Westlicher Feminismus im 21. Jahrhundert noch notwendig?

@Zwenner & Exar_Kun

Dann löst diese moralische Dilemma bitte unter der Prämisse einer Vergewaltigung. Es dürfte in der Konstellation, in der weder Mann noch Frau das Kind wollen, vielleicht leichter für euch sein die Probleme zu erkennen, die der Gesetzgeber gegeneinander aufwiegen muss wenn es darum geht das kindliche Wohl des Ungeborenen dem der Frau auf körperliche Unversehrtheit gegenüber zu stellen.

Wenn euer Anspruch an das kindliche Wohl absolut ist, verkommt die Frau zur reinen Reproduktionsbatterie.
 
Exar_Kun schrieb:
Die Abtreibungsfrage wird mir viel zu sehr aus Sicht Mann/Frau heraus betrachtet. Kann man nicht mal den Wert des ungeborenen Lebens anführen, auch wenn man das rechtlich so umdeklariert hat, dass ungeborenes Leben entmenschlicht und zum Körper der Mutter gezählt wird?

Das ist die eigentliche Sauerei an der Geschichte: die Rechte der Frau wiegen stärker als ein ungeborenes Leben. Als Mann ist man in einer Konstellation übrigens auch der Gelackmeierte: Vater will das Kind, Frau nicht. Das ungeborene Leben wird getötet, der Vater hat null Möglichkeiten der Einflussnahme.

Ich glaube man sieht ganz gut, dass die feministische Bewegung den Frauen hier ein Privileg eingebracht hat. Und mit dem Lerneffekt, den man in diesen oder ähnlichen Sachverhalten gemacht hat, versucht man es nun eben weiter. Es geht nicht mehr um Gleichberechtigung, sondern um das Absichern und Ausweiten der Privilegien.

So ist die Diskussion aber nicht losgegangen. Kein bisschen. Jetzt, wo ihr offensichtlich argumentatorisch nicht mehr auf der ursprünglichen Schiene weiter kommt, "zaubert" ihr dann das hervor? Problem ist nur, dass das überhaupt nichts mehr mit Feminismus zu tun hat. Ab wann Leben Leben ist, ab wann es wie weit schützenswert ist, ist eine biologisch wissenschaftliche und ethisch moralische Diskussion und der Feminismus hat damit nicht das geringste zu tun. Eben auch unter dem "Dilemma" was Noxiel anspricht. Recht sprechen heisst eben auch verschiedene Dinge gegeneinander abzuwägen.
Darüber hinaus habe ich 2 mal darauf hingewiesen, dass man darüber diskutieren kann, wenn man sich an der deutschen Definition von Leben stört. Darauf wurde nicht eine Sekunde eingegangen. Den Feminismus abzulehnen, weil er angeblich zu weit geht und unter anderem als Begründung anzuführen, dass einem das ungeborene Leben nicht ausreichend geschützt ist, ist jedenfalls argumentatorischer Schwachsinn, denn diese Definition, ab wann Leben leben ist, ist unabhängig von diesem Feminismus entstanden...
 
Onkelhitman schrieb:
Also, wer einmal etwas als Mann falsch macht, der hat einfach Pech gehabt und muss 18 Jahre lang Unterhalt zahlen, ohne sich aus der Verantwortung ziehen zu können. Das ist doch letztlich treffend formuliert und ist nur vom Willen der Frau (nicht des Kindes) abhängig. Wenn sie Geld will, dann muss er zahlen. Er hat es ja während der Zeugung gewusst.

Ich schrieb ja, ist ne moralische Kiste. Jetzt muss er. Mit allen Pflichten und Rechten. Passiert der Frau was, bekommt er das Kind, obwohl er mit dem Kind nichts zu tun hat, außer es unterhaltspflichtig zu bezahlen. Erst dann könnte er, weil der Wille der Frau nicht mehr nötig ist, das Kind zur Adoption freigeben. Vorher kann er das nur, wenn die Mutter einwilligt (und selber das Kind nicht will; wer hier aber unterhaltspflichtig bezahlen muss ist für mich fraglich).

Der Mann ist also durch den ungeschützten Sex dazu verpflichtet, nach Gutdünken der Entscheidung der Mutter, entweder zu zahlen und Rechte/Pflichten wie ein Vater zu haben.
Das ist nunmal momentan geltendes Recht, und all die Streitigkeiten gibt es auch nur, WENN es zu einer Befruchtung kommt ... Auch wenn sie nicht 100% sicher funktioniert, Verhütung ist in diesem Fall aus Sicht des Mannes eine vernünftige Methode, nicht die Verantwortung als Vater zu übernehmen (das Kind entsteht in dem Szenario ja erst garnicht). Keine befruchtete Eizelle -> Kein Erzeuger -> kein Kind -> keine Entscheidung zu treffen.

Der Wille des Kindes ist nur schwer rauszufinden, oder gibt es da inzwischen Möglichkeiten, von denen ich nichts mitbekommen habe? Wenn wir (und das ist mMn die einzig vernünftige variante) davon ausgehenm, dass Kind zunächst mal leben möchte, dann sind wir ganz schnell beim Schutz des ungeborenen Lebens und mitten in der Abtreibungsdebatte.
Und auch wenn du das garnicht willst (denke ich jedenfalls), wenn du deiner hiesigen Argumentation auch dann weiter folgen willst, kannst du in dieser Debatte eigentlich nur als Abtreibungsgegner argumentieren.

Drehen wir den Spieß mal um. Nehmen wir an, die Frau bekommt nun das Kind und die Zahlungen. Jetzt will der Mann das Kind großziehen. Was meint ihr, wer da mehr Rechte zugesprochen bekommt? ;)
Setzen wir vorraus, dass die Frau das Kind auch wollte (sonst kommts ja evtl. garnicht zur Geburt) gibt es in dem Fall nur dann Rechte zu verteilen, wenn die Elternteile sich nicht einigen können.
Nach geltendem Recht wäre wohl die Frau in deinen Augen priviligiert, allerdings denke ich, dass in diesem Fall die Frau genauso Unterhaltspflichtig wäre - zumindest wenn das Primat des Kindeswohls ernst gemeint ist.
Erlaube eine Gegenfrage (die pcw in der art auch schon gestellt hat) - wer durchlebt die Schwangerschaft? Wer hat die körperlichen Folgen eher zu verkraften?
Medzinisch ist es durchaus möglich, den Spieß umzudrehen - dann ist der Mann Schwanger - mit allen Folgen. Mal ehrlich, würdest du es in DEM Fall für OK halten, wenn die Frau (die in diesem Fall medizinisch nur als Spender der Eizelle von Bedeutung ist) Mitspracherechte bzw. im Fall einer Abtreibung ein Vetorecht hätte und das nur damit begründet, dass sie nicht zahlen will?

Eben. So könnte der Mann ganz einfach das Sorgerecht für das Kind bekommen, die Frau müsste keinen Unterhalt zahlen und das Kind nicht abtreiben lassen, gleichzeitig hätte sie keine Rechte und Pflichten mehr. Ist dann halt wie eine Adoptionserklärung nach der Geburt.
Schwangerschaftsstreifen, Fettpolster, die man nur schwer wieder los wird, Dammbruch und andere gesundheitliche Risiken, Attraktivitätsverlust uvm.
pcw hat darauf hingewiesen - eine Schwangerschaft hat für Frau weitreichendere Folgen als "nur" ein Kind.
Und kommt mir jetzt nicht mit Heidi Klums "After-Baby-Body", sowas können sich die meisten Menschen nämlich nicht wirklich leisten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir haben irgendwann mal angefangen bei "Es ist unfair, dass werdende Väter nicht über die Abtreibung eines Kindes entscheiden dürfen".
Nachdem geklärt war, warum sie nicht über den Körper einer werdenden Mutter entscheiden dürfen, würde auf zwei Schienen weiterdiskutiert.
a) Es wurde versucht gründe zu finden, um auch den Frauen dieses Recht abzusprechen
b) Es wurden Möglichkeiten gesucht, den werdenden Vätern zu ermöglichen, sich der Verantwortung für das Kind zu entledigen.

Was bisher außer Acht gelassen worden ist:
- Es ist bereits möglich, dass der Vater keine Verantwortung für das Kind übernehmen muss. Nämlich dann, wenn die Mutter sich dazu entscheidet, bei der Geburt keinen Vater anzugeben.
- Es ist leider nicht möglich, bei einer Geburt nur einen Vater, aber keine Mutter anzugeben. Eine Mutter kann sich also nur dann vor ihren elterlichen Pflichten drücken, wenn sie mit Zustimmung eines etwaigen Vaters das Kind zur Adoption freigibt.

Ebenfalls völlig ignoriert wird, welche Belastung eine Schwangerschaft für eine werdende Mutter bedeutet gegenüber dem, was eine Schwangerschaft für einen werdenden Vater bedeutet.

Außerdem wird durch die Bank weg nur von "Ansprüchen der Mutter/des Kindes gegenüber dem Vater" geredet, aber nicht darüber, dass der Vater die gleichen Ansprüche gegenüber der Mutter hat. Entscheidend dafür ist im Zweifelsfall nur, wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist. Da die gängige Praxis, das Kind im Zweifelsfall zur Mutter zu schicken, seit längerem höchstrichterlich verboten ist, haben auch hier Väter genau die gleichen Rechte udn Pflichten, wie sie Mütter auch haben.

Die Tatsache, dass Kinder im Regelfall trotzdem bei der Mutter landen, ist dann eher gesellschaftlichen als gesetzlichen Gegebenheiten geschuldet. Unter anderem der Tatsache, dass sich tatsächlich öfter Männer als Frauen vor ihrer elterlichen Verantwortung zu rücken versuchen.

Im übrigen ist der zu zahlende Unterhalt an das Kind zu entrichten und nicht an das jeweils andere Elternteil. Wenn das Kind also bei den Großeltern aufwächst, sind sowohl Vater als auch Mutter zur Leistung von Barunterhalt verpflichtet.
Ich glaube, dass es unnötig ist, zu erörtern, warum die Unterhaltsleistung in bar zu erfolgen hat.

Wir sind weiterhin an dem Punkt, wo eine rechtliche Gleichstellung schon lange die Realität ist und die gefühlte Ungleichbehandlung auf gelebten Rollenbildern beruht. Dabei erlebt ihr doch teilweise am eigenen Leib, dass man diese Rollenbilder durchbrechen kann und damit auch die gefühlte Ungleichbehandlung.
 
@DerOlf
Erlaube eine Gegenfrage (die pcw in der art auch schon gestellt hat) - wer durchlebt die Schwangerschaft? Wer hat die körperlichen Folgen eher zu verkraften?
Wenn der Mann das Kind will, und die Frau will es nicht, wer hat die seelischen und damit einhergehend körperlichen Folgen zu verkraften? Es einfach bei dem Beispiel weggelassen, dass beide einvernehmlich ungeschützten Sex hatten. Und hierbei geht es null um die körperliche Sache, denn, und das war ja die Ausgangsbasis, der Mann will das Kind ja nicht, mutet also der Frau erst gar keine Schwangerschaft zu. Sie sucht sich diese aus.

Mal ehrlich, würdest du es in DEM Fall für OK halten, wenn die Frau (die in diesem Fall medizinisch nur als Spender der Eizelle von Bedeutung ist) Mitspracherechte bzw. im Fall einer Abtreibung ein Vetorecht hätte und das nur damit begründet, dass sie nicht zahlen will?
Auch nicht verstanden. Der Mann soll kein Recht für eine Abtreibung bei der Frau bekommen, er soll kundgeben, dass er das Kind, und damit alle folgenden Kosten sowie Verantwortung/Verpflichtungen nicht wahrnehmen will. Ist doch ganz simpel. Aber auch hier dreh ich gern mal wieder: Wenn die Frau nicht schwanger werden WILL, kann sie doch auch verhüten oder eben keinen Sex haben.....

Schwangerschaftsstreifen, Fettpolster, die man nur schwer wieder los wird, Dammbruch und andere gesundheitliche Risiken, Attraktivitätsverlust uvm. pcw hat darauf hingewiesen - eine Schwangerschaft hat für Frau weitreichendere Folgen als "nur" ein Kind.
Und kommt mir jetzt nicht mit Heidi Klums "After-Baby-Body", sowas können sich die meisten Menschen nämlich nicht wirklich leisten.
Also, der Mann, der sie befruchtet hat, ist Schuld an den Auswirkungen der nach der Geburt auftretenden Schädigungen des Körpers der Frau? Wird ja immer doller, gleich wird ein Mann per se noch verklagt, weil er Körperverletzung mit schädigender Absicht begangen hat.....

@pcw
- Es ist bereits möglich, dass der Vater keine Verantwortung für das Kind übernehmen muss. Nämlich dann, wenn die Mutter sich dazu entscheidet, bei der Geburt keinen Vater anzugeben.
Das wurde nicht außer acht gelassen. Es wird nur unter den Teppich gekehrt, dass die Frau das ausnutzen kann, wenn sie will.

b) Es wurden Möglichkeiten gesucht, den werdenden Vätern zu ermöglichen, sich der Verantwortung für das Kind zu entledigen.
Den Frauen, die gelogen haben und gesagt haben, sie könnten keine Kinder bekommen, wird doch auch einfach das Geld zugesprochen und dem Kindesvater die Verantwortung in die Arme gelegt.

Wie schon öfter geschrieben, die Frau muss nur das Kind gebären, keinen Vater angeben und kann das Kind dann zur Adoption freigeben wenn sie es nicht will. Würde man das bei Gleichberechtigung gleichsetzen bedeutet das nichts anderes, dass der Vater das Kind schon vor der Geburt zur Adoption freigibt, sodass entweder die Mutter das Kind mit allen Rechten und Pflichten übernimmt, oder eben nicht. Das ist ja ihre Entscheidung. Der Mann hat aber nach dem Akt 0 Entscheidungsmöglichkeiten, es sei denn er einigt sich mit der Frau. Wie sie aber reagiert und handelt ist ja ihr Brot. Und das ist niemals gerecht.

Ebenfalls völlig ignoriert wird, welche Belastung eine Schwangerschaft für eine werdende Mutter bedeutet gegenüber dem, was eine Schwangerschaft für einen werdenden Vater bedeutet.
Soll ich mir deswegen ein Bein abschneiden oder was soll das heißen? Nur weil man gleiche Rechte fordert, bedeutet das nicht, dass ein Mann sich nicht in die Frau hineinversetzen könnte. Aber auch hier dreh ich das mal wieder: Da du eine Frau bist hast du keine Ahnung, was in einem Mann vorgeht.

Außerdem wird durch die Bank weg nur von "Ansprüchen der Mutter/des Kindes gegenüber dem Vater" geredet, aber nicht darüber, dass der Vater die gleichen Ansprüche gegenüber der Mutter hat. Entscheidend dafür ist im Zweifelsfall nur, wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist.
Der Vater hat null Rechte bis das Kind geboren wurde. Und wenn die Mutter das Kind im Mutterleib abtreibt, dann hat der Vater gar nichts.
 
@Onkelhitman

Sie "verstehen" es einfach nicht, deine Mühe ist vergebens.
 
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Onkelhitman schrieb:
Wenn die Frau nicht schwanger werden WILL, kann sie doch auch verhüten oder eben keinen Sex haben.....
Nach dem Gleichheitsgrundsatz gilt für den Mann das gleiche, lediglich der mögliche Entscheidungzeitraum der Frau ist größer, wenn NICHT verhütet wurde. Willst du tatsächlich über solche Banalitäten diskutieren?
Also, der Mann, der sie befruchtet hat, ist Schuld an den Auswirkungen der nach der Geburt auftretenden Schädigungen des Körpers der Frau?
Nein, sich für diese Auswirkungen zu entscheiden (oder auch dagegen), das ist die Entscheidung der Frau - wie schon tausendmal betont - denn sie trägt die direkten körperlichen Folgen. Es ist ihr Körper ... oder erwirbt Mann mit dem Akt irgendwelche Besitzrechte? Wenn ja, woran? An der Frau? - wohl kaum ... am Kind? - irgendwie wohl auch nicht ... an seinem Erbmaterial - c'mon, a man should know how to keep his liquor.

Ganz nebenbei, wie überwältigend stark muss der Kinderwunsch sein, um einen Mann in der hier vorrausgesetzten art und weise nach Strich und Faden zu verarschen?
Wenn ich kein Kind möchte dann lege ich es doch nicht extra drauf an, eins zu zeugen ... und das bedeutet eben keinen (ungeschützen) Sex. UND ZWAR FÜR BEIDE.

@Zwenner
Ich verstehe sehr gut, dass du das Recht möchtest, dich im Namen der "Gleichberechtigung" vor elterlichen Pflichten zu drücken, dass du Verhütung strikt ablehnst, und zu denken scheinst, dass alle Frauen nur darauf aus sind, einen Mann zu übervorteilen - einen anderen Zweck kann ich in deiner Argumentation nicht entdecken.

Wenn du möchtest, dann kann ich deinen Diskussionsstil imitieren ... dann kloppen wir uns verbal ein paar Seiten lang, und kommen dabei inhaltlich nicht einen deut weiter.
 
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Und wenn der Mann gelogen hat, dass er wirksam verhüten würde, unfruchtbar ist oder dergleichen, wird die Frau trotzdem schwanger und hat mit den Konsequenzen zu leben.

Das Geld bekommt im übrigen niemals "die Mutter" zugesprochen sondern generell das Kind. Wie bereits geschrieben, kann ein Vater die Vaterschaft einfordern (notfalls gerichtlich) oder abstreiten und auf gleibem Wege die Einwilligung in eine Freigabe zur Adoption verweigern. Dann sind der Mutter die Hände gebunden.

Klar kommt ihr jetzt wieder mit "die Mutter muss ja nur den Vater nicht informieren". Aber wie bereits erwähnt. Wer die 40 Wochen Schwangerschaft be ider Mutter nicht mitbekommt, kann nicht allzu interessiert an ihr oder einem etwaigen Kind gewesen sein.

Wie gesagt ist die ganze Diskussion müßig, weil Mutter und Vater exakt die gleichen Rechte und Pflichten haben. Sie haben beide exakt die gleichen Möglichkeiten, den Sexualpartner zu hintergehen und im Fall des Falles sind die Konsequenzen für die Mutter immer gravierender als für den Vater. Egal, ob es zum Schwangerschaftsabbruch oder zur vollendeten Geburt kommt.

Jeder Vater hat übrigens das Recht, nach bekanntwerden der Vaterschaft zu versuchen durchzusetzen, dass das Kidn in seiner Obhut aufwächst. Dabei ist er rechtlich in exakt der gleichen Position, wie die Mutter, da die deutsche und europäische Rechtsprechung eine Bevorzugung der Mutter untersagt.
Im Falle des Falles ist die Frau also die gearschte, weil sie ungewollt schwanger wird, sich aus ethisch-moralischen Gründen gegen eine Abtreibung entscheidet, aufgrund der Schwangerschaft massive berufliche Einbußen in Kauf nehmen muss, mit den gesundheitlichen Folgen zu leben hat und ihr Kind vom Vater weggenommen bekommt und in der Folge für die kommenden bis zu 25 Jahre Unterhalt zu zahlen hat.

Zeige mir bitte eine mögliche Konstellation, wo ein Mann mit ähnlich gravierenden Folgen zurechtzukommen hätte.
 
Bei einem Prozess um das Sorgerecht stehen die Chancen gut, dass die Mutter genau dieses bekommt.

Zum anderen bekommt zwar das Kind den Unterhalt, wer verwaltet diesen aber? Richtig, die Mutter. Und ob sie alles für Baby ausgibt, oder sich einen Teil selber abzwackt, wird nicht kontrolliert.
 
Was bekommt ein Kind eig. als Unterhalt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich finanziell für eine Mutter lohnt ein Kind nur deswegen zu bekommen, oder?
 
Abtreibungen sehe ich prinzipiell als ungerecht an. Kein Mensch sollte das Recht haben, ein ungeborenes Baby ungestraft töten zu dürfen. Und das sage ich nicht aus religiösen Gründen oder zur Beschneidung der Frauenrechte. Wenn Männer Kinder bekommen könnten, würde ich auch ihnen am liebsten Abtreibungen verbieten lassen. Und wer da mit der Argumentation "mein Bauch gehört mir" anfängt, dem kann ich leider nur verständnislos ins Gesicht lachen. Weil: Klar gehört dir dein Bauch, aber nicht das Lebewesen dort drin. Sonst kann ich auch jemandem ins Gesicht schlagen und argumentieren, meine Faust gehöre mir. Der einzige Unterschied wäre ja dann, dass die Person gerade nicht in meinem Bauch ist.
Ich verstehe natürlich, wenn sich Frauen psychischem Druck ausgesetzt fühlen, weil sie das Kind - aus welchen Gründen auch immer - nicht wollen. Aber für solche Fälle sollte es doch möglich sein, das Kind in fremde Hände zu geben (es gibt viele Paare, die sich Kinder sehnlichst wünschen). Es gibt viele Menschen, die sehr froh darüber sind, ihr Leben leben zu dürfen. Und wenn sie es eines Tages mal doch nicht mehr so knorke finden sollten, muss man eben über Sterbehilfe diskutieren, aber nicht über Abtreibungen.

Ich denke im Übrigen, dass es einen gewissen Feminismus durchaus noch erfordert hierzulande. Solange Frauen nach wie vor benachteiligt werden, ob finanziell, sozial oder sonst wie (was meiner Ansicht nach der Fall ist), ist es nur angebracht, wenn Frauen - und bestenfalls auch Männer - dafür streiten. Unglücklich finde ich allerdings den Begriff Feminismus als solchen. Der suggeriert doch für jemanden, der damit nichts anzufangen weiß, dass Frauenbedürfnisse über Männerbedürfnisse gestellt werden sollen statt gleichgestellt!? Dass da viele Männer in Abwehrhaltung gehen und an heuchlerische Gestalten wie Alice Schwarzer denken, trägt sicherlich zum schlechten Image des Feminismus bei vielen Männern bei.
 
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hallo7 schrieb:
Was bekommt ein Kind eig. als Unterhalt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich finanziell für eine Mutter lohnt ein Kind nur deswegen zu bekommen, oder?

Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen der zur Zahlung verpflichteten Person. Mein Sohn bekommt zum Beispiel keinen einzigen Euro, weil da jemand zu faul ist, zu arbeiten. Auf der anderen Seite habe ich Ausgaben von 350€ alleine dafür, dass der Kurze während meiner Arbeitszeit im Kindergarten und bei der Tagesmutter betreut wird. Dazu kommen dann Kosten für Kleidung, Verpflegung, zusätzliche Fahrzeiten, Spielsachen, eine größere Wohnung (ein Kind braucht ja ein eigenes Zimmer), teurere Versicherungstarife, Sportvereine, Geburtstagsgeschenke für seine Freunde und so weiter und so fort.
 
Sehen wir das ganze mal völlig ohne Moral. Dann haben wir einen Fremdkörper, der sich unerwünscht eingenistet hat und sich parasitär im Körper breit macht. Eine Schwangerschaft ist nämlich nicht ohne. Selbst wenn sie ohne Komplikationen abläuft.

Nehmen wir aber mal die Moral dazu. Dann haben wir ein Lebewesen, was sich erst noch zu einem Mensch entwickelt. Die Gehirntätigkeit setzt nämlich erst relativ spät ein. Das heißt man könnte bis zu diesem Zeitpunkt noch abtreiben. Wir könnten natürlich auch den Zeitpunkt der Verschmelzung nehmen. Hätten dann aber 2 Probleme. 1. nicht jede Befruchtete Eizelle nistet sich ein, man würde also auch ohne Abtreibung haufenweise Fahrlässige Tötungen begehen 2. passiert das selbe auch beim Einsatz mancher Verhütungsmittel (wie die Pille danach), dann wäre es sogar vorsätzlicher Totschlag.


Nebenbei würden dir viele Frauen was erzählen. Es ist nämlich immer noch ihr Körper.
 
hallo7,

der Unterhaltsanspruch des Kindes wird in Naturalunterhalt und Barunterhalt gegliedert. Was der Barunterhaltspflichtige zahlen muss, richtig sich nach dem Netto-Einkommen und dem alter des Kindes. Zum Naturalunterhalt zählt zum Beispiel: Nahrung, Kleidung, Wohnraum, Gesundheits- und Krankenpflege, Unterricht und Erziehung, Betreuung und Freizeitgestaltung.

Leben beide Eltern zusammen und ziehen das Kind groß, zahlt natürlich keiner Barunterhalt, dieser dient zur Unterstützung des alleinerziehenden mit Kind. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt oder zu wenig - dann gibt es eine Unterhaltsvorschuss-Regelung. Und Kindergeld gibt es auch.

Aus Barunterhalt und Kindergeld können in 18 Jahren schnell 100.000€ entstehen. Hat man also den finanziellen Anspruch (wie ich), sein Kind allein unterhalten zu können/wollen (ohne Almosen), könnte man das Geld für das Kind auch sparen. Weiterhin: Alleinerziehendenentlastungsbetrag
 
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Wobei der Unterhaltsvorschuss ein schlechter Witz ist. Zum einen wird nur der Mindestunterhalt (ab ~335€) gezahlt, dann wird das volle Kindergeld davon abgezogen (~190€), dann hat das Kind nur 6 Jahre Anspruch darauf und ab dem Alter von 12 Jahren wird generell gar nichts mehr gezahlt.

Im Endeffekt bleiben also nichtmal 150€ im Monat für Kinder unter 6 Jahren. Zusammen mit den 190€ Kindergeld reicht das nicht aus, um zumindest die Betreuungskosten während der Arbeit zu decken. Zumindest nicht da, wo ich lebe.
 
Beim Unterhaltsvorschuss müssen sich Verbesserungen einstellen, da stimme ich zu. Ab 1. Januar 2016 gibt es für das Kind zwischen 0 bis 5 Jahre - 145€ und für Kinder zwischen 6 bis 12 - 194€, dazu 190€ Kindergeld. Daraus ergeben sich nach UVG, 335€ - beziehungsweise 384€. Reichen "muss" DAS auch nicht... da der alleinerziehende in Arbeit ja auch Geld verdient und Naturalunterhalt leisten sollte. Den ersten Satz beachten.

PS: Beim Barunterhalt wird - wenn auch nur anteilig, auch Kindergeld angerechnet.

EDIT: Wie hoch sind bei dir in Berlin, die Betreuungskosten? Weitere Hilfe (finanziell) - für die Betreuung möglich?
 
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Meiner Meinung nach sollte beim Unterhalt (und eigentlich auch bei der Bewertung der finanziellen Situaton einer Person) der Wohnort (bzw. geografischer Lebensmittelpunkt) und die an diesem ort üblichen durchschnittlichen Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.

Auf dem Land kann man unter Umständen für €500,- ein kleines Haus mieten (wobei anderseits durch eine ländliche Wohnsituation wieder andere Kosten entstehen) - im München bekommt man dafür nichtmal eine 50m²-Wohnung (€500,- WM wird in Bielefeld schon schwer).
Eine pauschale Regelung, die nur vom Nettoeinkommen (in dem die Lebenshaltungskosten noch enthalten sind) abhängt, ignoriert mMn die im Bundesgebiet schwankenden Lebenshaltungskosten BEIDER Elternteile.
Hier findet mMn tatsächlich eine Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Lebensumstände statt - was genaugenommen einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz darstellt.

Natürlich wäre auch eine solche Regelung wieder nicht ganz "gerecht", denn unter Umständen könnte der/die zum Barunterhalt verpflichtete sich durch eine solche Regelung gezwungen fühlen, in eine günstigere Wohngegend umzuziehen (durch die Unterhaltsverpflichtung ist es eh unwahrscheinlich, dass der gewohnte Lebensstil in allen Details gehalten werden kann). Er/Sie könnte dem Alleinerziehenden vorwerfen, er müsse ja nicht gerade in "so einem Nobelbezirk" wohnen. Letzteres könnte umgekehrt als "Angriff auf den gewohnten Lebensstil des Kindes" betrachtet werden ... usw.
Wenn dies nicht pauschal geregelt ist, ergibt sich daraus ein ganz neuer Blumenstrauss an möglichen Streitpunkten.

Nicht zuletzt würde die individuell zu bewertende Lebenssituation des Unterhaltspflichtigen UND des alleinerziehenden Elternteils die Verfahren komplizieren und ihre Laufzeit verlängern - und das ist eigentlich für keinen der Beteiligten schön (von den entstehenden Kosten mal ganz abgesehen, nur die Anwälte hätten damit wohl kein Problem).

Aber diese Diskussion hat mit dem bisherigen Thema auch nur am Rande zu tun.
 
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Zwenner schrieb:
EDIT: Wie hoch sind bei dir in Berlin, die Betreuungskosten? Weitere Hilfe (finanziell) - für die Betreuung möglich?

Ich wohn inzwischen nicht mehr in Berlin, sondern in Niederbayern. Hier Zahl ich 90€ für die Kita von 7:30 bis 13:30 Uhr. Zusätzlich ist der Kleine von 13:30-18 Uhr bei einer Tagesmutter. Dafür fallen weitere 160€ an. Da Tagesmutter und Kita nicht im gleichen Dorf sind, ist an die Tagesmutter neben Essensgeld (~50€) auch Geld für die Fahrkosten zu zahlen.
In den Schulferien (Sommer, Weihnachten, Pfingsten) hat der Kindergarten selbstverständlich zu. Über den Sommer auch mal 5-6 Wochen am Stück. In der Zeit kostet der Kindergarten trotzdem 90€/Monat, weil nur ein komplettes Jahr gebucht werden kann, die bei der Tagesmutter benötigten Stunden wachsen dann aber auf 10 Stunden täglich = 260€ monatlich an.

Dagegen sind die kleinen Posten wie Getränke- und Spielgeld im Kindergarten, Ausflugskosten etc eigentlich schon zu vernachlässigen.


Ich wollte mit meinem Beitrag auch nicht sagen, dass der Unterhalt oder der Vorschuss die Kosten für das Kind komplett auffangen sollte, sondern vielmehr einmal ganz praktisch aufzeigen, dass es nicht so ohne weiteres möglich ist, sich irgendwas vom Unterhalt oder dem Kindergeld für eigene Zwecke abzuzwacken als alleinerziehendes Elternteil.
 
Und ich wollte sagen, dass man ohne weiteres, die finanziellen, "zusätzlichen" Zuwendungen für das Kind - komplett sparen kann, wenn man die Kosten für das Kind erst mal allein tragen könnte.
 
Da geht ihr scheinbar von unterschiedlichen Fällen aus.
Im einen Fall wird der Unterhalt tatsächlich für die Betreuung und Versorgung des Kindes gebraucht (pcw), im anderen wäre der Unterhalt im prinzip eine Zuwendung, die für diese Aufgaben nicht dringend benötigt wird.

In beiden Fällen handelt es sich aber um eine Kostenbeteiligung, da diese Kosten (wahrscheinlich aus moralischen Gründen) nicht einem Elterteil allein zugemutet werden sollten - erst recht nicht, wenn dieses Elternteil schon einen Großteil des Zeitaufwandes alleine stemmt (ob nun freiwillig, gewollt oder nicht).
 
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