Bevor hier wieder irgendwelche Halbwahrheiten überhand nehmen:
ich würde einen anwalt nehmen und sich beraten lassen.
WLAN auf WPA2 umstellen.
Ansich nicht falsch, dennoch nicht unbedingt die klügste Vorgehensweise.
Der Anwalt muss auf Medienrecht spezialisiert sein. Und alles was er für dich tut, kannst du auch selbst machen, da es reiner Schriftverkehr ist. Und der Anwalt kostet auch nicht wenig Geld.
Ähliches Problem hatte ich selbst mal. Anwalt gefragt, er meinte ich soll die Briefe einfach entsorgen und nicht drauf reagieren. Erst wenn ein Schreiben vom Staatsanwalt kommt, sollte man sich drum kümmern.
"Gar nicht reagieren" ist wohl die weitaus schlechteste Möglichkeit zu reagieren, damit riskierst du eine einstweilige Verfügung gegen dich.
Wenn ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei kommt, wurde das strafrechtliche Verfahren gegen dich in den allermeisten Fällen sowieso schon eingestellt (In der Abmahnung steht dann, dass dein Name durch das Auskunftsverfahren gem § X herausgefunden wurde. Das bedeutet dass es hier um zivilrecht geht, nicht um Strafrecht.
Zumal bei dir sicherlich auch ein schreiben bei lag in dem du deine Schuld bekennen sollst? Dieses Schreiben so wieso nicht unterschreiben da du sonst am Arsch bist.
Sehr richtig! Auf keinen Fall diese UE unterschrieben zurückschicken! Sie beinhaltet ein Schuldeingeständnis und bindet dich in den meisten Fällen 30 Jahre. Sollte in dieser Zeit nochmal was kommen...gehts leicht in die 10.000 € + Regionen.
Erkundige dich über die Anwälte, ob diese auch im Namen des Rechteinhabers handeln dürfen.
Auf keinen Fall in Kontakt zu den Abmahnern treten. Das wird oft als partielles Schuldeingeständnis aufgenommen bzw dass du Angst bekommen hast. Die Anwälte HABEN die Rechte.
Welche Firma hat dich geloggt.(es gibt glaub ich nur 2 und 1 davon ist nicht mehr als Beweissmittel anerkannt)
Falsch. Es gibt sehr sehr viele Kanzleien, die die verschiedensten Werke abmahnen. Allerdings ist es wohl richtig dass gegen eine davon bereits ermittelt wird, wie ich glaube. Da steht aber noch einiges aus.
. in 99,9% aller fälle wurden sich die informationen zu diesen angeblichen straftaten nicht legal beschafft und somit sind die beweise (wenn es denn überhaupt welche sind) nicht vor gericht verwertbar.
Die Anwälte HABEN die Rechte, sich diese Informationen zu beschaffen. Deswegen ist das hier ja auch keine Abzocke im Sinne von megadownloads etc wie immer gesagt wird. Ansich ist das rechtens. Allerdings nicht fehlerbehaftet und in solchen Massen nicht mehr "normales" Maß. (Stichwort "Massenabmahnungen").
Wenn der Router nur die alte Web Verschl. kann, die ja auch zu knacken ist , könnte die Sache ja anders aussehen.Immerhin bin ich ja nicht verpflichtet mir immer aktuelle Hardware zukaufen und hab aber mit allen mir zur Verfügung stehenten Mitteln meinen Internetanschl. geschützt.
auch falsch. du bist verpflichtet deinen Internetanschluss gegen andere zu schützen. Und WEP ist mittlerweile ausrechend bekannt als unsicher. WPA2 ist längst standard und wird erwartet! auch von gerichten!
Ich würde eine mod. UE zurückschicken (wenn alle Punkte erfüllt sind) und auf Zeit spielen.
Das ist die am meisten praktizierte vorgehensweise unter den Leuten, die sich vorher informieren und nicht gleich zahlen. Allerdings sollte man auch erklären was das bedeutet:
Ablauf:
1. Du schickst eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung (mod.UE) per Einschreiben und Rückschein an die Kanzlei.
Mod.UE
2. Du erhälst ein Schreiben, in dem deine mod.UE angenommen wird, die Forderung aber dieselbe bleibt oder leicht erhöht wird (der sog. Bettelbrief)
3. Abwarten und weitere Schreiben abheften. In den meisten Fällen passiert bis Ende der Verjährung nichts mehr (3 Jahre) in sehr geringen Fällen kann es zu einer Verhandlung kommen.
IN DIESEM MOMENT MUSS/SOLLTE EIN ANWALT EINGESCHALTET WERDEN. Dieser erwirkt dann einen Vergleich, so dass du irgendwo zwischen 0 und der geforderten Ursprünglichen Summe landest. Alllerdings gibt es sehr wenige Kanzleien, die überhaupt vor gericht gehen. denen reicht das Geld was sie von den Angsthasen bekommen. Eine Verhandlung lohnt sich da meistens nicht.
Lies dich auf jeden Fall auf folgenden Seiten ein:
Abmahnwahn-Dreipage
Netzwelt - Abmahnungen und Filesharing
(hier sind teilweise echte Anwälte zur unterstützung unterwegs)
Verein gegen den Abmahnwahn
Und jetzt heißt es: kräftig lesen! mindestens 4-5 Stunden! zusätzlich Google
Ich möchte nochmal betonen, dass ich hier keine rechtlichen Hilfestellung geben darf oder möchte. Ich geben keine verbindlichen aussagen ab.