News Zotac GeForce RTX 3080 Trinity: Aus wochenlanger Wartezeit werden Stornierungen

Eine Bestellbestätigung ist halt kein vollständiger Kaufvertrag, hab da von vor paar Tagen drauf hingewiesen, weil sich einige Foristen gerade zu darauf versteift haben, Ansprüche auf einen Kauf für 699,- € zu haben.

War klar, dass seitens der Verkäufer so verfahren wird....
 
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pfl4um3 schrieb:
Mir sagte der Amazon-Mitarbeiter am Telefon "die Karte ist nicht mehr auf Lager und wir auch nicht mehr kommen"...
Ja die haben ja selber keine Ahnung und labern halt irgendeinen Mist zusammen. Die Karte ist immer noch mit "derzeit nicht vefügbar" gelistet. Ich hab mir jetzt mal den Spaß gemacht die Verfügbarkeitsbenachrichtigung anzuschalten.

Ein Freund hat angerufen und nach der Vorbesteller-Preisgarantie gefragt und was der Storno soll....sie hätte keine Ahnung und er könnte sich an die Fachabteilung wenden. Lächerlich alles. Finde es auch komisch, denn wie gestern schon gesagt, wir reden von einem Volumen von fast 14 Millionen Euro das man jetzt einfach fallen lässt - für ZOTAC und Amazon.

3090 und 3070 wird der gleiche Spaß, falls AMD keinen Paperlaunch hinlegt und die Karten noch richtig was können (wovon ich ausgehe), dann ist das ganze einfach nur peinlich gewesen
 
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poly123 schrieb:
Eine Bestellbestätigung ist halt kein vollständiger Kaufvertrag, ...

Vollkommen richtig!!

In diesem Fall ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, da die Zahlung noch nicht erfolgt ist und sich damit die Ware noch im Besitz von Amazon befindet, bis sie vom Käufer bezahlt worden ist.
 
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PietVanOwl schrieb:
Wer rechnet schon damit das eine 700€ Karte am 1. Tag 20.000 mal bestellt wird?
Jeder, der ein wenig Verstand hat? Es ist doch immer das gleiche Spiel überall. Ständig gehen zum Release von irgendwas die Server in die Knie, Ware ist binnen Sekunden ausverkauft usw. Dafür braucht man sein Hirn nichtmal warmlaufen lassen.
Es ist eher so, dass die Hersteller/Anbieter einfach kein Interesse daran haben es wirklich sauber zu gestalten. Das ist Aufwand, der kostet Geld und schmälert den Profit. Also wird mit minimalen Mengen das Produkt in den Markt geworfen oder das gehypte Onlinespiel mit viel zu wenig Serverkapazität gestartet und der Ärger der Kunden einfach in Kauf genommen und ausgesessen. Dass z.B. beim Start von Diablo 3 die Kapazitäten viel höher hätten sein müssen, das war jedem Grundschüler klar. Aber natürlich war Blizzard vom Ansturm überrascht. :rolleyes:
Alles eiskalt eingeplant. Nur der Profit zählt, nicht der Kunde.
 
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xXcanwriterXx schrieb:
Vollkomen richtig!!

In diesem Fall ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, da die Zahlung noch nicht erfolgt ist und sich damit die Ware noch im Besitz von Amazon befindet, bis sie vom Käufer bezahlt worden ist.
Genauer gesagt, kommt mit Versand der Kaufvertrag zustande (Zahlung erstmal unerheblich).
 
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poly123 schrieb:
Genauer gesagt, kommt mit Versand der Kaufvertrag zustande (Zahlung erstmal unerheblich).
Nope. Die Zahlung ist die Leistungerbringung auf Kundenseite. Wenn die geleistet wird, dann kommt der Vertrag auch zustande.
 
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crypto.andy schrieb:
Ich habe soeben auch die Stornierung von Amazon erhalten.

Allerdings bin ich mit dieser einseitigen Stornierung absolut nicht einverstanden, und werde wenn nötig rechtliche Schritte einleiten. Es gibt nicht umsonst eine gesetzliche Verpflichtung des Händlers die angebotene Ware auch zu liefern. Eine Stornierung durch den Händler ist in der Regel schlicht unzulässig, und Amazon steht nun in der Pflicht zu den zum Kaufzeitpunkt geltenden Bedingungen zu liefern.

Ich lasse mich hier bei diesem irren Spiel jedenfalls nicht so einfach abspeisen. Wahrscheinlich arbeiten Zotac und Amazon hinter den Kulissen bereits zusammen und bringen die Karte bei erneuter Verfügbarkeit dann zu einem deutlich erhöhten Tarif wieder in den Verkauf. Das wäre nichts anderes als eine illegale Preisabsprache.

Ich werde jedenfalls auf eine Belieferung zum Vorbesteller-Preis bestehen - und das empfehle ich auch jedem anderen Käufer der Karte. Wir Kunden sollten uns ein derartiges Geschätsgebahren seitens Zotac und Amazon definitiv nicht gefallen lassen. Es gibt gewisse Regeln an die man sich einfach zu halten hat. Basta.
Na, dann viel Spaß gegenüber der Rechtsabteilung von amazon...mit denen das Handelsrecht durchdeklinieren zu wollen. :rolleyes:
Aber ich glaube ja eher, du willst dich hier nur, von den "ganzen Nörglern (bewusst überspitzt)" abheben...und hier einfach einen nur auf dicke Hose machen .:D :rolleyes:

@ Topic : wenn ich die letzten Tage so Revue passieren lasse, kann ich mich nicht erwehren..zu dem Schluß zu kommen...mit meiner Einschätzung eines Paperlaunchs richtig gelegen (aka homöopathische "Kundenkreisanfütterung nach Menue ala Jensen"...eat this, Fanbois und wirkliche Interessenten).. zu haben. ;) ;)
 
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Moep89 schrieb:
Nope. Die Zahlung ist die Leistungerbringung auf Kundenseite. Wenn die geleistet wird, dann kommt der Vertrag auch zustande.

Rechtlich gesehen ist dass die einzig richtige Aussage.
Allein die Zahlungsaufforderung (bei Vorkasse) / Bankdaten, Verwendungszweck + Betrag zu übertragen ist schon schwierig.
 
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Moep89 schrieb:
Nope. Die Zahlung ist die Leistungerbringung auf Kundenseite. Wenn die geleistet wird, dann kommt der Vertrag auch zustande.

Dann rückabwickelt der Shop den Vertrag halt wegen Unmöglichkeit der Leistungserbringung und erstattet den Kaufpreis. Was soll er machen, sich die Karte aus den Rippen schneiden? Wenn sie nicht da ist, ist sie nicht da. Es gibt genug Schlupflöcher aus dem Vertrag zu kommen. Und nun komm nicht mit Schadenersatz. Schaden kann nur ersetzt werden, wo welcher entstanden ist, was sicher den Privatkunden, „ der sich aber so sehr auf die Karte gefreut hat und nun aua Bauch hat“ sicher nicht ein.

Paragraph 275 BGB II und III, praktische und wirtschaftliche Unmöglichkeit
 
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xXcanwriterXx schrieb:
In diesem Fall ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, da die Zahlung noch nicht erfolgt ist und sich damit die Ware noch im Besitz von Amazon befindet, bis sie vom Käufer bezahlt worden ist.

poly123 schrieb:
Genauer gesagt, kommt mit Versand der Kaufvertrag zustande (Zahlung erstmal unerheblich).

Moep89 schrieb:
Nope. Die Zahlung ist die Leistungerbringung auf Kundenseite. Wenn die geleistet wird, dann kommt der Vertrag auch zustande.

Och Leute. Ob die Bezahlung erfolgt ist, die Ware verschickt wurde und wer Besitzer der Karte ist, hat mit dem Zustandekommen des Kaufvertrags rein gar nichts zu tun.

Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer sagt "Ich will von dir Ware X für Y Euro kaufen" und der Verkäufer "Ich will diesen Artikel zu diesem Preis an dich verkaufen." Die Bestellbestätigung ist nur die Bestätigung des Verkäufers, dass er die Erklärung des Käufers erhalten hat, und noch keine Annahme.
 
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Moep89 schrieb:
Nope. Die Zahlung ist die Leistungerbringung auf Kundenseite. Wenn die geleistet wird, dann kommt der Vertrag auch zustande.
? Als Österreicher kann ich da nur den Kopf schütteln, lt. AGB von Amazon kommt der Vertrag durch Versand der Ware zustande.

Auszug aus den AGB:
" Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail oder einer Nachricht in Ihr Message Center in Ihrem Kundenkonto (Versandbestätigung) bestätigen."

Bucht Amazon das Geld nicht normalerweise erst ab wenn versendet wird?

Noch ein Gedanke, wenn es tatsächlich ausreichen würde nur das Geld zu zahlen, hätten man ja einfach an Amazon überweisen können oder?

ist das in Deutschland so sehr anders geregelt?
 
Ich habe erstmal fertig mit RTX 3080. Das bereits gelieferte Netzteil geht an Amazon zurück. Anfang/Mitte Oktober werde ich mich dann nochmal über den Stand der Lage informieren. Außerdem entweder für 699€ oder eben gar nicht.
 
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drunk_chipmunk schrieb:
Och Leute. Ob die Bezahlung erfolgt ist, die Ware verschickt wurde und wer Besitzer der Karte ist, hat mit dem Zustandekommen des Kaufvertrags rein gar nichts zu tun.

Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer sagt "Ich will von dir Ware X für Y Euro kaufen" und der Verkäufer "Ich will diesen Artikel zu diesem Preis an dich verkaufen." Die Bestellbestätigung ist nur die Bestätigung des Verkäufers, dass er die Erklärung des Käufers erhalten hat, und noch keine Annahme.
Oje, ich zitiere mal Amazon, der Einfachheit halber:
"Ihre Bestellung stellt ein Angebot an Amazon zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an Amazon aufgeben, schicken wir Ihnen eine Nachricht, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Wenn Sie bestimmte Amazon Services nutzen (z.B. Amazon Mobile Applikationen), kann die Bestellbestätigung über Ihr Message Center in Ihrem Kundenkonto übermittelt werden. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail oder einer Nachricht in Ihr Message Center in Ihrem Kundenkonto (Versandbestätigung) bestätigen. Wenn Ihre Bestellung in mehr als einem Paket versendet wird, kann es vorkommen, dass Sie für jedes Paket eine eigene Versandbestätigung erhalten. In diesem Fall kommt bezüglich jeder Versandbestätigung ein separater Kaufvertrag zwischen uns über die in der jeweiligen Versandbestätigung aufgeführten Produkte zustande. Vertragspartner ist Amazon EU Sarl. Ungeachtet Ihres Widerrufsrechts nach Ziffer 3 können Sie Ihre Bestellung für ein Produkt vor Zusendung der zugehörigen Versandbestätigung jederzeit kostenfrei stornieren."

ggf. meintest du mit deiner Ergänzung sinngemäß dasselbe.

Moep89 schrieb:
Nope. Die Zahlung ist die Leistungerbringung auf Kundenseite. Wenn die geleistet wird, dann kommt der Vertrag auch zustande.
Fehlt aber immer noch die Zusage des Verkäufers, also entweder mit Versand oder die Versandbestätigung als "Annahme".

Edit: Alternate handelt "besser", im Sinne des Kunden: Ziffer 1.7 und insbesondere 1.8 - nützt aber dennoch nichts, wenn Liefertermin erstmal unbekannt. Ergo: AGBs geben im Zweifel Aufschluss.
 
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xXcanwriterXx schrieb:
In diesem Fall ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, da die Zahlung noch nicht erfolgt ist und sich damit die Ware noch im Besitz von Amazon befindet, bis sie vom Käufer bezahlt worden ist.

Das hat damit nichts zu Tun.

Der Kaufvertrag kam nicht zustande, weil Amazon das Angebot einfach nicht angenommen hat. Welches Angebot? Nun: Ein Vertrag besteht rechtsgültig aus einem Angebot und der Annahme dieses Angebotes. Das gilt so generisch gesprochen generell und natürlich auch bei einen Kaufvertrag im Onlinehandel. Aber auch bei einen Arbeitsvertrag usw.

Onlinehandel funktioniert jetzt so, dass du als Kunde mit deinen "Warenkorb Kaufen" ein Angebot an Amazon (bzw. den Händler) abgibts die "bestellte" Ware zum angegebenen Preis von ihnen zu erwerben.
Wenn Amazon (oder der Händler) dann direkt Geld abbuchen würde (was Amazon übrigens nicht tut, weil die nicht blöd sind) kann man auch von einer Annahme des Angebotes ausgehen, da sie ja das Geld schon eingestrichen haben.
Wenn Amazon (oder der Händler) schreibt "Ware wurde an Sie Versendet" kann man auch von einer Annahme des Angebotes seitens Amazons (oder des Händlers) ausgehen.
Wenn Amazon (oder der Händler) aber schreibt: "Wir stornieren ihre Bestellung vom x.y.z". Dann nehmen sie dein Angebot schlichtweg nicht an, es entsteht dadurch kein Kaufvertrag. Thema erledigt.
 
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Ich gehöre nicht zum Amazon/Zotac Club...
Bei mir ist bezahlt und Versandtermin (5.10) angesagt.
Das ist wasserdicht, würde ich sagen.
 
Scheinbar hat Amazon doch nicht genug Macht um die Lieferungen anderer Shops zu "klauen".
Meine 3080 von einem österreichischen Händler wurde heute wieder von "angefordert" auf "zugeteilt" gestellt nachdem sie am Freitag nach Ausbleiben der Lieferung verzögert wurde. Laut Telefonat wird die heute noch verschickt.
 
@Joker (AC): Informiere dich bei deinem Händler ab wann der Kaufvertrag zustande kommt. Ob du bezahlt hast und ein Versandtermin genannt wurde, reicht bei den meisten Händlern NICHT aus, sondern wird(wie bei Amazon) so gehandhabt, dass erst bei Versand der Ware der Kaufvertrag angenommen wurde.
 
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