Zensur im Internet! Pro&Kontra?

Smockil schrieb:
Ich meine ich bin auch gegen Kinderporno und gegen Rechte Propaganda aber da ich in einen "freien" Land lebe sollte einer der eine rechte Meinung vertritt sie auch frei kundtun genau wie ich meine meinung frei Kundtun will.

Eine "rechte" Meinung zu haben, verbietet dir keiner! Es verbietet dir auch keiner die Meinung zu vertreten, dass man Zuwanderung stoppen und hier lebende Ausländer abschieben sollte.

Es geht hier um Volksverhetzung! Das ist in der Regel etwas, was mit der Herabsetzung von Menschen anderer Religion, Herkunft, Hautfarbe, ... einher geht. Das ist keine Meinung, sondern es ist schlichtweg eine Beleidigung.

Wenn jemand sagt, dass dunkelhäutige generell dumm sind, dann hat das nichts, aber auch gar nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun. Ich dachte wir wären in unserer Gesellschaft so weit, dass dies mittlerweile der Großteil der Menschen verstanden hat.


Wenn man damit anfängt bestimmte Server zu sperren wird es wieder andere wege geben an solches Zeug zu kommen man müsste Quasi jeden Austausch mit dem Ausland verbieten den man kann auf sehr vielen wegen solches zeug austauschen.

Per ICQ, E-Mail, Chatrooms, Geschlossene verschlüsselte Netzwerke, Tauschbörsen, Mailinglisten das alles müsste dan auch unterbunden werden.

Du hast es nach X Beiträgen von mir immer noch nicht verstanden?!

Jetzt noch mal ganz klar und deutlich:

Es geht nicht um den Versuch sämtliche rechtswidrigen Inhalte zu sperren! Es geht darum angezeigte rechtswidrige Inhalte zu sperren sofern der "Betreiber" der jeweiligen Internetseite sich nicht dazu bereit erklärt dies selbst zu tun.

Beispiel Youtube:
Der Zentralrat der Juden zeigt an, dass auf dieser Seite Volksverhetzendes Material veröffentlicht wird.
Die deutschen Gerichte prüfen dies und erkennen auch eben das. Es wird der Betreiber von Youtube gebeten die Veröffentlichung dieser Datein auf seinen Servern zu unterlassen.
Er weigert sich.
Also wird die Seite für das deutsche Internet komplett gesperrt.

Eine bekannte von mir war auf der Waldorfschule weist du was sie mir erzählt (auch in einen buch gezeigt) worden ist was ihr da beigebracht wurde? Das farbige Untermenschen sind wieso regt sich da keiner auf?

Hat sie das angezeigt?
 
Es wird der Betreiber von Youtube gebeten die Veröffentlichung dieser Datein auf seinen Servern zu unterlassen.
Er weigert sich.
Also wird die Seite für das deutsche Internet komplett gesperrt.

Dagegen stehen aber jede Menge Paragraphen. Deutsche vom Zugang zu Youtube komplett auszuschliessen wird alleine schon daher nicht funktionieren können. Erstens können andere Internetnutzer/Youtube-Nutzer nicht dafür und würden mit bestraft und in ihrer Freiheit beschnitten, schikaniert und gegängelt
und zweitens könnte man nach Deiner Auffassung auch genausogut gleich das gesamte Internet sperren, weil dort ja jede Menge rechtwidriger Inhalte und Beleidigungen (das dt. Abmahnwesen lässt wellenartig grüssen!) vertreten sind, was dem Deutschen Volke (und in diesem Falle nur diesem) angeblich schadet. ;)

Ich würde dem Zentralrat empfehlen sich direkt an Youtube oder das jeweilige Land zu wenden und das mit denen zu klären. Der dt. Staat kann ihn dabei gerne unterstützen, aber auf keinen Falle mit derart drastsichen und negativen Konsequenzen am gesamten Volk. Wir sind nunmal nicht bei Wünsch-Dir-Was für einzelne.
Der Zentralrat hat auch jederzeit die Möglichkeit zu klagen, vllt. Gerichtsstand Serverstandort? Was sagen bzw. tun denn überhaupt die Betroffenen Volksgruppen in diesen Ländern? Sehen die das etwa lockerer, als der dt. Zentralrat? Ich glaubs ja fast nicht.
Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen, solche Forderungen gehen daher eindeutig viel zu weit. Zumal sie ja unrealisierbar sind.
Also sollte man sich um ander Möglichkeiten zur Klärung des Problems und Mißstandsbeseitigung bemühen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Relict schrieb:
Ich würde dem Zentralrat empfehlen sich direkt an Youtube oder das jeweilige Land zu wenden und das mit denen zu klären. Der dt. Staat kann ihn dabei gerne unterstützen, aber auf keinen Falle mit derart drastsichen und negativen Konsequenzen am gesamten Volk. Wir sind nunmal nicht bei Wünsch-Dir-Was für einzelne.
Der Zentralrat hat auch jederzeit die Möglichkeit zu klagen, vllt. Gerichtsstand Serverstandort? Was sagen bzw. tun denn überhaupt die Betroffenen Volksgruppen in diesen Ländern? Sehen die das etwa lockerer, als der dt. Zentralrat? Ich glaubs ja fast nicht.

Man man man ... der komplette Absatz deines Beitrags hätte sich erledigt, wenn du dich informiert hättest ...

1.) Der Zentralrat hat Youtube mehrfach darauf hingewiesen, was da auf ihren Servern schlummert. Youtube hat dagegen nichts unternommen.

2.) "Wünsch-Dir-Was für Einzelne" ... so kann man den Minderheitenschutz natürlich auch nennen. Damit begibst du dich aber auf eine Schiene die der NPD ebenbürtig ist.
Und das alles unter dem Deckmäntelchen der freien Meinungsäußerung?!

3.) Der Gerichtsstand von Youtube ist Kanada. Dort stellt die Verbreitung von Volksverhetzenden Medien keinen Straftatbestand dar. Darauf wurde schon mehrfach hingewiesen, auch hier im Thread.

Relict schrieb:
Dagegen stehen aber jede Menge Paragraphen.

Ich glaub gar nicht mal, dass es so viele sind... bin kein Rechtsexperte aber du wirst mich ja sicher aufklären können, wenn du dir da so sicher bist.

Ferner besteht noch immer die Möglichkeit durch eine politische Initiative eine Gesetzesänderung zu erwirken ...

Relict schrieb:
Erstens können andere Internetnutzer/Youtube-Nutzer nicht dafür und würden mit bestraft und in ihrer Freiheit beschnitten, schikaniert und gegängelt

Nun einfache parallele zur bisher geltenden Rechtssprechung:

Wenn in einem 1000 Seiten starken Buch eine Seite mit volksverhetzendem Inhalt ist, so wird das ganze Buch aus den Regalen genommen. Wer auf den anderen 999 Seiten nur den restlichen Inhalt lesen wollte wird auch in seiner "Freiheit beschnitten".

Es ist eben auch notwendig Opfer zu bringen um unsere Demokratie zu schützen. Man kann es nie allen recht machen. Allerdings gebietet allein schon das Grundgesetz, dass der Schutz der Menschenwürde oberste Priorität vor allen anderen Grundrechten hat!
 
Adam_Smith schrieb:
Der Zentralrat hat Youtube mehrfach darauf hingewiesen, was da auf ihren Servern schlummert. Youtube hat dagegen nichts unternommen.

Dann müssen sie sich eben weiter oder besser bemühen, auf diplomatischem o.ä. Wege.
Und morgen kommt der nächste, wegen was anderem oder wie?
Wenn wir wegen jedem strafrechtlich relevanten Shice im Ausland die Zugriffe sofort kappen würden, hätten wir viel zu tun und bald kein Internet mehr, sondern eher dann ein deutsches ganz intimes und kontrolliertes Intranet.
Mit der NPD habe ich sicher nichts tun, doch Minderheitenschutz heisst nicht zugleich die Mehrheit dafür büßen zu lassen und derartige Geschütze aufzufahren. Warum nicht gleich die kanadischen Diplomaten und Botschafter ausweisen und alle Beziehungen abbrechen? Mit einem Land was sowas zulässt wollen wir doch nichts zu tun haben, oder? Das wäre wenigstens konsequent und nicht heuchlerisch!
Am besten doch gleich ne Mauer um Deutschland hochziehen. Dann habt ihr genau den behüteten und sauberen Nationalstaat, den ihr an den Rechten doch ständig verteufelt und stattdessen nach Globalisierung schreit. *Ironie*
Wer will hier wen vor was eigentlich schützen? Vielleicht sollte man die Deutschen nicht dauernd mit gesteigerter Paranoia an allen Ecken ständig behüten und beschützen wollen, sondern zur Abwechslung auch mal alle anderen Grundwerte achten. Wehret den Anfängen!

Wie auch immer. Es ist nicht notwenig derartige Opfer zu bringen, die bringen wir an vielen anderen Stellen ja nun wirklich schon genug.
Wer nicht selber davon betroffen ist glaubt garnicht, was in den letzten Jahren einem Internetnutzer/ oder Anbieter in diesem System schon alles zugemutet wird! Aber irgendwann erreichts jeden und es reicht auch jeden. Mir schon länger.

Diese Nazi-Propaganda gibts zudem auch schon seit Anbeginn des öffentlichen Internets, ja der Kommunikation ansich, genauso wie allen anderen Schund. Jetzt nach Jahrzehnten auf einmal wird Trara darum gemacht? Gäbe es diesen Aufriß (unwillkürliche Werbung hierfür) nicht, die wenigsten - auch ich - hätten davon jemals erfahren. Ganz einfach, weil mich solche Angebote garnicht tangieren oder interessieren, Youtube ansich allerdings schon.

Es ist schlicht unverhältnismäßig, den Zugang auf ausländische Angebote für Deutsche zu verhindern. Das ist nicht nur lächerlich, sondern peinlich, befremdlich und nicht zuletzt auch schädlich.
Es MUSS andere Wege geben! Man wird sich doch einigen können. Andere klagen und appellieren auch jahrelang. Das hier ginge eindeutig zuweit.
Ich kann dem Zentralrat nur empfehlen, derartige Vorhaben nicht zu unterstützen! Wahrscheinlich sind die Forderungen einiger hier auch weitaus verschärfter, als die des Zentralrates selber. Moralapostel und selbsternannte Berufene mit erhobenem Zeigefinger scheinen wirklich nie auszusterben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann die Aufregung durchaus verstehen. Aber die Argumentation krankt doch an einer markanten Stelle. Wenn man es so halten würde, wie von Relict beschrieben, dann hieße das im Umkehrschluss: Man hat meinetwegen einen einzigen Staat auf der Erde, der z. B. Kinderpornografie (oder ein beliebiges anderes Verbrechen) nicht unter Strafe stellt. Dann werden sämtliche einschlägigen Server eben dort aufgestellt und die User in der übrigen Welt greifen munter auf die Inhalte zu. - Jetzt kommt natürlich der Einwand, dass die Suche nach derartigen Inhalten usw. in Deutschland verboten ist. Aber dann nehmen wir eben die Auschwitzlüge, den Aufruf zum Völkermord, die Gewaltverherrlichung, die Verabredung von Straftaten, die Versendung von Phishing-Mails oder was auch immer.

Nur weil diese Dinge im Ausland abgewickelt werden, lässt man das auf sich beruhen? Ich finde, da kann man kaum mit dem Recht auf Informationsfreiheit argumentieren.
 
Man lässt es doch garnicht auf sich beruhen. Die Nutzung ist wie gesagt in Deutschland seit langer Zeit gesetzlich verboten und kann strafrechtlich geahndet werden (und wird es auch in vielen Fällen), der Zentralrat versucht zudem eine Klärung mit dem Anbieter.

Das ist euch aber alles noch nicht genug, Ihr wollt mehr, ihr wollt alles, ohne Rücksicht auf Verluste - das ist der Punkt !

PS:
Ausserdem, wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt, werden wir uns alle noch umgucken. Dann kann man jeden Zugriff, jede Mail und jeden Anruf für lange Zeit loggen und folglich auch verfolgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und du willst deine sogenannte Freiheit, ohne Rücksicht auf Verluste. Dabei ist dir gelinde gesagt scheiß egal was diese Freiheit andere Menschen kostet so lange du dein geliebtes Internet frei und unbeeinflusst nutzen kannst.

Erst wenn jemand gegen dich zetern würde oder wenn über Ausländische Server fleißig zur Vernichtung von dir oder Deinesgleichen aufgerufen werden würde, dann würdest du vielleicht endlich merken, dass es eben nicht so einfach getan ist mit einem "der Server steht in einem anderen Land, da können wir nichts machen"...

Und du hast mir noch immer nicht gesagt warum man nicht gegen eine Seite wie Youtube vorgehen sollte, eben mit aller Macht die wir als Deutsche haben... Der technische Aufwand? Weil man dann das ganze Internet durchforsten müsste?
Sorry das sind alles keine Argumente. Und selbst wenn Stück für Stück tausende von Seiten für deutsche User sperren würde, weil immer wieder Verstöße gegen unsere Gesetze vorliegen, dann wäre es den Aufwand wert! Denn es sollte, auch im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, unser ureigenes Interesse sein unsere Wertevorstellungen die in den Gesetzen unseres Landes verfasst sind zu schützen!

Wenn aus dem Nachbarland jemand mit Raketen auf uns schießt hätte niemand ein Problem damit, wenn wir dagegen mit aller Macht vorgehen.
Wenn ein Importeur verfassungsfeindliche Schriften aus dem Ausland nach Deutschland importiert, dann hat niemand ein Problem damit, wenn dies unterbunden wird.
Aber wenn über das Internet verfassungsfeindliche Medien nach Deutschland importiert werden, dann ist es auf einmal eine große Ungerechtigkeit, wenn dagegen vorgegangen wird?

Bitte mache mir mal deutlich wie du diesen Bruch in der Logik rechtfertigen willst? Nur weil die Medien nur als Datenstrang und nicht als "Hardware" vorliegen?!

Es ist egal ob ein paar Nullen und Einsen über die Grenze transportiert werden oder ob es CD's / Bücher / Videos sind. Einzig und allein der Inhalt ist entscheidend!

@keshkau:

Es gibt ein solches "Land". Es nennt / nannte Sealand. Im Grunde war es eine Zeit lang nichts als eine große im Wasser stehende Serverfarm. Was meinst denn du, warum jemand Interesse haben könnte seine Daten ausgerechtet auf einem Server in Sealand zu lagern. Wohl nicht weil dort die Erreichbarkeit der Server oder auch die Anbindung eben dieser besonders gut war...

Und von einem solchen Land, lieber Relict, sollen wir also alle unsere Gesetze aushebeln lassen? Schon mal dran gedacht, dass du bei solchen "Ländern" keinen Erfolg hast mit Diplomatie?
 
@Adam_Smith
Wir drehen uns im Kreis. Weder Du noch ich werden eine Lösung herbeirufen können.

Und du willst deine sogenannte Freiheit, ohne Rücksicht auf Verluste.
...
Und selbst wenn Stück für Stück tausende von Seiten für deutsche User sperren würde, weil immer wieder Verstöße gegen unsere Gesetze vorliegen, dann wäre es den Aufwand wert!
Kontrollfreak? Du willst doch hingegen die totale Kontrolle, genauso ohne Rücksicht auf Verluste. Welche Verluste wiegen denn nun mehr?
Und nein mir ist es nicht egal, nur ich bin völlig zufrieden mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die halte ich für völlig verhältnissmäßig.

Für mich ist es nicht diesen Aufwand und die Konsequenzen wert und wird es auch nie sein. Selbst wenn alle im Ausland gegen mich hetzen würden. Es bleibt das Ausland. Also habe ich dann ein Problem mit diesem Ausland, nicht unserem und würde mich auch an dieses Land wenden, dort (re-) agieren.
Ich würde nichtmal auf die Idee kommen hier nach Verboten für Mitbürger zu schreien. Denn hier ist ja die Nutzung und Verbreitung sowieso verboten. Dort würde selbst auch mit Zugriffsschutz weiter gegene mich gehetzt werden. Ich will das Problem aber nicht nur verdrängen (für andere unsichtbar machen) ich will es beseitigen ! Schliesslich will ich mich nicht selber belügen.

Für mich ist es das gleiche, als wenn deutsche Touris in Massen ihre Treffen/ -kontakte im Ausland durchführen würden (was sie ja auch nicht selten tun). Verbiete ich dann auch die Ausreise, damit sie kein unliebsames Gedankengut zurückbringen? Ach ja ich vergass, die Gedanken sind frei. Geistiges Eigentum geniesst bei uns einen sehr hohen Stellenwert. *Ironie*

Das was Du hier forderst (kontrolliertes und gefiltertes Intranet) erinnert mich an ganz andere Zeiten und Länder. Wir haben hier gerade einen entsprechenden China-Thread, vllt. wär genau das die ideale (End-) Lösung für Dich und alle Probleme, nur so als Tipp?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir würden uns weit weniger im Kreis drehen, wenn du wirklich auf meine Aussagen eingehen würdest anstatt das heraus zu lesen, was du heraus lesen willst.

Ich habe nirgendwo etwas von totaler Kontrolle gesagt! Ich sprach davon, dass gegen angezeigte Medien vorgegangen wird! Das hat nichts, aber auch gar nichts, mit staatlicher Kontrolle zu tun!

Welche Verluste wiegen denn nun mehr?

Was verlierst du, wenn dir der Zugang zu Medien gesperrt wird, welche in Deutschland nun mal verboten sind?

Für mich ist es nicht diesen Aufwand und die Konsequenzen wert und wird es auch nie sein.

Welcher Aufwand?

Also habe ich dann ein Problem mit diesem Ausland, nicht unserem und würde mich auch an dieses Land wenden, dort (re-) agieren.

Und wie?

Ach ja ich vergass, die Gedanken sind frei. Geistiges Eigentum geniesst bei uns einen sehr hohen Stellenwert. *Ironie*

Und wieder interpretierst du etwas in meine Aussagen hinein, was ich nicht einmal unterschwellig gesagt oder impliziert habe.

Die Gedanken sind frei und das werden sie auch immer bleiben!
Doch Medien sind dazu geeignet, dass sie die Gedanken des Menschen beeinflussen. Und wenn nun mal ein Medium vorhanden ist, dass geeignet ist die Gedanken des konsumierenden dahingehend zu beeinflussen, dass er z.B. denkt, dass alle Juden schlechte Menschen seien, dann müssen wir dagegen vorgehen. Nicht nur um diese Person vor sich selbst, sondern vor allem um unsere Gesellschaft vor der Verbreitung derartiger Gedanken zu hindern.

All diene Vergleiche mit Reisen ins Ausland ziehen nicht, weist du warum?

Bei Reisen ins Ausland findet der Konsum und damit dann auch ggf. die Beeinflussung im Ausland statt und nicht hier!
Wenn du aber an deinem heimischen PC auf Youtube ein Video konsumierst, welches derartigen Inhalt hat, dann findet der Konsum und die Beeinflussung im Inland statt.

Und wir hätten durchaus genügend Möglichkeiten um dagegen vor zu gehen. Und nur weil wir nicht jeden Weg der Verbreitung unterbinden können, heißt es nicht, dass wir nicht alles tun sollten um es wenigstens zu versuchen!

So funktioniert die Strafverfolgung! Sie soll in erster Line zeigen, dass der Staat nicht tatenlos zuschaut, wenn jemand das Recht bricht.

Und wenn wir den Zugang zu Youtube für alle Deutschen sperren würden, dann würde Youtube innerhalb kürzester Zeit eine Möglichkeit entwickeln die in Deutschland verbotenen Inhalte zu filtern oder sie gänzlich von der Plattform zu entfernen. Denn das sind auch nur Kapitalisten und die können auf den deutschen Markt nicht verzichten.

Das was Du hier forderst (kontrolliertes und gefiltertes Intranet) erinnert mich an ganz andere Zeiten und Länder. Wir haben hier gerade einen entsprechenden China-Thread, vllt. wär genau das die ideale (End-) Lösung für Dich und alle Probleme, nur so als Tipp?

Das du meine Forderungen mit der Praxis in China vergleichst, zeigt das du nichts, aber auch wirklich gar nichts von dem wirklich verstanden hast, was ich hier jetzt mehr als ausführlich beschrieben hab.

Ich bin es leid mit jemandem zu diskutieren der sich nicht die Mühe macht (machen will?!) sich mit meinen Argumenten wirklich auseinander zu setzen!
 
Nun stellen wir die Diskussion doch einmal auf sichere Beine. Dazu werfe ich einen Blick in das Strafgesetzbuch. Es beginnt mit § 3: „Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.“ Dieser Paragraf reicht allerdings nicht aus. Denn in § 9 heißt es zum „Ort der Tat“:
(1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.

(2) Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ist, als auch an jedem Ort, an dem der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte. Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist.

Mit anderen Worten: Sobald der Täter oder Teilnehmer der Tat von deutschem Staatsgebiet aus handelt oder wenn der tatbestandliche Erfolg in Deutschland eingetreten ist, gilt eine Straftat als in Deutschland begangen. Das nennt man das Ubiquitätsprinzip.

Hinzu kommen Paragrafen, die den Geltungsbereich des deutschen Strafrechts auf Taten ausdehnen, die im Ausland begangen werden. Somit machen sich z. B. auch Ausländer strafbar, die zwar im Ausland sitzen, aber von Servern in Deutschland Software herunterladen, die nach deutschem Recht illegal ist.

http://dejure.org/gesetze/StGB/4.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/5.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/6.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/7.html

Die bereits lang und breit diskutierte Verbreitung von Pornografie ist für das Ausland bereits mit § 6 Absatz 6 abgedeckt, steht aber auch in § 184 StGB. In § 130 geht es um Volksverhetzung und in § 284 um unerlaubtes Glücksspiel.

Die Frage, ob Volksverhetzung oder unerlaubtes Glücksspiel als sog. „abstrakte Gefährdungsdelikte“ ebenfalls unter den oben genannten § 9 fallen, wurde vom BGH positiv beantwortet („Auschwitz-Urteil“):
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 StR 184/00

Der BHG begründet seine Entscheidung wie folgt: Dem § 9 StGB liegt der Gedanke zugrunde, dass dass bei einer Tathandlung im Ausland immer dann deutsches Strafrecht Anwendung findet, wenn es im Inland zu einer Schädigung von Rechtsgütern bzw. zu deren Gefährdung kommt. In dem konkreten Urteil ging es um eine australische Website, auf der unter anderem die Judenverfolgung im Dritten Reich geleugnet wurde.

„Danach reicht bei einem abstrakten Gefährdungsdelikt die bloße Möglichkeit eines Abrufs aus Deutschland aus.“
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hat nichts, aber auch gar nichts, mit staatlicher Kontrolle zu tun!
Ach nein? Wer übt denn dann sonst die Kontrolle und Macht aus? Sag jetzt nicht das Volk.
Aber sag es mir, wie Du denn dann so ein Zugangsverbot bezeichnen würdest? Freiwillige Selbstkontrolle? ^^

Was verlierst du, wenn dir der Zugang zu Medien gesperrt wird, welche in Deutschland nun mal verboten sind?
Youtube ist aber nicht in Deutschland verboten. Mit diesem Verbot würde ich es aber verlieren. Nicht das ich es persönlich unbedingt brauche, aber viele nutzen es nunmal ganz gern. Nur als Beispiel. An anderen Stellen würde ich sicher weitaus mehr verlieren. Nämlich die internationalen/ weltweiten Meinungen und Informationen für meine Meinungsbildung. Zu allem gehören nunmal immer 2 Seiten und genau aus 2 Seiten bilde ich stets meine Meinung und wäge anschliessend ab. Die Videos dort sind mir übrigens nicht neu. Sowas wurde mir damals in der DDR-Schule fast täglich hoch und runtergebeten. Vllt wäre das auch hier mal ein guter Ansatz. Denn im Gegensatz zu heutigen "unbefleckten?" Jugendlichen, sehe ich derartige Propaganda mit ganz anderen aufgeklärten und abgeklärten Augen, im Gegenteil, ich mag sowas nichtmal mehr sehen, habe es mir übersehen und satt. Das Thema NS-Zeit steht mir schon lange bis über den Kopf.

Die Gedanken sind frei und das werden sie auch immer bleiben!
Doch Medien sind dazu geeignet, dass sie die Gedanken des Menschen beeinflussen. Und wenn nun mal ein Medium vorhanden ist, dass geeignet ist die Gedanken des konsumierenden dahingehend zu beeinflussen, dass er z.B. denkt, dass alle Juden schlechte Menschen seien, dann müssen wir dagegen vorgehen. Nicht nur um diese Person vor sich selbst, sondern vor allem um unsere Gesellschaft vor der Verbreitung derartiger Gedanken zu hindern.

Das könnte man von allen Medien behaupten. Je nach Ansicht, pers. Erfahrung usw. usf.
Auch bei uns gibt es jede Menge dazu geeignete Medien. "Medienverblödet" ist Dir sicher ein Begriff. ;)
Völlig neutrale Berichterstattung kann es garnicht geben. Da Menschen niemals neutral sein können, weder Leser noch Journalisten. Im Gegenteil, umso neutraler, umso mehr Interpretationsspielraum wird gegeben.

So funktioniert die Strafverfolgung! Sie soll in erster Line zeigen, dass der Staat nicht tatenlos zuschaut, wenn jemand das Recht bricht.
Das kann der Staat genausogut auch durch Diplomatie im Ausland beweisen, genauso wie die vorhandenen Gesetze auszuschöpfen und konsequent anzuwenden. So funktioniert die Strafverfolgung! Neue Bedarf es dazu in den allermeisten Fällen eben nicht.
Aber in der Beziehung kannst Du Dir ja dann mit Schäubles Vorstellungen die Hand reichen, oder würdest Du dann doch nicht soweit gehen, vllt. weil das Dich dann auch mal selber betreffen/einschränken könnte?
Aber so fängt es erfahrungsgemäß eben immer an, erst ganz harmlos, ganz legitim, ganz nachvollziehbar. Das ist meine große Befürchtung dabei und die ist nicht völlig haltlos und aus der Luft gegriffen, ausser man ist blind oder naiv.

Und wenn wir den Zugang zu Youtube für alle Deutschen sperren würden, dann würde Youtube innerhalb kürzester Zeit eine Möglichkeit entwickeln die in Deutschland verbotenen Inhalte zu filtern oder sie gänzlich von der Plattform zu entfernen. Denn das sind auch nur Kapitalisten und die können auf den deutschen Markt nicht verzichten.
Das kann durchaus möglich sein. Nur aufgrund wager Vermutungen und Schätzungen würde ich als Staat solche Schnellschüsse grosser Tragweite nicht gerade verabschieden wollen. Es wäre nachwievor der ganz falsche Weg. Weil hier der Pokereinsatz das deutsche Volk selber wäre. Das darf es nicht sein.


Edit:
@Keshkau
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010038.htm schrieb:
Das Landgericht konnte bei den Internet-Fällen weder feststellen, daß der Angeklagte von sich aus Online-Anschlußinhaber in Deutschland oder anderswo angewählt hätte, um ihnen die genannten Webseiten zu übermitteln (zu "pushen"), noch daß - außer dem ermittelnden Polizeibeamten - Internetnutzer in Deutschland die homepage des Adelaide Institutes angewählt hatten.
...
Durch das von vornherein beabsichtigte öffentliche Zugänglichmachen dieser die Menschenwürde verletzenden Beleidigungen und Verunglimpfungen habe der Angeklagte zugleich auch die Gefahr begründet, daß dadurch der öffentliche Friede gestört würde. Seine ins Internet gestellten Artikel seien geeignet gewesen, das Sicherheitsempfinden und das Vertrauen in die Rechtssicherheit insbesondere der jüdischen Mitbürger empfindlich zu stören. Abs. 13
Das erfülle zwar den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Aber lediglich im Fall II.2 (offener Brief) könne eine Verurteilung auch wegen Volksverhetzung erfolgen. Nur hier läge eine Inlandstat vor, für die deutsches Strafrecht gelte. Für die Internet-Fälle (II.1 und II.3) gelte das deutsche Strafrecht indessen nicht, soweit es die Volksverhetzung betrifft (§ 3 StGB). Insoweit sei kein inländischer Ort der Tat (§ 9 StGB) gegeben, denn gehandelt (§ 9 Abs. 1 1. Alt. StGB) habe der Angeklagte nur in Australien, und einen zum Tatbestand gehörenden Erfolg (§ 9 Abs. 1 3. Alt. StGB) könne es bei einem abstrakten Gefährdungsdelikt wie der Volksverhetzung nicht geben. Auch sonst (§§ 5 bis 7 StGB) gelte das deutsche Strafrecht nicht.

Als Schlussfolgerung müsste man also Youtube oder den Autor dieses eingestellten Materials wegen Volksverhetzung verklagen und alle, die darauf zugegriffen haben. Von Zugriffssperrung der australischen Webseite oder deren Verbot habe ich jedoch nichts heraus gelesen, Du?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du zitierst die Begründung des Landgerichts (Punkt A. III. 2). Aber hier geht es um ein BGH-Urteil. Der Fall landete zum einen beim BGH, weil der Angeklagte eine Verfahrensrüge anstrebte, womit er auch Erfolg hatte. Zum anderen ging die Staatsanwaltschaft in Revision. Unter der Rubrik "Gründe" wird angeführt, dass die Staatsanwaltschaft auch in den anderen Fällen eine Verurteilung wegen Volksverhetzung anstrebt.

Weiter unten in Deinem Link, unter "D. Die Revision der Staatsanwaltschaft" wird der Erfolg der Revision angeführt: "...auch für die in den Internet-Fällen II.1 und II.3 tateinheitlich begangene Volksverhetzung gilt das deutsche Strafrecht..."
 
Zuletzt bearbeitet:
@keshkau
Ja gut, das ändert aber immer noch nichts an dem Umstand, dass nicht der Zugriff aus Deutschland auf das Material ansich verboten bzw. unterbunden wurde, sondern die Täter geahndet und verurteilt wurden. Das finde ich dann auch völlig angemessen. Wir haben ja gesetzliche Regelungen, jeder weiss dass, wobei Unwissenheit bei uns ja bekanntlich nicht vor Strafe schützt. Aber eine Straftat muss immernoch nachgewiesen werden und nicht Minority-Report und 1984 gespielt werden. Das brauchen wir nicht und haben es auch garnicht nötig.
Soviel Schutz und Fürsorge ist mir dann doch des Guten zuviel. Danke nein, ich bin selbst mündig und aufgeklärt genug. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbstverständlich werden immer nur die Täter verfolgt bzw. nach §§ 7-10 Telemediengesetz womöglich noch die Diensteanbieter (Content- und andere Formen von Providing):

http://dejure.org/gesetze/TMG/7.html
http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html
http://dejure.org/gesetze/TMG/9.html
http://dejure.org/gesetze/TMG/10.html

Inwieweit sich User strafbar machen, haben wir ja bereits geklärt. Es gibt auch keine Pauschalverurteilung. Jeder Vorwurf, z. B. des Verstoßes gegen § 130 StGB, muss wie üblich über den Klageweg über ein Gerichtsurteil untermauert werden. Hier gilt das übliche Prozedere.

In den neulich disktutierten Fällen bei Youtube war die Sachlage allerdings eindeutig, weil das dort abrufbare Videomaterial in Deutschland bereits längst verboten war.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,502093,00.html


Edit: Mittlerweile scheinen die Inhalte nicht mehr abrufbar zu sein. Aber das war zuvor anders und ich denke, darum ging es in dieser Diskussion. Die Bemühungen, die Inhalte aus Deutschland nicht länger abrufbar zu machen, fallen nach meinem Verständnis nicht unter den Begriff der Zensur, sondern waren aus strafrechtlichen Gründen (sogar von Amts wegen) notwendig.
 
Zuletzt bearbeitet:
@keshkau
Ja das Material ist in Deutschland verboten, der Zugriff darauf auf kommunikativem Wege aber gerade strittig. Nicht unumstrittener der gänzliche Zugriffsschutz auf die komplette Seite (youtube) von deutschen Servern aus.

In meinem Link ganz unten auch recht interessant - Man äussert lediglich Bedenken. Aber die habe ich an anderen Stellen auch. ^^

http://www.jurpc.de/rechtspr/20010038.htm schrieb:
5. Es kann offen bleiben, ob der Angeklagte auch im Inland gehandelt haben könnte (§ 9 Abs. 1 1. Alt. StGB), wenn ein inländischer Internet-Nutzer die Seiten auf dem australischen Server aufgerufen und damit die Dateien nach Deutschland "heruntergeladen" hätte. Der Senat hätte allerdings Bedenken, eine auch bis ins Inland wirkende Handlung darin zu sehen, daß der Angeklagte sich eines ihm zuzurechnenden Werkzeugs (der Rechner einschließlich der Proxy-Server, Datenleitungen und der Übertragungssoftware des Internets) zur - physikalischen - "Beförderung" der Dateien ins Inland bedient hätte. Eine Übertragung des im Zusammenhang mit der Versendung eines Briefes (vgl. dazu Gribbohm aaO § 9 Rdn. 39) entwickelten Handlungsbegriffes (zu Rundfunk- und Fernsehübertragungen siehe auch KG NJW 1999, 3500) auf die Datenübertragung des Internets liegt eher fern.

Um es mal nach meinem Verständnis zu erklären gibt es eben doch einen Unterschied, ob ich (Täter) Daten sende (Brief, TV, Radio) oder für andere auf Abruf nur bereithalte, wohlgemerkt ganz legal im Ausland.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja den Unterschied gibt es. Deswegen wäre es von Seiten des Gesetzgebers durchaus angebracht auf diese Unterschiede einzugehen und das Internet in der Gesetzgebung entsprechend zu würdigen.
 
Für den Teilnehmer, der die Daten im Inland abruft, gilt auf jeden Fall § 9 Absatz 2 („Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist.“).

Für den Angeklagten (Täter) „kann es offen bleiben, ob er auch im Inland gehandelt haben könnte“. Ist damit nun gemeint, dass dies keine Rolle spielt und (für das Strafmaß) unerheblich ist oder geht es um die Frage, ob die strafbare Handlung (zum Abruf bereithalten) „bis ins Inland wirkt“?

Wenn ich mir die übrigen Teile der Urteilsbegründung ansehe, muss ich sagen, dass der BGH dem Angeklagten einen gehörigen Einlauf verpasst hat. Die (theoretische) Möglichkeit, dass seine Handlung nicht bis in Inland gewirkt haben könnte, hat ihn nicht retten können. Insofern tendiere ich dazu, dass es tatsächlich „offen bleiben“ kann, weil es für die Verurteilung irrelevant ist.
 
@Adam_Smith
"würdigen" ist genau der richtige Begriff. ;)
Das fehlt tatsächlich noch in unserer Rechtssprechung/Gesetzgebung. Bisher alles viel zu schwammig und folglich je nach Ziel auslegbar.

@keshkau
Wenn dass grundsätzlich irrelevant für die übrige Veruteilung wäre, hätte man es dennoch nicht so umfassend, aber schwammig infrage stellend begründet und lediglich nur Bedenken geäussert. Ich vermute stark, man hat es hier nur der Vollständigkeit halber angeschnitten, weil es eben noch keine gültige Rechtsprechung dazu gibt und man sich durch diese Formulierung galant aus dem Schneider (und der folglichen Belastung damit) gezogen hat. ;)
 
Das Urteil wurde bereits im Jahr 2000 gesprochen. Und wir sehen am Beispiel des Telemediengesetzes, das ja noch ganz frisch ist, wie lange es dauert, bis die Gesetzgebung an die veränderte Lebenswirklichkeit angepast wird.

Für den vorliegenden Fall war die vom BGH angesprochene Frage deshalb nicht relevant, weil man eine Tat im Inland gar nicht hätte nachweisen können. Daher wurde auch der Konjunktiv bemüht. Es war allerdings sicher ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass sich der Gesetzgeber in solchen Detailfragen doch bitte einen Kopf machen sollte.
 
Smockil schrieb:
Ist es Sinnvoll wen man im Internet Zensur betreibt?

Nein. Zensur ist immer Mist. So einfach ist das.

Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
(Voltaire)

Adam_Smith schrieb:
Es geht hier um Volksverhetzung! Das ist in der Regel etwas, was mit der Herabsetzung von Menschen anderer Religion [...] ... einher geht. Das ist keine Meinung, sondern es ist schlichtweg eine Beleidigung.

Na dann sage ich besser nicht mehr, welche Religionen ich geringschätze. Das verrate ich erst wieder, wenn ich da bin, wo ich das darf. Da, wo die Meinungsfreiheit, nicht die Menschenwürde, and erster Stelle steht. Im Gegenzug dürft ihr eines Tages dann dort auf meiner Beerdigung auf dem Bürgersteig lauthals gegen mich wettern. Und den Medien totalen Unsinn über mich erzählen, solange niemand beweisen kann, dass ihr es nicht besser wisst. ;)

Notiz für mich: Meine Meinung zur Religion erklären. *g*

PS: Ich erlaube hiermit jedem die Beleidigung meiner Hautfarbe, meines Glaubens und meines kulturellen Hintergrundes und schwöre feierlich, niemanden anzuzeigen.
 
Zuletzt bearbeitet:

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