News Zotac GeForce RTX 3080 Trinity: Aus wochenlanger Wartezeit werden Stornierungen

die einzige Möglichkeit für Zotac und Amazon das wieder beim kunden gutzumachen wäre die, wenn alle die es für 699€ bestellt haben, auch für diesen Preis die RTX 3080 innerhalb von 7-10 zugeschickt bekommen.
Bei Angeboten über 800€ können sie die Karte behalten.
 
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Laphonso schrieb:
Die ganzen High End Gaming Komplett Systembauer haben die 3080 entweder gelistet auf

Wir haben 80 PCs mit RTX 3080 verkauft, immerhin :) keinerlei Abstürze bis jetzt.
 
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EL-SANTO schrieb:
Da schiebt der Eine dem Anderen den schwarzen Peter zu.
Ein Hersteller/Großhändler, der einem Verkäufer die Endpreise vorschreibt (anstatt nur zu empfehlen) fällt schon unter das Kartellrecht.

froschmeister schrieb:
Der Vertrag kommt i.d.R. (AGB beachten) schon mit der Bestellung zustande. -> §§ 145, 311 BGB
Das Angebot einer Webseite ist nicht viel mehr als ein invitatio ad offerendum, denn du bist derjenige, der mit der Bestellung ein Angebot abgibt - nicht der Verkäufer! Und wie dieser dein Angebot annimmt (also ob ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt), hängt von den jeweiligen AGBs ab. Und eine klassische Bestellbestätigung ist nicht zwingend eine Annahme: Diese ist unabhängig des Kaufvertrags von gesetzlicher Seite gefordert, und soll lediglich informieren, dass die vom Käufer getätigte Bestellung auch tatsächlich "angekommen" ist.

Kuba schrieb:
Aber manche tun hier so als würde es um Leben und Tod gehen, als hätte man Sie persönlich angegriffen. Da ist nur eine kack GPU. Es gibt noch eine Welt außerhalb von Computer-Hardware :freak:
Bei jedem "emotionalem" Thema das gleiche: Die eine Hälfte, die sich über etwas beschwert, und die zweite Hälfte, die über die erste Hälfte jammert. Ob das so viel besser ist?

Kuba schrieb:
Also das ist doch wohl lächerlich. Sind bestimmt die gleichen, die bei der Bitrate-Reduzierung für 30 Tage, im Corona-Peak, von Netflix 1 € erstattet haben wollten.
Hätte ich Netflix, hätte ich durchaus auch erwartet, dass bei Reduzierung des Leistungsumfangs auch eine Reduzierung des Preises (automatisch) erfolgt. Ist das nicht irgendwo logisch? Oder hättest du auch nem geschlossenem Fitnessstudio dein Geld weiter geschenkt?

Kuba schrieb:
Als ob die Welt aktuell keine anderen Probleme hat. Bei manchen kann man nur einfach Kopf schütteln und hoffen das Sie noch zu Hause bei Mama Wohnen.
Na scheinbar hast du ja auch keine anderen Probleme, als Leute in nem Internet-Forum, die über ne Stornierung enttäuscht sind. Ist manchmal echt lächerlich, mit was man sich als "reif und erwachsen" darstellen möchte.

TKessel schrieb:
Ich bin sehr gespannt auf AMD, sowohl auf die Hardware als auch den Launch. Eigentlich dürften sie sich ein entsprechendes Desaster jetzt nicht leisten nachdem was bei nVidia passiert ist (und das Desaster geht in Form von 3090, 3070 und 3060 ja noch weiter).
Die Produktion kann auch AMD nicht beliebig skalieren - also ob mit leeren Hallen am Launchtag oder nem Launch in weiter Ferne: Warten werden wir wohl trotzdem müssen. :freaky:
 
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@KlaraElfer wer ist wir? Kannst du das sagen, weil 80 sind extrem viel.
 
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Tja, bin dann auch bei der Stornierwelle dabei, vor ner Stunde folgende Mail bekommen:

Guten Tag,

Sie hatten diese(n) Artikel bestellt:

ZOTAC Gaming GeForce RTX 3080 Trinity

Aufgrund eines technischen Fehlers können wir Ihre Bestellung leider nicht bzw. nicht vollständig weiter bearbeiten und mussten den/die Artikel daher aus Ihrer Bestellung stornieren.

Selbstverständlich werden Ihnen stornierte Artikel nicht in Rechnung gestellt. Sollte eine Belastung bereits erfolgt sein, erhalten Sie eine automatische Rückerstattung.

Wir bitten vielmals um Entschuldigung für unseren Fehler und bitten um Ihr Verständnis.

(Dies ist eine automatisch versendete E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht, da die E-Mail-Adresse nur zum Versenden, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet ist.)

Freundliche Grüße

Naja auch egal, 720 Euro gespart und jetzt gelassen abwarten was AMD zu zeigen hat :daumen:
 
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froschmeister schrieb:
Der Vertrag kommt i.d.R. (AGB beachten) schon mit der Bestellung zustande. -> §§ 145, 311 BGB
Falsch, lies mal genau:
Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.
Steht unten in der Email, die man erhält, wenn man bei amazon eine Bestellung aufgegeben hatte.

Auch steht oben ganz dick "Bestellbestätigung" (Formatierung durch Kopieren und Einfügen automatisch übernommen) und nicht "Auftragsbestätigung".
 
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KlaraElfer schrieb:
Wir haben 80 PCs mit RTX 3080 verkauft, immerhin :) keinerlei Abstürze bis jetzt.
Wer ist "wir"? Alle, die ich angefragt hatte, sind auf "nicht verfügbar" oder "frag im Oktober".

Edit Bzw Lieferzeit ab (AB!) 05. Oktober best case bis 10. Oktober "unter Vorbehalt".
 
Bright0001 schrieb:
Oder hättest du auch nem geschlossenem Fitnessstudio dein Geld weiter geschenkt?

Aber sowas von selbstverständlich haben wir unsere Beiträge an unser Fitness-Studio normal weiter bezahlt in den 6 Wochen wo es zu war. Wer da wegen ein paar Kröten angegeiert kommt und sein Geld zurück fordert, der ist in meinen Augen einfach nur armselig und ein Korinthenkacker.
 
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Syrato schrieb:
@KlaraElfer wer ist wir? Kannst du das sagen, weil 80 sind extrem viel.
VIelleicht meinte er 80 von den 2080ern Resterampe, ist ja auch "80" drin ;)

Edit: Wäre weltweit nach Stand heute die größte Anzahl an 3080er im Verbund verkauft.
Die größten Retailer der Welt hatten keine 80 im Stück lol.
Wird Trollposting sein oder Märchen, whatever
 
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Bright0001 schrieb:
Das Angebot einer Webseite ist nicht viel mehr als ein invitatio ad offerendum, denn du bist derjenige, der mit der Bestellung ein Angebot abgibt - nicht der Verkäufer! Und wie dieser dein Angebot annimmt (also ob ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt), hängt von den jeweiligen AGBs ab. Und eine klassische Bestellbestätigung ist nicht zwingend eine Annahme: Diese ist unabhängig des Kaufvertrags von gesetzlicher Seite gefordert, und soll lediglich informieren, dass die vom Käufer getätigte Bestellung auch tatsächlich "angekommen" ist.
Schöne Pauschalisierung aus dem Lehrbuch (Haftungsübertragung an den Nächsten.) Jetzt musst du es nur noch gesetzlich begründen.

Vindoriel schrieb:
Falsch, lies mal genau:
Steht unten in der Email, die man erhält, wenn man bei amazon eine Bestellung aufgegeben hatte.

Auch steht oben ganz dick "Bestellbestätigung" (Formatierung durch Kopieren und Einfügen automatisch übernommen) und nicht "Auftragsbestätigung".
Kannte ich nicht. (War aber zu erwarten.)
 
Prophetic schrieb:
Aber sowas von selbstverständlich haben wir unsere Beiträge an unser Fitness-Studio normal weiter bezahlt in den 6 Wochen wo es zu war. Wer da wegen ein paar Kröten angegeiert kommt und sein Geld zurück fordert, der ist in meinen Augen einfach nur armselig und ein Korinthenkacker.

Was glaubst Du eigentlich, was die Studios machen würden, wenn es umgedreht wäre? Zahl mal Deine Beiträge nicht, weil Du arbeitslos geworden bist oder versuch mal aus einem Vertrag zu kommen, weil Du umziehst. Da hast Du schneller ein Inkassobüro am Hals als Du denkst.
 
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Prophetic schrieb:
Aber sowas von selbstverständlich haben wir unsere Beiträge an unser Fitness-Studio normal weiter bezahlt in den 6 Wochen wo es zu war. Wer da wegen ein paar Kröten angegeiert kommt und sein Geld zurück fordert, der ist in meinen Augen einfach nur armselig und ein Korinthenkacker.

Was er in deinen Augen ist, spielt keine Rolle. Es ist und bleibt nun einmal sein gutes Recht, die Beiträge zurückzufordern.
 
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Prophetic schrieb:
Aber sowas von selbstverständlich haben wir unsere Beiträge an unser Fitness-Studio normal weiter bezahlt in den 6 Wochen wo es zu war. Wer da wegen ein paar Kröten angegeiert kommt und sein Geld zurück fordert, der ist in meinen Augen einfach nur armselig und ein Korinthenkacker.
Ich persönlich finde ja Leute armselig, die über andere urteilen, ohne deren Motivation und Beweggründe zu kennen - aber gut, zahl du mal fleißig weiter. Gibt sicherlich auch Leute die sich die teuren Studios leisten (aka 50€ aufwärts pro Monat). Mir persönlich wärs ja zu viel Geld ums zu verschenken. 🤷‍♂️

froschmeister schrieb:
Schöne Pauschalisierung aus dem Lehrbuch (Haftungsübertragung an den Nächsten.) Jetzt musst du es nur noch gesetzlich begründen.
Ich habe keine Ahnung was du mir mit "Haftungsübertragung an den Nächsten" zu sagen versuchst, bzw. was genau du da begründet haben möchtest. Mit Haftung hat das hier gar nichts zu tun, und inwieweit zwei übereinstimmende Willenserklärungen (aka Angebot und Annahme) für einen Vertrag notwendig sind, bzw. warum nach geltender Rechtsprechung "Auslegeware" (Schaufenster, Online-Anzeige) lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots sind, darfst du dir ergoogeln. Nicht weil ich eine "Beweislast" auf dich abwälzen möchte, sondern weil das elementare Grundlagen sind, die man kennen sollte, wenn man sich an diesem Thema beteiligen möchte.
 
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McFritte schrieb:
Was glaubst Du eigentlich, was die Studios machen würden, wenn es umgedreht wäre? Zahl mal Deine Beiträge nicht, weil Du arbeitslos geworden bist oder versuch mal aus einem Vertrag zu kommen, weil Du umziehst. Da hast Du schneller ein Inkassobüro am Hals als Du denkst.
Sehr schön gesagt. So sieht es nämlich aus. Aber jeder kann natürlich solidarisch sein wie er möchte. Wird den Deutschen ja überall eingetrichtert. Ich bin 15 Tage im Monat solidarisch genug, das reicht. Menschen in anderen Ländern geht es finanziell besser, aber der Deutsche glaubt gerne an ein "reiches Deutschland" was ihm als Märchen erzählt wird.
 
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Bright0001 schrieb:
Ich habe keine Ahnung was du mir mit "Haftungsübertragung an den Nächsten" zu sagen versuchst, bzw. was genau du da begründet haben möchtest. Mit Haftung hat das hier gar nichts zu tun, und inwieweit zwei übereinstimmende Willenserklärungen (aka Angebot und Annahme) für einen Vertrag notwendig sind, bzw. warum nach geltender Rechtsprechung "Auslegeware" (Schaufenster, Online-Anzeige) lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots sind, darfst du dir ergoogeln. Nicht weil ich eine "Beweislast" auf dich abwälzen möchte, sondern weil das elementare Grundlagen sind, die man kennen sollte, wenn man sich an diesem Thema beteiligen möchte.
Natürlich hat das was mit Haftung zu tun, denn es steht die Frage im Raum, wer zu leisten hat? (Die Leistung kann auch in einem Rechtsverzicht bestehen.) Und das musst du gesetzlich begründen. Ein Verweis auf Wikipedia nützt dir vor Gericht genau gar nichts.

Darüber hinaus würde dein Argument nur eine Rolle spielen, wo du den Preis auch verhandeln kannst . -> § 150 (2) BGB
 
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froschmeister schrieb:
Schöne Pauschalisierung aus dem Lehrbuch (Haftungsübertragung an den Nächsten.) Jetzt musst du es nur noch gesetzlich begründen.


Kannte ich nicht. (War aber zu erwarten.)

10 Sekunden googeln hätte gereicht.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots

Da steht alles drin und er hat absolut recht. Jeder beliebige Webshop ist nichts anderes als ein Schaufenster zur Einladung der Angebotsabgabe an dich von dem Shop. Nichts anderes sind Speisekarten, Werbekataloge oder Plakate.

Nur weil jemand auf die Speisekarte zeigt und sagt, dass will ich haben, ist damit noch lange kein Vertrag über die Dienstleistung geschlossen worden. Dieser entsteht erst, sobald das Restaurant dein Angebot auch annimmt und die Speise ausliefert.

Rechtlich also null Handhabe, wie schon 100 mal geschrieben.
 
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froschmeister schrieb:
Natürlich hat das was mit Haftung zu tun, denn es steht die Frage im Raum, wer zu leisten hat?
Eine Haftung beschreibt in der Regel die Zuordnung eines Schadensfalls (wenn sich dieser beispielsweise aus einer Pflichtverletzung ergibt). Eine Leistungspflicht ist eben dies - eine Leistungspflicht. Keine Haftungsfrage.

froschmeister schrieb:
Und das musst du gesetzlich begründen. Ein Verweis auf Wikipedia nützt dir vor Gericht genau gar nichts.
Das Gesetz taugt, ohne die Rechtspraxis zu kennen, höchstens als Anhaltspunkt. Es gibt viele, wirklich unnötig viele Beispiele, in denen die Art eines Gesetzes (z.B. dispositiv oder zwingend) und seine Tatbestandmerkmale nicht aus dem Gesetz hervorgehen. Da ist sogar ein Wikipedia-Artikel häufig aufschlussreicher als der eigentliche Gesetzestext. Und "vor Gericht" bzw. bei einer Fallprüfung musst du auch niemandem nen Paragraphen nennen, wenn du mal das Stichwort "invitatio ad offerendum" reinschmeißt, weil das absolut basic ist.

froschmeister schrieb:
Darüber hinaus würde dein Argument nur eine Rolle spielen, wo du den Preis auch verhandeln kannst . -> § 150 (2) BGB
Ich weiß nicht wo, wie und warum du das ausgebuddelt hast, aber das hat hiermit einfachmal gar nichts zu tun. Wenn du nicht willens bist, zumindest in die Grundlagen mal einzutauchen, bin ich nicht willens, dieses Gespräch fortzuführen. Denn nützen wird das nichts.
 
dergraf1 schrieb:
die einzige Möglichkeit für Zotac und Amazon das wieder beim kunden gutzumachen wäre die, wenn alle die es für 699€ bestellt haben, auch für diesen Preis die RTX 3080 innerhalb von 7-10 zugeschickt bekommen.
Bei Angeboten über 800€ können sie die Karte behalten.
Die schicken gar nichts zu, wurden offenbar (fast) alle storniert, auch meine, die ich um 16:00 Uhr bestellt hatte.

Kann man nix machen, außer abwarten aber dann kommts auf 2 Monate auch nicht mehr an und im November dann die passende Karte aussuchen. Die 3070Ti mit 16GB klingt verlockend muss ich zugeben :daumen:
 
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TKessel schrieb:
Den angepriesenen Preis von 699€ nicht zu erhalten, eine "Preisgarantie" und einen Liefertermin der ihm genannt wurde.

Preisgarantie? Für was?

Der Kaufvertrag bei Amazon kommt nur zu stande, wenn die Ware zum Versandt vorbereitet wird/versendet wurde. Selbst eine Bestellung bei Mindfactory und Co. stellt mit der Bestellung keinen Vertragsabschluss dar.

Diesbezüglich sind diese Liefertermine ein Witz - muss man aber auch wissen, wenn man mit Amazon und Co. Geschäfte macht.

Und wenn Dir der Preis bei Amazon jetzt zu hoch ist, such Dir einen anderen Anbieter oder warte bis die FE bei Nvidia wieder für 699 EUR zum Kauf angeboten wird.
 
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