zeromaster
Lt. Commander
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Natürlich steht da nichts über digitale Berechtigungen sondern über geupgradete Lizenzen... Unglaublich hier.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
*Upgradelizenzen... nicht missverständlich.Letzte Aktualisierung: November 2015
MICROSOFT-SOFTWARE-LIZENZBESTIMMUNGEN
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4. Übertragung. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.
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b. Eigenständige Software. Wenn Sie die Software als eigenständige Software erworben haben oder wenn Sie für eine als eigenständig erworbene Software ein Upgrade durchgeführt haben*, sind Sie berechtigt, die Software auf ein anderes Gerät zu übertragen, das Ihnen gehört. Außerdem sind Sie berechtigt, die Software auf ein Gerät zu übertragen, das jemand anderem gehört, wenn (i) Sie der erste lizenzierte Nutzer der Software sind und (ii) der neue Nutzer den Bestimmungen dieses Vertrages zustimmt.
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Überliest Du das vorsätzlich?zeromaster schrieb:Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben.
Da ging es nicht um COA abkratzen.Du widersprichst dir selber. COA abkratzen und verkaufen ist angeblich nicht erlaubt. Dann sagst selber sobald die OEM im Umlauf sind, darf man sie weiter verkaufen
Es gibt keine Gerichtverhandlung und was geschrieben oder gestritten wird in Foren, egal ob von angeblichen Juristen oder von Bäckern spielt auch keine Rolle.Außer du meinst damit, wenn die Software sich auf einer Recoverypartition befindet, ja da streiten sich die Juristen immer noch drüber, aber selbst dort sagen viele ja.
Deswegen hat Microsoft dennoch nicht den OEM Partner Dell, Acer, Toshiba, Lenovo usw. erlaubt die DVDs und erst recht nicht nur die Keys zu verkaufen.Das deutsche Urheberrecht erlaubt es dem Urheber eines geschützten Werks (also etwa dem Hersteller eines Softwareprodukts), unter anderem über die Vervielfältigung und die Nutzung seines Werks zu bestimmen und Dritten die betreffenden Rechte gegen Gebühr einzuräumen. Dieses Verfügungsrecht des Urhebers, das sich immer direkt auf jedes produzierte Exemplar bezieht, erschöpft sich jedoch durch seine Abgabe (oder die Weitergabe des Herstellungsrechts) an einen Lizenznehmer – beispielsweise einen OEM-Partner. Der Hersteller kann also beispielsweise einem Endkunden, der lediglich einen Kaufvertrag mit seinem Händler, aber keinen direkten Vertrag mit dem Hersteller hat, nicht verbieten, sein legal erstandenes Exemplar weiter zu verkaufen, sofern er nichts daran verändert.
Der Software-Konzern Microsoft führt derzeit eine großangelegte Prüfung der Lizenzen bei deutschen Nutzern durch