DeusoftheWired schrieb:
Da hätte sich seit der Ankündigung vor knapp einem Jahr schon eine Stelle aus der Leglislative gemeldet, wenn das so problematisch wäre. Die USK hat das garantiert auch nicht im Alleingang gemacht, sondern vorher mit entsprechenden Stellen des Staats abgestimmt.
Die hat sich minimal verschoben.
Original:
http://www.usk.de/service/presse/de...reigabe-von-spielen-kuenftig-sozialadaequanz/
Aktuell:
https://usk.de/usk-beruecksichtigt-bei-altersfreigabe-von-spielen-kuenftig-sozialadaequanz/
Ist trotzdem m.E. nicht richtig. Die USK ist eine freiwillige Selbstkontrolle, die Rechte allenfalls verschärfen und nicht lockern kann. Selbstkontrolle kann nie weniger regeln als das gebotene Recht (zumindest nicht konsequenzenlos, nämlich dass das ursprüngliche Recht verletzt wird). Die Bezugnahme auf die "Landesjugendoberbehörde" wirft bei mir die nächsten Fragen auf. Davon gibt es 16(?), denn für jedes Bundesland eins. Da frage ich mich schon, inwieweit die eine Zuständigkeit haben, über bundesrechtliche, strafrechtliche Normen zu entscheiden, die zudem tendenziell noch auslegungsfeindlich sind? Auch wenn man die lokalen föderalen Beschränkungen noch überwinden mag (durch gemeinsame "Ministerkonferenzen"), liegt es doch nicht in der Zuständigkeit der Behörde, strafrechtliche Normen zu würdigen. Das liegt allein in der Zuständigkeit der Gerichte.
Alles in allem schon von der formellen Seite m.E. eher fragwürdig. Materiell sehe ich das gewissermaßen auch (wobei da mein Herz nicht dran hängt, wie gesagt, ich finde beide Positionen im Gamingbereich komisch, siehe #13, bin aber sehr vorsichtig, was das "Öffnen" der Sozialadäquanz angeht (es gibt ja nicht nur das Hakenkreuz, sondern auch Hitlergruß oder andere Naziriten, wo fängt es an, wo hört es auf)), zumal ich mich frage, was die Verantwortlichen in der USK inkl. Beirat (zB
Wolfang Hußmann, Vorsitzender des Beirats der USK und Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz) eigentlich reitet? Entweder sind sie "umgefallen" oder haben ihr "Lobbyziel" verfehlt. Man würde die "Begrüßung" der Änderungen ja eher von der Spieleindustrie erwarten und nicht von Personen, die sich eigentlich dem Jugendschutz verantworten?
Wo wir beim nächsten Punkt sind. In der Sache ist das letztlich m.E. auch kein USK-Diskussionspunkt. §§86,86a StGB stellt nicht auf das Alter ab (im Sinne von Nazisymbole bei jungen Menschen verboten, bei Erwachsenen erlaubt). Es dürfe also schon gar nicht "Entscheidungsgegenstand" der USK/oder der Landesjugendbehörden sein. Ich kenne mich da aber im Detail nicht, ob sich die Entscheidungskompetenz da irgendwo ableitet.
Indes bleiben mehr Fragen als Antworten für mich.
Hinsichtlich Alleingang und Legislative, ehrlich gesagt, was alles im letzten Jahr so passiert ist, Jamaika, Groko Querelen und Co, EU-Streitigkeiten, Trump. Die Regierung und Ministerien waren doch mehr mit sich selbst beschäftigt, als mit ihren eigentlichen Aufgaben. Außerdem ist der August mitten im Sommerloch/Btagferien. Mich würde es nicht wundern, wenn das einfach auch "durchgerutscht" ist. Ist halt nicht die Zeit, wo man die Familienministerin am Badestrand interviewt. Kann aber sein, dass es auch bewusst hingenommen oder gar für gut geheißen wurde. Bleibt trotzdem die Frage der Zuständigkeit für Strafnormen. Die Gesetze sind ja eigentlich klar und unverändert und die Legislative nach meinen obigen Ausführungen eigentlich gar nicht gerufen. Wäre eigentlich eher eine Frage der Exekutive/Judikative!?