Widerrufsrecht von Händler nicht akzeptiert - Wie weiter vorgehen?

Nein... 1-2 Zeugen, keine Familienmitglieder, die vom Einpacken bis zum Aufgeben des Pakets in der Filiale/Packstation dabei sind. Eventuell noch ein Video davon machen.
 
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Werde es wohl kombinieren und Filmen während ich unter Zeugen einpacke und dann die Übergabe mache. Zum Glück ist der Paketshop direkt unter der Wohnung.

Was ist denn von dieser 3-Tagefrist zu halten? Alles unter einer Woche kommt mir extrem kurz vor.
 
Ist völlig wurst. Einerseits würde eine zu kurze Frist eine angemessene in Gang setzen. Andererseits ist er aber überhaupt nicht in der Position, eine Frist zu setzen: Die Rücksendung der Kaufsache schuldest du nicht mal unbedingt; er kann sie sich abholen. So oder so, dh selbst wenn man vertritt, die Rücksendung wäre geschuldet, wäre das Mindeste der Kostenvorschuss. Die Rückzahlung des Kaufpreises wiederum ist längst überfällig und du könntest Schadensersatz verlangen.
 
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Idon schrieb:
Nein... 1-2 Zeugen, keine Familienmitglieder, die vom Einpacken bis zum Aufgeben des Pakets in der Filiale/Packstation dabei sind. Eventuell noch ein Video davon machen.
und die Zeugen ggf an dem Mantel "schnuppern" lassen, damit nicht nachher behauptet wird der richt nach Zigarette / Schweiß/Deodorant....
 
Lass' doch dem "oberschlauen" Händler seinen kleinen Triumph, und schick's einfach auf Deine Kosten zurück...
 
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Ja, soll ruhig jeder sein Gesicht "wahren" dürfen^^ Er gibt einem ja schon die Steilvorlage dafür; dh er schreit mit seinem Dominanzgehabe (3 Tage) förmlich danach, dass man ihm doch noch auf irgendeine Weise Recht geben möge. Dann bitteschön. Hauptsache er macht danach auch wirklich nicht noch irgendeinen Stress :D
 
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Ich habe eher das Gefühl, dass wenn der Knilch jetzt bestätigt wird, er es zum Anlass nehmen wird bei der weiteren Rückabwicklung noch mehr Faxen zu machen. Er hat ja auch schon geschrieben, dass die "gebrauchten" Artikel nicht mehr verkäuflich seien. Des weiteren ist meine Freundin schon nervlich ziemlich angekratzt und hat keine Lust sich weiter mit dem Kollegen persönlich rumzuärgern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was steht denn in den agb bzw. wird mit kostenlosem Rückversand geworben? Sonst hast du die Rücksendekosten ja auch zu tragen. Wenn geregelt ist, dass der Verkäufer die Rücksendekosten trägt, dann würde ich auch darauf bestehen (wieso auch nicht). Seine selbst erstellte Email Adresse, macht ihn nur lächerlich. Das würde ich ihm auch bei erfolgter Rückabwicklung so sagen und eine entsprechende Bewertung in allen möglichen Bewertungsportalen abgeben.
 
Scythe1988 schrieb:
Was steht denn in den agb bzw. wird mit kostenlosem Rückversand geworben? Sonst hast du die Rücksendekosten ja auch zu tragen.
Hat er doch wahrscheinlich bereits... beim ersten Versuch der Rücksendung?
 
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Erst am 10.01. haben Sie uns geschrieben, dass der Mantel angeblich nicht zugestellt werden konnte und sich auf dem Weg zurück zu Ihnen befindet.
Um die Worte des Händlers aufzugreifen: Ist es jetzt Volkssport Pakete nicht anzunehmen und später zu behaupten man hätte sich nicht gemeldet? Wahrscheinlich war er sogar im Urlaub und hätte es eh nicht annehmen können. Man merkt ganz schnell, dass der Händler dem Kunden etwas unterstellt.

Sie haben ein Retourenrecht von 14 Tagen.
Man hat 14-Tage Zeit es auf den Weg zu bringen:
https://www.verbraucherzentrale.de/...eht-und-wie-sie-einen-widerruf-erklaeren-5117

Diese sind aber in diesem Zeitraum längst vergangen. Auch wenn der Mantel Ende Dezember bei uns abgegeben worden wäre, wäre das gesetzliche Rückgaberecht damit verstrichen.
Der 24. Dezember ist noch Ende Dezember, falls ich mich nicht verrechnet habe. Theoretisch könnte man sogar sagen, es wäre bis 27. Dezember Zeit gewesen, siehe Link: Der 24. zählt ja als Feiertag, wenn auch als "halber".

Ich muss Ihnen sagen, dass ein Kundenverhalten in dieser Form zuletzt einem Volkssport gleicht. Da werden Waren bestellt, weil man Sie schön findet, einige Tage getragen und dann wieder zurückgeschickt.
Wenn man Kunden so etwas unterstellt, sollte man keine Kleidung verkaufen. Es ist ganz normal, dass bestellte Kleidung nicht passen kann, auch wenn man die richtige Größe bestellt hat. So was ist IMO nur eine billige Ausrede und auf Kleidung nicht anwendbar.

Sie können sich gerne im Internet darüber informieren, vor welche Probleme ein solches Verhalten Einzelhändler stellt. Getragene Ware kann nicht mehr verkauft werden und die Kosten dafür sind vom Händler zu tragen. Wie sind schließlich kein Second Hand Laden und unsere anderen Kunden schätzen die ausgesprochen hochwertige Qualität unserer Produkte.
Aus den oben genannten Gründen können wir den Mantel nicht mehr zurücknehmen.
Ein anprobierter Mantel gilt nicht als gebraucht, klingt nach einer pauschalen Ausrede.
Dann würde jedes (offline) Geschäft ja gebrauchte Kleidung verkaufen. Der Hänlder ist unseriös, außer der TE verschweigt, dass der Mantel beschädigt oder verschmutzt war.
 
Wie beschrieben hat der Händler die Retourenlieferung nicht angenommen und konnte aufgrund dessen den Zustand überhaupt nicht beurteilen.

Der Mantel ist jetzt auf dem Rückweg und unsere Anwältin hat jetzt das zweifelhafte Vergnügen sich weiter mit dem Kollegen rumzuärgern. Der gute Mann gibt sich aber weiterhin stur und will die Schadensersatzansprüche weiterhin nicht anerkennen.
Immerhin hat er inzwischen sein Alter Ego abgelegt. Haltlose Anschuldigungen kann er sich aber trotzdem nicht verkneifen.
 
Welche Schadensersatzansprüche machst du geltend? Oder meinst du die normale Rückzahlung und selbst davon will er auf einmal nichts mehr wissen? Er hatte doch extra sein Ultimatum gestellt? :D

Das macht die Anwältin sicher nach Schema F^^
 
Die erneuten Retourenkosten. Er argumentiert, dass der Rückversand laut geltendem Recht vom Kunden zu zahlen ist und ignoriert weiterhin den Fakt, dass die Kosten durch die ungerechtfertigte Ablehnung der ersten Retoure entstanden sind.
Den eigentlichen Widerruf hat er nochmals akzeptiert und er will den Kaufpreis zurückerstatten,natürlich unter Vorbehalt, dass die Ware noch neuwertig ist.

Ich bin so froh, dass ich mich nicht mehr um den Schriftverkehr kümmern muss. Das Spiel geht bestimmt wegen Wertminderung in die nächste Runde.
 
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Ich dachte, du lässt ihm diesen kleinen Sieg^^

Was er da sagt, ist zumindest im Ergebnis Quatsch.

Die Pflicht, die Kosten der Rücksendung zu tragen, besteht grundsätzlich. In dieser Hinsicht könnte man vertreten, dass die Rücksendung bereits abschließend erfolgt war. Die zweite Rücksendung wäre keine Rücksendung im Sinne des Widerrufsrechts.

Oder man will unbedingt vertreten, dass dies noch nicht der Fall/die Rücksendung auch im Sinne des Widerrufsrechts noch nicht abgesclhossen gewesen sei. Dann aber wäre der Händler im Annahmeverzug und er hätte zwar tatsächlich nicht die Kosten der zweiten Rücksendung zu tragen, aber die Kosten der ersten Rücksendung zu ersetzen.

Gehopst wie gesprungen.
 
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Nach diversen persönlichen Angriffen Sticheleien und mehrfacher bewusster(?!) falscher Darlegung von Sachverhalten seinerseits, steht das nicht mehr zur Debatte.

Für die, die es interessiert folgt hier ein Großteil seines letzten Briefs. Anmerkungen von mir fett:

wir haben ihr Schreiben, bezüglich des von unserer Kundin erworbenen Mantels, erhalten. Dazu möchten wir folgende Punkte anmerken: - Die Kundin hat den Mantel, wie richtig behauptet, am 06.12.2019, von uns erhalten. Dieses Datum hatte die Kundin im Vorfeld als Wunschlieferdatum geäußert. Auch ist richtig, dass diese einen Widerruf, am 11.12.2019, getätigt hat. Diesen Widerruf haben wir am 12.12.2019 zugestimmt. Danach hat die Kundin, am 19.12. (Einlieferungsbeleg vom 19. liegt ihm vor) die Rücksendung per Hermes elektronisch angekündigt. Hierzu ist anzumerken, dass es offensichtlich ist, dass die Kundin ganz bewusst das 14 tägige Rückgaberecht einkalkulieret hat. Es bleibt jedoch zu fragen, ob das reine elektronische Ankündigen einer Versendung als rechtlich verbindliche Rückgabe ausreicht. Denn verschickt worden ist es erst am 20.12.2019, also genau am 14. Tag. Warum hat die Kundin, nach unserer erklärten Bereitschaft zur Rücknahme noch 8 Tage gewartet, um den Mantel zurückzuschicken? Offensichtlich fand in diesem Zeitraum ein Gebrauch über ein normales ausprobieren des Produktes hinaus statt. Das Paket Ihrer Mandantin hat uns zudem erst, am 28.12.2019 (laut Hermes 23.12.), erreicht. Zu diesem Zeitpunkt mussten wir davon ausgehen, dass die Rücknahmepflicht längst überschritten wurde. Nach mehrfacher Kommunikation mit Ihrer Mandantin haben wir uns dann trotzdem bereit erklärt den Mantel zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Nun wollte Ihre Mandantin, offensichtlich von unserem Rücknahmeangebot beflügelt, uns zusätzlich ihre Versandkosten in Rechnung stellen (die Erstattung der zusätzlichen Kosten wurden von mir direkt im ersten Schreiben gefordert) . Dies haben wir abgelehnt. Laut gängigem Recht muss bei Fernabfragegechäften der Käufer die Lieferkosten bezahlen. Dass unsere Kunden unsere Ware versandkostenfrei bei uns bestellen können ist eine reine Kulanz unsererseits. Dass Ihre Mandantin nun wegen 10,95 Euro Ihre Dienste in Anspruch nimmt, hört sich aus unserer Sicht schon etwas verwegen an. Man halte im Hinterkopf, dass die Ware bereits, seit dem 06.12.2019, im Besitz Ihrer Mandantin ist. Offensichtlich wurde hier versucht zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, nämlich den Mantel möglichst lange zu verwenden ohne ihn abschließend zu kaufen, und darüber hinaus noch Versandkosten für die Rücksendung erstattet zu bekommen.

- Wir werden Ihrer Mandantin den Kaufpreis in Höhe von ~400 Euro erstatten. Dies hatten wir Ihrer Mandantin bereits mitgeteilt. (Auch deshalb ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes nötig gewesen). Die Kommunikation mit Ihrer Mandantin war aber bereits von Anfang an recht schwierig. Die Aussage, dass wir bewusst einen Anruf Ihrer Mandantin nicht angenommen haben z.B., wäre lustig, wenn die Kundin nicht so irrational auftreten würde. Bitte erklären Sie ihr, dass im normalen Leben auch mal ein Anruf unbeantwortet bleiben kann (Nachdem meine Freundin sich am Telefon mit Namen vorgestellt hat, hat er einfach aufgelegt). Am anderen Ende der Leitung ist daher nicht direkt von Böswilligkeit auszugehen. Die Erstattung des vollen Kaufpreises behalten wir uns für den Fall vor, dass der Mantel keine mutwilligen oder durch über das Anprobieren hinaus entstandene Schäden aufweist. Schließlich ist der Mantel auch im absolut einwandfreien Zustand bei Ihrer Mandantin angekommen.

- Abschließend noch eine Bemerkung aus unserer Sicht. Ein solches Verhalten eines Kunden ist uns völlig fremd. Wir betreiben unseren Laden und unseren Webshop nun bereits seit einiger Zeit. So etwas ist uns jedoch wirklich noch nie untergekommen. Wir kennen dieses Käuferverhalten allenfalls aus den Medien, wo in letzter Zeit immer öfter auf unseriöse Käufer von online Marktplätten berichtet wird. Aus Verkäufersicht, besonders wenn man wie wir, immer bestrebt ist dem Käufer erstklassige Ware zu verkaufen, ist dieser Trend mehr als ärgerlich. Die Kommunikation in diesem Fall raubt uns mehr Zeit, als wir eigentlich möchten. Letztendlich nun alles wegen eines Betrages von 10,95 Euro. Ganz ehrlich, einen solchen Vorgang wegen 10,95 Euro zu eröffnen ist schon sehr seltsam. Man sollte sich auch überlegen wie ein solcher Fall in der Außenansicht wirkt. Schließlich ärgert uns der Vorgang auch und auch wir sprechen mit vielen Bekannten über diesen. Nun kommt auch noch Ihre Kanzlei ins Spiel, die wegen 10,95 Euro ein Mandat annimmt. Das rundet diese „Tragikkomödie“ doch schon vollendet ab. Ich hoffe, dass nun genug Arbeit von allen Seiten wegen der 10,95 Euro geleistet wurde und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Empfinde ich als sehr frech und wenig lösungsorientiert. Zumal er neben den haltlosen Anschuldigungen auch durchklingen lässt, dass er ohne den Mantel gesehen zu haben, Wertminderung geltend machen will.
Und so geht das halt in jedem Schreiben...
 
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Wer schon seit einiger Zeit einen Webshop betreibt, sollte die Rechtslage besser kennen, aber gut das er sich wenigstens um die Außenwirkung sorgt, die ist nämlich vor allem für den Verkäufer und weniger für die Käufer relevant.
 
Das der Händler da noch was versucht, könnte ich mir durchaus vorstellen, er unterstellt ja direkt das der Mantel die ganze Zeit benutzt wurde und deswegen die Rücksendung so spät erfolgt ist. Hoffentlich wurde der Zustand und das Einpacken entsprechend dokumentiert.
 
Der greift ja sogar die Kanzlei an :D Das ist mit Sicherheit keine "Rechtsabteilung" ^^

Zum Rechtsstreit gehören noch immer stets Zwei. Nicht nur du gehst wegen 11 Euro zur Kanzlei, sondern auch er lässt es wegen 11 Euro drauf ankommen.

Dann ist er auch noch überrascht über deinen Fall, spricht woanders aber davon, dass so etwas ja schon Überhand nehme. Anscheinend jemand, der schon lange in der Betroffenheitslyrik mitgeschwommen und nun aber geschockt ist, wo es ihn jetzt auch "wirklich" endlich einmal selbst trifft :D

Dass es dich deine Zeit kostet, ignoriert er auch völlig. Seine ist wohl kostbarer. Wozu unterhält er eigens eine Rechtsabteilung? Er verdient in dieser Zeit sein Geld; bei dir handelt es sich dagegen um echte Lebenszeit 0o Ich sag dir, warum er sich über den Zeitaufwand ärgert: Weil er sich wahrscheinlich durch jede Menge oberflächliches Zeugs gearbeitet hat, um dieses Schreiben zusammenzuschustern. Da hat sich jemand sehr angestrengt, professionell zu klingen. Diese Anstrengung kann man spüren^^ Aber der größte Fehler dabei ist für ihn im Grunde unvermeidlich: Er nimmt es eben offensichtlich nicht "professionell"^^ und somit entlarvt es sich auch als "nicht professionell". Von zahlreichen Details ganz zu schweigen..

Daher bei allem Respekt vor seinen Interessen und seinem Geschäft usw: Wenn du eines nicht fürchten musst, dann dass die vorgetragene Ansicht oder auch nur Einschätzung des Sachverhalts die eines Profis wäre.
 
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Warum hat die Kundin, nach unserer erklärten Bereitschaft zur Rücknahme noch 8 Tage gewartet, um den Mantel zurückzuschicken?

Das frag ich mich seit dem ersten Beitrag auch 🤔
„Unverzüglich“ und so...?
 
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