Ich helfe ihm mal:
Kinder haben Anspruch auf Naturalunterhalt (also Betreuung, Kochen, Einkaufen usw.) und auf Barunterhalt. Leben die Eltern getrennt, so erfüllt derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhaltspflicht bereits durch die Betreuung etc.. Dieser Elternteil schuldet i.d.R. kein Geld, also keinen Barunterhalt.
Der andere Elternteil schuldet den sogenannten Barunterhalt, dessen Höhe sich allein nach seinem Einkommen richtet. Anhand dieses Einkommens wird dann der zu zahlende Unterhalt in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen. Das Einkommen bzw. Vermögen desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt, ist grundsätzlich irrelevant.
Deshalb kann es vorkommen, dass ein Kind z.B. bei seinem gut verdienenden Vater lebt (alleinige Sorgerecht), aber trotzdem vom seiner nur wenig verdienenden Mutter Unterhalt verlangen kann. Und ach, die Mutter bekommt auch kein Kindergeld, sondern das Kind - aufs Konto. (Kindergeld erhält derjenige Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, bei dem es also lebt und auch gemeldet ist.)
Mustis schrieb:
Nachtigall ick hör dir trapsen....
Still ruht der See, und das ist mir auch ganz recht. Oder der "Preis der Freiheit" suche dir was aus.
In dem von mir beschriebenen sinnvollen Fall... über den anderen brauchen wir nicht (!) diskutieren: Der Mann will das Kind, die Frau aber nicht. Die Frau will das Kind nicht, weil? Die Frau will das Kind nach einem einmaligen Gastspiel, weil? Im Kontext geht es (am sinnvollen Beispiel!) und das Kind nicht um den scheiß Barunterhalt!
Ich habe Unterhalt gezahlt, hatte kein Kindergeld (hat sie einbehalten), war arbeiten und das mit Mangel an Betreuungsangeboten und hatte parallel noch mit dem Familiengericht und meinem Anwalt zu tun. Das letzte an was ich gedacht habe, an irgendwelches scheiß Geld! Und nebenbei hatte ich noch Zeit für mein Kind (der Mittelpunk, das allerwichtigste!) und hab Naturalunterhalt geleistet. ICH brauch(t)e keine Almosen - Für MEIN Kind.
Das ist jetzt nur meine persönliche Einstellung, es soll sich da niemand persönlich angesprochen fühlen:
Den Barunterhalt würde ich aus Prinzip verweigern. Für mich hat das NICHTS mit dem Kindeswohl zu tun.
Das definiere ICH
deutlich anders als über zusätzliche Geldmittel (die 2 Mark 50 da), für das Kind.
(Ich hab mein Kind, dass ist unbezahlbar!)
Ich hab da echt andere Probleme, als mich mit so einem sinnlose Scheiß auseinanderzusetzen.
Zum Beispiel: Was kaufe ich meiner Tochter zu Weihnachten, kann mich nicht entscheiden.
EDIT: Es geht nicht darum das Väter Unterhalt zahlen, sondern darum: Die Frau kann sich ihrer Rechte und Pflichten entziehen, dem Vater wird per Gesetzt verweigert sein eigenes Kind zu beschützen. Welches Recht der Frau, hebelt das Recht auf Leben und die des Vater´s aus? Ein Unding ist das.
Ob das häufig vorkommt, sicherlich nicht (hoffe ich) - was ist wenn?