DerOlf
Admiral
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Das ist etwas einfach gehalten ... ja das Leben beginnt erst mit vollendung der Geburt ... also wenn das Kind von Mutterleib abgenabelt wird.Idon schrieb:Da das Leben jedoch erst mit der Vollendung der Geburt beginnt, ist dies unproblematisch.
Diese Fassung lässt aber Fragen offen ... ist damit nur die natürliche Geburt gemeint, oder meint man damit doch wieder eien Zeitpunkt X ... an dem eine Geburt z.B. ohne Problme künstlich eingeleitet werden, oder das Kind per Kaiserschnitt zur Welt gebracht werden kann?
Entscheidet man sich für die Variante 2, dann werden sicherlich Leute Gründe finden, warum sie das auch früher nicht OK finden.
Am Ende braucht man ein vernünftiges Kriterium ... bis kurz vor der Geburt nocht ohne medizinishe oder kriminologische Indikation abtreiben zu können, das finde ich nicht OK.
Die Regelung mit der Grenze in der 12. bzw. 22 Woche scheint sich an der hier auch diskutierten Leidensfähigkeit zu orientieren .. ich finde das vernünftig und 22 Wochen sind mit fast 6 Monaten nun auch echt nichts, was ich als Zeitdruck betrachten möchte ... das sind 2/3 der Schwangerschaft.
Wer prinzipiell auch immer alles auf den letzten Drücker entscheiden können will, der wird das aber wohl anders sehen.
Allgemein ist das Problem ja daran aufgehängt, dass ein Mensch seine eigenen Entscheidungen fällen können sollte ... das gilt für die Mutter, den Vater ... und eigentlich gilt das auch für das Kind, welches allerdings noch keine Entscheidung kommunizieren kann.
Da Kinder aber von der Welt nichts ahnen, würde ich meinen, die wollen alle. Entscheiden tun darüber aber ohnehin andere.
Für alle, denen es nicht gelingt, sich rechtzeitig zu entscheiden, die die Schwangerschaft bis zum 6. Monat nicht bemerkt haben (warum auch immer) oder die im 8. Monat plötzlich kalte Füße kriegen gibt es noch immer die Adoptionsfreigabe ... zur Aufzucht und der Sorge für ein Kind werden also nichtmal die gezwungen.
Eventuell sollte man die Gesetze einfach "positiv" formulieren ... also nicht "ist allgemein verboten, wenn nicht ... " - sondern "ist erlaubt, wenn nicht ...".