Aber glaubst du ernsthaft die meisten Schützen haben lediglich Langwaffen und keine Pistolen? Vor 30 Posts haben wir sogar gelernt, dass diese M16 mit Nachtsichtgerät haben können. Schrotflinten, übrigens sind gar nicht so unbeliebt bei Verbrechen und sind wohl auch nicht selten, oder habe ich dich falsch verstanden? Falls ja, sorry.
Ich glaube das nicht, ich weiß das. Für Faustfeuerwaffen wie Pistolen und Revolver gibt es viel stärkere Zugangsbeschränkungen als für Langwaffen, zumal sie wenn überhaupt, nur für Berufsjäger und Sportschützen von Importanz sind.
Dass man auf vollautomatische militärische Waffen (die man zumindest in Österreich nicht einmal mit Waffenpass bekommt, da es ein Kriegsmittel ist [Kategorie A]) Nachtsichtgeräte montieren kann ist ungefähr so relevant für dieses Thema wie der Umstand, dass man auf einem Fahrrad ein Rücklicht anbringen kann. Klingt polemisch, ist aber so.
Was die Schrotflinten angeht: du meinst wohl die sogenannten "Abgesägten", wo man den Lauf kürzt und den Schaft abschneidet. Das ist allerdings ein beliebtes Mittel, eine ehemals jagdliche Waffe für andere Zwecke zu adaptieren. Wie oft diese adaptierten Waffen dann genutzt werden, weiß ich nicht.
Ich habe mich vorhin eher auf die waffentechnisch wenig versierten Kriminiellen bezogen, die erst gar nicht auf die Idee kommen, eine Adaption vorzunehmen und für die eine Waffe mit 100cm oder mehr an Länge schlicht zu unhandlich und unbequem ist.
Ich würde sogar behaupten, dass eher kleine Waffen "verloren" gehen können. Aber da ich hierfür keine Statistik habe, ist es lediglich eine Behauptung.
Dem halte ich die bereits erwähnten erschwerten Zugangsbeschränkungen entgegen, die dafür sorgen, dass idR nur sorgfältige Personen an Faustfeuerwaffen gelangen und diese daher sorgsam behandeln. Außerdem kosten brauchbare Modelle (etwa für die Jagd) durchaus gerne einmal über 700€, Sportwaffen sind aufgrund ihrer aufwendigeren Fertigung und den höherwertigen Materialien gerne auch einmal bei über 1200€ angesiedelt. Ein weiterer Grund, sehr achtsam damit umzugehen und die Waffe nicht irgendwo liegen zu lassen. Außerdem würden solche Nachlässigkeiten ja auch nachteilige rechtliche Folgen nachsichziehen, vor allem, wenn danach mit der vielleicht aus Fahrlässigkeit verlorenen Waffe eine Straftat mit Personenschaden begangen wird. Aus all diesen Gründen geben Eigner von Faustfeuerwaffen idR immer Acht auf ihre Waffe.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Staat das Recht vergibt Waffen zu nutzen, ist eine Verschärfung der Gesetzeslage in jeglicher Hinsicht legitim. Es geht nicht darum wie viele getötet werden, sondern das Leute getötet werden. Da ziehen dann auch keine Freiheitsrechte im Zusammenhang mit Waffen.
Und alles andere, das bis jetzt dazu gesagt wurde, sind reine Hypothesen, Behauptungen und Mutmaßungen, mit dem Ziel die Waffe als Tötungsintrument zu verharmlosen.
Ich will versuchen, nicht schon gepostetes zu wiederholen:
Du blendest bei dieser Behauptung schlicht den Umstand aus, dass Menschen getötet werden, egal, ob Schusswaffen legal erhältlich sind oder nicht. Schau nach England, dann kannst du das nachvollziehen. Ich habe das schon mindestens einmal ausführlich zu erklären versucht, dass ab einem bestimmten Grad eine Verschärfung im Endergebnis nichts bringt, außer dass man Leuten, die keine Bedrohung darstellen, das Recht verweigert, Waffen bestimmter Kategorien besitzen zu dürfen. Deine Begründung ist dabei da facto das allgemeine Lebensrisiko.
Dein Argument, dass das dadurch gerechtfertigt sei, weil Waffen eben rein fürs Töten gemacht worden sind, zieht aber mE nicht, denn die absoluten Zahlen in Kriminal/Todesstatistiken zeigen uns, dass es wesentlich mehr Todesfälle durch andere Ereignisse und Dinge gibt, wodurch offensichtlich diese Gefährlichkeit in realita nicht schlagend wird.