@Mustis
Also jetzt komme ich mir echt verarscht vor. Nur mal als Tipp, man kann auch zugeben, dass man falsch gelegen hat. Vermögen ist kein taugliches Rechtsgut des Deliktsrechts. Das lernt man im 2. Semester. Aber stattdessen mit "rechtstheoretischen Argumenten" (entgegen der ganz herrschenden Rechtsmeinung) zu kommen, ist schon an der Grenze zu "frech". Wenn Du keine Ahnung hast, was OK ist, dann solltest Du auf die Frage von Frankendom nicht so vollmundige Behauptungen aufstellen.
Also jetzt komme ich mir echt verarscht vor. Nur mal als Tipp, man kann auch zugeben, dass man falsch gelegen hat. Vermögen ist kein taugliches Rechtsgut des Deliktsrechts. Das lernt man im 2. Semester. Aber stattdessen mit "rechtstheoretischen Argumenten" (entgegen der ganz herrschenden Rechtsmeinung) zu kommen, ist schon an der Grenze zu "frech". Wenn Du keine Ahnung hast, was OK ist, dann solltest Du auf die Frage von Frankendom nicht so vollmundige Behauptungen aufstellen.