Windows 7 Keys zu Windows 10 Keys machen

Die Nutzungsbedingungen und alle Aussagen von MSFT sagen kein Wort über eine Hardware-Bindung von Retail-Lizenzen, OEM wird auf lokale Gesetze verwiesen. Das wird einem vom Support bestätigt, zumindest sobald man darauf hinweist (der Support taugt nichts) und es wird auf die neue Aktivierung mittels Win7/8.1 key verwiesen.

Edit: Um genau zu sein wird für geupgradete separat erworbene Lizenzen geschrieben sie werden gleich behandelt wie echte Win10-Lizenzen und der Hardware-Tausch ist für diese explizit erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man weiß bis jetzt immer noch nichts genaues. Es gab mal Gerüchte, dass Retail, die ein Upgrade erfahren haben sich übertragen lassen.

Es gab Gerüchte, dass es auch für OEM (zumindest in Deutschland) gilt. Und wie MS eine digitale Berechtigung exportieren will?

Nun da fallen mir mehrere Dinge ein, Prüfung per Key (der wird ja verschlüsselt in der Berechtigung drin sein, sonst könnte man mit einem Key tausende Rechner befüllen), Bindung an das MS-KONTO (muss ich mich halt nach der Installation anmelden) oder man ruft bei MS an.
 
miac schrieb:
Aber kategorisch auszuschließen ist Ersteres nicht. Das grenzt an Hellseherei.

Kategorisch sicher nicht, die Frage ist nur, womit macht MS im Zweifelsfall mehr Gewinn - dagegen spricht nur das Image einer Firma was bei MS schlichtweg nicht vorhanden ist und daher nicht weiter geschädigt werden kann.
Die "können", oder besser gesagt wollen nichts genaues sagen und das lässt nicht viel Interpretatonsspielraum zu...
 
Das Image von ms ist besser geworden. Und wieso das aufs Spiel setzen? Für was? Das die Leute wieder zurück zu 7 gehen?
 
Die paar, die dann wieder zu Wn 7 wechseln werden MS schlicht egal sein. Und irgendwann endet auch der Support von Win 7.
 
BlubbsDE schrieb:
Und wenn Du ein Win 7/8 auf 10 geupgradest hast, dann verliert natürlich der Win 7/8 key seine Gültigkeit.
Das stimmt imho nicht. Wenn Du ein Win 7/8 auf 10 geupgradest hast, bleibt der Win 7/8 key sehr wohl gültig, nur kann man natürlich nicht mit ein und demselben Key ein Win 7/8 UND ein Win 10 parallel laufen lassen. Win 10 löschen und wieder das alte Win 7/8 mit dem Key installieren geht aber imho sehr wohl.
 
Einfach mal den ganzen Beitrag lesen. Der Satz nach Deinem Zitat lautet:

Du darfst Win 7/8 und Win 10 nicht parallel nutzen. Obgleich die Win 7/8 Keys auch nach dem Upgrade noch funktionieren und aktivierbar bleiben.

Man muss hier ja ständig drauf hinweisen. Die Menschen begreifen es wohl schlecht.
 
BlubbsDE schrieb:
Einfach mal den ganzen Beitrag lesen. Der Satz nach Deinem Zitat lautet:
Unabhängig davon, dass dein Satz nach dem Zitat korrekt ist, stimmt dieser Satz so nicht:

BlubbsDE schrieb:
Und wenn Du ein Win 7/8 auf 10 geupgradest hast, dann verliert natürlich der Win 7/8 key seine Gültigkeit.
Das ist ganz klar ein falscher Satz und auch wenn danach was richtiges kommt, macht es diesen Satz nicht richtig.

Die Menschen begreifen es wohl schlecht.
Vielleicht weil es einfach überall nur zu 90% verständlich, aber nicht zu 100% verständlich erklärt wird. Wie auch in diesem Thread hier. ;)
 
zeromaster schrieb:
Edit: Um genau zu sein wird für geupgradete separat erworbene Lizenzen geschrieben sie werden gleich behandelt wie echte Win10-Lizenzen und der Hardware-Tausch ist für diese explizit erlaubt.

Richtig, erlaubt ist der Tausch. Aber es wird seitens MS erwartet, dass dann Win 7/8 zunächst wieder auf die neue Hardware installiert wird, um dann erneut ein Upgrade auf Win 10 zu machen. Eine direkte Übernahme von einer bestehenden Upgrade-Installation wird i.d.R. verwehrt. Ob das rechtlich haltbar ist, sei jedoch dahingestellt, da es im Falle eines defekten Mainboards eine erhebliche Beeinträchtigung der Softwarenutzung bedeutet.
 
Da geht es um eine Neuinstallation nach Hardwaretausch. Das ist etwas Anderes als wenn ich meine fertige Installation auf ein neues Board übertrage. ;)
Lies nochmal meinen dritten Satz des letzten Posts...
 
Naja, Neuinstallieren nach Board wechseln musste man doch eh früher immer.
Kann man ja wohl auch erwarten und hat mit rechtlich haltbar wohl auch nichts zu tun
 
All das geht noch. Die Frage hier war, was ist nachdem das Angebot des kostenlosen Upgrades vorbei ist.

Niemand sagte hier, man könne jetzt die Hardware nicht wechseln. Das kann man jetzt noch täglich, wenn man es denn will.
 
Terrier schrieb:
Naja, Neuinstallieren nach Board wechseln musste man doch eh früher immer.

Seit wann das denn? Schlechte Ausrede...
Es gibt genügend Möglichkeiten, bestehende Installationen auf neue Hardware zu übertragen, auch bei geänderten SATA-Controllern, die sonst beim Start einen Bluescreen erzeugen. Man muss nur wissen wie. ;)
 
Und die frage was mit den Upgrade-Lizenzen passiert ist unmissverständlich in den Lizenzvereinbarungen festgehalten. Keine Limits, kein Verfall. Sie werden gleich behandelt wie neue Retail und OEM-Lizenzen, für letztere gilt auch explizit lokales Recht. Die Wirrungen kommen von irgendwelchen Bloggern die sagen es wäre technisch nicht übertragbar (nicht Problem des Kunden) und von den Meckerpropheten.
Die Lizenzvereinbarung kann jeder selber lesen...
 
Seit wann das denn? Schlechte Ausrede...
Es gibt genügend Möglichkeiten, bestehende Installationen auf neue Hardware zu übertragen, auch bei geänderten SATA-Controllern, die sonst beim Start einen Bluescreen erzeugen. Man muss nur wissen wie.
All das geht noch. Die Frage hier war, was ist nachdem das Angebot des kostenlosen Upgrades vorbei ist.

Niemand sagte hier, man könne jetzt die Hardware nicht wechseln. Das kann man jetzt noch täglich, wenn man es denn will.

Nur weil man bei Windows bisher nach Board wechseln telefonisch aktivieren musste, muss das so aber nicht auch bei Windows 10 funktionieren.
Das hat nun mal mit deutsches Recht nichts zu tun.

Entweder man wird irgendwann nach dem 30. 7 wieder telefonisch aktivieren können
oder Microsoft bietet etwas anderes an.
Erst wieder Windows 7 oder 8x installieren und wieder upgraden ist eine Möglichkeit , auch nach dem 30.07.
Windows 10 gleich Neuinstallieren und mit einem win7 oder 8x Key aktivieren die Andere.
Genau das geht ja jetzt schon und wird wohl so bleiben.

Alles kann Microsoft handhaben und bestimmen.
Mit deutschen Recht braucht da keiner immer kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
zeromaster schrieb:
Die Lizenzvereinbarung kann jeder selber lesen...
Und deswegen weiß jeder, dass da nichts derartiges drinsteht. Die Digitale Berechtigung ist nicht übertragbar und wird es auch am 29.7.2016 nicht sein. Sie ist nicht an einen Key gebunden und nicht an ein MS-Konto. Es gibt keine Möglichkeit für den Nutzer, über sie zu verfügen außer Windows 10 auf einem Gerät legal zu betreiben.
 
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