News „Abmahnanwalt“ zu Freiheitsstrafe verurteilt

Passt auf was ihr sagt sonst bekommt ihr von dem Herrn Anwalt Post, wegen Verunglimpfung Beleidigung oder sonstige hahnebüchene Anzeigen ^
 
Verschickt die taz jetzt erst eine Bestätigungsmail bevor sie mit dem Dauer-Newsletter-Verschicken anfängt, oder verschickt sie irgendeine Bestätigungsmail und hängt da gleich den Newsletter mit dran und das immer wieder, solange wie man darauf nicht reagiert - also Spam-ähnlich? Weil wenn sie erst eine Bestätigungsmail schickt und erst daraufhin mit dem "newslettern" anfängt ist es sehr vorbildlich finde ich... wie oft kommt es vor, dass irgendwelche Spaßten die eMail eines anderen angeben und man daraufhin die Newsletter unfreiwillig erhält. So kann man das revidieren, bevor man zu gelettert wird... gleich mal bei der taz ausprobieren...

Und weil ich von diesem Herren schon gehört habe und es einfach als Unverschämtheit sehe, wie er seine Lizenz ausnutzt, gönne ich ihm den Zwangsurlaub. Hoffentlich verklagt er das Gefängnis nicht wegen irgendwas bescheuerten, wie altem Brot, an dem er sich seinen Zahn ausgebrochen hat, oder einem unzureichenden Premiere-Empfang...
 
Wir haben schon ein tolles Rechtssystem :evillol:

Wenigstens wurde in diesem Fall mal alles richtig gemacht.
 
Man muss sich mal vor Augen halten, dass der Typ wohl auch viele Privatpersonen wegen Lappalien abgemahnt hat, wo die Abgemahnten es einfach nicht wussten, dass sie da gerade irgendjemandes Recht verletzen.
Und dann versucht er, sich mit "mangelnder Rechtskenntnis" zu verteidigen......
Ich hoffe, in der Berufung kriegt das Urteil noch den Zusatz ".... mit anschliessender Sicherheitsverwahrung." !
 
Das ist Nr.1
Ich hoffe jetzt kann man mal endlich was gegen Rechtsanwalt Olaf Tank von der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein tun...

ein weiterer Kunde auf der Abschußliste imo
 
Dieser Möchtegern-Adelige leidet meiner persönlichen Meinung nach unter schwerwiegenden Komplexen.

Schon alleine das hier ...

Wikipedia schrieb:
Freiherr von Gravenreuth scheiterte vor dem LG München mit dem Versuch, die Nennung seines Geburtsnamens in einem Forum verbieten zu lassen.
... is doch einfach nur erbärmlich.

In Wirklichkeit ein armer Mensch, der wahrscheinlich keinen einzigen, echten Freund hat.
 
Einiges wird hier schon verdreht.
Er wird ja nicht wegen den berechtigten abmahnungen weggesperrt, sondern weil er einfach anderen mist gebaut hat.
Die abmahnungen sind ja in den meisten fällen berechtigt,
die taz verlor ja nicht grundlos.
 
Richtig so. Weg mit ihm. Ich frag mich nur, wieso da nicht längst ein Lizenzentzug statt gefunden hat. Der ist doch nur Anwalt um andere zu terrorisieren und nicht um jemandens Recht zu vertreten. Wo er ja schon Mandatengelder veruntreut hat... wer geht eigentlich noch zu einem solchen Anwalt?

Es ist wirklich eine Schande, dass sojemand praktizieren darf. Er zieht einen ganzen Berufsstand in den Schmutz.

Und ihr jubelt leider alle zu früh... Das urteil ist längst nicht rechtskräftig. Er hat das Recht auf Berufung und allzu oft werden Urteile revidiert, weil eine höhere Instanz eine andere Meinung hat oder irgendwelche lapidaren Fehler im Prozess findet und es daher für ungültig erklärt bzw. neu aufrollt.... Na ich drück ihm die Daumen, dass er bald die schwedischen Gardinen von der richtigen Seite aus betrachtet....
 
Eine Gute Nachricht, sehr erfreulich, nun müssen nur die anderen folgen.
 
B-S-E schrieb:
Verschickt die taz jetzt erst eine Bestätigungsmail bevor sie mit dem Dauer-Newsletter-Verschicken anfängt, oder verschickt sie irgendeine Bestätigungsmail und hängt da gleich den Newsletter mit dran und das immer wieder, solange wie man darauf nicht reagiert - also Spam-ähnlich? Weil wenn sie erst eine Bestätigungsmail schickt und erst daraufhin mit dem "newslettern" anfängt ist es sehr vorbildlich ...

Das ist nicht nur vorbildlich, sonder die einzige Form, die in Deutschland rechtlich zulässig ist. Die Taz verwendet daher das "double-opt-in"-Verfahren, das wie von Dir beschrieben funktioniert.

Das Problem ist bei einem einfachen opt-in-Verfahren, dass jeder jeden anmelden kann und selbst der Newsletter-Versender sich des Versendens von Spam schuldig macht. Denn er initiiert den Versand der Nachricht und kann nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass das Einverständnis des Empfängers vorliegt.

Die erste E-Mail, mit der das Newsletter-Abonnement im "double-opt-in"-Verfahren erst bestätigt werden muss, dient also der Vermeidung von Spam. Umso unsinniger ist es, dass unter anderem der Herr Gravenreuth diese Praxis ab- und diese erste Mail als Spam angemahnt hat. Allerdings sind schon andere Anwälte und Privatpersonen bereits mit dem Versuch gescheitert, sich auf Kosten anderer mit dieser Form der Abmahnung zu bereichern. Gravenreuths Vorgehen war also nicht sonderlich intelligent.
 
Ich bin auch so ein Abmahnopfer. Leider habe ich nicht die Mittel wie die taz. Danke, dass sie wieder für Gerechtigkeit gesorgt hat.
 
na da fällt man ja nicht ganz vom glauben an unser rechtssytem ab. sehr gut denn dafür war das abmahnen nie gedacht.
 
man sollte eben wissen wann schluß ist.

das erstaunlichste an dem fall ist aber eigentlich: "Auslöser des Rechtsstreits war das Abonnements des Newsletters der Online-Ausgabe der tageszeitung (taz) durch von Gravenreuth. In Folge dessen erhielt er eine Bestätigungs-E-Mail, mit der er seine E-Mail-Adresse verifizieren sollte, um fortan an diese den Newsletter geschickt zu bekommen. Da der Anwalt diese E-Mail jedoch unbestellt erhalten habe, mahnte er die taz erst ab..."

ich muß mir doch im klaren darüber sein das wenn ich etwas bestelle, dass ich dann auch eine bestätigungsemail erhalte. in diesem moment treten doch die allgemeinen marktregeln bezüglich des angebots und angebotsannahme in kraft. A macht angebot und B geht darauf ein.

es ist doch irrsinn hoch 10 das ich denjenigen verklagen kann der mir meine angebotsannahme (bestellung) bestätigt. dann dürfte ich bzw könnte ich doch jeden internetshop verklagen der mir eine bestätigungsmail schickt, der mir die versandbestätigung schickt etc. ich müßte lediglich behaupten, dass mir diese mails ungewollt zugesendet wurden.
 
@RaiseHell

naja wunderts dich? ich würde mich tunlichst fernhalten von Personen die sich so egoistisch und asozial verhalten.

@Topic

welch segen dieses Urteil bringt :D vll. ebbt dann auch dieser Mahnwahn etwas ab, wenn abmahnanwälte damit rechnen müssen das sie selbst ins "Loch" kommen, wenn sie zu dreist werden. ich wäre sowieso dafür, dass klagen im vorhinein abgelehnt werden können, wenn es offensichtlich ist, das sie nur der selbstbereicherung dient.

greez
 
Das fand ich ganz schön, als er sich mit dieser Begründung, rausreden wollte:

"Er gab zudem an, dass er wegen mangelnder Rechtskenntnis" :evillol:

Diese hat er sich ja auch bei vielen Privat-Personnen zu nutze gemacht ...
 
Die Frage ist ob so eine Figur wie gravenreuth auch bei Computerbase gesperrt ist ? :)
 
Der wird sicher der Lover eines 2 Meter großen, muskelbepackten Latinos der Carlos heißt und auf "seifige" Spiele unter der Dusche steht. LOL

Das geschieht ihm zu RECHT! Im Häfn is er richtig.
 
Sardu schrieb:
Diese hat er sich ja auch bei vielen Privat-Personnen zu nutze gemacht ...

Noch besser: er argumentiert immer damit, dass Privatpersonen sich erst das Wissen eineignen müssten. Bezüglich Markenrechtsverletzungen auf Homepages hat er immer gesagt, man müsse erst eine markenrechtliche Recherche vollziehen, bevor man die Homepage online stellen dürfe.
 
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