News 8K-Fernseher: 8K Association definiert Anforderungen für Logo neu

peter.hahn schrieb:
ja, AV1 nutzt ihn ja nicht kommerziell. Aber es stehen viele Firmen und viel Geld für gerichtliche Ausseinandersetzungen bereit.
AOMedia nutzt den AV1 Codec selber höchstens zu Vorführzwecken. Es geht hier mehr um Streaminganbieter wie Netflix oder Google, welche den AV1 Codec bereits nutzen oder planen diesen zu nutzen.
 
Vindoriel schrieb:
Also nur für Nord- und Mittelamerika sowie Japan zu gebrauchen, denn fast alle anderen Länder / Regionen haben 50 Bilder pro Sekunde bei TV.
Diese Angaben gelten unter Anderem, nicht ausschließlich. Keiner sagt, dass sie zusätzlich nicht auch andere Bildwiederholraten anbieten dürfen, aber die drei genannten müssen auf jeden Fall dabei sein.
 
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Weyoun schrieb:
Also ARD und ZDF senden in 720p und die Privaten in 1080i. ;)
Es ging ihm wohl weniger um das Angebot als vielmehr um die verwendeten Geräte. Abgesehen davon, dass von jüngeren Generationen kaum noch klassisches Fernsehen konsumiert wird – da zählen dann eher Angebote aus dem Internet, welche normalweise mindestens in 1080p verfügbar sind.
 
WinnieW2 schrieb:
AOMedia nutzt den AV1 Codec selber höchstens zu Vorführzwecken. Es geht hier mehr um Streaminganbieter wie Netflix oder Google, welche den AV1 Codec bereits nutzen oder planen diesen zu nutzen.
Aussage ist Falsch, wenn ich Sisvel Lizenz blabla lese. Soweit ich das verstehe nö, verlangt sisvel Lizenzen für Geräte die es abspielen können, TVs, Setopboxen, Grafikkarten, CPUs prinzipiell dann eigtl auch 🤔

Aber nicht für das streamen oder speichern.. Spricht für Netflix besteht mit dem AV1 sisvel blödsinn keine Gefahr oder Kosten.

*Consumer Display Device includes any consumer product that is capable of enabling visual demonstration or presentation of data and/or images, such as but not limited to smartphones, tablets, notebooks, computers, convertibles, TVs, virtual reality and/or augmented reality devices, video projectors, photo cameras (with display) and video cameras (with display).
**Consumer Non-Display Device includes any consumer product that is not capable of enabling visual demonstration or presentation of data and/or images, such as but not limited to set-top-boxes, video and gaming consoles, dongles, decoders and players, home theatres and streaming media players, photo cameras (without display), video cameras (without display), desktop PCs (without display) and graphic cards.
software is kein device, somit wäre netflix davon eh nicht betroffen mit ihrer netflix app.
 
Das Logo ähnelt ein VHS Schachtel von ca 1985.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weso? Diablo 3 z.B. dürfe auf aktuell schnellen Grafikkarten ohne Probleme flüssig mit 8K laufen. :evillol:
 
peter.hahn schrieb:
Aussage ist Falsch, wenn ich Sisvel Lizenz blabla lese. Soweit ich das verstehe nö, verlangt sisvel Lizenzen für Geräte die es abspielen können, TVs, Setopboxen, Grafikkarten, CPUs prinzipiell dann eigtl auch 🤔

Aber nicht für das streamen oder speichern.. Spricht für Netflix besteht mit dem AV1 sisvel blödsinn keine Gefahr oder Kosten.

software is kein device, somit wäre netflix davon eh nicht betroffen mit ihrer netflix app.
Sisvel ist meines Wissens nach lediglich ein Lizenzverwalter, aber kein Lizenzinhaber. Sisvel kümmert sich stellvertrend für Patentinhaber um die Lizenzen.

Ob streamen oder speichern von Video ist hier unerheblich, sobald ein patentiertes Format kommerziell genutzt wird werden Lizenzgebühren fällig falls ein Patentinhaber diese einfordert.

Es betrifft jegliche Form von kommerzieller Nutzung, egal ob in Software oder Hardware.
 
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