Pjack schrieb:
Wäre man ja auch bei gewollten Kindern doof, wenn man für das Kind zahlen würde, wenn man auch die Allgemeinheit daran beteiligen kann...
Sind wir echt schon so weit, dass das Einspringen des Staates als "Verdienstmöglichkeit" anerkannt wird?
Ich krieg immer Hals, wenn ich sowas lese ... im Grunde ist das nämlich die Aussage, dass es "schön blöd" wäre den Staat nicht an jeder möglichen Stelle zur Kasse zu beten.
Staatliche Stütze ist nicht dafür da, dass irgendwer, mehr Geld hat ... das richtet sich an die, die ohne nicht genug haben ... und dabei sollte es auch bleiben.
Wer mit gewollten Kindern Geld vom Staat kriegen will, der soll Baukindergeld beantragen ... oder eine der anderen Möglichkeiten, mit denen unser Staat wohlhabendere Eltern pampert.
Mal als Frage, die du nicht unbedingt beantworten musst: Wie stehst du zu Steuerhinterziehung ... ist das auch legitim?
Aber die Realität ist schonmal kein schlechter Ansatz.
Das Kind hat die Ansprüche ... und zwar gegen beide Elternteile.
Das Kind hat aber nicht nur materielle Ansprüche (Lebensunterhalt) sondern auch immaterielle (Pflege, Betreuung).
Unterhaltszahlungen beziehen sich nur auf die materielle Seite ... und das Geld bekommt zwar offiziell das Kind, tatsächlich ist es aber meist nur eine Erweiterung der mütterlichen Haushaltskasse ... die durch den Lebensunterhalt bei Alleinerziehenden normalerweise auch zusätzlich belastet ist (von daher ist Unterhalt OK).
Ob das Geld letztlich für das Kind ausgegeben werden wird, entscheidet die Mutter ... Kindesunterhalt ist zunächst nicht zweckgebunden (rechtlich zwar schon ... das Problem ist aber wiederum die Nachweisbarkeit ... genau wie bei einem "untergeschobenen" Kind).
Es ging mir nebenbei genau um die wenigen unklaren Fälle ...
Wenn ich mir vereinfacht die vier möglichen Konstellationen bei einer Schwangerschaft ansehe, dann geht es nur um eine einzige.
Beide wollen das Kind - Geburt (Entscheidung beider).
Beide wollen das Kind nicht - Abtreibung (Entscheidung beider).
Sie will kein Kind, er aber schon - Abtreibung (ihre Entscheidung).
Sie will ein Kind, er aber nicht - momentan führt das zur Geburt und in der Folge zu Unterhaltsansprüchen (ihre Entscheidung).
Nur die letzte Variante halte ich für nicht gut geregelt.
Insgesamt fällt mir bei dieser Liste auf, dass Männer hier recht wenig zu sagen haben und bei den letzten zwei Entscheidungen ist der Mann im Grunde solange egal, bis es darum geht, dass er zahlen soll.
Eine Reduktion des Vaters auf die Rolle des Erzeugers und Bezahlers ... ein stück weit ist es das der Reduktion von Frauen auf die Rolle des Sexobjekts und der Gebährmaschine nicht unähnlich (es hat nur nicht so weitreichene Wirkungen).
Ich halte es für sexistisch, den Mann auf präcoitale Vermeidungsstrategien zu beschränken, weil man die Entscheidung ab der Befruchtung/Einnistung der Frau überlässt.
Der Mann hat nur die Chance eine Schwangerschaft zu vermeiden (verhütung, Abstinenz) ... die Frau hat da weit mehr Möglichkeiten (Verhütung, Abstinenz, Pille danach, Abtreibung ... oder Geburt und Unterhalt).
Folgen entstehen nur in dem Fall wo ein Kind zur Welt kommt ... beide Elternteile tragen diese Folgen in allen
Aspekten ... und da sollte auch die Entscheidung meiner Meuinung nach von beiden getragen werden. Wohlgemerkt NUR die Entscheidung FÜR eine Geburt.
Schließlich geht es um ein Kind, welches für die Geilheit, Schusseligkeit oder Verantwortungslosigkeit seiner Eltern nun wirklich nicht das gerigste kann.
Mustis schrieb:
Dies ist dann im Rechtsverhältnis zwischen Vater und Mutter zu klären.
Ist das Kind da, muss es versorgt werden und diese Versorgung muss von beiden Elternteilen gewährleistet werden (finanziell und zeitlich) ... und genau das führt auch über die gesamte Kindheit und Pubertät zu Streitigkeiten ... und dabei leidet auch das Kind, was beide Eltern oft genug nicht kapieren.
Diese "schwierige" Startbasis sollte dem Kind erspart werden ... auch wenn dabei die Mutter ausnahmsweise nicht ihren Willen bekommt.
Deswegen denke ich, dass es bei einer Abtreibung allein der Frau überlassen werden sollte.
Bei einer Geburt sieht das aber etwas anders aus .... wenn sie alleine (und eventuell ohne Wissen des Mannes oder unter Vorspielung falscher Tatsachen) sich für das Kind entscheidet, dann sollte sie auch die finanziellen Konsequenzen alleine tragen ... eventuell kommt der eine oder andere dadurch zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit seiner Sexualität.
Wenn mich eine Frau nach ungeschütztem Sex fragt, dann frage ich zurück, ob sie ein Kind von mir will ... verneint sie das, dann gibts ne Lümmeltüte (die ich selbst mitbringe) oder keinen Sex.
Andere Möglichkeiten habe ich als Mann bei der aktuellen Rechtslage nicht, denn ich will kein Kind und ich will auch nicht knapp 20 Jahre lang zahlen, weil SIE dringend eins wollte.
In diese Mischung aus moralischer Zwick- und juristischer Tretmühle möchte ich mich nicht begeben, solange ich das irgendwie verhindern kann. Denn natürlich wäre ich nicht nur rechtich Unterhaltspflichtig ... ich hätte auch ganz persönlich das Gefühl einer moralischen Verpflichtung (dem Kind UND der Mutter gegenüber).