20 % des Kaufpreises von Mining-Grafikkarten von Steuer absetzen?

UOIs

Banned
Registriert
März 2021
Beiträge
490
Hallo,

ich habe gestern eine RTX 3080 Grafikkarte verkauft. Und es kam jemand (Miner) der meinte, dass man 20 % der Grafikkarte von der Steuer absetzen. Wie sich im Gespräch herausgestellt hat, hatte er nicht so viel Ahnung von Mining. Wusste auch von der Wärmeleitpadproblematik bei vielen Nvidia Grafikkarten nichts.

Er wollte jedenfalls einen Kaufvertrag. Den habe ich ausgefüllt, weil ich die Grafikkarte los werden wollte und der Preis nicht so schlecht war. Der Gewinn lag unter dem steuerlichen Freibetrag von 600 Euro.

Ist es denn möglich als Miner 20 % der Grafikkartenkäufe steuerlich abzusetzen und das mit vielen Grafikkarten? Kann ich mir kaum vorstellen. So einen Wisch (Kaufvertrag) kann man leicht fälschen. Das Finanzamt wird so etwas doch nicht akzeptieren?

Viele Grüße

UOIs
 
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, kannst du deinen PC und Ersatzteile (z.B. Grafikkarte) absetzen bzw. abschreiben.
 
Er meint möglicherweise den Vorsteuerabzug für Betriebsmittel. Das kannst du meines Wissens bei Hardware grundsätzlich machen wenn du
  • Unternehmer bist
  • kein Kleinunternehmer bist (d.h. Umsatzsteuer für deine Leistungen abführen musst)
  • Die Gerätschaften (im Zweifelsfall nachweislich) betrieblich genutzt werden
  • Du die Umsatzsteuer lt. Rechnung auch bezahlt hast
 
Fälschen kann man alles, aber davon geht man nicht automatisch aus. Auch Verträge mit Privatpersonen können für Dinge wie das Absetzen von der Steuer problemlos anerkannt werden. Ein Unternehmer ist ja nicht verpflichtet seine Betriebsmittel ausschließlich in ausgwiesenen B2B Geschäften zu erwerben.
Bei dem Käufer geht es vermutlich um den Vorsteuerabzug. Abetzen kann man eine solche Karte als gewerblicher Miner ohnehin vollständig. Auch als Privatperson kann ein rein beruflich genutzter PC bzw. dessen Teile komplett abgesetzt werden.
 
Moep89 schrieb:
Bei dem Käufer geht es vermutlich um den Vorsteuerabzug
Wenn er keine Umsatzsteuer zahlt, da von privat gekauft, kann er auch keinen Vorsteuerabzug machen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: OldZocKerGuy, BeBur, Qarrr³ und 2 andere
h00bi schrieb:
Wenn er keine Umsatzsteuer zahlt, da von privat gekauft, kann er auch keinen Vorsteuerabzug machen.
Stimmt. Ich war irgendwie bei einem Geschäft mit Umsatzsteuer. Dann will er vermutlich einfach nur einen Kaufnachweis um die Karte als Betriebsmittel abzusetzen.
 
Ich weiß nicht, ob du dir damit einen Gefallen getan hast. Andere hätten dir die auch ohne selbstgeschriebene Rechnung abgenommen. Keine Ahnung, ob du damit jetzt einer Garantiepflicht unterliegst.
Da gibs hier bestimmt Leute, die da richtig Ahnung haben bei sowas.
Der braucht die Rechnung, um die Karte von der Steuer abzusetzen, was ja hier in dem Fall nur Gewerbetreibende können.
 
eventuell meint er auch, dass er die Karte auf 5 Jahre abschreibt und damit jedes Jahr 20% angesetzt werden.
 
Aha, der wollte von dir einen KV weil er denkt er kann jetzt die Umsatzsteuer absetzen? Dafür hättest du eine Umsatzsteuer ausweisen müssen, was wiederrum bedeutet, dass du sie abführen müsstest. Fürs Absetzen von der Einkommenssteuer siehts anders aus. Ich denke aber der KV müsste in jedem Fall den Formalvorgaben einer Rechnung entsprechen.
 
AGB-Leser schrieb:
Keine Ahnung, ob du damit jetzt einer Garantiepflicht unterliegst.
Es gibt keine Garaniepflicht. Was es gibt ist gesetzliche Gewährleistung. Die gilt aber nicht bei Privatkauf, da müsste man die Nachbesserung individuell vom Zivilgericht begründen.
 
AGB-Leser schrieb:
Muss man die Gewährleistung nicht explizit ausschließen?
Nein, das erwähnt man nur auf Plattformen wo Private und gewerbliche Händler gemischt anbieten um im vorherein die Eingriffe seitens der Platform oder ggf. Paypal und Co abzufangen.

Sonst kann es eben zu Papierkram kommen und Zeit kosten bis man sein Geld auch hat, weil die Platformen erstmel dem Käufer vorzug geben bis alles geklärt ist.
 
Wenn es ein Kaufvertrag Muster aus dem Internet war dann steht dort meist bereits drin,
dass der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließt. Sollte man immer machen.
 
Zurück
Oben