Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
6 Monate sind noch zu wenig für so einen feigen Hund. Das doppelte wenn nicht dreifache hätte ich ihm gegeben. Plus 500.000€ Strafe für die Aktion gegen die TAZ und Pro Urkundenfälschung 5.000€ dazu. Damit sich andere seiner Gesinnung fünf mal überlegen was sie da fabrizieren Prost - Die Welt ist wieder ein bisserl sicherer
Leider hat der "King auf Abmahnung" nur gegen geltendes Recht verstossen, LEIDER!
Mich würde es freuen wenn man dem noch was wegen Steuern anhängen könnte .. da sind die Strafen deutlich höher.
Der Typ ist ja jetzt schon mehr als 15 Jahre aktiv.
Ich weis noch, als der vor 15 Jahren immer in der PC-Joker unter Kleinanzeigen als "Sabine/Tanja/Marion" nach Tauschpartnern für Raubkopien gesucht hat. Anschliessend hat er jeden verklagt, der Ihm Kopien geschickt hatte.
Umso unsinniger ist es, dass unter anderem der Herr Gravenreuth diese Praxis ab- und diese erste Mail als Spam angemahnt hat. Allerdings sind schon andere Anwälte und Privatpersonen bereits mit dem Versuch gescheitert, sich auf Kosten anderer mit dieser Form der Abmahnung zu bereichern. Gravenreuths Vorgehen war also nicht sonderlich intelligent.
DAMIT ist er ja nicht gescheitert! Im Gegenteil! Wäre er gescheitert, wäre er jetzt nicht im Knast!
Er hat durch das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die taz erwirken lassen und das Landgericht hat den Betrag festgesetzt, den die taz zu zahlen hat. Die taz hat auch gezahlt und er hat behauptet, das Geld sei nicht bezahlt worden und hat die Domain gepfändet!
Schon klar. Nur wurde von mehreren Gerichten bereits festgestellt, dass die Opt-In Mail KEINE Spam-Nachricht sei. Insofern ist der Vorgang des Abmahens an sich schon recht fragwürdig.
Nunja, während wir hier und fast das gesamte Deutsche Internet uns darüber einen feixen, daß dieser verachtenswerte Typ endlich mal mächtig auf die Fresse gefallen ist, sitzt dieser feine Herr in seinem Kämmerlein und jubelt sich einen für die Publicity, die er nun hat.
Bei aller Schadenfreude: er wird sicher nicht in den Knast gehen, höchstens in den offenen Strafvollzug. Und er wird auch seine Zulassung nicht verlieren, denn offensichtlich reichen solche Straftaten in Deutschland immer noch nicht aus, einem Rechtsanwalt die Zulassung zu entziehen.
Und pleite dürfte der Herr auch nicht sein.
Fazit:
Dieser abgebrühte Hund schüttelt sich einmal kurz und wird danach wieder sein Werk aufnehmen.
Die Wut darüber ist bei mir persönlich sehr viel größer, als die Freude über seine Verurteilung.
Einiges wird hier schon verdreht.
Er wird ja nicht wegen den berechtigten abmahnungen weggesperrt, sondern weil er einfach anderen mist gebaut hat.
Die abmahnungen sind ja in den meisten fällen berechtigt...
Was hat die taz verloren? Die Abmahnung und anschliessende einstweilige Verfügung wurden doch wieder revidiert. Also hat die taz im Endeffekt nichts schuldhaftes begangen. Und an dieser Stelle finde ich es von der taz sehr lobenswert, dass sie es soweit gebracht haben. Dieser Mann bringt einen angesehenen Beruf in Verruf. Hoffentlich wird in der Berufung noch härter verhandelt, denn verdient hätte er mehr Strafe.