OiOlli schrieb:
Ich bruache auch keinen konkreten Fall. Es ist Allgemeinwissen, dass der biologische Vater zahlen muss, egal welche Umstände zur Zeugung führten.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/arzt-bei-samenraub-unterhaltspflichtig/
Du könntest höchstens die Mitwirkenden auf Schadensersatz verklagen unterhaltspflichtig bist du trotzdem.
http://www.lto.de/recht/hintergruen...efruchtung-samenspende-unterhalt-wunschvater/
Du hast deine Links entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. In keiner der Links ist der Samenspender am Ende zur Zahlung verpflichtet... Im ersten Link sind es die Ärzte die zahlen, weil sie schuldhaft gehandelt haben. Das der Mann zunächst zahlen müsste und sich Schadensersatz vom Arzt erklagen muss hat einen simplen Grund: Das Risiko eines Prozesses soll nicht zum Schaden des Kindes sein. Heisst, verliert der Mann trotz allem vor Gericht und bekommt kein Schadensersatz vom Arzt zugesprochen, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser keine Einwilligung des Mannes hatte, soll dies nicht zum Schaden des Kindes gehen. In der Praxis, und das zeigt dein Link klar auf, kommt dies aber nicht vor. Kann der Arzt keine entsprechend beglaubigte Einwilligung des Mannes vorweisen, haftet er und nicht der Mann. Das Fazit warnt auch deutlich mehr die Ärzte, eine entsprechend saubere Überprüfung und Dokumentierung vorzunehmen. Die Männer betrifft die Warnung dahingehend, sich viel Ärger und Stress zu ersparen, denn ein Arzt wird sicher nicht freiwillig hundertausende Unterhalt zahlen wollen (bzw. dessen Versicherung). Wobei die Ärzte in dem geschilderten Fall wohl wiederrum Schadensersatz von der Mutter wegen Urkundenfälschung/betruges einklagen könnten und damit rein rechtlcih wohl erfolg hätten. Liegt eine entsprechende Versicherung des Arztes vor und ist die Mutter finanziell nicht abgesichert kann es jedoch zum Kindeswohl dazu kommen, dass die Schuld der Mutter zwar anerkannt wird, die Versicherung aber dennoch zahlt, da für sie der finanzielle Verlust am ehesten zu verschmerzen ist. Die Mutter muss dann nur einen eher geringen Anteil tragen. Ja so komplex kann unser Rechtssystem sein, wenn es um höher gestellte Güter wie das Kindeswohl geht...
Im 2. Link geht es darum, dass nicht biologische Väter eine zunächst angedeutete Übernahme der Vaterschaft nach der Geburt wieder ablehnen können. Auch hier muss der Samenspender keinesfalls zahlen, sollte sein Sperma entsprechend einer Spende gegeben worden sein.
Ich mein mit bisschen Logik könnte man darauf auch selbst kommen. Den deiner Logik haftet jeder Mann, der je Samen an eine Samenbank gespendet hat, dann für alle seine darauf entstandenen Kinder. Was vollkommener Irrsinn ist.
Also bitte erkläre mit nicht etwas als Allgemeinwissen, das rechtlich so komplex ist, dass du es ja nichtmal richtig verstanden hast...
@ZWenner
du kannst du aufhören künstlich zu echauffieren. Du argumentierst mit gleich Stellung, ihr erkläre dir, dass die rechte bei juristischer Abtreibung gleich sind, bei biologischen ebenfalls aber aufgrund einer natur gegebenen Tatsache durch den Mann (noch) nicht ausgeübt werden kann, zwangsläufig. Wenn du das nicht aktzeptieren kannst, was der Rechtslogik nach absolut sinnvoll ist, musst du das nicht. Kann dich, wie man sieht, ja eh keiner von Überzeugung. Bleib bei deiner Meinung, aber bitte nimm Abstand davon, sie als logisch verkaufen zu wollen. Das ist sie nicht und da hilft kein keifen und echauffieren. Wir sind dann nämlich wieder beim Thema bockigen Kind. Das will auch nicht begreifen, bar jeder Logik.