Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Facebook-Nutzern droht eine weitere Abmahnwelle: Nach den Abmahnungen für fremde Inhalte auf der eigenen Facebook-Seite geraten nun die automatisch erzeugten Vorschau-Bilder der „Teilen“-Funktion in den Fokus der Aufmerksamkeit.
Sowas kann echt nicht sein. Und ein Richter würde das dann auch noch durchwinken, wenn es soweit kommen würde. Ich kanns echt immer nur noch wiederholen: Armes Deutschland!!!
Hey und wir lieben ja auch alle so den Kapitalismus.....
da bekommt man ja das brechen.
für eine funktion, auf die man keinen einfluss hat.
und das auch noch, weil man etwas mitteilen will, was durchaus positiv ist....
Und die unverschämte Abzocke geht in die nächste Runde.
Das kann einfach nicht rechtens sein. Ich würde bei so einer Klage auch auf gar keinen Fall zahlen. Ich würde dieser Kanzlei den Arsch aufreißen ... wenn's sein muss persönlich!
Betrifft mich zwar nicht, aber ist schon lächerlich, wenn doch ganz offensichtlich keine (kommerzielle) Bereicherung anhand des Werkes stattfindet.
Edit: Gerade nochmal gestöbert und auf folgenden Satz gestoßen:
Ob der geforderte Schadensersatzbetrag gerechtfertigt ist, erscheint zumindest fraglich. Das hängt unter anderem davon ab, ob die abgemahnte Facebook Präsenz privater oder gewerblicher Natur ist.
Hmm... eigentlich haben die ja Recht damit. Allerdings finde
ich es schon übertrieben, für eine nicht kommerziell genutztes
Thumbnail gleich zu klagen.
Allerdings gehört hier facebook an den Pranger, nicht deren
Nutzer; auch wenn sie so blöd sind, sich dort anzumelden.
jeder normal denkende richter sollte hier ansich sofort nein sagen und der kanzlei die mit sowas ankommt wegen nichtigkeit eine strafgebühr zukommen lassen wegen verstopfung der gerichte , solche wegelagerer wurden früher eingesperrt und aufgeknüpft ,
wenn man son mieser verein ist könnt man ja auch gleich das aktuelle gez modell aufgreifen pauschal die ganze befölkerung blechen lassen bzw verklagen da sie ja die möglichkeit haben .......... auch wenn es nur ein dreckiges verkacktes kaum erkennbares thumbnail ist ;D thumbs up
die person des profils? kann doch garnicht sein. man hat doch eh KEINERLEI rechte an seinem profil das gehört doch ganz allein facebook etc und die sind dafür verantwortlich. sollen die doch abgemahnt werden, wenn die einfach das bild da einfügen. als benutzer hat man das ja nicht gemacht
Ich hoffe wirklich von ganzem Herzen, dass diese neue Welle (sollte sie denn starten), ein höheres Medienecho findet, als die Musik und Software-Urheberrechtsverletzungen, bei dem man den Beklagten schnell und unkompliziert als Raubmordkopierer im gewerblichen Ausmaß brandmarken konnte.
Da so viele Menschen Gesichtsbuch nutzen stehen die Chancen dafür hoffentlich nicht schlecht.