Westlicher Feminismus im 21. Jahrhundert noch notwendig?

Ja wenn alle, wirklich alle anderen Wege erschöpft sind. Das ist das Hintertürchen das sich der Staat genehmigt, um nicht selbst zahlen zu müssen. Das macht er nahezu immer. Du hast aber eine pauschale Aussage getroffen und den wichtigen Teil weggelassen: Erst wenn alles andere versagt, dann und nur dann wird er unterhaltpflichtig. Und das ausschließlich deshalb, weil das Kindeswohl höher eingeschätzt wird als das individuelle Recht des Vaters. Er wird nicht des Rechts wegen unterhaltspflichtig (es kollidieren hier nämlcih einige Gesetze) sondern es wird abgewogen, welches Gut höher zu bewerten ist und das ist hier das Kindeswohl .Das was du aber gesagt hast, sagt eben rechtlich gesehen doch etwas ganz anderes aus, als es dann tatsächlich ist. Nämlich weitaus diffiziler als deine pauschalisierte Aussage.
 
Hier was zum Topic: http://www.das-maennermagazin.com/blog/feministinnen-verarschen-die-frauen

@Mustis
Wenn ich eine Frau wäre, ja? Dann würde ich dem Erzeuger meines Kindes, der nur Unterhalt zahlt erklären, dass er sich seine 2 Mark 50 hinten reinstecken kann (abtreiben darf er nicht) - sodass ich sie nicht bekommen werde. Bei dümmlichen Nachfragungen ihm klar signalisieren, dass sich das Wort - Vater durch bedeutend mehr auszeichnet, als durch eine Überweisung von 2 Mark 50. Erzeuger die sich freikaufen wollen, sind keine Väter, sondern Oberluschen.

Und Mütter die das nicht (in einem solchen Fall) ähnlich sehen... dazu spare ich mir jedweden Kommentar. Wenn ein Vater meint, durch reine Unterhaltszahlung kommt er seiner Pflicht als Vater nach (dem Kindeswohl)... dazu fällt mir - als Vater, wirklich nichts mehr ein.

Bei einer Adaption wird der Erzeuger (der da zustimmen muss) seiner Rechte und Pflichten entbunden, weil Mutter für sein Kind (!) - einen Vater gefunden hat, der seiner Pflicht nachkommt und das nicht durch Geld. Das ist kein Interesse des Staates, sondern ALLEIN im Interesse des Kindes.

Am besten sollte man mal Kindeswohl - nicht über Unterhalszahlungen (bar) definieren.
Ich finde das einfach nur widerlich.

:D http://www.das-maennermagazin.com/b...ewollten-kindern-und-hat-keine-nebenwirkungen
 
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Mustis schrieb:
Ja wenn alle, wirklich alle anderen Wege erschöpft sind. Das ist das Hintertürchen das sich der Staat genehmigt, um nicht selbst zahlen zu müssen. Das macht er nahezu immer. Du hast aber eine pauschale Aussage getroffen und den wichtigen Teil weggelassen: Erst wenn alles andere versagt, dann und nur dann wird er unterhaltpflichtig. Und das ausschließlich deshalb, weil das Kindeswohl höher eingeschätzt wird als das individuelle Recht des Vaters. Er wird nicht des Rechts wegen unterhaltspflichtig (es kollidieren hier nämlcih einige Gesetze) sondern es wird abgewogen, welches Gut höher zu bewerten ist und das ist hier das Kindeswohl .Das was du aber gesagt hast, sagt eben rechtlich gesehen doch etwas ganz anderes aus, als es dann tatsächlich ist. Nämlich weitaus diffiziler als deine pauschalisierte Aussage.


Ich habe es nie bestritten. Dir dürfte aufgefallen sein, dass ich meine Aussage schon früher erklärt habe.
 
Was soll dieser Link zeigen, ausser dass Vertragsunterschriften Folgen haben?
Von einem rechtsgültigen Rücktritt/Widerruf des geschlossenen Vertrages nach § 328 Abs. 1 BGB ist dort nirgends die Rede ...
Vielmehr hat der Beklagte den Vertrag sogar noch bestätigt.
Der Beklagte zahlte für sie die Erstlingsausstattung sowie für die Zeit von Oktober bis Dezember 2008 Unterhalt
Nicht falsch verstehen, dass ist nett von ihm gewesen und mMn auch dem Kindeswohl zuträglich ... aber
Viel klüger wäre es wohl gewesen, nach dem Scheitern des 1. Versuches, spätestens jedoch nach dem Scheitern der Beziehung (also vorm erfolgreichen Versuch) vom Vertrag zurückzutreten.
Nun bleibt nur der Weg durch die Instanzen ... und ich an seiner Stelle würde mir da keine besonders großen Hoffnungen machen.

Meiner Meinung nach ist das ein klassisches Beispiel für "unterwegs anders überlegt". Und DAS geschah ganz sicher nicht im Sinne des dir so wichtigen Kindeswohls. Sicherlich ist es nicht schön, als zeugungsunfähiger Mann auf Unterhalt verklagt zu werden ... aber man sollte Verträge schon VERSTEHEN und ihre Konsequenzen überblicken, BEVOR man sie Unterschreibt. Ansonsten gilt "pacta sunt servanda" (Verträge sind zu erfüllen), solange sie nicht sittenwidrig sind (einzig darüber kann man in diesem Fall evtl. streiten).
 
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OiOlli schrieb:
Ich habe es nie bestritten. Dir dürfte aufgefallen sein, dass ich meine Aussage schon früher erklärt habe.

Von deiner aussage, der biologische vater sei stets immer unterhaltspflichtig bist du nicht abgerückt. Und das hat nun mal eine andere aussage als die tatsache, dass er nur dann unterhaltspflichtig ist, wenn alle anderen wege scheitern. Quasi notlösung, letzte instanz. Wenn immer neuerdings gleichzusetzen ist mit letzter instanz dann muss die deutsche sprache von mir unbemerkt sich ziemlich gewandelt haben.
 
Hm, eigentlich gibt es doch nur folgende Möglichkeiten zu dem Thema Kind, um bei dem Beispiel Gleichberechtigung zu bleiben:

Der Mann und die Frau wollen das Kind, beide sind für das Kind zuständig. (kein Problem)
Die Frau will das Kind nicht, der Mann auch nicht. Die Frau treibt ab. (Kind tot; kein Problem)

Die Frau will das Kind nicht, der Mann auch nicht. Die Frau bringt das Kind zur Welt. (Kind lebt) Die Mutter stellt das Kind zur Adoption frei. (wer muss nun Unterhalt bezahlen? Die Frau? Der Mann? Obwohl er nicht wollte?; sie enthebt sich durch die Adoption ja IHRER Pflichten/Rechte und Verantwortung, er kann dies auch?)

Die Frau will das Kind nicht, der Mann schon. Die Frau treibt ab. (Kind tot; der Mann hätte das Kind aber zu sich nehmen wollen)

Die Frau will das Kind, der Mann nicht. (Kind bei der Mutter, Mann muss zahlen. Wollte das Kind aber inkl. der Rechte und Pflichten nicht)

Sonderfälle (wobei ich glaube, dass davon einige öfter vorkommen):
Frau sagt, sie könne nicht schwanger werden, ist dann schwanger. Mann hat Pech gehabt, siehe Fälle oben. Im Zweifel muss er für das Kind sorgen, obwohl die Frau ihn belogen hat. Sein Kinderwunsch oder Abneigung sind erst einmal irrelevant.

Der Mann sagt, er könne keine Kinder zeugen. Dann muss entweder die Frau abtreiben, oder aber das Kind bekommen und er muss zahlen. Fälle, siehe weiter oben.


Wie man sieht, hat die Frau die Möglichkeit zu wählen, ob sie das Kind behält, abtreiben lässt, oder aber zur Adoption frei gibt. Der Mann hat dieses Recht nicht. Er kann das Kind zur Adoption frei geben, wenn er das Sorgerecht für das Kind hat. Aber er kann es ansonsten nicht direkt entscheiden, wie die Mutter es kann. Klar sollte sein, dass der Mann nicht entscheiden kann, was mit dem Körper der Frau geschieht, sodass ihm das Recht, das Kind abzutreiben niemals gegeben werden darf. Sollte wirklich kein Kinderwunsch vorhanden sein, dann sollte der Mann aber auch konsequent sein und sich sterilisieren lassen. Er hat dazu jede Möglichkeit. (von Sonderfällen mal abgesehen, an denen das z.B. fehlgeschlagen ist und eine Frau dennoch schwanger wird, das wäre ja dann ein Ärztefehler). Mit "aber sie hat ja gesagt" ist genauso wie "aber er hat ja gesagt" also Aussage gegen Aussage und kann niemals zufriedenstellend gelöst werden.

Ich halte jedoch auch Zwenners Möglichkeit für erstrebenswert. Dass der Vater VOR der Geburt (er muss aber auch wissen, dass er ein Kind haben wird! Ansonsten verschiebt sich die rechtsgrundlage auf den Zeitpunkt, wenn er es erfährt) die Möglichkeit hat, das Kind abzulehnen. Ich würde einfach sagen, dass er das Kind zur Adoption freigibt. Sodass die Mutter das Kind nun bekommen kann, oder abtreiben kann, er aber in jedem Fall gesetzlich nichts mehr mit dem Kind am Hut hat in jeglicher Hinsicht. (klar sieht es bei Vergewaltigung dann m.u. anders aus) Somit kann auch der Vater mitentscheiden.

Es bleiben jedoch immer Fälle, in denen der Mann nicht mitreden kann. Und zwar, wenn sie das Kind abtreiben will, er es aber haben wollte. Da sind die Grundrechte der Frau höher als die Bedürfnisse des Mannes einzuschätzen. Ebenfalls bleiben wird der Fall, indem die Mutter aus ethisch/moralischen/religiösen Gründen das Kind bekommt, aber zur Adoption freigibt. In dem besonderen Fall muss auch die Konsequenz heraus gebildet werden, dass ein Kind dann von seiner Mutter in der Unterhaltspflicht liegt. Der Mann wollte es nicht (sonst hätte er das Kind ja), die Mutter wollte es nicht abtreiben, aber auch nicht selber großziehen, dann war es ihre Entscheidung und für die soll sie nunmal dann auch ethisch/moralisch/religiös für bezahlen (ja ich weiss, H4 und so, aber ist wieder Sonderfall).

Es gibt keine komplett geniale Lösung, weil das viel zu Vielfältig ist. Aber bei einem Punkt muss ich Zwenner Recht geben. Der Mann sollte auch das Recht bekommen, seine Rechte und Pflichten abtreten zu können, und zwar formell gesetzlich, so wie die Frau das Recht hat, über ihren Körper und damit über das Kind zu entscheiden. Das wäre nur mehr als fair.
 
Mustis schrieb:
Von deiner aussage, der biologische vater sei stets immer unterhaltspflichtig bist du nicht abgerückt. Und das hat nun mal eine andere aussage als die tatsache, dass er nur dann unterhaltspflichtig ist, wenn alle anderen wege scheitern. Quasi notlösung, letzte instanz. Wenn immer neuerdings gleichzusetzen ist mit letzter instanz dann muss die deutsche sprache von mir unbemerkt sich ziemlich gewandelt haben.



Lies meine Beiträge noch einmal. Und vor allem worauf ich geantwortet habe.

Du bist dann reingegrätscht und hast behauptet es wäre totaler Schwachsinn. Tja wie du zugegeben hast ist es nicht totaler Schwachsinn. Der biologische Vater ist unterhaltspflichtig. Und in dem von mir formulierten theoretischen Fall wäre er es wohl auch, egal ob er andere noch auf Schadensersatz verklagen kann.


Übrigens wenn wir schon mal dabei sind, wo verstößt es gegen diverse Grundrechte, wenn ich Unterhalt zahlen muss, obwohl das Kind gegen meinen Willen gezeugt wurde?
 
Onkelhitman schrieb:
Der Mann sollte auch das Recht bekommen, seine Rechte und Pflichten abtreten zu können, und zwar formell gesetzlich, so wie die Frau das Recht hat, über ihren Körper und damit über das Kind zu entscheiden. Das wäre nur mehr als fair.
Sicherlich sollte Mann dieses recht bekommen. Der Haken an der Geschichte ist aber die Frage, an wen das Kind (steht hier stellvertretend für die elterlichen Rechte und Pflichten) abgetreten wird. Im Vordergrund sollte auch hier das Wohlergehen des Kindes sichergestellt werden ... und das bedeutet nichts anderes, als dass es einen Ersatz (für die biologischen Eltern) geben muss. Der staat wird sch erfahrungsgemäß mit allen Mitteln dagegen wehren, die Fürsorge zu übernehmen.
Und das führt mich zu einem Sondefall, der dennoch zu klären wäre. Was ist, wenn niemand das Kind haben will? Wer ist in einem solchen Fall (neben dem Staat) eher Sorgepflichtig als die leiblichen Eltern? Unabhängig davon, ob sie das Kind nun wollten oder nicht ... es ist nunmal da und MUSS versorgt werden ... das verursacht nunmal Aufwand (da es eben nicht nur finanzieller Aufwand ist, spreche ich hier NICHT von Kosten).
Wie ist das bei der Mutter geregelt ... ist die sämtliche Rechte und Pflichten los, sobald sie das Kind zur Adoption frei gibt? Wenn dies der Fall ist, dann sollte das in gleicher Weise auch für Männer ermöglicht werden.
Aber ich sehe darin eben einen Punkt, der eindeutig zu klären ist, bevor man einen derartigen "Joker" formuliert.

Am Ende komme ich immer wieder zur persönlichen Individuellen Verantwortung ... wer keine Kinder will, der soll aufpassen, dass er/sie keine produziert (Möglichkeiten eine Befruchtung zu vermeiden gibt es genügend). Und wer Kinder produziert (ob nun gewollt oder nicht) der soll sich dann eben auch drum kümmern oder abtreiben. Letzteres gilt mMn für beide Elternteile.

Er "ja" sie "Nein" (oder andersrum) sind bedauerliche Fälle, bei denen eindeutig verpennt wurde, vorher ehrlich drüber zu reden. Das kann ich (Betrugsfälle ausgenommen) allenfalls als jugendlichen Leichtsinn entschuldigen ... aber auch da gilt mMn: "Ups, da ist mir wohl das Hirn in die Hose gerutscht" ist eine schlechte Begründung für die Verweigerung der Sorge für ein KIND.

Ohne die Möglichkeit der Abtreibung (egal wer hier die Entscheidungsmacht inne hat) sähe die Problematik ohnehin ganz anders aus (das ist mMn auch mal einen Gedanken wert). In dem Fall wären Verhütung oder Enthaltsamkeit die einzgen Möglichkeiten "Kindersegen" zu vermeiden. Und ein Gleichberechtigungsproblem gäbe es nur in der Art, dass Mann sich eben aus dem Staub machen könnte ... vorrausgesetzt er zieht die Flucht den elterlichen Verpflichtungen vor.
 
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Colonel Decker schrieb:
Ja, genau so ist es. Eigentlich ist das auch nicht verwunderlich, denn Männer arbeiten noch immer öfter als Frauen um eine Familie zu ernähren. Frauen eher zur Selbstverwirklichung - was man an deinen Beispielen ja auch gut sieht.

Was ist denn das jetzt bitte wieder für eine Aussage von dir? :rolleyes:
 
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@DerOlf
Der Haken an der Geschichte ist aber die Frage, an wen das Kind (steht hier stellvertretend für die elterlichen Rechte und Pflichten) abgetreten wird.
Na an die Mutter. Immerhin entscheidet sie, ob sie das Kind gebärt oder auch nicht. Daher tritt nur der Vater ab. Die Mutter, wie ich ja auch oben schon schrieb, will unbedingt das Kind bekommen? Dann muss SIE eben auch dafür sorgen, der Vater hat das ja von vorneherein ausgeschlossen.

Was ist, wenn niemand das Kind haben will?
S.o.

Am Ende komme ich immer wieder zur persönlichen Individuellen Verantwortung ... wer keine Kinder will, der soll aufpassen, dass er/sie keine produziert (Möglichkeiten eine Befruchtung zu vermeiden gibt es genügend). Und wer Kinder produziert (ob nun gewollt oder nicht) der soll sich dann eben auch drum kümmern oder abtreiben. Letzteres gilt mMn für beide Elternteile.
Eben. Dem ist aber nicht so. Die haben ja immerhin beide nicht aufgepasst, also stehen sie jetzt beide in der Verantwortung. Eine Frau kann jedoch "einfach abtreiben", weil das Kind eben in ihrem Körper ist. Sie kann also noch entscheiden, bevor das Kind da ist. Der Mann kann das nicht, weil es nicht sein Körper ist. Er ist also den Launen der Frau in dem Sinne ausgeliefert. (bei Menschen die sich lieben sollte so etwas generell nicht vorkommen, also ist das ja indiskutabel. Es scheint ja eher darum zu gehen, dass zwei sich mal so durchgenommen haben und dann auf einmal ein Kind da wäre)

... aber auch da gilt mMn: "Ups, da ist mir wohl das Hirn in die Hose gerutscht" ist eine schlechte Begründung für die Verweigerung der Sorge für ein KIND.
Siehe oben. Die Frau sagt dem Mann: "Kein Problem, ich bin eh unfruchtbar" und sie machen rum. Er will keine Kinder, denkt sich also nichts dabei, und auf einmal: Ups, da kommt ja doch ein Kind. Schon ist er der Vater und kann dagegen auch nichts mehr tun. Sie jedoch hat die Entscheidungsgewalt.

Und ein Gleichberechtigungsproblem gäbe es nur in der Art, dass Mann sich eben aus dem Staub machen könnte ... vorrausgesetzt er zieht die Flucht den elterlichen Verpflichtungen vor.
Nein, er weiss vielleicht nichts von dem Kind, nach ein paar Jahren wirds der Mutter zu bunt und auf einmal hat er ein Kind und soll dafür Unterhalt bezahlen. Alles schon vorgekommen, und das sind wohl kaum Ausnahmen. Von so Sachen haben wir alle schon gehört. Aber er muss halt zahlen, und hat mit seinem Kind (vielleicht wollte er ja auch eins) rein gar keine soziale Bindung. Letztlich wurde ihm das Kind daher ja sogar von der Mutter arglistig vorenthalten. Da wiederum habe ich noch nie von einem Gerichtsurteil gehört. Oder Straftat.
 
Na gut, vielleicht gehe ich einfach zu sehr davon aus, dass Menschen wissen, wie wenig man Menschen trauen kann ... oder sollte.
Nicht dass ich grundsätzlich niemandem traue, aber ich kann eben über die Zukunft keine Aussage treffen (nichtmal über meine eigene).

Abgesehen davon geht es bei Verhütung nicht allein um Befruchtungsprävention (zumindest für mich nicht). Ich habe keine Lust auf Kinder UND ich habe keine Lust auf Geschlechtskrankheiten ... auf mündliche Bekundungen will ich mich nicht verlassen und daher ist meine einzige Wahl eben die zwischen Verhütung und Enthaltsamkeit - was natürlich meine persönliche Sichtweise ist (die ich hier schon oft genug kundgetan habe).

Das basiert irgendwie auf Wahrscheinlichkeitsrechnung. Denn im Prinzip versuche ich durch meine Handlungsweise eine Vaterschaft für mich persönlich aus dem Wahrscheinlichkeitsraum zu verbannen (unmögliches Ereignis) ... denn jede noch so kleine Wahrscheinlichkeit kann immerhin dazu führen, dass ein mögliches Ereignis eintritt. Und dann bin ich in dem Fall dann Vater und sähe mich dem Kind und der Frau gegenüber in der Pflicht ... daran habe ich einfach kein Interesse - also auch nicht an ungeschütztem Sex.

oder wie es pcw ausgedrückt hat (sinngemäß): wenn ihr keine Kinder wollt, dann stellt eure DNA nicht dafür zur Verfügung. bzw. behaltet sie für euch.

Nur zur Erinnerung: Am Anfang stand die krude Behauptung, Mann könne sich nicht frei für oder gegen ein Kind entscheiden. Und das passt so eben einfach nicht so ganz, denn wer auf seine DNA aufpasst, der kann das sehrwohl - sogar als Mann.
 
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Irgendwie redet ihr grade ein bisschen Unsinn zusammen, oder?

Um ein Kind zur Adoption freizugeben ist grundsätzlich die Zustimmung BEIDER Eltern erforderlich. Sofern nur ein Elternteil feststeht, kann im übrigen jede Person die Freigabe zur Adoption verhindern, die glaubhaft macht, als Elternteil in betracht zu kommen. Dann wird erst festgestellt, ob ein Elternverhältnis besteht, bevor über die Adoptionsfreigabe entschieden werden kann.

Dementsprechend kann also jeder Vater verhindern, dass die Mutter ein Kind zur Adoption freigibt. Genauso kann jede Mutter verhindern, dass der Vater das Kind zur Adoption freigibt.

Wie man sieht, ist hier der Gesetzgeber wieder emanzipiert genug, dass ihm das Geschlecht vollkommen egal ist und die Eltern dazu verdonnert werden, gemeinsam zu entscheiden, während ein Familiengerichtlicher Eingriff nur stattfindet, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.


Wir können also weiterhin die gesamte Problematik auf den einen Punkt runterbrechen, dass hier einige "Männer" sich ungerecht behandelt fühlen, weil sie gerne die Rechte einer schwangeren Person in Anspruch nehmen würden, aber nicht können, weil sie nicht ohne weiteres schwanger werden können oder wollen. Dafür kann aber das deutsche Recht nichts, oder?
 
@DerOlf
Du möchtest also einwerfen, dass Männer, wenn sie denn keine Kinder wollen, sich entweder Verhütungsmittel beschaffen oder sich sterilisieren lassen sollen oder auf Sex verzichten sollen. Andernfalls damit leben müssen, falls ein ungewolltes Kind kommt und die Frau es haben möchte.

oder wie es pcw ausgedrückt hat (sinngemäß): wenn ihr keine Kinder wollt, dann stellt eure DNA nicht dafür zur Verfügung. bzw. behaltet sie für euch.
Das ist wohl eine moralische Kiste oder? Vielleicht möchte er ja Kinder, sie aber nicht. Dann ist es aber völlig in Ordnung, wenn sie den Rückzieher macht, weil es ist ja ihr Körper. Den ungeschützten Sex jedoch zulassen und wissen, dass dies Kinder herorbringt, evtl. sogar zu wissen, dass der Mann Kinder will, das ist dann moralisch in Ordnung? Ist doch genauso fragwürdig.

@pcw
Wir können also weiterhin die gesamte Problematik auf den einen Punkt runterbrechen, dass hier einige "Männer" sich ungerecht behandelt fühlen, weil sie gerne die Rechte einer schwangeren Person in Anspruch nehmen würden, aber nicht können, weil sie nicht ohne weiteres schwanger werden können oder wollen. Dafür kann aber das deutsche Recht nichts, oder?
Nein, es geht darum, dass man als Mutter entscheiden kann, dass man die eigenen Pflichten und Rechte ablegt, indem man das Kind nach der Geburt zur Adoption freigibt, ohne einen Vater genannt zu haben. Oder den Vater dann nennt, der dann seine Rechte und Pflichten anhand von Zahlungen zu leisten hat, obwohl er nicht gefragt wurde, ob er Kinder möchte.

Er ist einzig und allein der, ich überspitze mal, Willkür, der Frau ausgeliefert. Aus welchen Gründen auch immer, solange beidseitig Sex stattgefunden hat, der nicht verhütet wurde, so war beiden klar, dass dies zu Kindern führen kann. Frauen können nur, was ja auch richtig ist, entscheiden das Kind zu bekommen, oder das Kind nicht zu bekommen. Der Vater hat aber kein Mitspracherecht, er kann sich nicht dagegen entscheiden, weil er vielleicht mitbekommen hat, dass seine Frau in Stresssituationen zur Furie wird. Er muss dann halt einfach zahlen. Und das ist nicht richtig. Natürlich gibt es auch genug Fälle, in denen der Mann das Kind aufzieht. Aber die Entscheidungsgewalt ob das Kind geboren wird, und wer zahlen muss oder eben nicht, liegt hier bei Frau und Staat.

Und DAS finde ich nicht richtig.

Sofern nur ein Elternteil feststeht, kann im übrigen jede Person die Freigabe zur Adoption verhindern, die glaubhaft macht, als Elternteil in betracht zu kommen. Dann wird erst festgestellt, ob ein Elternverhältnis besteht, bevor über die Adoptionsfreigabe entschieden werden kann.
Hier gibts wieder kein Problem, weil ja jemand das Kind WILL. Während in den Fällen, die diskutabel waren, der Mann gänzlich kein Kind WOLLTE.
 
Der werdende Vater hat in dem Moment, wo er die Frau gefickt hat, quasi eine bindende Willenserklärung abgegeben. Das ist ungefähr so, wie wenn du im Restaurant essen bestellst. Wenn der, bei dem du bestellt hast, sich dazu entscheidet, zu liefern, bist du zur Zahlung verpflichtet.

Falls du die Entscheidungshoheit darüber haben willst, ob das Kind zur Welt kommt oder abgetrieben wird, müsstest du einwilligen, selber schwanger zu sein. Dieser Weg steht dir (mit medizintechnischem Mehraufwand aufgrund der biologischen unzulänglichkeiten von Männern in diesem Punkt) offen. Dass du dich für einen anderen entscheidest und damit die Rechte nicht bei dir hast, sondern bei einer anderen Person akzeptieren musst, ist eine der Konsequenzen, derer du dir bewusst sein musst, wenn du dich auf Geschlechtsverkehr einlässt.

Geht ihr auch ins Restaurant, bestellt euch die halbe Karte und sagt dann nach der (kostenlosen) Vorspeise, dass ihr den Rest doch nicht wollt?

Es ist ja auch nicht so, dass "Frau" sich entscheidet "och, will ich nich" und schwubbs ist es weg. Das ist mit einem Medizinischen Eingriff verbunden, der Risiken birgt. Unter anderem den, dass es danach evtl nie wieder mit dem Kinder bekommen klappt.
So ein Risiko müsste ein "Mann" nie mit einkalkulieren bei seiner Entscheidung und ich finde es nicht richtig, dass eine Frau sich dieses Risikos wegen gegen eine Abtreibugn entscheidet und ihr Kerl dann einfach "Nö, will ich nicht" sagt und damit von allen Konsequenzen freigesprochen ist, ohne so ein Risiko abwägen zu müssen.
 
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@pcw

Komme "gerade" vom Weihnachtsmarkt, bis jetzt hatte ich super Laune, wenn ich deinen Beitrag lese, wird mir erneut leicht übel. Du raffst es einfach nicht, dass die Tatsache das nur Frauen Kinder kriegen können - hier nicht interessiert UND komplett irrelevant ist. Männer können rein reichtlich Kinder kriegen, dann können sie auch rechtlich "abtreiben", so einfach ist das. Hänge dich nicht sinnlos an dem Begriff "abtreiben" auf und nenne es wie du lustig bist.

Ich hatte hier bereits mehrfach angedeutet, wo hier das eigentliche Problem liegt. Es liegt NICHT an der Frau, die ist hier (vorsichtig ausgedrückt) als nebensächlich einzustufen - warum, habe ich auch erklärt. Nochmal zum mitschreiben: Das "Problem" bei einer juristischen "Abtreibung" ist ALLEIN - das dass Kind nach der "Abtreibung" lebt (!).

In dem Moment, wo sich Frau hat aufbocken lassen, hat sie ebenso eine Willenserklärung abgegeben und das nicht zu knapp. Vergiss nicht, nur SIE kann Kinder kriegen. Dann soll sie ALLEIN mit IHRER Willenserklärung leben, wenn sie das Kind möchte und Mann nicht. Genau so (!) wie es Frau kann, wenn Mann das Kind will, vor der Geburt!

Für eine juristische "Abtreibung" sind die Rechte der Frau und der biologische Unterschied witzlos. In die Rechte der Frau wird in keinster Weise eingegriffen, der biologische Unterschied ist unmaßgeblich. Nochmal für Unschlaue: Bei einer juristischen "Abtreibung" - WIRD NICHT ABGETRIEBEN!

Die Risiken hat Frau - vorm sich aufbocken lassen, abzuwägen.
 
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Genau wegen solcher ignoranter, mit Scheuklappen gesegneter Prachtexemplare wie dir sind die gesetzlichen Regelungen übrigens so, wie sie sind.
Als Mann hast du beim Sex nur deinen Spaß und willst jetzt auch noch einen juristischen Weg, dich vor dem letzten Bischen Konsequenz zu drücken, was dadurch auf dich zukommen könnte. Frauen dagegen haben damit zu leben, dass sie mit jedem Geschlechtsverkehr abwägen müssen, dass sie schwanger werden könnten und sich damit ihr ganzes leben sowohl im sozialen als auch im gesundheitlichen Aspekt grundlegend verändern kann.

Ganz ehrlich, ich bin angewidert von deiner niveaulosen, reißerischen und aggressiven Art, mit deinen Mitmenschen umzugehen und ich hoffe inständig, dass du mal in den Genuss kommst, zu erleben, wie das ist, wenn man sich in einer Position befindet, wo man des besonderen Schutzes der Gesellschaft bedarf und dafür von deinesgleichen angefeindet und bespuckt wird.
Vielleicht hilft es dir ja dabei, mal die andere Perspektive umfassend un komplett einzunehmen und die komplette Tragweite des zur Diskussion stehenden Sachverhaltes zu bedenken anstatt nur den Teil ,der für Menschen relevant ist, für die sich die Konsequenzen des Geschlechtsverkehrs auf "danach hab ich hunger und will eine rauchen" reduzieren.

Schwangerschaft bedeutet für eine Frau eine umfassende Veränderung ihres Körpers und ihrer sozialen Stellung. Auch ein Abbbruch hat jede Menge negative Konsequenzen, sowohl in sozialer/psychicher Hinsicht als auch in gesundheitlicher. Es gibt bei einer Schwangerschaft für eine Frau also mitnichten auch nur IRGENDEINE Möglichkeit, durch eine pure Abgabe einer Willenserklärung aus der Sache herauszukommen. Warum sollte also Männern dieses Recht zugestandne werden?
 
Beim zweiten Satz habe ich aufgehört zu lesen. Eine Frau muss sich nicht aufbocken lassen. Muss keinen Spaß haben. Und muss auch keine Kinder kriegen. Wenn sie sich aufbocken lässt und das sehr gerne - dann muss sie mit den eventuellen Konsequenzen leben... sie kann schwanger werden. Das ist weder Frauenfeindlich, noch ignorant - sondern mehr als logisch (nur Frauen können Kinder kriegen!) und für jeden Vollhorst erst mal verständlich.

Fragwürdig ist es, wenn eine gesunde Frau im besten Alter, ein gesundes Kind - wo keinerlei Komplikationen zu erwarten sind abtreiben darf, einfach so. Sie hat sich aufbocken lassen, vielleicht nicht verhütet und "töten ein Leben", einfach so. Nebenbei stiehlt sich sich aus ihren eigentlich - resultierenden Rechten und Pflichten heraus.

Bin ich gegen Abtreibung - NEIN!.

Ob eine Frau (im Kontext) schwanger wird, abtreibt oder das Kind zur Welt bringt ist erst mal ihre Entscheidung.
Nicht akzeptabel ist es dann, wenn Unterhalt nicht beim Kind ankommt.
Unverständlich ist, wenn Barunterhalt allein, dem Kindeswohl dienen soll, lächerlich.

Was die Schwangerschaft für eine Frau bedeutet, sollte Frau in groben Zügen wissen.
Das eine Schwangerschaft kein alleiniger Kindergeburtstag ist, weiß ich selber.

Ist ALLES kein Argument für eine juristische "Abtreibung".

Ich sage es dir nochmal: Die Frau ist beim Thema juristische Abtreibung unwichtig.
Allein das Kindeswohl zählt, Frau kann hier erst mal das Kind bekommen.
Ein Wohl des Kindes IST, durch eine liebevolle Mutter umsorgt zu werden.
 
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Deine hetzerischen und frauenverachtenden Aussagen werden nicht dadurch richtiger, dass du sie mehrach wiederholst.
Und es zeugt nicht von guten Diskussionsstil, wenn du wiederholt nicht auf Argumente eingehst, die deinen Thesen entgegenstehen um stattdessen immer wieder deine Thesen zu betonen UND zusätzlich gründe zu nennen, warum man gerade nicht die von dir geforderten Rechte gewähren sollte, sondern eher vorhandene Rechte weiter einschränken sollte.

Insgesamt zeigt dein Diskussionsstil aber sehr deutlich, dass du gar nicht an einer fairen Lösung interessiert bist, sondern die Summe deiner Beiträge in diesem Thread einzig und alleine dem Ziel dienen soll, Frauen und Frauenrechte zu diskreditieren und so eine Basis zu schaffen, die Rechte der diskreditierten Personen einzuschränken um dir mehr Freiheiten zu gestatten.

Ich glaube, die üblichen Begriffe, um solche Personen zu beschreiben, sind Lesern dieses Unterforums hinlänglich geläufig.
Schönen Abend noch.
 
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