Klassikfan
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@Terrier
Ich finds ja schön, wie du dich hier für Microsoft ins Zeug legst. Man könnte fast meinen, daß du deren Pressesprecher seiest.
Und alles, was du da sagst, hat ja auch seine Richtigkeit. Es gibt nur noch ein paar - sauteure - "echte" Windows-Lizenzen, und der Rest ist alles mit der Hardware verbundlet.
ABER: Am geltenden Recht, wonach der Kunde mit dem Kauf einer Software - ob solo oder mit einer Hardware im Gepäck - die vollen Besitzrechte an dieser erwirbt, und selbstverständlich auch (separat) weiterveräußern darf, hat sich seit Windows7-Zeiten absolut nichts geändert!
Und wenn Microsoft den Weiterverkauf erschwert bis unmöglich macht, bricht es deutsches Recht!
Und wenn Microsoft die "Echtheit" an den COA-Aufkleber bindet, heißt das, daß sie den Aufkleber in jedem Falle mitliefern müssen! Das tun sie nicht - ergo verletzen sie damit deutsches Recht, und können sich gar nicht beschwerne, wenn jemand auch ohne idesen Aufkleber seine Rechte an dem gekauften Produkt geltend macht.
Und Händler, die im Hunderter-Pack Lizenzen einkaufen, die anderswo nur mit Hardware verbundlet verkauft werden dürfen, dürfen diese in Deutschland auch nach wie vor separat weiterverkaufen. Und der Kunde erwirbt damit eine gültige Lizenz. Auch ohne COA! Eben weil das deutsche Recht hier die EULA von MS gegenstandslos macht. Bzw. hat MS ja in die EULA sogar einen Passus einarbeitne müssen, der diesen Punkt in Deutschland anders regelt.
Was gibts da noch zu diskutieren?
Ich finds ja schön, wie du dich hier für Microsoft ins Zeug legst. Man könnte fast meinen, daß du deren Pressesprecher seiest.
Und alles, was du da sagst, hat ja auch seine Richtigkeit. Es gibt nur noch ein paar - sauteure - "echte" Windows-Lizenzen, und der Rest ist alles mit der Hardware verbundlet.
ABER: Am geltenden Recht, wonach der Kunde mit dem Kauf einer Software - ob solo oder mit einer Hardware im Gepäck - die vollen Besitzrechte an dieser erwirbt, und selbstverständlich auch (separat) weiterveräußern darf, hat sich seit Windows7-Zeiten absolut nichts geändert!
Und wenn Microsoft den Weiterverkauf erschwert bis unmöglich macht, bricht es deutsches Recht!
Und wenn Microsoft die "Echtheit" an den COA-Aufkleber bindet, heißt das, daß sie den Aufkleber in jedem Falle mitliefern müssen! Das tun sie nicht - ergo verletzen sie damit deutsches Recht, und können sich gar nicht beschwerne, wenn jemand auch ohne idesen Aufkleber seine Rechte an dem gekauften Produkt geltend macht.
Und Händler, die im Hunderter-Pack Lizenzen einkaufen, die anderswo nur mit Hardware verbundlet verkauft werden dürfen, dürfen diese in Deutschland auch nach wie vor separat weiterverkaufen. Und der Kunde erwirbt damit eine gültige Lizenz. Auch ohne COA! Eben weil das deutsche Recht hier die EULA von MS gegenstandslos macht. Bzw. hat MS ja in die EULA sogar einen Passus einarbeitne müssen, der diesen Punkt in Deutschland anders regelt.
Was gibts da noch zu diskutieren?