Westlicher Feminismus im 21. Jahrhundert noch notwendig?

Absolut wirklich. Weil es gegen diverse grundrechte verstösst. Aber überzeuge mich mit quellen.

@zwenner
Echt jetzt? Gesetze kollidieren hin und wieder miteinander? Mensch du, da haste ja was rausgehauen. Was ne erkenntns.
 
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Vor dem Gesetz ist auch jeder Kampfsportler jemand, der sich einer (wiederholten) Körperverletzung schuldig macht und die Personen drumherum mindestens wegen Beihilfe oder unterlassener Hilfeleistung. Die Straffreiheit der betreffenden Personen gewährleistet alleine die Einhaltuung bestimmter Richtlinien. Hauptsächlich §228 StGB.

Ich sag es dir jetzt zum letzten Mal. Dem Gesetz ist dein Geschlecht völlig egal. Es wird keinem Mann irgendetwas verboten, was nicht auch einer Frau verboten wird, die sich in der gleichen Situation befindet.
Du MUSST aber unterscheiden zwischen der Eigenschaft "werdender Vater", das ist ein Mensch, der DNS für eine erfolgreiche Befruchtung zur Verfügung gestellt hat, und einer "werdenden Mutter". Letztere ist die Person, die die Schwangerschaft durchleben muss und die sich nicht davor flüchten kann, auch nicht zwei Minuten, wenn es ihr mal zuviel wird. Das ist die Person, die die Übelkeit erdulden muss, eventuell den Verlust ihres Jobs, die Schmerzen und dass sie ungefragt von allen möglichen Leuten angefasst wird. Die gleiche Person, die mit Risiken wie Schwangerschaftsdiabetes oder -vergiftung zu rechnen hat, der in der Schwangerschaft das Bindegewebe reißt und bei der Geburt eventuell der Damm. Sie ist diejenige, die nach der Geburt damit leben muss, dass sie von vielen Männern nicht mehr mit dem Arsch angeschaut wird, weil die Geburt offensichtliche Spuren hinterlassen hat, die sich nicht wieder hinbiegen lassen.

Und genau deswegen hat diese Mutter für eine begrenzte Zeit das Recht dazu, sich dafür zu entscheiden, dass sie nicht dazu bereit ist, das alles zu durchleben.

Das mag dir unfair erscheinen, dass es Menschen zugestanden wird, sich gegen so einen Prozess zu entscheiden, der einem die ganze Zukunft zerstören kann, aber du bist ja in der glücklichen Position, dass du nicht versehentlich oder als Konsequenz einer Vergewaltigung in diesem Zustand enden könntest. Da ist es dann natürlich einfach zu sagen "wenn ich in der Situation wäre, würde ich..."

Ab welchem Zeitpunkt ist ein Kind für dich eigentlich ein Lebewesen, was nicht skrupellos getötet werdne dürfte? Erst, wenn es sich in der Gebärmutter eingenistet hat oder schon in dem Moment, wo du die Hälfte davon in ein Taschentuch wichst?
 
Könnt ihr mal damit aufhören, die Frau hier als Opfer hinzustellen? Gegen welches Recht der Frau wird verstoßen, wenn der Mann juristisch abtreiben (müsste man dann anders benennen!) könnte? Gegen gar kein Recht, weil gar nicht abgetrieben (im eigentlichem Sinne) wird?

Es ist für mich ein Lebewesen - mit Befruchtung der Eizelle.

EDIT:
Das Hauptproblem ist das Kind (das lebt dann nämlich), das hat Recht und die würde man aushebeln.
Und das nur weil Mann sagt: "ich will nicht", wenn Frau sagt: "ich will nicht" sieht´s ein bisschen anders aus.
 
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Das is ganz einfach: In deinem Körper kannst du abtreiben, was du willst. Im Körper von jemand anderes nicht. Bei einem Lesbischen Pärchen hat dementsprechend auch nur eine Frau, nämlich die, die schwanger ist, das Recht ,über einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.

Im Übrigen existieren viele Regelungen dazu, die Frau davor zu schützen, dass Männer entsprechenden Druck auf sie ausüben, um sie zur Abtreibung zu zwingen.
 
Bei einer juristischen "Abtreibung" wird nicht "abgetrieben", checkst du das nicht? Siehe oben.
Der Körper von jemand anderem bleibt also vollkommen unberührt.

pcw schrieb:
In deinem Körper kannst du abtreiben, was du willst. Im Körper von jemand anderes nicht.
Falsch. Überlege mal warum.

EDIT:
Das Wohle des Kindes verhindert ganz sicher - das Mann nicht "abtreiben" kann.
Und nicht euer Geblubber.

Das Wohl des Kindes interessiert nicht, wenn Frau abtreibt, es gibt kein Kind.
 
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Kapierst du einfach nicht, dass nur deshalb nur frauen abtreiben können, weil nur sie schwanger werden kann? Vor dem gesetz sind beide geschlechter gleich, es ist der natur bedingt, dass nur frauen es wahrnehmen können. In dem moment wo du als mann schwanger werden könntest und dies tun würdest, sofort könntest du dieses recht einfordern und keine frau der welt könnte dir da reinreden. Du versuchst eine biologische tatsache als ungleichheit vor dem gesetz darzustellen. Aber nicht das gesetz bestimmt die einseitige nutzung sondern die natur. Ist an sich total simpel. Du schwanger, dein körper, niemand darf über deinen körper bestimmen. Das geschlecht spielt hier nur insofern eine rolle, da der mensch bisher nicht in der lage war, männer in den genuss einer schwangerschaft zu bringen und der mann bedingt dadurch nie in gelegenheit gerät, dieses recht anwenden zu können.

Dein problem ist, du willst gar nicht verstehen. Du stehst da wie ein bockiges kind und willst entgegen jeder logik recht haben.
 
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Mustis schrieb:
Absolut wirklich. Weil es gegen diverse grundrechte verstösst. Aber überzeuge mich mit quellen.

Und wenn mir diese Grundrechte absolut egal wären?

Der biologische Vater ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, egal wie das Kind zustande kam.


Und ja darunter würde auch ein Retortenbaby fallen.


Zwenner schrieb:
Bei einer juristischen "Abtreibung" wird nicht "abgetrieben", checkst du das nicht? Siehe oben.
Der Körper von jemand anderem bleibt also vollkommen unberührt.

Es wird aber in das Selbstbestimmungsrecht der Frau eingegriffen.
 
Beweise es. Dümmliche behauptungen in den raum werfen stellt keine tatsachen dar.
 
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Das der Biologische Vater unterhaltspflichtig ist?

Außer der rechtliche Vater übernimmt freiwillig den Unterhalt? Oder das Kind wird zur Adoption freigegeben?
 
Das was ihr schreibt verstehe ich, ich akzeptiere es aber nicht. Weil meine Meiningen da anders aussieht.
Und das wird sich auch nicht ändern, nur weil es ständig wiederholt wird. Frage mal beantworten:
Zwenner schrieb:
Gegen welches Recht der Frau wird verstoßen, wenn der Mann juristisch abtreiben (müsste man dann anders benennen!) könnte? Gegen gar kein Recht, weil gar nicht abgetrieben (im eigentlichem Sinne) wird?
KEIN Recht der Frau wird bei einer juristischen "Abtreibung" verletzt, die Abtreibung findet gar nicht statt!
Es werden die Rechte es Kindes verletzt (welches dann lebt!) und das ist das unakzeptabel daran.

@OiOlli
Wo wird da in das Selbstbestimmungsrecht eingriffen, die Frau treibt nicht ab?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ein vater, dessen dna wider seinem willen bei einem retortenbaby genutzt wurde unterhaltspflichtig ist. Das beweise. Denn das hast du behauptet.

@zwenner
Bockiges kind. Sag ich ja.
 
OiOlli schrieb:
Und wenn mir diese Grundrechte absolut egal wären?

Der biologische Vater ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, egal wie das Kind zustande kam.


Und ja darunter würde auch ein Retortenbaby fallen.




Es wird aber in das Selbstbestimmungsrecht der Frau eingegriffen.

Die biologische Mutter ist dem Kind gegenüber übrigens auch unterhaltspflichtig, egal, wie das Kind zustande gekommen ist.

Und ja, darunter würde auch eine Vergewaltigung fallen.
 
Kein Problem. Ich brauche nur ein Retortenbaby und jemanden, der gegen seine Unterhaltspflicht klagt.

Ansonsten stütze ich meine Behauptung darauf, dass bis jetzt jeder biologische Vater zahlen musste, wenn kein anderer seine Verpflichtungen übernehmen wollte.

Ja auch der Typ, de behauptet, seine Ex habe sich mit seinem Samen gegen seinen Willen künstlich befruchtet.

Ach btw künstliche Befruchtung. Samen spenden würde ich nie, auch da bist theoretisch unterhaltspflichtig. Hat nur bis jetzt noch keiner geklagt. Weil der gesetzliche Vater dann normalerweise den Unterhalt übernimmt. Und Singles bekommen hier normalerweise keine künstliche Befruchtung.


@ PCW Abtreibung oder zur Adoption frei geben und schon ist das Thema gegessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Mustis

Beantworte meine Frage.

Die Rechte der Frau sind für diesen Umstand absolut (!) nicht relevant, weil gegen die nicht vorgegangen wird.
Überzeuge mich doch vom Gegenteil:

Wie bei einer "Abtreibung", die gar nicht stattfindet - ein "Frauenrecht" verletzt wird?
(Für eine "Abtreibung", die gar nicht stattfindet, zählt auch nicht, dass nur Frauen Kinder kriegen können.)
 
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Eine frau kann juristisch auch nicht abtreiben. Sie kann nur biologisch abtreiben. Nach dem prinzip ganz oder gar nicht.

@oiolli okay du kannst es also weder an einem konkreten fall beweisen noch kannst du gesetzestexte vorweisen die eine unterhaltspflicht auch dann belegen würden, wenn der man ohne seinen willen noch wissen per künstlicher befruchtung zum vater gemacht wird. Danke dir, damit hast du mich bestätigt. Mal eben wieder nur haltlose behauptungen.
 
Ich bruache auch keinen konkreten Fall. Es ist Allgemeinwissen, dass der biologische Vater zahlen muss, egal welche Umstände zur Zeugung führten.


http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/arzt-bei-samenraub-unterhaltspflichtig/

Du könntest höchstens die Mitwirkenden auf Schadensersatz verklagen unterhaltspflichtig bist du trotzdem.

http://www.lto.de/recht/hintergruen...efruchtung-samenspende-unterhalt-wunschvater/


Die Entscheidung des BGH zeigt, dass die Übernahme von Elternverantwortung gegenüber einem Kind nicht von der Art seiner Entstehung abhängen kann. Dem gezielt geplanten, aber auch dem "passierten" und sogar dem abredewidrig empfangenen Kind, bei dem der Vater "reingelegt" wurde, steht in gleicher Weise ein Anspruch auf Schutz und Fürsorge durch seine Eltern zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Mustis

Soll das eine Antwort sein?
Mustis schrieb:
Eine frau kann juristisch auch nicht abtreiben. Sie kann nur biologisch abtreiben.
Mann darf juristisch nicht "abtreiben" (Kind nicht tot), weil es die Frau nicht kann, dafür aber "nur" biologisch (Kind tot)? Soll das ein ganz schlechter Witz sein?! Die Frau muss auch nicht juristisch "abtreiben" ("bisschen" sinnlos!?) können, da sie es biologisch kann!

Na klar: Eine werdende Mutter möchte das Kind nicht:, "och ich treibe mal juristisch ab." - Alter! Geht´s noch?!

Aber um dich zu beruhigen, die werdende Mutter könnte dann auch juristisch "abtreiben" (oO). Man müsste dem Klapperkopp dann nur erklären, dass das für ihr sehr wahrscheinliches Vorhaben (Mutter möchte das Kind nicht) - wohl weniger interessant sein wird. Da eine juristische "Abtreibung" vorsieht, dass die Schwangerschaft wie "vorgesehen" abläuft, also sie mit einen Kind zu rechnen hat.

Im übrigen, die werdende Mutter entzieht sich mit "nur" einer biologischen Abtreibung aller Rechte und Pflichte gegenüber dem Kind. Logisch - weil es kein Kind gibt und somit die "Frage zur Sorge" - entfällt.

EDIT:
Der Vater gibt bei einer juristischen "Abtreibung" mal ebenso seine Vaterschaftsrechte ab, das geht aber nicht. Das kann ihm nur genommen werden, wenn der Vater eine Gefährdung des Kindeswohl darstellt. Da der Vater aber dem Kind gegenüber eigentlich - wenigstens Unterhaltspflichtig ist, liegt eine Gefährdung des Kindeswohl schon mal grundsätzlich nicht vor, erst mal mangelndes Interesse.

Soweit mir bekannt, dass weiß ich aber nicht genau: Ist es der Mutter möglich, dem Erzeuger bei einer Adaption des Kindes - durch einen Vater, alle Rechte und Pflichten auf diesen zu übertragen. Dann hat der Erzeuger (muss zustimmen) eigentlich keine rechtliche Verbindung mehr zu seinem Kind, auch kein Umgangsrecht mehr. Die Mutter darf keine finanziellen Forderungen mehr an den Erzeuger stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
OiOlli schrieb:
Ich bruache auch keinen konkreten Fall. Es ist Allgemeinwissen, dass der biologische Vater zahlen muss, egal welche Umstände zur Zeugung führten.


http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/arzt-bei-samenraub-unterhaltspflichtig/

Du könntest höchstens die Mitwirkenden auf Schadensersatz verklagen unterhaltspflichtig bist du trotzdem.

http://www.lto.de/recht/hintergruen...efruchtung-samenspende-unterhalt-wunschvater/

Du hast deine Links entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. In keiner der Links ist der Samenspender am Ende zur Zahlung verpflichtet... Im ersten Link sind es die Ärzte die zahlen, weil sie schuldhaft gehandelt haben. Das der Mann zunächst zahlen müsste und sich Schadensersatz vom Arzt erklagen muss hat einen simplen Grund: Das Risiko eines Prozesses soll nicht zum Schaden des Kindes sein. Heisst, verliert der Mann trotz allem vor Gericht und bekommt kein Schadensersatz vom Arzt zugesprochen, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser keine Einwilligung des Mannes hatte, soll dies nicht zum Schaden des Kindes gehen. In der Praxis, und das zeigt dein Link klar auf, kommt dies aber nicht vor. Kann der Arzt keine entsprechend beglaubigte Einwilligung des Mannes vorweisen, haftet er und nicht der Mann. Das Fazit warnt auch deutlich mehr die Ärzte, eine entsprechend saubere Überprüfung und Dokumentierung vorzunehmen. Die Männer betrifft die Warnung dahingehend, sich viel Ärger und Stress zu ersparen, denn ein Arzt wird sicher nicht freiwillig hundertausende Unterhalt zahlen wollen (bzw. dessen Versicherung). Wobei die Ärzte in dem geschilderten Fall wohl wiederrum Schadensersatz von der Mutter wegen Urkundenfälschung/betruges einklagen könnten und damit rein rechtlcih wohl erfolg hätten. Liegt eine entsprechende Versicherung des Arztes vor und ist die Mutter finanziell nicht abgesichert kann es jedoch zum Kindeswohl dazu kommen, dass die Schuld der Mutter zwar anerkannt wird, die Versicherung aber dennoch zahlt, da für sie der finanzielle Verlust am ehesten zu verschmerzen ist. Die Mutter muss dann nur einen eher geringen Anteil tragen. Ja so komplex kann unser Rechtssystem sein, wenn es um höher gestellte Güter wie das Kindeswohl geht...

Im 2. Link geht es darum, dass nicht biologische Väter eine zunächst angedeutete Übernahme der Vaterschaft nach der Geburt wieder ablehnen können. Auch hier muss der Samenspender keinesfalls zahlen, sollte sein Sperma entsprechend einer Spende gegeben worden sein.

Ich mein mit bisschen Logik könnte man darauf auch selbst kommen. Den deiner Logik haftet jeder Mann, der je Samen an eine Samenbank gespendet hat, dann für alle seine darauf entstandenen Kinder. Was vollkommener Irrsinn ist.

Also bitte erkläre mit nicht etwas als Allgemeinwissen, das rechtlich so komplex ist, dass du es ja nichtmal richtig verstanden hast...

@ZWenner
du kannst du aufhören künstlich zu echauffieren. Du argumentierst mit gleich Stellung, ihr erkläre dir, dass die rechte bei juristischer Abtreibung gleich sind, bei biologischen ebenfalls aber aufgrund einer natur gegebenen Tatsache durch den Mann (noch) nicht ausgeübt werden kann, zwangsläufig. Wenn du das nicht aktzeptieren kannst, was der Rechtslogik nach absolut sinnvoll ist, musst du das nicht. Kann dich, wie man sieht, ja eh keiner von Überzeugung. Bleib bei deiner Meinung, aber bitte nimm Abstand davon, sie als logisch verkaufen zu wollen. Das ist sie nicht und da hilft kein keifen und echauffieren. Wir sind dann nämlich wieder beim Thema bockigen Kind. Das will auch nicht begreifen, bar jeder Logik.
 
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Doch ich habe die Links gelesen. Du scheinst aber nicht meine vorherigen Beiträge verstanden zu haben. Wenn kein anderer da ist, muss der biologische Vater haften. Das ist in Deutschland Konsens. Es geht übrigens schon im ersten Beitrag um mehr, als nur um den Fall, des angeblich um Hereingelegten (in diesem Fall ist das OLG übrigens zu dem Urteil gekommen, dass die Ärzte nicht zahlen müssen). Der ganze Artikel ist wesentlich länger.

Den 2. Link hast auch nicht komplett gelesen. Da geht es nämlich nicht nur um Väter, die es sich nach der Empfängnis anders überlegen. Das Thema geht da noch ziemlich in die Tiefe.

Und hättest meine Beiträge gelesen (was du wie man sehen kann nicht hast) wäre dir aufgefallen, dass ich sagte, theoretisch können auch normale Samenspender auf Unterhalt verklagt werden. Was aber bis jetzt noch nicht vorgekommen ist, da der rechtliche Vater normalerweise für den Unterhalt zur Verantwortung gezogen wird und Singles hier keine künstliche Befruchtung durchführen lassen dürfen.


http://www.welt.de/wirtschaft/artic...enspender-ihren-Kindern-Unterhalt-zahlen.html


Oder um es noch einmal kurz zu machen. In beiden Artikeln steht diverse Male, egal wie die Zeugung von statten gegangen ist, biologischer Vater ist unterhaltspflichtig, wenn es keinen anderen gibt, der den
Unterhalt übernimmt.
 
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