Abmahnung wegen Urherberrechtsverletzung

sebulba05

Lieutenant
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Hallo, wir sind vor 2 Tagen aus dem USA-Urlaub zurückgekommen und in der Post lagen 2 Schreiben von 2 verschiedenen Anwälten wegen dem oben genannten Titel. Ich soll angeblich ein Lied runtergeladen haben (irgendeinen Schlager namens Amsterdam) und einen Film (Niko, ein Rentier hebt ab). Für das Lied soll ich 500 und für den Film 850 Euronen berappen. Nun das Problem. In beiden Briefen wurde das Tatdatum mit dem 22.11.2009 angegeben, mit Uhrzeit und IP und so. Wir waren aber nicht da. Das ist das Geburtstagsdatum meiner Tochter und wir waren in einem Indoorspielplatz. (keine Quittungen da, weil halt "ohne" gemacht). Ich habe meine Frau gefragt, aber sie macht das nicht, ich auch nicht.

Wie gehe ich nun am besten vor, da ich nicht einsehe 1350 Euro zu berappen. Ich gehe davon aus, das man mein WLAN gehackt hat, was ja heutzutage nicht zu schwer ist.

Danke für Eure Antworten.
 
Erstmal würde ich nach den Anwälten googlen.
Oftmals entdeckt man dann schon ob man es mit einem realen Problem zu tun hat, oder ob man es mit Abzocke zu tun hat.
 
ich würde einen anwalt nehmen und sich beraten lassen.

WLAN auf WPA2 umstellen.
 
Also laut Google bist du nicht der einzige der wegen dieses Filmes abgemahnt wurde. Es scheint aber so, das es keine Abzocke ist, aber die Forderungen ein wenig zu hoch sind. Folg einfach dem Link, dort werden ein paar Tipps gegeben.
 
Ähliches Problem hatte ich selbst mal. Anwalt gefragt, er meinte ich soll die Briefe einfach entsorgen und nicht drauf reagieren. Erst wenn ein Schreiben vom Staatsanwalt kommt, sollte man sich drum kümmern. Zumal bei dir sicherlich auch ein schreiben bei lag in dem du deine Schuld bekennen sollst? Dieses Schreiben so wieso nicht unterschreiben da du sonst am Arsch bist.
 
se3005 schrieb:
In beiden Briefen wurde das Tatdatum mit dem 22.11.2009 angegeben, mit Uhrzeit und IP und so. Wir waren aber nicht da. Das ist das Geburtstagsdatum meiner Tochter und wir waren in einem Indoorspielplatz. (keine Quittungen da, weil halt "ohne" gemacht). .

was meinst du mit wir waren aber nicht da?? du meinst am 22.11. wart ich nicht zuhause und du konntest die musik und film garnicht geladen haben. richtig?
 
Erkundige dich über die Anwälte, ob diese auch im Namen des Rechteinhabers handeln dürfen.

Welche Firma hat dich geloggt.(es gibt glaub ich nur 2 und 1 davon ist nicht mehr als Beweissmittel anerkannt)
Die Software von Evidenzia soll nicht immer korrekt arbeiten und vor Gericht anfechtbar sein c´t 02/2010 )

Unterschreibe ja nicht die mitgeliefert UE, damit gibst du deine Schuld zu und könntest im schlimmsten Fall noch weitere solche Abmahnungen erhalten, ohne dagegen vorgehen zukönnen.

Ob du garnicht da warst ist hier völlig egal -> du bist verantwortlich was mit deinem Anschluss passiert und hast diesen auch vor unbefugten und Familienmitglieder die damit eine Straftat begehen könnten zuschützen.

Ich würde eine mod. UE zurückschicken (wenn alle Punkte erfüllt sind) und auf Zeit spielen.
Meine Glaskugel sagt: Die Beweisslast wird bald geändert und somit müssen die Anwälte beweisen das du wirklich selber vorm Rechner gesessen hast.

Edit: Hier nochmal sehr schön was auf dich zukommen könnte: Klick
 
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Also wen ich das lese du bist willst unschuldig sein .Aber das wirst du beweisen müssen.Um Anwalt wirst du nicht rumkommen.Aber schlimm dass man wenn man gar nichts gemacht hat sich das gefallen lassen muss.Wenn einer was lädt und bekommt so was :hat er es nicht besser verdient.Immerhin Kosten Filme wenn man ein bisschen warten kann Stellenweise ab 6 Euro.
 
Ob sich der Router die logins bis zum 22.1109 merken kann?

Wenn der Router nur die alte Web Verschl. kann, die ja auch zu knacken ist , könnte die Sache ja anders aussehen.Immerhin bin ich ja nicht verpflichtet mir immer aktuelle Hardware zukaufen und hab aber mit allen mir zur Verfügung stehenten Mitteln meinen Internetanschl. geschützt.
 
ich würde einen anwalt nehmen und sich beraten lassen.

jo klar das würde ich auch machen :lol:

dann kann der te das geld auch gleich überweisen oder glaubst du der anwalt arbeitet für lau ? ich würde darauf garnicht reagieren und die herren anwälte soviel abmahnen lassen wie sie wollen. in 99,9% aller fälle wurden sich die informationen zu diesen angeblichen straftaten nicht legal beschafft und somit sind die beweise (wenn es denn überhaupt welche sind) nicht vor gericht verwertbar.

genau aus dem grund sind die schreiben dieser anwälte auch immer so kompliziert verfasst das man wenn man unterschreibt automatisch gesteht eine straftat begangen zu haben. im inet gibts meistens zu den einzelnen anwälten die passend umformulierten antwortschreiben.
 
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Nimm dir einen Anwalt.
Viele hier haben (Verzeihung) keine Ahnung von Rechtsfragen und nicht reagieren kann unter Umständen die dümmste Alternative sein. Es wurde schon oft von Betrug berichtet, wo die Leute nicht reagiert haben und am Ende zahlen mussten weil Mahnungen nicht beachtet wurden.
Auch würde ich lieber das Geld an einen Anwalt überweisen als an die Firma. Sollte das ein Betrugsversuch sein und das rauskommen, sollte im Normalfall sämtliche Kosten an die übergeben werden.
Ich glaube dir jetzt einfach mal, dass du das nicht gewesen sein kannst, und wenn dieser Film schon mehrmals im Mittelpunkt von Mahnungen stand, dann wird das wohl eine Abzockmasche sein.

Aber wie gesagt. Dies ist ein Hardware-Forum und hier wird dir kaum einer eine hilfreichere Antwort geben können als ein Anwalt.
 
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Bevor hier wieder irgendwelche Halbwahrheiten überhand nehmen:

ich würde einen anwalt nehmen und sich beraten lassen.

WLAN auf WPA2 umstellen.

Ansich nicht falsch, dennoch nicht unbedingt die klügste Vorgehensweise.

Der Anwalt muss auf Medienrecht spezialisiert sein. Und alles was er für dich tut, kannst du auch selbst machen, da es reiner Schriftverkehr ist. Und der Anwalt kostet auch nicht wenig Geld.

Ähliches Problem hatte ich selbst mal. Anwalt gefragt, er meinte ich soll die Briefe einfach entsorgen und nicht drauf reagieren. Erst wenn ein Schreiben vom Staatsanwalt kommt, sollte man sich drum kümmern.

"Gar nicht reagieren" ist wohl die weitaus schlechteste Möglichkeit zu reagieren, damit riskierst du eine einstweilige Verfügung gegen dich.

Wenn ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei kommt, wurde das strafrechtliche Verfahren gegen dich in den allermeisten Fällen sowieso schon eingestellt (In der Abmahnung steht dann, dass dein Name durch das Auskunftsverfahren gem § X herausgefunden wurde. Das bedeutet dass es hier um zivilrecht geht, nicht um Strafrecht.

Zumal bei dir sicherlich auch ein schreiben bei lag in dem du deine Schuld bekennen sollst? Dieses Schreiben so wieso nicht unterschreiben da du sonst am Arsch bist.

Sehr richtig! Auf keinen Fall diese UE unterschrieben zurückschicken! Sie beinhaltet ein Schuldeingeständnis und bindet dich in den meisten Fällen 30 Jahre. Sollte in dieser Zeit nochmal was kommen...gehts leicht in die 10.000 € + Regionen.

Erkundige dich über die Anwälte, ob diese auch im Namen des Rechteinhabers handeln dürfen.

Auf keinen Fall in Kontakt zu den Abmahnern treten. Das wird oft als partielles Schuldeingeständnis aufgenommen bzw dass du Angst bekommen hast. Die Anwälte HABEN die Rechte.

Welche Firma hat dich geloggt.(es gibt glaub ich nur 2 und 1 davon ist nicht mehr als Beweissmittel anerkannt)

Falsch. Es gibt sehr sehr viele Kanzleien, die die verschiedensten Werke abmahnen. Allerdings ist es wohl richtig dass gegen eine davon bereits ermittelt wird, wie ich glaube. Da steht aber noch einiges aus.

. in 99,9% aller fälle wurden sich die informationen zu diesen angeblichen straftaten nicht legal beschafft und somit sind die beweise (wenn es denn überhaupt welche sind) nicht vor gericht verwertbar.

Die Anwälte HABEN die Rechte, sich diese Informationen zu beschaffen. Deswegen ist das hier ja auch keine Abzocke im Sinne von megadownloads etc wie immer gesagt wird. Ansich ist das rechtens. Allerdings nicht fehlerbehaftet und in solchen Massen nicht mehr "normales" Maß. (Stichwort "Massenabmahnungen").

Wenn der Router nur die alte Web Verschl. kann, die ja auch zu knacken ist , könnte die Sache ja anders aussehen.Immerhin bin ich ja nicht verpflichtet mir immer aktuelle Hardware zukaufen und hab aber mit allen mir zur Verfügung stehenten Mitteln meinen Internetanschl. geschützt.

auch falsch. du bist verpflichtet deinen Internetanschluss gegen andere zu schützen. Und WEP ist mittlerweile ausrechend bekannt als unsicher. WPA2 ist längst standard und wird erwartet! auch von gerichten!

Ich würde eine mod. UE zurückschicken (wenn alle Punkte erfüllt sind) und auf Zeit spielen.

Das ist die am meisten praktizierte vorgehensweise unter den Leuten, die sich vorher informieren und nicht gleich zahlen. Allerdings sollte man auch erklären was das bedeutet:

Ablauf:
1. Du schickst eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung (mod.UE) per Einschreiben und Rückschein an die Kanzlei. Mod.UE
2. Du erhälst ein Schreiben, in dem deine mod.UE angenommen wird, die Forderung aber dieselbe bleibt oder leicht erhöht wird (der sog. Bettelbrief)
3. Abwarten und weitere Schreiben abheften. In den meisten Fällen passiert bis Ende der Verjährung nichts mehr (3 Jahre) in sehr geringen Fällen kann es zu einer Verhandlung kommen.
IN DIESEM MOMENT MUSS/SOLLTE EIN ANWALT EINGESCHALTET WERDEN. Dieser erwirkt dann einen Vergleich, so dass du irgendwo zwischen 0 und der geforderten Ursprünglichen Summe landest. Alllerdings gibt es sehr wenige Kanzleien, die überhaupt vor gericht gehen. denen reicht das Geld was sie von den Angsthasen bekommen. Eine Verhandlung lohnt sich da meistens nicht.



Lies dich auf jeden Fall auf folgenden Seiten ein:


Abmahnwahn-Dreipage

Netzwelt - Abmahnungen und Filesharing
(hier sind teilweise echte Anwälte zur unterstützung unterwegs)

Verein gegen den Abmahnwahn

Und jetzt heißt es: kräftig lesen! mindestens 4-5 Stunden! zusätzlich Google

Ich möchte nochmal betonen, dass ich hier keine rechtlichen Hilfestellung geben darf oder möchte. Ich geben keine verbindlichen aussagen ab.
 
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lars.vom.mars schrieb:
Viele hier haben (Verzeihung) keine Ahnung von Rechtsfragen

Ich glaube du hast noch weniger Ahnung von dem Thema. Es steht schon ganz klar oben das er eine mod. UE zurückschicken soll und deine "Mahnung" ich nenn es mal einen Mahnbescheid, dann muss er sofort in Widerspruch gehen.All das ist schön im Link oben beschrieben.

Auch wenn er es nicht war und nicht anwesend war, hat er trotzdem die Pflicht seinen Inetanschluus zuschützen.
 
und deine "Mahnung" ich nenn es mal einen Mahnbescheid, dann muss er sofort in Widerspruch gehen.

dein Teil versteh ich nicht...erklär nochmal^^ Widerspruch ist riskant und bringt NUR etwas wenn du es stichhaltig beweisen kannst dass du es nicht warst.
 
Auch wenn er es nicht war und nicht anwesend war, hat er trotzdem die Pflicht seinen Inetanschluus zuschützen.
Wenn ich schreibe, dass ich mal denke mit Betrug, dann braucht man das teil nicht zu hacken. Folglich muss er in dem Fall auch nicht für den Anschluss grade stehen. Ich hoffe ich liege nicht zu weit daneben Herr Oberstaatsanwalt ... :rolleyes:
Ich glaube du hast noch weniger Ahnung von dem Thema
Immer diese Leute die denken weil sie einen rechtswirksamen Kaufvertrag geschlossen haben jetzt der absolute Rechtsexperte zu sein ... :rolleyes:
Außerdem, wenn du dich angesprochen fühlst, ist das leider dein Problem. Ich seh die Sache so und habe keine Namen genannt ... :rolleyes:
 
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Geh zu einem auf Medienrecht spezialisierten Anwalt. Das du auf den Kosten sitzen bleibst, muss nicht unbedingt so sein. Näheres dazu kannst du aber telefonisch bei der Terminvergabe erfahren.
 
Gib eine modifizierte Unterlassungserklärung (mit google zu finden)ab und schmeiß den Rest der Briefe, bis auf Mahnbescheid! in den Müll. Die Klagen eh nicht.
 
@mrevil: im grunde das was ich sagte...nur nicht wegschmeißen, sondern abheften
 
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