Klassikfan schrieb:Auch das ist nicht korrekt. Siehe SB-Lizenzen. Auch da lautet(e) der Vertrag mit Microsoft bzw. dessen Großhändler, daß diese nur mit Komplettsystemen verkauft werden dürfen, aber nicht einzeln. So wie bei OEM. Das deutsche und EU-Recht trennt hier aber Hard- und Software, und so wie ein Einzelhändler die SB-Windowse legal auch ohne Hardware weiterverkaufen darf, darf dan natürlich auch ein Händler, der en gros OEM-Lizenzen eingekauft hat. Es verstößt (wie bei den SBs) gegen den Kaufvertrag mit MS, ist aber durch geltendes Recht gedeckt.
Dann nenne mir bitte einen illegallen Keyseller der zum Beispiel günstige Tablets einkauft und die darauf vorhandene Microsoft Lizenz weiterverkauft, denn genau dies wurde durch das Gerichtsurteil erlaubt.
https://www.heise.de/newsticker/mel...m-OEM-Streit-Niederlage-einstecken-29554.html
Für 5€ kriegst du gar nichts und wenn du dein "Unternehmen" irgendwo in China hast, kannst du dich auch nicht auf deutsches Recht berufen. Unternehmen die wirklich in Deutschland ansässig sind, bekommen von Microsoft schlichtweg keine günstigen Lizenzen geliefert, wenn sie damit Unsinn veranstalten würden. Man wird nicht mal eben so um OEM, wobei auch dies eine der Möglichkeiten ist für solche Keyseller an Schlüssel zu kommen.
Im Bereich der Betriebssysteme arbeitet Microsoft mit mehrerlei Vertriebskanälen. Während das allgemeine Augenmerk im gegenwärtigen Streit auf der Behandlung von OEM-Versionen liegt (und auch die Verlautbarung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich von OEM spricht), handelte es sich bei den "entbundelt" verkauften Betriebssystemen der beklagten Firma tatsächlich um DSP-Versionen, also kompletten von Microsoft hergestellten Produktsätzen samt CDs und Handbüchern. Wie Tomas Jensen, Sprecher von Microsoft, betonte, beziehe sich das Urteil somit eigentlich auf DSP-Versionen und werde von Microsoft zunächst auch nur in diesem Sinne verstanden. Nach dem Sprachgebrauch des Hauses sind die eigentlichen OEM-Versionen, die noch einmal deutlich billiger als DSP-Produkte sind, großen Vertragspartnern wie Compaq, IBM, Dell oder Fujitsu Siemens vorbehalten – je nach Vertragsgestaltung erhalten diese Hardware-Hersteller nur die notwendigen Lizenzrechte, um ihre Produkte mit der entsprechenden Software auszustatten, aber keine kompletten Originalpakete.
Letztendlich entscheidet die Quelle von dem gekauften Schlüssel über die Legalität und wenn der Schlüssel illegal aus irgendeiner Produktionsstrasse kopiert wurde oder aus einem Lizenzvertrag so bleibt er illegal.
Klassikfan schrieb:die aktuellen Office 365-Preise geben da ja wenig Anlaß zum Frohlocken.
Office 365 kostet 70€ für 5 Personen im Jahr, das macht 13€ pro Person oder 1,16€ pro Person und Monat. Wer sich das nicht leisten kann, kann ja gerne zu Linux greifen oder sich eine Konsole kaufen. Lass es von mir aus 1,99€ für eine Einzellizenz werden und es ist und bleibt lächerlich, es auf 10 Jahre hochzurechnen ist Quatsch.
Privatkunden sind für Microsoft sowieso immer uninteressanter und geschäftlichen Umgebungen explodieren die Verkäufe von Office 365 und auch Microsoft 365 kommt so langsam in Fahrt.
EDIT:
Was viele bei ihrer Argumentation nicht begreifen (wollen) ist, dass es riesige Unterschiede macht woher so ein Schlüssel kommt.
1. Kommt er von einem verkauften Gerät und wurde entbundelt verkauft, so darf der legal in den Umlauf gebracht werden, wenn gewährleistet ist, dass die Nutzung auf dem ursprünglichen Gerät nicht mehr möglich ist. Bei aktuellen Geräten muss dafür zumindest das Bios eigentlich zerstören.
2. Kommt er aus einem Volumenlizenzvertrag, so gilt der Schlüssel nur für die dort hinterlegte Benutzeranzahl und kann nicht auf beliebig vielen Rechnern installiert werden. Die Rechner müssen sowieso zu dem gleichen Besitzer gehören. Ein verkauf solche Lizenzen ist auch legal, aber auch nur als kompletter Vertrag.
3. Bringt ein OEM Schlüssel die für eine bestimmte Geräteklasse bestimmt waren, frei in den Umlauf, so verstößt es gegen die Lizenzbedingungen. Solche Schlüssel sind damit ungültig.
Was übrig bleibt sind irgendwo illegal beschaffte Schlüssel die von dubiosen Ebay Handlern zigfach verkauft werden. Dabei handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um Hehlerware und ein in Deutschland geklautes Auto, was in Polen verkauft wird, ist nicht automatisch legal, nur weil der Autoverkauf in Polen an sich legal ist.
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