Die Drogenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland verstößt sehr schwer gegen unser Grundgesetz und (logischerweise damit) auch gegen die Menschenrechte.
Ganz schön pauschal, so eine Aussage. Man kann die Sache nämlich durchaus von der anderen Seite betrachten, ohne ein Menschenfeind zu sein.
Nehmen wir dazu das Beispiel Heroin („ein halbsynthetisches, stark analgetisches Opioid mit einem sehr hohen Abhängigkeitspotential“). Heroin ist keine „normale“ Ware, die man mit einem Kaugummi vergleichen kann.
Diese Ware wird nicht in erster Linie angeboten, um eine Nachfrage zu befriedigen, sondern um ein Abhängigkeitsverhältnis zu begründen. Danach ist der Kunde eben nicht mehr der freie Konsument, der sich nach der zehnten Spritze in Ruhe überlegen kann, ob er noch eine elfte kaufen möchte oder nicht.
Das ist auch einer der Gründe, warum z. B. in den USA so vehement gegen die Tabakindustrie vorgegangen wird. Man wirft ihnen vor, die Abhängigkeit vom Nikotin durch die Zusammensetzung der Waren zu forcieren.
Wenn aber der Kunde zum „Opfer“ wird, kann man nicht länger argumentieren, dass „letztlich jeder selbst entscheiden kann“. Das ist dann nur noch eine völlige Verdrehung der Tatsachen.
Vielmehr wäre zu fragen, ob man sich durch den Verkauf von Heroin nicht der „Körperverletzung“ schuldig macht, gerade dann, wenn man Minderjährige beliefert, denen nicht zugemutet werden sollte, die Folgen ihres Konsums in seiner gesamten Tragweite abzuschätzen.
Dann gehen wir einen Schritt weiter. Wie sollen Abhängige ihren regelmäßigen Konsum finanzieren? Diese Frage stellt sich wiederum ganz besonders für Minderjährige, die oft kaum Einkommen haben. Ihnen bleibt gar nichts anderes übrig, als in die Kriminalität abzurutschen, sei es in Form von Dealen, illegaler Prostitution, Kapitalverbrechen, …
Womit wir zum nächsten Schritt kommen. Durch dieses „asoziale Verhalten“ stellen die Abhängigen eine Bedrohung für ihre Mitmenschen dar, zum Beispiel deshalb, weil sie Autos aufbrechen, in Wohnungen eindringen oder Rentnern am Ersten des Monats die Handtaschen rauben, um an Geld zu kommen.
Die Gesellschaft (und damit der einzelne Bürger) muss sich das aber nicht gefallen lassen. Denn man hat das Recht auf Schutz seines Eigentums und auf körperliche Unversehrtheit. Das Scheinargument, jeder könne doch Drogen nehmen, wenn er möchte, zieht nicht mehr, wenn der Konsum nicht mehr sozialverträglich handelt (handeln kann).
Die Kriminalisierung des Heroins soll eine abschreckende Wirkung entfalten und die Anbieter und die Konsumenten von der Droge fernhalten. Wer als Neukonsument zur Droge greift, macht sich strafbar und daran ist erst einmal wenig auszusetzen.
Wer trotz gesetzlichem Verbot zum regelmäßigen Heroin-Konsumenten geworden und abhängig geworden ist, ist am Ende wahrscheinlich nicht mehr dafür zur Verantwortung zu ziehen, wenn er unter dem Druck der Sucht straffällig geworden ist (gemeint ist hier die Beschaffungskriminalität). Aber die Allgemeinheit hat trotzdem ein Recht darauf, geschützt zu werden.
Das Gleiche gilt annähernd zur manche Geisteskranke, wenn sie eine Gefahr für ihre Mitmenschen darstellen. Man sperrt sie weg, weil sie eine Gefahr für andere und auch für sich selbst sind.
Man kann so theoretisch auch gegenüber einem schwer Heroinsüchtigen argumentieren: Wenn man ihn laufen lässt, spritzt er sich womöglich tot und begeht Straftaten. Daher ist es besser, wenn man ihn wegschließt.
Das Argument mit der freien Entscheidung beim Drogenkonsum ist ohnehin ein Witz, weil die Konsumenten gar nicht wissen, was sie da kaufen, womit die Drogen gestreckt worden sind und welchen Reinheitsgrad sie besitzen. Jeder Schuss ist ein im Grunde russisches Roulett.
Vorwürfe wie „Verstoß gegen das Grundgesetz und gegen die Menschenrechte“ mögen zwar hier im Forum eine große Beachtung finden, erfordern jedoch einen Haufen sehr guter Argumente, um wirklich ernst genommen zu werden. Dazu wäre es zumindest vonnöten, auch einmal die Gegenseite kritisch zu würdigen.
Solange Heroin verboten ist, kommen noch andere Aspekte hinzu. Der gesamte Handel läuft über dunkle Kanäle. Es wird weder Mehrwertsteuer bei der Einfuhr bezahlt noch werden die Gewinne versteuert. Es handelt sich also um eine reine Schattenwirtschaft.
Wollte man dies abstellen, z. B. aus Gründen der Steuergerechtigkeit, dann müsste man den Handel von Heroin erlauben, damit es auch in den Büchern auftaucht. Das wiederum würde dazu führen, dass man die nunmehr nicht mehr illegale Droge herstellen und verkaufen dürfte (wenn auch z. B. nur in Apotheken). Es wäre dann auch schwierig zu begründen, warum Werbung für Heroin verboten sein sollte oder seine Beimischung in Schokoriegel.
Das wiederum bedeutet, dass sich auch jeder Lehrer oder Polizist die Spritze setzen könnte. Man wäre ja nicht einmal „betrunken im Dienst“, wenn man so will. Ich frage mich, ob das der richtige oder bessere Weg wäre.