Klassikfan schrieb:Das ist das Geschäftsmodell, wie es sich bis jetzt präsentiert, ja! In den USA seit langem etabliert - in der EU aber illegal. NOCH. In der "EULA" stand die Verkoppelung trotz alledem seit WinXP immer mit drin. Was schert Microsoft schon das Recht?
Dieses Lizenzmodell ist aber doch der Standard bei Microsoft. Die EULA sieht die Hardwarebindung bei OEM-Lizenzen in den USA vor. Das dieser Teil der Lizenzvereinbarung in Europa bisher keine rechtliche Gültigkeit besitzt, bedeutet ja im Umkehrschluss nicht, dass Microsoft diesen Part aus ihrer EULA streichen muss. Er findet bei uns, wie jede nicht gültige AGB, schlicht keine Anwendung. Insofern kann Microsoft alles mögliche in ihre Vereinbarungen an Klauseln hineinpacken, solange diese Passagen keinen rechtlichen Bestand haben, sind sie bei uns nichtig.
Klassikfan schrieb:...Inklusive des Verfalles der Win10-Lizenz mit dem Ende der daran geknüpften Hardware..
Von welchem Verfall der Lizenz sprichst Du da im speziellen? Denn es ist schlicht falsch, dass die Windows 10-Lizenz bei einem Hardwarewechsel verfällt. Die bisherigen Rechte einer vollen Lizenz (Retail) werden auch künftig für Windows 10 gelten. Im Klartext bedeutet dies, das diese Windows-Version genau wie ihre Vorgänger auf jedem neuen Rechner installiert werden kann. Das gilt sowohl für eine gekaufte Retail-Version von Windows 10, als auch für das Upgrade von einer Retail-Version (7,8,8.1) zu Windows 10. Die Bedingungen der Vorgänger-Lizenz gehen 1:1 über in die auf Windows 10 gegradete Version. Da gibt es schlicht keine Bindung an die Hardware. Und das gilt übrigens in den USA genauso wie bei uns. Siehe Microsoft FAQ:
When I upgrade a preinstalled (OEM) or retail version of Windows 7 or Windows 8/8.1 license to Windows 10, does that license remain OEM or become a retail license?
If you upgrade from a OEM or retail version of Windows 7 or Windows 8/8.1 to the free Windows 10 upgrade this summer, the license is consumed into it. Because the free upgrade is derived from the base qualifying license, Windows 10 will carry that licensing too.
If you upgrade from a retail version, it carries the rights of a retail version.
If you upgrade from a OEM version, it carries the rights of a OEM version.
Full version (Retail):
- Includes transfer rights to another computer.
- Doesn't require a previous qualifying version of Windows.
- Expensive
Upgrade version (Retail):
- Includes transfer rights to another computer.
- require a previous qualifying version of Windows.
- Expensive, but cheaper than full version
Ein wenig anders verhält es sich bei den OEMs/SB-Version von Windows. Hier gibt Microsoft zwar tatsächlich eine Bindung an das Mainboard vor (der Tausch jeder anderer Hardware wie z. B. Grafikkarte ist jederzeit möglich), jedoch wendet sich dieser FAQ in erster Linie an Windows-Anwender aus den USA. Weshalb selbstverständlich die Bindung an die Hardware entsprechend der EULA angegeben wird. Ob diese Bindung an die Hardware auch in Zukunft weiterhin mit dem europäischen Recht im Konflikt stehen wird oder es MS gelingt diese Bindung auf für EU-Bürger rechtsgültig werden zu lassen, ist leider noch unklar. Trotzdem sollte der aktuelle Status Quo (OEM=Retail) im Bezug auf die Hardwarebindung von OEM-Lizenzen bis dahin auch für das kommende Windows 10 gelten.
OEM versions of Windows are identical to Full License Retail versions except for the following:
- OEM versions do not offer any free Microsoft direct support from Microsoft support personnel
- OEM licenses are tied to the very first computer you install and activate it on
- OEM versions allow all hardware upgrades except for an upgrade to a different model motherboard
- OEM versions cannot be used to directly upgrade from an older Windows operating system
Aber natürlich hast Du Recht im Bezug auf die Unsicherheit hinsichtlich TTIP...nur, ob dass dann tatsächlich die von Dir beschworene Auswirkung auf die OEM-Lizenzen in Europa haben wird, ist eine begründete Vermutung, aber mit TTIP wird ja nicht amerikanische Recht über europäisches Recht gestellt. Insofern spannend zu schauen wie es kommen wird. Und das auch ohne MS Windows & Co.
@ Schrammler:
Also generell ist Abwarten in diesem Fall ja immer eine gute Sache. Gerade das macht das Angebot von Microsoft aber im Grunde ja so spannend und interessant. Denn mindestens Binnen der 1-Jahresfrist sollten sich ja wirklich alle Bedenken seitens der Lizenzvereinbarungen und der Usability von Windows 10 dank unzähliger Tests, Forenbeiträge, Feedbacks etc. entweder bestätigt oder in Luft aufgelöst haben. Das Update lässt sich dann ja immer noch bewerkstelligen und man kann ja sogar vorher unter der Windows-Vorgängerversion schnell das ersehnte Hardware-Update durchführen. Ansonsten bei seinem derzeitigen Windows bleiben oder auf anderes OS wie Linux (Ubuntu, LinuxMint, Elemantary OS) oder gar MacOS wechseln. Jedem das Seine. Solange jeder das bekommt, was er braucht und ihn glücklich macht, ist doch alles perfekt.
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