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Wenn Du es gekauft hast, solltest Du es aktivieren können.
Wenn Du von einem anderen Windows upgegradet hast, muß Du das Original nochmal installieren, aktivieren und ein Upgrade machen.
Eventuell könnte ein neues Clean Install gehen, glaube ich aber nicht.
Hat jemand schonmal ne Win7 Lizenz geupgradet und die Win7 Lizenz dann auf einem anderen PC/Mainboard installiert und wieder geupgradet?
So dass man dann am Ende mit Windows10 auf nem neuen PC hat.
Ich habe es bis jetzt nie probiert weil ich vor einigen Monaten immer gelesen hab, dass man eine Lizenz nur einmal upgraden darf und ein wiederholtes upgrade auf nem neuen System nicht möglich wäre.
Hab letzte Woche den PC meines Sohnes ein wenig runderneuert. Neue CPU und Mainboard. W10 wollte neu aktiviert werden, was ich dann auch gemacht habe. Ich betone: CPU und Mainboard, sonst nichts. Keine Neuinstallation oder sonstiges Gedöns.
Läuft mit der betagten Hardware 1A.
War ein Upgrade von einer W7PRO.
Wenn man WIN 10 upgegradet hat und dann an der Hardware Veränderungen vornimmt, zum Beispiel eine defektes Mainboard durch ein neues ersetzt, kann man auf dem neuen System WIN 10 mit einer Installations-CD und seinem alten Schlüssel neu installieren; man bekommt dann eine Meldung, dass das Betriebssystem schon auf einem anderen PC läuft und wird weitergeleitet, um das sein Betriebssystem dann auf seiner neuen Plattform durch telefonische Aktivierung neu anzumelden; habe ich jetzt erst problemlos so durchgeführt und ich denke, dass das mit dem 31.07., dem Ende der kostenlosen Upgrade-Möglichkeit überhaupt nichts zu tun hat, sondern auch danach problemlos möglich sein wird, wenn man seinen Schlüssel vor dem 31. Juli legal von einem älteren System upgegradet hat.
Irgendwie gibt es unterschiedliche Angaben zu einem Hardware (Mainboard) tausch nach dem Windows 10 Ugrade. Soweit ich das verstanden habe, ist es abhängig, von was für einer Windows 7/8 Lizenz man das Upgrade durchführt.
Entsprechend verstehe ich die (halboffizielle) Aussage im Microsoft-Forum zu der Problematik:
"As it pertains to the OEM licenses this will invalidate the Windows 10 upgrade license because it will no longer have a previous base qualifying license which is required for the free upgrade. You will then have to purchase a full retail Windows 10 license. If the base qualifying license (Windows 7 or Windows 8.1) was a full retail version, then yes, you can transfer it."
Der Text sagt aus, dass man nur dann das upgegradete WIN 10 auf neue Hardware transferieren kann, wenn die upgeradete WIN 7 oder 8.1 Lizenz kein OEM-Produkt war, das also mit einem Computer vorinstalliert verkauft wurde.
Dies mag weltweit Gültigkeit besitzen, aber nicht in Deutschland; hier ist höchstrichterlich entschieden, dass Microsoft hierzulande OEM-Lizenzen seinen Full-Retail-Lizenzen gleichzustellen hat.
Wenn bereits von Windows 7/ 8.x auf Windows 10 geupgradet wurde, kann man noch bis Ende Juli 2016 die Hardware (hier insbes. Motherboard) wechseln und Microsoft wird den Wechsel der Hardware (Motherboard) noch aus Kulanz neu aktivieren. Ab Ende Juli 2016 (dem Ende des zeitlich befristeten kostenlosen Upgrads auf Windows 10) wird die Hardwarebindung erfolgen.
Will man die Umgehen, so kauft man sich eine Windows 10 Lizenz und schon kann man wie auch schon seit Ewigkeiten mit den normalen Lizenzen von Microsoft die Hardware wechseln. Ggfs. ist eine erneute Aktivierung (evtl. auch telefonisch) nötig/ erforderlich.
Genau aus diesem Grund würde ich mir immer wieder n Original Win10 kaufen.
Kriegt man in den Weiten des Internets ja schon ziemlich günstig, im Moment ab 18 Euro.
Hatte schon 2 Mainboard Defekte. Beide Male problemlos übers Telefon aktiviert.
Dieses Zahlen- und Nummernausgetausche nervt zwar, aber ich will gar nicht wissen wie umständlich das als Upgrader sein könnte, da man ja (bei Geschenken) nicht die selben Rechte hat.
Na ja, wenn man nur eine OEM WIN 7 Lizenz hatte, könnte man sich ja jetzt auch noch eine volle WIN 7 Lizenz oder mehrere kaufen, die sind im Internet beispielsweise bei ebay ja sehr preiswert zu haben, und upgraden bis Ende Juli; dann hat man später die Hardware-Bindung ja überhaupt nicht !
Na ja, wenn man nur eine OEM WIN 7 Lizenz hatte, könnte man sich ja jetzt auch noch eine volle WIN 7 Lizenz oder mehrere kaufen, die sind im Internet beispielsweise bei ebay ja sehr preiswert zu haben, und upgraden bis Ende Juli; dann hat man später die Hardware-Bindung ja überhaupt nicht !
legale Lizenzen/ Keys sind bei eBay auch nicht preiswerter als im Handel und kosten da auch je nach SKU ab ca. 90€ und aufwärts.
Entweder wollt oder könnt ihr es nicht lernen, dass der Ramsch bei eBay der dort für 'teuer' Geld vertickt wird lediglich zum Reibach machen dient. Reibach = unverhältnismäßig hoher Gewinn.
Kann ich nicht bestätigen; habe jetzt eine gebrauchte vollwertige WIN 7 Lizenz über Ebay für 10 Euro erworben; bei der Installation musste ich nur angeben, dass diese vorher auf einem anderen System installiert war und dann wurde WIN 7 bei mir aktiviert und ließ sich auch problemlos auf 10 Upgraden.
Dann warte mal noch ein paar Wochen oder Monate. Microsoft sperrt nicht unbedingt immer jeden Key einzeln. Wenn du Pech hast ist dann auch dein Windows 10 nicht mehr aktiviert und dann wars das mit dem Upgrade gewesen. Denn der Product-Key fließt ja auch in den Hashwert für die digitale Berechtigung für die Aktivierung ein. Also ist der Key bei Microsoft bekannt und sollte er gesperrt werden, wars dann u.U. auch mit Windows 10 gewesen.
Alles nur eine Frage der Zeit, bis sie gesperrt werden. Gerade bei Windows 10 wird Microsoft durch die Versionsupdates den Schlüssel häufiger überprüfen und dann eine erneute Aktivierung versagen.
Und dann kannst Du auch nicht mehr Windows 7 installieren.
Ja, wenn du meinen privaten Windows 7 Key kaufen würdest, den ich ja nun mit DVd, OVP und COA hier liegen habe, würde der auch aktiviert.
Kommt halt darauf an woher der Key stammt.
Wer andauernd Key verkauft, egal ob 20 als Privatmann oder 500 als Händler im Monat der verkauft bestimmt irgendwelche dubiose Keys.
Ein Händler, der also beispielsweise eine DVD zusammen mit einem ursprünglich nicht zu genau dieser DVD gehörenden Aufkleber verkauft, hat keine gültige Lizenz übergeben, wie der Bundesgerichtshof 2011 urteilte.