Wie aus „Knebelvertrag“ nach Dualem Studium rauskommen?

@Nero1 Ich denke, das viele sowas auch völlig unbedarft unterschreiben. Viele freuen sich evtl sogar darüber. Studium und danach direkt einen sicheren Job. Über das spätere Gehalt machen sich die wenigsten Sorgen. Das kommt dann eher im Laufe der Zeit bzw. wenn klar wird, was andere Firmen denn zahlen würden (Siehe TE).

Man muss es auch so sehen... wenn nächstes Jahr plötzlich die Wirtschaft einbricht und keiner mehr einstellt ist man mit sowas dann wieder gut dran. Die Firma muss einem ja einen Job anbieten.
Insofern... ein zweischneidiges Schwert.
 
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Khaotik schrieb:
Die Firma muss einem ja einen Job anbieten.
Insofern... ein zweischneidiges Schwert.
Muss? Ich kenne jemanden mit DS(mit Bindung), der beinahe nicht genommen wurde, weil intern keine Stellen frei waren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@TE: Du kannst Dich jederzeit aus dem Vertrag freikaufen. Damit erlischt die Bindung an das Unternehmen. Oder das Unternehmen bietet Dir eben keinen Job an, dann verzichten sie auch auf die Gelder. Alles Andere ist Blödsinn.

Du hast gerade erst Deine Ausbildung fertig. Das bedeutet, daß Du dem Unternehmen erst einmal Geld gekostet hast. Profitabel warst Du noch nicht. Berufserfahrung hast Du auch kaum. Jetzt könntest Du dem Unternehmen etwas zurückgeben: Entweder die Investition, oder eben Arbeitsleitung über die nächsten zwei Jahre.

Wenn Du unbedingt wechseln willst, kannst Du auch mit Deinem neuen Arbeitgeber verhandeln, daß er Dich auskauft. Wird er aber nur dann tun, wenn Du Dich ihm gegenüber wiederum verpflichtest (und Dich dann ggf. wieder erneut auskaufen musst) oder aber Du ein enormer Zugewinn für's Unternehmen wärst und die Investition sich rasant schnell amortisiert. Bei Frischfleisch sehe ich Letzteres erst einmal nicht (es sei denn, Du hättest aus Deiner Studienzeit ein paar enorm lukrative Patente mitgenommen).

Den Arbeitgeber darf man wechseln, sollte aber stets im Auge behalten, daß man sich ggf. immer zweimal im Leben sieht. Also freundlich und professionell gehen, nicht nach verbaliBerlins Methode.

Wenn Du Dir sicher bist, daß Du vor Gericht die Zusatzklausel anfechten könntest, sprich besser vorher noch einmal mit Deiner Gewerkschaft. Vor Gründung eines BS solltest Du das auch tun. Die beraten Dich fachkundig und würden Dich sogar vertreten, hätte Dein Anliegen Aussicht auf Erfolg.
 
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Zusatzklauseln, die einem Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit vertraglich an einem Arbeitgeber / an eine Stelle binden wollen sind doch nach meiner Kenntnis ohnehin "pauschal" unwirksam. Natürlich kann jeder Arbeitnehmer jederzeit eine wirksame Kündigung aussprechen und muss sich dann nur an die damit verbundenen Fristen halten. Und es gibt ja wohl bitte keinen Kontrahierungszwang für AN oder AG?!?

Vertraglich vereinbarte Rückzahlungsvereinbarungen für Ausbildungskosten können jedoch durchaus wirksam sein.
Das sollte man aber bei der Betrachtung dieser Frage hier unterscheiden.
 
@ayngush

Es geht ja um eine Rückzahlungsklausel, zumindest habe ich das so verstanden.

Diese können wirksam sein, da kommt es sehr auf die einzelne Formulierung an.
 
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Ja, ich weiß. Aber beim Lesen dieses Themas beschlich mich ich das Gefühl, dass das andere nicht wissen ;)
 
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Typische Formulierung im Arbeitsvertrag für duale Studenten die gültig sind*:

1) Das Rückzahlung wird um 1/24 reduziert mit jedem Monat, den der Student dann beim AG als Arbeitnehmer arbeitet
2) Die Rückzahlung ist nicht zu leisten, wenn der Arbeitgeber dem Student kein Arbeitsvertrag gibt
3) Die Rückzahlung ist fällig, wenn der Arbeitgeber dem Student ein Arbeitsvertrag gibt, dieser den aber nicht annehmen möchte ...

Der TE dreht sich ja im Szenario 3 ... alle Vorteile des dualen Studenten genossen und jetzt bei einem anderen Arbeitgeber anfangen wollen. M.E. weiß man um dieses Szenario ja schon bei Vertragsunterschrift des Ausbildungs- und Studienvertrags. Der Arbeitgeber sichert sich somit nur ab, dass er nicht die kompletten Kosten des dualen Studenten trägt/ diesen also teuer ausbildet und dann kommt ein Konkurrent der nicht ausgebildet hat und schnappt sich den Studenten weg.

Es ist aus meiner Sicht auch nur legitim, wenn der Arbeitgeber dann für die ersten 2 Jahre nicht die typischen marktgängigen Gehälter zahlt. Nach 2 Jahren heißt es dann vernünftig nachverhandeln.

*kein Juristen-Deutsch ... ;)
 
Hier scheinen alle irgendeine Meinung zum Thema zu haben aber der TE war seit Samstag nicht mehr online. Inwiefern weitere Meinungen hier hilfreich sind, ist daher fraglich. Ich mache den Thread daher zu.

Wenn der TE doch noch Interesse hat dann darf er sich gerne bei mir melden.

Auf Wunsch des TE wieder offen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi an alle,

danke, für eure zahlreichen Antworten. Mir ist schon klar, dass mein Verhalten bei einigen stößt. Verständlich, um ehrlich zu sein.
Es ist nun mal so, dass mein Chef mir gegenüber auch nicht sehr fair ist.

1) Sein Ziel ist es, mich in eine Stelle zu stecken, welche - und ich zitiere die Stellenbeschreibung - "Gerne auch (für) Studienabbrecher" geeignet ist. Dafür habe ich keine 3 Jahre studiert und einen 1,3 Abschluss.


2) Das obere wäre nicht mal so das Große problem, wenn das Gehalt nicht 26.000€ Pro jahr ist - Brutto. (Zum Vergleich: Als Student bekomme ich ca 20.000€ Brutto)
Ich habe gar mit einigen Kollegen gesprochen, und die haben mich quasi ausgelacht. Ob das nicht ein Scherz von mir sei.
Zum Vergleich: Meine bessere Hälfte hat nach der 10. Klasse die Schule beendet, anschließend eine Ausbildung im ja an sich schon sehr unterbezahlten Einzelhandel beendet und bekommt (fast) das gleiche.

Auf meinen Hinweis, dass es sehr branchenunüblich ist, kam als Antwort "Ja aber wir haben Ihnen das Studium ermöglicht". Das meinte ich mit "ist abgegolten". Die haben mir zwar eine angemessene Bezahlung gegeben, jedoch habe ich dies, so glaube ich, mit meinen überdurchschnittlichen Noten fair ausgeglichen. - Wenn ich mir andere anschaue, die ständig feiern gegangen sind und gerade so mit 3,x durchgekommen sind.

3) Auf meine Frage, ob ich an einem anderen Standort (gleiche Firma) arbeiten könnte (da ich mit der Region Baden, wo ich mein Studium gemacht habe nicht wirklich anfreuden kann), wurde mir wortwörtlich folgendes erwidert: "Wir haben in Sie investiert, also bleiben Sie hier". - Ich werde von meinem Chef also quasi wie ein....Sklave?....behandelt.

4) Bei uns laufen derzeit (Gerüchten zufolge) Gespräche bezüglich einer Firmenübernahme, und so gut wie alle Führungskräfte kennen den Stand der Dinge - nur sagt es keiner. Also wollte ich - als zukünftige Führungskraft - ebenfalls wissen was Sache ist. Dies wurde mir verweigert. Also gehe ich stark davon aus, dass die Zukunft (des UNs) nicht sehr rosig ist.

5) Bezüglich der neuen Firma: Ja, die wissen das. Und nein, ich habe nicht schlecht über meinen AG gesprochen. Nur hat mich der Personaler darauf angesprochen, "ob es bei mir denn auch so wäre" (wie bei einigen seiner 'Wechlser' ebenfalls). Diese Niederlassung (bzw. mein Chef) hat in der Region hier einen scheinbar sehr guten Ruf.

Warum soll ich nach solchen Erlebnissen also meinem Chef auf Augenhöhe begegnen? Ich habe irgendwo auch meinen Stolz.
 
Was wäre denn in etwa dein Job? 26k sind natürlich in quasi allem, was ein Studium erfordert, lächerlich.

Wie hier zuvor schon andere Schrieben: Die angebotene Stelle und Bezahlung müssen angemessen sein.

Deshalb ja auch eine juristische Prüfung. Durch deinen Anwalt oder z. B. durch deinen potentiellen neuen Arbeitgeber, sofern er eine taugliche Rechtsabteilung hat.
 
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Hi,

In einem Lebensmittelgroßhandel (eher für Geschäftskunden als Normalpersonen).

Uns wurden am Anfang des Studiums hinter vorgehaltener Hand mitgeteilt, nach dem Studium „Positionen als Führungskräfte“ zu bekommen. Dies ist laut meinem Chef auch der Fall „sobald es dem Unternehmen wieder besser geht“. - ob, das ist in meinen Augen fraglich.

Das ist eben der Punkt. In meinem Vertrag steht nur „Stellenangeboten“. Da steht nicht dass diese qualifizier sein soll: das ist eben das Dilemma.
 
Paulela schrieb:
Die haben mir zwar eine angemessene Bezahlung gegeben, jedoch habe ich dies, so glaube ich, mit meinen überdurchschnittlichen Noten fair ausgeglichen.
Paulela schrieb:
ich - als zukünftige Führungskraft -
Als zukünftige Führungskraft solltest du auch wissen, dass deine guten Noten dem Unternehmen keinen cash flow generieren. Du darfst die Noten sogar mitnehmen, die gehören dir ganz alleine. Nicht dem Unternehmen.

Sei mir nicht böse, aber deine Argumentation und deine Sichtweise zeigen in kleinster Weise akademisches Denken, Reife oder Führungsfähigkeiten. Vielmehr zeigen sie unreflektierte Selbstüberschätzung und eine überzogene Erwartungshaltung. Das Studium wurde bezahlt, du standest besser da als ein normaler Student. Das Studium ist beendet, manch ein normaler Student hat jetzt ein besseres Einstigsgehalt. Vorteil und Nachteil halten sich die Waage. Aber du stellst dich als der ausgenutzte und betrogene hin und deine (von die ausgesuchte) Firma als die bösen. Ein solches Gerangel um den eigenen (ungerechtfertigten) persönlichen Vorteil empfinde ich als ekelhaft.
 
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wenn du bei der Firma nicht bleiben willst, dann bleibt ja nur noch eine frage übrig:
Wie hoch ist die geforderte Rückzahlung und welche wege gibt es diese kleiner zu rechnen.

Da kann man schon mal etwas Geld in die Hand nehmen und das von einem Anwalt prüfen lassen.
 
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Idon schrieb:
Was wäre denn in etwa dein Job? 26k sind natürlich in quasi allem, was ein Studium erfordert, lächerlich.
So pauschal kann man das auch nicht sagen. Wieviele Juristen steigen mit 30 K ein? (teilweise sogar Volljuristen)
Du hast aber schon Recht, das 26k kein üppiges Gehalt ist.
Idon schrieb:
...durch deinen potentiellen neuen Arbeitgeber, sofern er eine taugliche Rechtsabteilung hat.
das würde ich persönlich nie machen. Ich gehe doch nicht mir meinem Privatkram zu meinem potenziellen Arbeitgeber. 1. Allein schon aus Gründen der "Vertraulichkeit" (ggü. den ursprünglichen AG), 2. wie sieht das aus? 3. bekommt der neue AG gleich einen Eindruck, wie dich der TE verhält und wie fähig/unfähig er ist. 4. ... niemals mehrere AG miteinander vermischen.

Paulela schrieb:
Das ist eben der Punkt. In meinem Vertrag steht nur „Stellenangeboten“. Da steht nicht dass diese qualifizier sein soll: das ist eben das Dilemma.
Was ist Sinn und Zweck einer Bindungsklausel? Von der Ausbildung, die das Unternehmen finanziert hat, weiter zu partizipieren und nicht für die Konkurrenz auszubilden. Partizipiert man von Deiner Ausbildung, wenn man Dich als Pförtner einsetzt (nichts gegen Pförtner)? Nö. Ergo muss Stelle Gehalt und angemessen sein. D.h. aber nicht, dass die Stelle unangemessen ist, nur weil sich darauf auch ein Studienabbrecher beworben hat/bewerben kann. D.h., dass Du in Deinem Bereich eingesetzt werden musst. Was angemessen ist bei Dir, vermag ich auch nicht zu sagen. Ungeachtet Deines Abschlusses, auch Deiner Note bist und bleibst DU erstmal ein Berufseinsteiger. Ich habe übrigens ein Déjà vue. Kann es sein, dass Du genau die gleiche Frage vor nicht allzu langer Zeit unter anderem Namen hier schon mal gestellt hast?

Letztlich, wie schon gesagt, bleibt dir als Option, zu einem Anwalt zu gehen und Dich beraten zu lassen.
Oder gleich zu zahlen.
 
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@Smartin

Welcher Volljurist wirft sich denn für 30k weg? Ist das dann die eigene Kanzleigründung in den ersten 1-2 Jahren? Oder reden wir hier von sehr seltsamen örtlichen Konstellationen?

Selbst die richtig schlechten meiner Studenten (Bachelor) gehen für >35k in den Beruf. Einer meiner besten Studenten (viel Erfahrung als Werkstudent, Konzern) fängt jetzt nach seinem Master für 57k an. Durchschnitt wird wohl irgendwas um die 50k (Master) sein.

Klar, hier im Bereich Rhein-Neckar/Rhein-Main bzw. im Bereich Stuttgart sind wir alle massiv verwöhnt. Ich sehe das ja selbst an meinem Einstiegsgehalt und an der Gehaltsentwicklung. Aber 26k?!


Wer möchte, dass der zukünftige Arbeitgeber die Rückzahlungsklausel abkauft, wird diesem diese oft zur Verfügung stellen (müssen) - eben weil recht viele dieser Klauseln unwirksam sind.

@Paulela

Nicht alles muss schriftlich festgehalten sein. Manche Dinge ergeben sich z. B. aus Treu und Glauben.

Ganz ehrlich: Investiere ein wenig Geld und gehe zu einem Anwalt.
 
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Idon bringt's auf den Punkt. Unabhängig davon, wie man das Anliegen des TE einschätzt, wirkliche Klarheit und Hilfestellung kann hier nur ein Anwalt (der was kann halt) schaffen bzw. leisten. Kostet nicht die Welt & vermeidet unter Umständen Klopper, die einem noch nach Jahren nachgetragen werden. ;)
 
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Hi,

nein kein Doppelaccount, aber sehr interessante Thematik. - Auch wenn für uns an der Hochschule leider das BBiG nicht gilt. Sonst wäre es klar :-) (soweit ich weiß)

Wären es bei mir nur die im Thread genannte Summe, würde ich die aus der Portokasse zahlen. (Naja, zumindest mit 1-2 Monatgehältern).

B2T:
Ich habe tatsächlich im Netz mal geschaut, für mein Studiengang sind weit über 35k pro Jahr unterste Grenze, (Laut Onlineportalen) Durchschnitt sogar bei 45k. Wie Seriös diese sind, weiß ich nicht. Aber ich weiß tatsächlich, dass das was mir geboten wird viel zu wenig ist. Da ändert auch nicht die Tatsache, dass die mir das Studium "finanziert" haben.
Wer einmal mit dieser Argumentation anfängt, der macht es immer wieder. Nachher entscheide ich mich doch, warum auch immer, meine Zukunft in das Unternehmen zu investieren und bei jeder Gehaltsverhandlung kommt "Ja aber wir haben das Studium hier Studium da". Das Vertrauen ist in meinen Augen zerrüttet.

Klar kann ich das Unternehmen da verstehen, aber einen Mitarbeiter gegen seinen Willen zu halten? Ich weiß nicht.

Ich habe mit meinem Chef auch schon telefoniert, und jetzt sind anscheinend noch Schadensersatzansprüche, da er (angeblich) für mich den Mitarbeiter nicht eingestellt hätte, der die Stelle sonst übernehmen würde.
 
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