News Windows 10 Home: Microsoft nennt 135 Euro als vorläufigen Preis

Klassikfan schrieb:
Das ist das Geschäftsmodell, wie es sich bis jetzt präsentiert, ja! In den USA seit langem etabliert - in der EU aber illegal. NOCH. In der "EULA" stand die Verkoppelung trotz alledem seit WinXP immer mit drin. Was schert Microsoft schon das Recht?

Dieses Lizenzmodell ist aber doch der Standard bei Microsoft. Die EULA sieht die Hardwarebindung bei OEM-Lizenzen in den USA vor. Das dieser Teil der Lizenzvereinbarung in Europa bisher keine rechtliche Gültigkeit besitzt, bedeutet ja im Umkehrschluss nicht, dass Microsoft diesen Part aus ihrer EULA streichen muss. Er findet bei uns, wie jede nicht gültige AGB, schlicht keine Anwendung. Insofern kann Microsoft alles mögliche in ihre Vereinbarungen an Klauseln hineinpacken, solange diese Passagen keinen rechtlichen Bestand haben, sind sie bei uns nichtig.

Klassikfan schrieb:
...Inklusive des Verfalles der Win10-Lizenz mit dem Ende der daran geknüpften Hardware..

Von welchem Verfall der Lizenz sprichst Du da im speziellen? Denn es ist schlicht falsch, dass die Windows 10-Lizenz bei einem Hardwarewechsel verfällt. Die bisherigen Rechte einer vollen Lizenz (Retail) werden auch künftig für Windows 10 gelten. Im Klartext bedeutet dies, das diese Windows-Version genau wie ihre Vorgänger auf jedem neuen Rechner installiert werden kann. Das gilt sowohl für eine gekaufte Retail-Version von Windows 10, als auch für das Upgrade von einer Retail-Version (7,8,8.1) zu Windows 10. Die Bedingungen der Vorgänger-Lizenz gehen 1:1 über in die auf Windows 10 gegradete Version. Da gibt es schlicht keine Bindung an die Hardware. Und das gilt übrigens in den USA genauso wie bei uns. Siehe Microsoft FAQ:

When I upgrade a preinstalled (OEM) or retail version of Windows 7 or Windows 8/8.1 license to Windows 10, does that license remain OEM or become a retail license?

If you upgrade from a OEM or retail version of Windows 7 or Windows 8/8.1 to the free Windows 10 upgrade this summer, the license is consumed into it. Because the free upgrade is derived from the base qualifying license, Windows 10 will carry that licensing too.

If you upgrade from a retail version, it carries the rights of a retail version.
If you upgrade from a OEM version, it carries the rights of a OEM version.

Full version (Retail):
- Includes transfer rights to another computer.
- Doesn't require a previous qualifying version of Windows.
- Expensive

Upgrade version (Retail):
- Includes transfer rights to another computer.
- require a previous qualifying version of Windows.
- Expensive, but cheaper than full version

Ein wenig anders verhält es sich bei den OEMs/SB-Version von Windows. Hier gibt Microsoft zwar tatsächlich eine Bindung an das Mainboard vor (der Tausch jeder anderer Hardware wie z. B. Grafikkarte ist jederzeit möglich), jedoch wendet sich dieser FAQ in erster Linie an Windows-Anwender aus den USA. Weshalb selbstverständlich die Bindung an die Hardware entsprechend der EULA angegeben wird. Ob diese Bindung an die Hardware auch in Zukunft weiterhin mit dem europäischen Recht im Konflikt stehen wird oder es MS gelingt diese Bindung auf für EU-Bürger rechtsgültig werden zu lassen, ist leider noch unklar. Trotzdem sollte der aktuelle Status Quo (OEM=Retail) im Bezug auf die Hardwarebindung von OEM-Lizenzen bis dahin auch für das kommende Windows 10 gelten.

OEM versions of Windows are identical to Full License Retail versions except for the following:

- OEM versions do not offer any free Microsoft direct support from Microsoft support personnel
- OEM licenses are tied to the very first computer you install and activate it on
- OEM versions allow all hardware upgrades except for an upgrade to a different model motherboard
- OEM versions cannot be used to directly upgrade from an older Windows operating system

Aber natürlich hast Du Recht im Bezug auf die Unsicherheit hinsichtlich TTIP...nur, ob dass dann tatsächlich die von Dir beschworene Auswirkung auf die OEM-Lizenzen in Europa haben wird, ist eine begründete Vermutung, aber mit TTIP wird ja nicht amerikanische Recht über europäisches Recht gestellt. Insofern spannend zu schauen wie es kommen wird. Und das auch ohne MS Windows & Co.


@ Schrammler:

Also generell ist Abwarten in diesem Fall ja immer eine gute Sache. Gerade das macht das Angebot von Microsoft aber im Grunde ja so spannend und interessant. Denn mindestens Binnen der 1-Jahresfrist sollten sich ja wirklich alle Bedenken seitens der Lizenzvereinbarungen und der Usability von Windows 10 dank unzähliger Tests, Forenbeiträge, Feedbacks etc. entweder bestätigt oder in Luft aufgelöst haben. Das Update lässt sich dann ja immer noch bewerkstelligen und man kann ja sogar vorher unter der Windows-Vorgängerversion schnell das ersehnte Hardware-Update durchführen. Ansonsten bei seinem derzeitigen Windows bleiben oder auf anderes OS wie Linux (Ubuntu, LinuxMint, Elemantary OS) oder gar MacOS wechseln. Jedem das Seine. Solange jeder das bekommt, was er braucht und ihn glücklich macht, ist doch alles perfekt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klassikfan schrieb:
Allerding halte ich den zeitgleichen Verfall der ursprünglichen Lizenz (7, 8) in der EU für illegal. Ebenso wie den Verfall einer gekauften Win10-Lizenz in einem solchen Fall. Aber da werden wir wohl abwarten müssen, wie es sich entwickelt.

Sehe ich genauso, deshalb warte ich auch ab.
 
St. Clair schrieb:
Von welchem Verfall der Lizenz sprichst Du da im speziellen? Denn es ist schlicht falsch, dass die Windows 10-Lizenz bei einem Hardwarewechsel verfällt

So war aber die Aussage bisher: Wenn man von Windows 7 oder 8/8.1 das kostenlose Upgrade auf Windows 10 macht, ist dieses nur auf der Hardware benutzbar, auf der es erstmals aktiviert wurde. Stirbt diese, ist es futsch.

Und da die alte Lizenz auf Win10 übertragen wurde, dürfte es anschließend auch unmöglich sein, das alte, gekaufte Windows problemos auf anderer Hardware zu installieren und zu aktivieren. Da hat Microsoft ja einen Kontrollmechanismus eingebaut, damit für das Upgrade verwendete Keys nicht für eine zweite Installation verwendet werden können.

Da bleibt also abzuwarten, ob Microsoft auf Nachfrage den Key wieder rausrücken wird, so wie das aktuell OEMs bei mit Win8 verbundelten Lizenzen tun müssen. Dann natürlich wieder als Win7/8, denn der 10er war ja an die Hardware gekoppelt. Als 10er Key werden sie das sicher nicht tun. Denn dann müßte sich in Zukunft tatsächlich kein EU-ropäer mehr ein neues Windows 10 kaufen. Und das ist ja nicht im Sinne von Microsoft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe ja noch immer auf DX12 für Win 8.1
Das wäre der einzige Grund warum ich auf das 10er switchen würde. Da M$ aber nach wie vor nicht geklärt hat wie es tatsächlich läuft, halte ich mich mit dem Umstieg bis nach dem Release zurück. Das kostenlose Update klingt für mich nach Betrug!
 
@ Klassikfan

Und wie bewertest Du dann die Aussage von Microsoft hinsichtlich der gegebenen Möglichkeit, dass nach einem vollzogenem Upgrade eines installierten Windows (7,8 oder 8.1) eine frische Neuinstallation von Windows 10 mit Hilfe einer von MS downloadbaren ISO durchführbar sein wird? Wenn ich Dich recht verstehe, dürfte das aufgrund des erneut notwendigen Aktivierungsprozesses und dem mangelnden Product-Key ja gar nicht möglich sein?

Mir ist momentan nur bekannt, dass für das Upgrade auf Windows 10 selbst überhaupt gar kein Key vorgesehen ist:

Wie schaut es mit einem Windows 10-Key und der Aktivierung aus?

Benutzer bekommen beim Windows 10-Upgrade keinen Produktkey. Eine Neuinstallation nach dem Upgrade ist möglich, ohne dass man einen Key eingeben muss. Die automatische Aktivierung des frisch upgegradeten Windows 10 muss über Internet laufen. Es gibt zur Zeit keinen Weg, dies anderweitig zu machen. Bei signifikanten Hardwareänderungen wird eine Aktivierung per Telefon notwendig.

Quelle: http://answers.microsoft.com/de-de/...s-10-faq/afb9523f-5a46-4a05-bf67-98c48d2b5532

Und natürlich wird nach dem Upgrade auf Windows 10 und der Übernahme der Vorgänger-Lizenz der Product-Key für die bereits installierte Windows-Version seitens Microsoft gesperrt, damit man nicht auch noch parallel die alte Lizenz auf einem zweiten Rechner installiert und weiternutzt. Warum sollte das auch anders sein? Es wäre zudem hilfreich, wenn Du erläuterst, was Du unter anderer Hardware verstehst...denn allein der Wechsel des Mainboards würde die Lizenz der OEM-Version für ungültig erklären. Der Austausch der CPU, des RAMs oder Grafikkarte bzw. .der Festplatte hingegen nicht.

Zur Hardware-Koppelung:

Für vorinstallierte OS auf Fertig-PCs oder Notebooks bzw. Tablets mag das schon heute mit Windows 8/8.1 Einzug gehalten haben, dass man sich im Falle eines Mainboard-Tauschs den Key telefonisch erneut besorgen muss. Aber gilt dies auch für OEM-Lizenzen, die auf einem eigens zusammengebauten Rechner im Nachhinein installiert werden?

Und selbst wenn dem so ist: Ob wohl die Mehrzahl der Europäer PCs der Marke Eigenbau oder eher Fertig-PCs bzw. Notebooks mit vorinstallierten OS von MS verwenden? Ich behaupte mal kühn, dass eine sehr große Anzahl von Käufern der letztgenannten Fraktion angehören und dies auch weiterhin tun werden. Für diese Klientel spielt das Szenario, ob eine Hardwarebindung existiert oder nicht, überhaupt keine Rolle. "PC oder Notebook defekt? Na dann kauf ich mir halt nen Neuen mit Windows 10 darauf." End of Story.

Natürlich geht es Dir und auch mir schlicht ums Prinzip.

Diejenigen von uns, die ihren Rechner selbst zusammenschrauben, nutzen in der Regel OEMs und möchten nicht des bereits eingeräumten Rechts, die installierte Lizenz unabhängig von der verbauten Hardware nutzen zu können, beraubt werden. Und genau da wird es ja vermeintlich mit Windows 10 (OEM) kniffelig. Bei der RETAIL-Version stellt sich die Frage schlicht nicht, weil hier ein Umzug auf einen neuen PC in der Lizenz bereits inbegriffen ist.

Die sogenannte Bindung an die Hardware im Zusammenhang mit der End of Lifetime of the device - Klausel trifft, nach meinem Verständnis, eine Aussage über Geräte wie Tablet, Notebook oder auch Fertig-PC mit einem vorinstalliertem Windows. Da macht die Bindung an das Gerät auch aus Sicht des Verbrauchers in gewisser Weise Sinn.

Bei zusammengestellten Geräten auf denen Windows 10 (OEM/SB) installiert bzw. auf denen das Upgrade auf Windows 10 durchgeführt worden ist, soll es laut Microsoft die Bindung an die Hardware (explizit das Mainboard) ja geben. Aber es bestehen große Zweifel, ob diese Klausel in der EU Bestand haben würde, falls Microsoft dies auch für den EU-Markt einführen wollte.

Bisher gibt es dazu aber keine offizielle Angabe von Microsoft, ob Sie das überhaupt wollen. Spätestens am 29.7 sind wir da mit Sicherheit klüger. Ab diesem Zeitpunkt haben wir 1 Jahr Zeit uns ein konkretes Bild von Windows 10 zu machen und dann unsere Konsequenzen in Form eines (Nicht-)Umstiegs zu ziehen.

Letzte Frage zu TTIP: Wenn die Möglichkeit bestünde, dass mit diesem "tollen" Projekt, die EULA bezüglich der Hardwarebindung auch für Europa rechtlich verbindlich werden würde, warum sollte diese Klausel dann nicht auch für Windows 7 (OEM) gelten? Es dürfte dann doch keinen Unterschied mehr machen welche Windows-Version man besitzt, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
HominiLupus schrieb:
Man macht ein Upgrade und dann installiert man neu mit einem Windows 10 ISO. Aber wenn du MSFT nochmal 135€ zahlen willst: die freuen sich :)


Nicht ob. Die alte WIndows 7 Lizenz wird ungültig, geht ja nicht anders.

So ganz stimmt das nicht. Wenn man an Windows 10 keinen Gefallen findet kann man mit dem Windows 7 / 8.1 Key wieder sein altes Windows installieren. Voraussetzung dafür ist dass sich Windows 10 nicht mehr auf dem Rechner befindet.

Auszug aus den Windows 10 FAQ:
Kann ich nach dem Upgrade auf Windows 10 wieder nach Windows 7 SP 1/Windows 8.1 Update zurück?
Es gehen keine alten Keys „verloren“ und man wird wieder auf eine alte Windows Version zurück können, entweder durch Recovery oder durch Neuinstallation unter Nutzung des alten Keys. Dies betrifft genauso OEM Keys und Keys, die in der Firmware stecken.
 
Danke @ XxJakeBluesxX!

Immer wieder schön,wenn man sich auch mal die Mühe macht, die öffentlich zugänglichen FAQs wirklich mal in Gänze durchzulesen. Der deutsche FAQ macht es diesbezüglich auch nochmal klar deutlich. Wobei es sich um ein logische Konsequenz handelt...1 Lizenz/ 1 PC -> 1 Windows 10- oder 1 Windows 7-Installation.

Das einzige Problem scheint zu sein, dass das Misstrauen gegenüber Microsoft so enorm angewachsen ist, dass man einem solchen Angebot von Microsoft, weil kostenlos, nicht vorbehaltslos Glauben schenken mag. Nach dem Motto "Da muss doch irgendwo ein Haken sein, sonst wärs ja zu schön, um wahr zu sein".

Natürlich sind Bedenken immer angebracht, aber bislang kann man eben nicht von einer "Mogelpackung" sprechen, da die bisherigen und künftigen Lizenzbedingungen sich in keinster Weise zum Nachteil des Anwender geändert haben und auch nichts dafür spricht, dass sich die deutsche Rechtslage umkehren sollte.

Selbst bei der Windows 7 Family Pack-Lizenz (1 Lizenz -> Installation auf 3 PCs) ist mittlerweile im Sinne der Kunden entschieden worden. Will heißen, jeder der drei PCs kann bei Bedarf auf Windows 10 geupgradet werden, obwohl es streng genommen nur eine Lizenz gibt.

Quellen: http://www.drwindows.de/content/6798-windows-7-family-pack-3-1-lizenz.html / http://answers.microsoft.com/de-de/...3/bab64b4e-65c3-42dd-9a13-bff37ed22dfd?page=1
 
Das einzige Problem scheint zu sein, dass das Misstrauen gegenüber Microsoft so enorm angewachsen ist, dass man einem solchen Angebot von Microsoft, weil kostenlos, nicht vorbehaltslos Glauben schenken mag. Nach dem Motto "Da muss doch irgendwo ein Haken sein, sonst wärs ja zu schön, um wahr zu sein".

Ja da ist was dran ,ich habe auch mehrere Freunde die das ebenfalls so sehen . Wenn MS was verschenkt , fühlt es sich so an als wenn die deutsche Spionageabwehr nett an der Tür klingelt und einem ein Smartphone o.Ä. schenken will :D .

Ich frage mich dann aber, warum sind die Menschen MS gegenüber so misstrauisch geworden ( eher rethorisch gemeint ) ?! .
 
Also ein kleiner Rechner mit Windows 10 kostet 119 Euro und ein Windows 10 ohne Rechner soll 135 Euro kosten? Versteh' da einer Microsoft... wobei, mir fallen schon Gründe ein.

An alle die denken, das geltende Recht erlaube die Übertragung einer OEM-Lizenz auf einen anderen Rechner, und Microsoft müsse die Installation dann auch aktivieren: Die ganzen Urteile beziehen sich nur auf den Verkauf an eine andere Person, mit oder ohne Hardware. Und aktivieren muss Microsoft gar nichts, vgl. BGH Az. I ZR 178/08 vom 11. Februar 2010. Es kann also durchaus sein, dass Microsoft solche Exemplare über eine Verweigerung der Aktivierung künftig unbrauchbar macht.
 
chithanh schrieb:
Also ein kleiner Rechner mit Windows 10 kostet 119 Euro und ein Windows 10 ohne Rechner soll 135 Euro kosten? Versteh' da einer Microsoft... wobei, mir fallen schon Gründe ein.

Und das ist in welcher Weise neu? Welche Version von Windows 10 wird denn auf besagtem HDMI-Stick überhaupt vorinstalliert? Vielleicht ein Pendat zu Windows 8.1 with Bing? Die wäre ja von Haus aus kostenlos und ist bei Windows-Tablets wie z. B. dem HP Stream 7 und preiswerten Notebook ebenfalls vorinstalliert.

Es ist doch seit jeher so, dass eine volle Einzel-Lizenz mehr kostet als eine vorinstallierte OEM-Version bzw. die Existenz von letzterer nicht zur Folge hat, dass eine volle Einzel-Lizenz im Preis sinkt. Warum sollte sich das ausgerechnet mit Windows 10 ändern?

chithanh schrieb:
An alle die denken, das geltende Recht erlaube die Übertragung einer OEM-Lizenz auf einen anderen Rechner, und Microsoft müsse die Installation dann auch aktivieren: Die ganzen Urteile beziehen sich nur auf den Verkauf an eine andere Person, mit oder ohne Hardware. Und aktivieren muss Microsoft gar nichts, vgl. BGH Az. I ZR 178/08 vom 11. Februar 2010. Es kann also durchaus sein, dass Microsoft solche Exemplare über eine Verweigerung der Aktivierung künftig unbrauchbar macht.

Also ich kann mir nicht helfen, aber das Gerichtsurteil auf das Du dich beziehst steht in welchem konkreten Zusammenhang mit der Aktivierung einer Windows-OEM-Lizenz auf anderer Hardware? Denn dieses Urteil erlaubt es Microsoft ja eben nicht, legal erworbenen OEM-Lizenzen, das Nutzungsrecht zu entziehen, indem sie die erneute Aktivierung derselben schlicht verweigern.

Das Gerichtsurteil bezieht sich doch konkret auf die Zwangsregistrierung beim Hersteller einer Software (in eben diesen Fall am Beispiel von Half Life 2) unter einem Benutzerkonto. Das Urteil, korrigiere mich, wenn ich das falsch wiedergeben sollte, erlaubt es dem Hersteller, die erneute Aktivierung/Registrierung des Käufers einer bereits verkauften und unter Benutzerkonto (A) registrierten Software (Gebraucht) unter einem anderen Benutzerkonto (B) zu verweigern. Hier geht es doch schlicht um die Kopplung einer Software an ein Benutzerkonto, welche beim Weiterverkauf nicht auf ein anderes/weiteres Benutzerkonto übertragen werden kann. Da ist nicht die Rede davon, dass beim Wechsel der Hardware die erneute Registrierung über das Benutzerkonto (A) nicht mehr möglich wäre. Was, entschuldige den flapsigen Ausdruck, ja auch selten dämlich wäre. Oder verliert man bei jedem neuen zusammengestellten Rechner, seine gesamte Steam-Sammlung?

Quellen: http://lexetius.com/2010,2433 / http://gebrauchtesoftware.de/blog/az-i-zr-17808-11-02-2010-bgh.php / https://www.jurion.de/Urteile/BGH/2010-02-11/I-ZR-178_08 / http://www.blog.u-s-c.de/rechts-tipps-gebrauchte-software-rechtssicher-und-legal-erwerben/

Abgesehen davon, dass im Falle eines Upgrades, besagter Besitzerwechsel ja überhaupt nicht stattfindet, widerspricht die bisher gängige Praxis von Seiten Microsofts gegen deine Behauptung. Wäre die Rechtsfolge des BGH-Urteils vom 6. Juli 2000 tatsächlich in dieser Richtung interpretierbar und MS müsste eine legal erworbene OEM-Lizenz gar nicht erst aktivieren bzw. es wäre von dem von Dir zitiertem Urteil in dieser Weise eingeschränkt worden, hätte MS diese Praxis in Hinblick auf das Gewohnheitsrecht ganz sicher bereits schnellstmöglich eingestellt.

Darüber hinaus liegt Microsofts Interesse ja ganz offenkundig darin, Windows 10 so schnell und so weit wie nur irgend möglich zu verbreiten, um so dem neuen OS eine besonders breite Basis zu verleihen. Das äußerst sich ja allein schon darin, dass sie selbst illegalen Lizenzen das Recht auf ein Upgrade zubilligen. Wobei sich diese natürlich nicht in legale Versionen wandeln!

Sie bieten also binnen einer 1-Jahresfrist ein kostenloses Upgrade an. Da kann es doch nicht in deren Interesse sein, innerhalb dieser Zeitspanne ausgerechnet mit einer solch kundenunfreundlichen Verhaltensweise eine überaus schlechte Publicity zu provozieren und damit upgrade-willige Kunden zu vergraulen.

@aufgeschmissen:

Ohne haun zu wollen ^^...korrigiere doch mal schnell deinen Link...doppelt http:// führt gerne mal ins digitale Nirvana ;)

Und nein, leider ist das Zitat auch nicht wirklich hilfreich, da der Abschnitt lediglich besagt, dass Teile der Software nicht auf verschiedenen Geräten (parallel) installiert bzw. eingesetzt werden dürfen.

Wo genau unterscheidet sich dieser Abschnitt denn von der bisherigen Lizenzvereinbarung?
 
Zuletzt bearbeitet:
St. Clair schrieb:
Und das ist in welcher Weise neu?
Neu ist, dass der Rechner inkl. Betriebssystem weniger kostet als das Betriebssystem alleine.

St. Clair schrieb:
Vielleicht ein Pendat zu Windows 8.1 with Bing? Die wäre ja von Haus aus kostenlos
Kostenlos nur für Geräte mit <9"-Bildschirm. Für Geräte ohne Bildschirm kostet es dem Vernehmen nach 10 USD.

St. Clair schrieb:
Also ich kann mir nicht helfen, aber das Gerichtsurteil auf das Du dich beziehst steht in welchem konkreten Zusammenhang mit der Aktivierung einer Windows-OEM-Lizenz auf anderer Hardware? Denn dieses Urteil erlaubt es Microsoft ja eben nicht, legal erworbenen OEM-Lizenzen, das Nutzungsrecht zu entziehen, indem sie die erneute Aktivierung derselben schlicht verweigern.
Das Urteil erlaubt es Microsoft, Windows-Installationen z.B. an ein Microsoft-Konto zu binden, und eine eigentlich legale Nutzung technisch zu unterbinden.

Außerdem hat man bei OEM-Software gar kein Vertragsverhältnis mit Microsoft, sondern nur mit dem PC-Hersteller. Insofern sehe ich nicht, wie einem Käufer da ein Anspruch gegenüber Microsoft entstehen kann.

St. Clair schrieb:
Abgesehen davon, dass im Falle eines Upgrades, besagter Besitzerwechsel ja überhaupt nicht stattfindet, widerspricht die bisher gängige Praxis von Seiten Microsofts gegen deine Behauptung.
Ich sage nur, dass Microsoft es ändern kann, wenn sie wollen.
 
Hi, chithanh

Ob das tatsächlich so "neu" wäre, hängt ja gerade davon ab, von welcher Windows-Version man ausgeht. Im Vergleich zur einer Retail-Version von Windows 10 Home (135 €) mag das ja sogar stimmen »120 € < 135 €«. Im Vergleich zu einer OEM-Version von Window 10 Home (ca. 109? €) eventuell schon nicht mehr.

Mit dem Link auf das Tablet von HP wollte ich eigentlich nur darauf hinweisen, dass es Geräte mit vorinstalliertem Windows 8.1 (hier Windows 8.1 Bing) bereits gab bzw. immer noch gibt, die im Vergleich zu einer Voll-Lizenz von Windows 8.1 (119 € MS UVP) zu einem günstigeren bzw. gleichwertigen Preis (79 - 120 €) veräußert wurden.

Insofern lässt sich dieses "Phänomen", zumindest in meinen Augen, wohl nicht wirklich als neu bezeichnen. Aber vielleicht ist das nur Erbsenzählerei ;)

Bindung von Soft-/Hardware an MS-Konto

Eben dieses Szenario - die Bindung der Software (inkl. Lizenzrechte) an ein MS-Konto - gibt es doch bereits seit Windows 8.1 längst, wenn auch nur als Vorgabe bei der Installation. Alternativ ist ja eine Nutzung/Aktivierung und Registrierung ohne Konto möglich. Das wird sich auch künftig mit Windows 10 nicht ändern...auch hier ist die Bindung an das MS-Konto optional und keine Pflichtveranstaltung.

Das Urteil bezieht sich doch explizit auf den Weiterverkauf einer Software-Lizenz mit einhergehender Produktaktivierung, deren erneute Nutzung durch einen anderen Lizenzinhaber nach den Vorgaben des Herstellers unterbunden werden kann. So wird die Bindung einer Software an ein bestimmtes Konto für rechtlich wirksam erklärt und eine Übertragung der Lizenz auf ein anderes Konto ausgeschlossen.

Ob das im Umkehrschluss heißt, dass Microsoft die Bindung der Software & Hardware an ein bestimmtes Konto vorgeben und dann nach Gutwillensart die Lizenz für nichtig erklären kann, wenn Ihnen danach ist, nur weil es ihnen dann technisch möglich wäre?

Denn die Berufung auf dieses Urteil hätte sicherlich nicht zwangsläufig zur Folge, dass die hiesige Regelung zur Beschränkung der Lizenzbestimmung, in Bezug auf die Hardwarebindung, durch diese neue Verfahrensweise von MS umgangen werden könnte. Zumindest nach aktueller Rechtslage.

Fehlender Wille?

Das ist ja gerade der interessante Punkt...ob es MS hierzulande ändern könnte, selbst wenn sie es wollten.

Auf welche Veranlassung hin sollte MS eigentlich legale Nutzung denn überhaupt technisch unterbinden?

MS beruft sich in ihren eigenen Lizenzbestimmungen darauf, dass sie dies im Falle einer OEM-Lizenz ohnehin "nur" bei einem Wechsel des Mainboards tun wollen.

Du sagst, MS könne die Lizenzvereinbarungen einfach abändern, um die Lizenz fortan nicht nur an die Hardware sondern auch an ein MS-Konto zu binden, damit man technisch in der Lage sei, die legale Nutzung der Lizenz zu unterbinden, richtig?

Inwiefern würde eine Bindung der Lizenz an die Hardware respektive an ein MS-Konto denn tatsächlich einen Fortschritt hinsichtlich der Kündigung einer Lizenz bedeuten? Dazu ist Microsoft doch auch ohne Konto-Bindung schon jetzt technisch in der Lage, indem sie bei der Prüfung der Lizenz die Registrierung/Aktivierung des OS verweigern und die Lizenz für ungültig erklären.

Die bisherige Praxis von MS ist ja auch nicht aus reiner Kulanz dem Kunden gegenüber geschehen, sondern wurde und wird so umgesetzt, weil man hierzulande vom Gesetzgeber dazu gezwungen wurde. Das hatte mit fehlendem Willen einfach nichts zu tun.

Und woran sonst als an diesen Fakten sollte man sich diesbezüglich orientieren? Im Konjunktiv kann MS alles Mögliche wollen, tun und vorhaben. Solange sich kein Hinweis (und das Urteil von 2010 mag einer sein oder auch nicht) auf eine Veränderung besteht, bleibt allerhöchstens die Vermutung im Raum, dass MS gewillt ist, eine solche Strategie mit Windows 10 einzuführen.

Das ist mir persönlich zuviel Konjunktiv. Ich hab nur versucht aufzuzeigen, weshalb Microsoft kein Interesse daran haben kann Kunden auf diese Weise zu "gängeln" und einen erfolgreichen Start von Windows 10 ohne Not zu belasten.

Leider kommt es ja auch bei MS oft anders als man denkt, aber wir werden ja ab dem 29.7. bzw. allerspätestens 29.7.2016 sehen, wohin sich Microsofts Lizenzmodulitäten weiter entwickeln werden.

In diesem Sinne Danke für die nette Diskussion ^^
 

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