabhängig vom Geschlecht) kein Kind will, dann ist es MEINE Verantwortung die vorhandenen Mittel zu nutzen. Beim Mann sind das Kondome (oder medizinische Eingriffe), bei der Frau eben die Pille, Spirale oder ähnliches.
Ich sehe darin einfach kein großes Problem - und mit Vergewlaltigung hatte das ganze auch nichts zu tun.
Was ist eigentlich dein Problem mit Prävention - Latex-Allergie oder was?

Colonel Decker schrieb:
Nichts gegen die Standards, aber dann solltest du von Frauen einfach die gleiche Verantwortung erwarten.
Das tue ich ... aber ich überlasse ihr das eben nicht alleine. Denn die Erfüllung MEINER Wünsche ist mMn einfach MEINE Verantwortung. Um das (vor allem im Bezug auf ein Kind) anderen zu überlassen, sind mir die Konsequenzen einfach etwas zu heftig.

Nur damit es nicht falsch verstanden wird. Ich versuche hier nicht die geltende Rechtslage zu verteidigen. Meiner Meinung nach sollte Mann sich schlicht weigern dürfen, Unterhalt für ein Kind zu zahlen, das nur die Frau haben wollte ... gerade weil die Entscheidung über eine Abtreibung der Frau allein überlassen wird.
Leider sind mir aber auch die Missbrauchsmöglichketen einer solchen Regelung sehr bewusst - genau wie bei der derzeit gültigen Regelung von Barunterhalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
DerOlf schrieb:
bei der Frau eben die Pille, Spirale oder
Vertrauliche Geburt oder Abtreibung, schon mal gehört? Beides zwei exklusive Möglichkeiten der Mutter, sich des Kindes zu entledigen und ohne den Kindesvater mit einbeziehen zu müssen.

Ja richtig, die Väter verlieren in solchen Fällen ihre Kinder, ob sie es wollen oder nicht. Völlig ohne Rechte. Das sind beides Dinge, für die feministische Netzwerke gekämpft haben. Obwohl sich der Feminismus doch abgeblich für die Gleichheit der Geschlechter einsetzen will. Wer findet den Fehler?
 
Und ihr stellt Euch ein Opt-Out Papier vor, dass der Mann vor Beginn des Geschlechtsaktes bei Gericht hinterlegt, ja?

Ich [Name, Vorname], beabsichtige mit Frau [Name, Vorname] wohnhaft in [Stadt, mit Ablauf des [Datum] ungeschützten Geschlechtsverkehr ausschließlich zum Spaß zu haben. Sollte aus diesem Akt körperlicher Vereinigung eine Schwangerschaft o.g. Person entstehen, möchte ich das Kind unter folgenden Bedingungen, auch entgegen dem etwaig anderslautenden Wunsches der Kindsmutter, zur Geburt freigeben:
[ ] Junge
[ ] Mädchen
[ ] Haarfarbe .......
[ ] Augenfarbe ....
[ ] Geburtsgewicht...
[ ] Größe....
[ ] Grad der Behinderung....

Diese Absichtserklärung erlischt mit Ablauf des Datums, dem Wechsel der Partnerschaft oder wenn ich es mir aus persönlichen Gründen nach oder während der Schwangerschaft anders überlege.

Ort, Datum, Unterschrift.

Ansonsten, dass was Gucly10 gerade anmerkt.
 
Der Fehler ist Frau/Mann die Schuld zuschieben zu wollen (!), nach dem Akt. Was soll das? Wer hat Schuld das die Frau nun schwanger (befruchtete Eizelle) ist? Das Recht wäre eigentlich sehr einfach umsetzbar, würde auch einschließen müssen, dass der Vater informiert werden MUSS - über die Schwangerschaft. Mit Information darüber das die Frau schwanger ist, hat er grundsätzlich die Möglichkeit eine Abtreibung herbeizuführen (auf Papier!), genau wie die Frau - wo ist das Problem? Nennt sich Gleichberechtigung.

Die Frau wäre hier in keinster Weise benachteiligt. Die Frage zum Unterhalt stellt sich nicht, der Erzeuger hat kein Kind. Hier gibt es einen kleinen aber nur ganz kleinen Unterschied, die Frau hat nach der "Abtreibung" ihr Kind. Sollte das nicht das wichtigste sein? Also, wo ist das Problem?

Kommt mir nicht mit: "Die Frau wäre benachteiligt, weil es kein Barunterhalt gibt".
 
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In welcher normalen Beziehung, in der Mann und Frau über ihre Gedanken und Gefühle zum Thema Nachwuchs sprechen, wird denn der Mann jemals NICHT davon Wind bekommen, dass die Frau schwanger ist?

Auf Basis welcher zerrütteten Beziehung beruht denn die Annahme, die Frau würde ihrem Mann die Schwangerschaft nur zu dem Zweck verheimlichen wollen, ihn später nach Strich und Faden auszunehmen? Oder sollte umgekehrt eine Abtreibung vornehmen lassen um dem Mann einen reinzuwürgen und ihm die kommenden Vaterfreuden zu vermiesen?

Schatz, was machen wir, wenn das Kind behindert sein sollte? Bis zu welchem Grad der Behinderung könnten wir uns eine Geburt denn trotzdem vorstellen? Wäre Abtreibung für dich ein Thema, wenn das Kind nur körperlich aber nicht geistig behindert ist? Schatz, ich kann mir die Vaterrolle einem behinderten Kind gegenüber nicht vorstellen, was sagst du dazu?

Das waren Themen, die ich und meine Frau lang und breit und vor allem ausführlich besprochen haben, BEVOR wir mit dem ungeschützten Akt begonnen haben. Probleme, keine. Von daher weiß ich nicht so recht, ob die Konzentration auf die tragischen Fälle im Promillebereich, die natürlich existieren und jeder für sich gesehen so traurig wie ungerecht sind, wirklich Ausgangslage sein sollten um von einer systematischen Benachteiligung des Mannes zu reden.
 
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Kinder entstehen nicht nur in normalen Beziehungen. Was ist wenn Mann oder Frau einfach kein Kind möchte, in einer normalen Beziehung, dann gibt es kein Sex? Das Thema Schwangerschaft (also wenn Frau schwanger ist) ist nicht selten ein Trennungsgrund? Beatworte mal meine Frage: Wo ist da grundsätzlich das Problem?
 
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Womit wir erneut zur Ausgangsfrage kommen, wie sich Mann und Frau in einer "abnormalen" Beziehung dennoch zum Kinderkriegen entscheiden können? Es wurde im Vorfeld nicht oder nur mangelhaft darüber gesprochen ("Hnnnnggggg, ah ah ah ah... du *schnauf* verhütest doch...*schnauf*... oder?), man ist sich über die Konsequenzen falscher Verhütung nicht im klaren (Ach einmal ohne Kondom/Pille, was soll da schon passieren?) oder es war Beiden schlicht egal.

Ohne Fundament kann ich kein Haus bauen, wer es trotzdem versucht, dem fällt schlussendlich die Decke auf den Kopf.
 
Der Normalfall sieht für das befruchten einer Eizelle, Frau und Mann vor. Das Fundament für das Haus (das Kind/Schwangerschaft) ist also Frau und Mann. Und damit dir nicht die Decke auf den Kopf fällt, 50/50 - also Gleichberechtigt. Du willst mir jetzt nicht wirklich erzählen, dass es Einzerfälle sind, wo Frau oder Mann einfach kein Kind möchte? Die Art der Beziehung ist für die Schwangerschaft komplett irrelevant. Es geht hier darum, wenn Frau schwanger ist, Mann aber kein Kind möchte - dann eine Gleichberechtigung vorhanden ist. Warum muss ich bei diesem Sachverhalt im Uhrschleim anfangen? Es gibt keinen alleinigen "Schuldigen", wenn Frau schwanger ist.

Seit wann Spiel die Art der Verhütung eine Rolle, wenn Frau sich ihr Recht auf Abtreibung einfordern möchte?
Warum sollte das dann beim Mann eine Rolle spielen, in Bezug auf die Abtreibung (auf Papier)?
Noxiel schrieb:
Womit wir erneut zur Ausgangsfrage kommen, wie sich Mann und Frau in einer "abnormalen" Beziehung dennoch zum Kinderkriegen entscheiden können?
Wen geht das etwas an? Das ist dann die Entscheidung von Frau, Männer können keine Kinder kriegen.
Wann die Frau ein Kind haben möchte (oder nicht), dass darf sie ja wohl mal selber entscheiden... (...).
 
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Exar_Kun schrieb:
Vertrauliche Geburt oder Abtreibung, schon mal gehört? Beides zwei exklusive Möglichkeiten der Mutter, sich des Kindes zu entledigen und ohne den Kindesvater mit einbeziehen zu müssen.
Da du es scheinbar nicht begreifst:
Man kann auch Sex haben, ohne dass es dabei zur Befruchtung kommt ... was letztlich all die hier behandelten Probleme vermeidet.
Und da sehe ich eben den in der Verantwortung, der KEIN Kind haben möchte. Sei das nun der Mann oder die Frau.
Natürlich ist das aufgrund der geltenden Rechtslage für den Mann etwas akuter, denn genaugenommen kann ER sich nur an dieser Stelle entscheiden - sie auch später, was allerdings nicht der Feminismus so eingerichtet hat, sondern Mutter Natur, die gemein genug war, nur Frauen schwanger werden zu lassen. Der Feminismus hat sich lediglich dagegen gestellt, dass Mann über die Schwangerschaft der Frau bestimmen darf. Dass die Frau das nun allein bestimmt, ist sicherlich nicht ganz korrekt aber ...
Das ist momentan geltenes Recht und ob einem das nun passt oder nicht, man sollte es nicht einfach ignorieren, wenn man diesbezügliche Probleme (wie z.b. als unfair empfundene Unterhalts- und Umgangsregelungen) vermeiden möchte.

Da ich keinen Kinderwunsch habe, fällt es mir allerdings auch leicht, so darüber zu denken ... andererseits, wenn ich einen Kinderwunsch hätte, dann würde ich das nicht gerade mit einer Frau versuchen, die KEINE Kinder möchte - oder nicht von mir.
Fazit: Ich verstehe euer Problem scheinbar nicht.
 
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Entschuldigung - da gibt es nur folgendes zu begreifen: Befruchtete Eizelle = Embryo, Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Rechte der Frau ergeben sich durch die Schwangerschaft und nicht dadurch wie es dazu gekommen ist. Ob sie das Kind nun abtreiben will oder eine vertrauliche Geburt vorzieht, ist ihre Entscheidung. Wer da wie verhütet hat oder nicht ist dafür irrelevant, es zählt allein: Frau = schwanger. Kann man nachweisen, dass die Frau nicht verhütet hat - wollte sie das Kind dann erzwingen?

Muss man das echt stichpunktartig runter schreiben?

- Man will kein Kind von Frau
- einer von beiden verhütet, also einer nicht, beide verhüten, keiner verhütet
- Geschlechtsverkehr
- Frau ist schwanger (befruchtete Eizelle, also Geschlechtsverkehr mit Mann)
- Frau kann abtreiben (Voraussetzung: befruchtete Eizelle, also Geschlechtsverkehr mit Mann)
- Oder Kind bekommen (Voraussetzung: befruchtete Eizelle, also Geschlechtsverkehr mit Mann)
- Mann hat keinen Einfluss auf die Entscheidung
- Frau will Kind bekommen
- Mann will kein Kind, darf (richtigerweise!) nicht zur Abtreibung zwingen
- Frau hätte aber abtreiben können (Recht), wenn SIE das Kind nicht will
- Voraussetzung für eine möglich Abtreibung der Frau, ist was?
- Geschlechtsverkehr (befruchtete Eizelle, also Geschlechtsverkehr mit Mann)
- Punkt 1,2,3 - beim Recht auf Abtreibung oder Geburt - für die Frau da unerheblich
- Mann dürfte nicht in Papierform abtreiben, weil er ja Geschlechtsverkehr mit Frau hatte...
- Verarschen? (Frau kann NUR abtreiben, weil sie Geschlechtsverkehr mit Mann hatte)

Wenn Mann und Frau hier gleichberechtigt wäre, würde das heißen: A: Man darf abtreiben in Papierform oder B: Frau darf auch nicht abtreiben. Was ist da wohl besser? (A) Warum dürfte Frau nicht mehr abtreiben? Gleichberechtigt: Weil sie eben freiwillig Geschlechtsverkehr mit Mann hatte, bisschen bekloppt oder?

Im übrigen - falls auch das nicht verstanden wird, nach der Geburt kann man nicht mehr abtreiben.
Ergo: Wollen Frau und Mann das Kind, hat sich die Sache logischerweise erledigt.

Gucky10 schrieb:
Der Fehler ist das man das nicht besprochen hat BEVOR man in die Kiste geht.
Mann zu Frau: Bloß nicht schwanger werden. HexHex -> Frau. Mhhh... okaaay.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kommst du überhaupt auf diese verquere Denke, es müsste in der Frage ob der Mann ein Recht darauf hätte, dass die Frau abtreibt Gleichheit bzw. Gerechtigkeit geben?
Nach dem allgemein Gleichheitssatz muss wesentlich Gleiches gleich, wesentlich Ungleiches verschieden behandelt werden. Und damit überhaupt ein Verstoß gegen Art. 3 GG besteht, muss eine Ungleichbehandlung bestehen. Eine Ungleichbehandlung setzt jedoch eine unterschiedliche Behandlung zweier vergleichbarer Sachverhalte voraus. Frau darf abtreiben, Mann nicht wäre dieser Sachverhalt. Jedoch gibt es bereits biologische und damit unumstößliche Unterschiede zwischen Mann und Frau, die es gar nicht nötig machen, dem Mann das Recht zum Schwangerschaftsabbruch einzuräumen.

Und da können sich die Maskulinisten hier im Thread noch so aufregen und beleidigt mit dem Fuß aufstampfen.
 
Noxiel schrieb:
Jedoch gibt es bereits biologische und damit unumstößliche Unterschiede zwischen Mann und Frau, die es gar nicht nötig machen, dem Mann das Recht zum Schwangerschaftsabbruch einzuräumen...
Die biologischen Unterschiede sind für das Resultat notwendig. Zum unterstrichenem: Mensch sei dank schieben wir die biologischen Unterschiede anderswo nicht vorweg... als "Rechtfertigung". Rein biologisch betrachtet, kann Mann allein - auch kein Kind großziehen... (...). Und in der Biologie gibt es auch kein Recht auf Abtreibung, das haben wir erfunden. Vorgesehen ist Fortpflanzen. Wir leben im 21. Jahrhundert und nicht in der Steinzeit.

Art. 3 GG (3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes... (...) benachteiligt werden.

Relevant ist hier eher:
- Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls siehe §1666 BGB (1)
- Schwangerschaftsabbruch §218 StGB, grundsätzlich.

Zur Abtreibung, also der echten jetzt:
Die Anwesenheit des Kindsvaters zu einem Beratungstermin ist nicht erforderlich.
Ihnen steht kein Widerspruchsrecht zu, da der Streitgegenstand tot ist.
Gehen sie in Zukunft etwas verantwortlicher mit ihrer Sexualität um.
Unterschreiben sie bitte diese Selbstbekenntnis des Vaters zum Schwangerschaftsabbruch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noxiel schrieb:
Und da können sich die Maskulinisten hier im Thread noch so aufregen und beleidigt mit dem Fuß aufstampfen.
Mach du erstmal deinen Moderatorenjob ordentlich, bevor du auf so einer Ebene billige Provokationen heraus haust.
 
Colonel Decker schrieb:
Oder aber er hat Recht und der Feminismus widerspricht sich selbst.
Oder aber er hat Unrecht und ist von seiner Meinung völlig verblendet und nicht mehr in der Lage überhaupt halbwegs objektiv zu urteilen.
Wollen wir jetzt echt auf diesem Niveau weiter machen? Nein, Doch, Nein, Doch....?
Vielleicht überlässt du es besser Exar_Kun selbst, dessen Gedanken zu erklären.

Colonel Decker schrieb:
Im ernst, Feministen bestätigen doch bloß diverse Klischees. Dass Frauen immer nörgeln egal was man tut, dass Frauen Hilfe brauchen, dass Frauen emotional bis hysterisch sind, dass Logik diesen Emotionen untergeordnet wird, dass Frauen eher kollektivistisch sind statt individualistisch, ...

Der Titel meines Themas hier zeigt eigentlich schon, dass das so "pauschal" gar nicht ist.
Damit bist du aber - entgegen dem Titel, der ja auch nur eine Schutzbehauptung sein könnte - ziemlich pauschal.

Colonel Decker schrieb:
So einfach ist es ja auch nicht. Aber ich sehe tatsächlich nichts gutes am westlichen Feminismus des 21. Jahrhunderts. Ich sehe nur verrückte Ideologen mit Dogmen und Denkverboten die glauben die Gesellschaft umerziehen zu müssen.
Du wolltest mir noch eine gültige Definition des westlichen Feminismus im 21. Jahrhundert liefern. Bisher lese ich ausschließlich deine Meinung, was Feminismus darstellt, nicht jedoch die begriffliche Bestimmung, die ja ganz offensichtlich von uns beiden unterschiedlich aufgefasst wird.

Colonel Decker schrieb:
Also wenn die Welt so perfekt ist, warum gibt es dann die Pille danach, Abtreibungen und Babyklappen?
Strohmann Argument.
Du hast sinngemäß behauptet, dass Frauen sich nicht in Entscheidungen ihren Körper betreffen hinein reden lassen wollen und dass es somit ihr Pech ist, wenn sie ein Kind bekommen, woraufhin ich mich genötigt sah, nochmal zu unterstreichen, dass das Konzept der unbefleckten Empfängnis höchstens in der Bibel vorkommt. DerOlf spricht es gefühlt auch schon zum 100sten Mal an. Der Mann trägt doch Verantwortung für sein Handeln, wenn er sein Sperma hergibt. Ist er sich nicht sicher, wie die Frau mit der Schwangerschaft umgeht, weil am Ende nicht darüber gesprochen wurde und er gibt seinen Samen trotzdem her, dann steht er auch in der Bütt, wenn es zur Frage des Unterhaltes kommt. Ansonsten heißt das Thema "Keine Action ohne Gummi!".
Und wehe du kommst jetzt mit dem Argument, dass fühlt sich nicht echt an.

Colonel Decker schrieb:
Also Frauen wegen vermeintlicher biologischer Nachteile nicht zu bevorzugen heißt, Frauen zu benachteiligen? Also das klingt für mich nicht nach Gleichberechtigung.
Das ist ein Grundprinzip deutscher Rechtsprechung. Wesentlich Gleiches muss gleich, wesentlich Ungleiches muss verschieden behandelt werden. Gleich- und Ungleichbehandlung müssen auf sachlichem Grund beruhen, Willkür ist verboten und einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt es nicht.

Darüber hinaus, wäre ich froh, wenn du zusammenhängende Beiträge meinerseits nicht aus dem Zusammenhang reißt. Ich sagte: Da heutzutage ein Gehalt in aller Regel kaum noch für den Lebensunterhalt einer Familie ohne Einschränkungen genügt, ist der Satz doch Quatsch. Es wird gesellschaftlich gewünscht und staatlich gefördert, Frauen zurück in die Arbeitswelt und Männer - zumindest mittelbar - in den Haushalt zu führen. Es sollte nur konsequent sein, Frauen darüber hinaus nicht noch zusätzlich in der Arbeitswelt zu benachteiligen.

Und nur so wird ein Schuh draus.

Colonel Decker schrieb:
Du erkennst ernsthaft kein Problem mit der Verantwortung, obwohl in deinem Beispiel die Frau natürlich die Schwangerschaft nach eigenem Ermessen abbrechen könnte, ein Mann es sich aber seinerseits nicht einfach mal anders überlegen kann?
Und du unterstellst, die Entscheidungen fällen Frauen mal eben so zwischen einem Kaffee und 'ner Kippe? Oder mal eben so, ohne den Partner in ihre Überlegungen mit einzuweihen? Gibt es denn überhaupt belastbare Zahlen, mit denen du belegen könntest, wie oft sich Frauen oder Männer aus einer Laune heraus für ein Kind entscheiden, nur um diese Entscheidung kurz darauf in der Schwangerschaft wieder zu ändern und abzutreiben?
Wenn es derart viele Fälle gäbe, könnte ich deine Empörung verstehen, aber wir reden vermutlich von Konfliktsituationen im Promillebereich, die du und andere zum Systemproblem erheben.

Vielleicht schaust du dir mal die folgende Seite an, sie nimmt dir vielleicht ein paar von deinen Vorurteilen und Ängsten dem Feindbild "Frau in der Schwangerschaft - das unbekannte Wesen".
Ergänzung ()

Zwenner schrieb:
Die biologischen Unterschiede sind für das Resultat notwendig. Zum unterstrichenem: Mensch sei dank schieben wir die biologischen Unterschiede anderswo nicht vorweg... als "Rechtfertigung". Rein biologisch betrachtet, kann Mann allein - auch kein Kind großziehen... (...). Und in der Biologie gibt es auch kein Recht auf Abtreibung, das haben wir erfunden. Vorgesehen ist Fortpflanzen. Wir leben im 21. Jahrhundert und nicht in der Steinzeit.
Deswegen kann man auch nicht ein Urteil auf alle Fälle übertragen ohne sie individuell zu betrachten. Ist es denn bei diesem Thema so unmöglich zu differenzieren?

Zwenner schrieb:
Art. 3 GG (3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes... (...) benachteiligt werden.
Ich zitiere die Bundeszentrale für politische Bildung:
Der allgemeine Gleichheitssatz ist in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegt; spezielle Diskriminierungsverbote aufgrund des Geschlechts (Gleichberechtigung), der Abstammung, der Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, der religiösen oder politischen Anschauung sind in Art. 3 Abs. 2 und 3 GG enthalten.
Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wesentlich Gleiches gleich, wesentlich Ungleiches entsprechend verschieden zu behandeln. Die Ungleichbehandlung (oder die Gleichbehandlung) muss auf einem sachlichen Grund beruhen, sie darf nicht willkürlich sein (Willkürverbot). Allerdings gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (d. h., eine jemandem zu Unrecht gewährte Begünstigung begründet keinen Anspruch eines anderen, ebenso behandelt zu werden). [...]

Oder um es anders zu beschreiben. Wären wir Menschen doch nur bessere Seepferdchen und es wäre ausschließlich Frauen gestattet abzutreiben, Männern jedoch nicht, wäre dies eine Ungleichbehandlung von wesentlich gleichem und damit würde Art. 3 GG greifen. Da Männer und Frauen beim Kinderkriegen eben eine unterschiedliche Rolle spielen, gebietet es hier das Selbstbestimmungsrecht der Frau über das des Mannes zu stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noxiel schrieb:
Die Ungleichbehandlung muss auf einem sachlichen Grund beruhen, sie darf nicht willkürlich sein.
Nur Frauen dürfen das Kind abtreiben = Willkür. Der sachliche Grund wäre: Männer können keine Kinder kriegen?
Selbstverständlich können Männer Kinder kriegen, rechtlich zum Beispiel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und verstehst dabei offenbar nicht, dass die Bundeszentrale für politische Bildung nicht den Anspruch erhebt, wichtiger als das Grundgesetz zu sein sondern Erklärungshilfen anbietet um das Verständnis für politische Sachverhalte (hier der Art. 3 GG) zu fördern. In diesem Fall also stumpf aus dem Grundgesetz zu zitieren OHNE es zu verstehen, hilft nicht weiter. Die Bundeszentrale erklärt, was es mit dem Inhalt des Gesetzes auf sich hat und wie es zu verstehen ist.
 
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