abtreibung - nur "fristenlösung" oder mord?

#basTi schrieb:
Wie du so schön gesagt hast: Die rechte des einen hören da auf so die des anderen beginnen.
Tscha, nur dummer Weise stirbt ein ungeborenes Kind in diesem Verlauf, weswegen es richtig ist, eine Interessenabwägung zu machen, welches Interesse höher wiegt.
Das ist übrigens üblich, wenn verschiedene Interessen miteinander kollidieren.
#basTi schrieb:
Nur weil man Konsequenzen kennt heißt das nicht, dass man diese gewünscht hat noch dass man damit leben muss.
Was ist denn mit der Entscheidung, es bis dahin noch nicht abgetrieben zu haben? Ab welchen Punkt ich eine Abtreibung nicht mehr als legitim ansehe, kannst Du bei Interesse weiter vorn nachlesen. Bis dahin ist der Frau die Schwangerschaft in aller Regel gewahr geworden, und sie hatte genug Zeit, um sich über die Konsequenzen für sich und ihren Körper klar zu werden.
#basTi schrieb:
Nenn mir bitte ein Beispiel indem ein Mensch sich nicht umentscheiden kann wenn es um die körperliche Selbstbestimmung geht.
Schwangerschaft. Ist übrigens hier das Thema. Und nicht Organspende etc.
 
Pjack schrieb:
Tscha, nur dummer Weise stirbt ein ungeborenes Kind in diesem Verlauf, weswegen es richtig ist, eine Interessenabwägung zu machen, welches Interesse höher wiegt.
Dh wenn ein Leben auf dem Spiel steht kann man auch ohne Einwilligung des „Spenders“ handeln? Oder wendest du dieses Recht nur bei Föten an?

Pjack schrieb:
Schwangerschaft. Ist übrigens hier das Thema. Und nicht Organspende etc.
In dem Kontext war das Thema: Welche Rechte hat eine Person (auch wenn ich einen Fötus immer noch nicht als Person sehe aber für die Argumentation lass ich mich mal drauf ein).
Und jetzt ist die Frage ob ein Fötus Sonderrechte, also mehr Rechte als jeder schon geborene Mensch, bekommt oder nicht.
 
#basTi schrieb:
Dh wenn ein Leben auf dem Spiel steht kann man auch ohne Einwilligung des „Spenders“ handeln?
Was denn für ein Spender? Deine Querverweise auf andere Themen zeigen im Endeffekt nur, dass Du keine echten Argumente, sondern nur eine vorgefertigte Meinung hast.

#basTi schrieb:
In dem Kontext war das Thema: Welche Rechte hat eine Person[...]Und jetzt ist die Frage ob ein Fötus Sonderrechte, also mehr Rechte als jeder schon geborene Mensch, bekommt oder nicht.
Du meinst, dass Du das gerne zum Thema machen möchtest. Im Verlauf hier habe ich ja schon einige Äpfel-Birnen-Vergleiche gelesen, aber Du hältst am hartnäckigsten daran fest. Keine Ahnung, warum manche Leute nicht fähig sind, ein komplexes Thema in sich geschlossen zu behandeln, ohne ständig andere Sachen mit rein zu ziehen, die damit nichts zutun haben.
 
Pjack schrieb:
Was denn für ein Spender?
Okay was ist für dich die schwangere Frau im Bezug auf den Fötus? Sie spendet ihren Uterus dem Fötus damit dieser heranwächst.
Von mir aus kannst du auch ein anderen Ausdruck verwenden aber es geht darum, dass der Fötus den Körper der Schwangeren braucht.

Pjack schrieb:
Du meinst, dass Du das gerne zum Thema machen möchtest. Im Verlauf hier habe ich ja schon einige Äpfel-Birnen-Vergleiche gelesen, aber Du hältst am hartnäckigsten daran fest. Keine Ahnung, warum manche Leute nicht fähig sind, ein komplexes Thema in sich geschlossen zu behandeln, ohne ständig andere Sachen mit rein zu ziehen, die damit nichts zutun haben.
Wenn es nicht um das Recht des Fötus und das der Schwangeren geht um was geht es dann?
 
#basTi schrieb:
Okay was ist für dich die schwangere Frau im Bezug auf den Fötus? Sie spendet ihren Uterus dem Fötus damit dieser heranwächst.
Von mir aus kannst du auch ein anderen Ausdruck verwenden aber es geht darum, dass der Fötus den Körper der Schwangeren braucht.
Und im nächsten Atemzug kommst Du wieder mit Organspende um die Ecke...hatten wir schon.
#basTi schrieb:
Wenn es nicht um das Recht des Fötus und das der Schwangeren geht um was geht es dann?
Natürlich geht es genau darum. Du beschäftigst dich doch aber gar nicht wirklich damit. Du sprichst der Frau alle Rechte zu und damit dem Ungeborenen alle Rechte ab. Das ist eine Meinung. Meinungen haben wir hier aber genug, interessant sind die Argumente, auf der die Meinungen basieren. Und da finde ich die Vergleiche mit anderen Themen halt recht dünn, da Schwangerschaft imo. halt ein Zusammenhang ist, der so bei keiner anderen Gegebenheit abgebildet ist.
Es herrscht sowohl eine einseitige Abhängigkeit des Ungeborenen von der Frau, die aber auf der anderen Seite erst von der Frau geschaffen wurde. Auf der einen Seite steht ein Leben, auf der anderen "nur" die Strapazen der Schwangerschaft und Entbindung / Kaiserschnitt.
 
Pjack schrieb:
Und im nächsten Atemzug kommst Du wieder mit Organspende um die Ecke...hatten wir schon.
Also stimmst du meiner Definition zu aber willst es trotztdem nicht so formulieren weil dann ein ähnliches Beispiel kommt dass dir dann nicht passt?

Pjack schrieb:
Natürlich geht es genau darum. Du beschäftigst dich doch aber gar nicht wirklich damit. Du sprichst der Frau alle Rechte zu und damit dem Ungeborenen alle Rechte ab.
Nein eben nicht. Ich schaue mir die Rechte beider an und entscheide welche Rechte überwiegen. Das wirkt für dich so als ob ich dem Fötus die Rechte abspreche. Das tue ich nicht. Ich sage nur dass körperliche Selbstbestimmung das Recht des Fötus zu leben überwiegt.
Der Fötus "will" leben und in dieser Diskussion geb ich ihm auch gerne das Recht dazu.
Aber die schwangere Frau hat ein recht auf körperliche Selbstbestimmung.

Bitte definier mir das Recht, das der Fötus deiner Meinung hat, welches das Recht der Schwangeren übertrumpft?

Pjack schrieb:
Und da finde ich die Vergleiche mit anderen Themen halt recht dünn, da Schwangerschaft imo. halt ein Zusammenhang ist, der so bei keiner anderen Gegebenheit abgebildet ist.
Finde ich nicht. Klar ist es ein eigenes Thema, das heisst aber nicht, dass man keine Vergleiche ziehen kann.
Nehmen wir doch mal folgendes an: Das Baby ist geboren und ist auf Grund einer Krankheit 100% abhängig von Stammzellen der Mutter. Ist die Mutter verpflichtet diese zu geben?
Meine Antwort ist nein. Falls deine Antwort auch nein ist, würde mich interessieren was sich Rechtetechnisch beim Baby gegenüber dem Fötus geändert hat.

Pjack schrieb:
Es herrscht sowohl eine einseitige Abhängigkeit des Ungeborenen von der Frau, die aber auf der anderen Seite erst von der Frau geschaffen wurde.
Wer den Umstand geschaffen hat ist vollkommen irrelevant. Wir sind in der Situation Fötus vs Schwangere Frau.

Falls du diese Diskussion wirklich willst dann bereite dich schonmal darauf vor abzuwägen wann eine Frau die korrekten Maßnamen getroffen hat eine Schwangerschaft zu verhindern, ob sie bei korrekten Maßnamen dann doch das Recht der Schwangerschaftsabbruchs hat oder nicht. Wenn "nein" wieso nicht. Wie stellen wir das fest, etc?
Was ist bei Themen bei denen die Frau auf keinen Fall was dafür konnte? Ist es dann okay? Wenn ja warum?
Plötzlich ist es nicht mehr Recht des Fötus vs Schwangere sondern "Shit happens" > Recht des Fötus.

Pjack schrieb:
Auf der einen Seite steht ein Leben, auf der anderen "nur" die Strapazen der Schwangerschaft und Entbindung / Kaiserschnitt.
"Strapazen" ... Bitte lese dich mal ein in alle Komplikationen die bei einer Geburt/Schwangerschaft auftreten können ... und zwar in Bezug auf die Schwangere nicht auf den Fötus.
Zudem verändert eine Schwangerschaft den Körper einer Frau meist auf ewig und nicht nur für den Zeitraum der Schwangerschaft.
Du willst die Frau dazu zwingen das alles durchzumachen weil du denkst das Leben des Fötus ist wichtiger als das des "Wirtes".


In Zukunft wird das ganze Thema bestimmt noch interessanter, da es bestimmt die technische Möglichkeit geben wird Föten auch ohne Wirt heranwachsen zu lassen. Damit wäre dann ein Schwangerschaftsabbruch nicht zwingend mit dem Tod des Fötus verbunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das weiß die frau aber auch vorher bzw. kann sie es wissen. Es gibt auch sowas wie eine informationspflicht. Deine argumentation baut dahingehend auf, dass man jederzeit die achwangerschaft abbrechen kann. Für mich der falsche ansatz. Abbruch ja bis zu einer grenze während der schwangerschaft, darüber hinaus nicht. Das ist ja dann auch eine interessenabwägubg.
 
Mustis schrieb:
Das weiß die frau aber auch vorher bzw. kann sie es wissen. Es gibt auch sowas wie eine informationspflicht.
Auf welche Aussage beziehst du dich? Verstehe den Kontext nicht.

Mustis schrieb:
dass man jederzeit die achwangerschaft abbrechen kann. Für mich der falsche ansatz. Abbruch ja bis zu einer grenze während der schwangerschaft, darüber hinaus nicht. Das ist ja dann auch eine interessenabwägubg.
Ja ich finde man sollte jederzeit abbrechen können. Dies ist aber bei weitem nicht gleichbedeutend mit dem töten des Fötus.
Sobald der Fötus selbst lebensfähig ist bin ich für einen Schwangerschaftsabbruch der den Fötus nicht tötet (solange dabei auch die Gesundheit der Schwangeren nicht ausser acht gelassen wird).
Soweit sind wir in der Diskussion mit @Pjack noch gar nicht gekommen weil ich finde der erste Schritt ist den Abbruch zu diskutieren.
 
#basTi schrieb:
Das wirkt für dich so als ob ich dem Fötus die Rechte abspreche.
Nur ist es halt kein wirkliches Recht, wenn dieses mit einer willkürlichen Entscheidung eines anderen zum Erliegen kommen kann.
#basTi schrieb:
Das tue ich nicht. Ich sage nur dass körperliche Selbstbestimmung das Recht des Fötus zu leben überwiegt.
Und was sind deine Gründe dafür?

#basTi schrieb:
Bitte definier mir das Recht, das der Fötus deiner Meinung hat, welches das Recht der Schwangeren übertrumpft?
Die allgemein geltenden Rechte sollten dir bekannt sein. Wir sind angeblich so mündige Wesen. Daher erwarte ich, dass die Frau ihre entgültige Entscheidung pro/contra Kind trifft, bevor dieses soweit entwickelt ist, dass es ein eigens Schmerzempfinden hat und somit leidensfähig ist. Damit kann sie ihre Rechte voll ausüben, nur halt nicht zu jedem Zeitpunkt. Das nennt man auch Verantwortung übernehmen.

#basTi schrieb:
Wer den Umstand geschaffen hat ist vollkommen irrelevant. Wir sind in der Situation Fötus vs Schwangere Frau.
Natürlich ist das nicht irrelevant. Siehe auch Rechtslage bei Ungeborenen, die aus einer Vergewaltigung entstanden sind. Wir leben im Informationszeitalter. Ich erwarte einfach, dass jeder, der Sex haben kann, sich dann auch über die Konsequenzen informiert. Und nach aktueller Rechtslage kann das die Frau auch noch Monate nach der Zeugung, und trotzdem entscheiden, dass sie kein Kind zur Welt bringen möchte.

#basTi schrieb:
"Strapazen" ... Bitte lese dich mal ein in alle Komplikationen die bei einer Geburt/Schwangerschaft auftreten können ... und zwar in Bezug auf die Schwangere nicht auf den Fötus.
Beließ Du dich Mal über die möglichen psychischen Auswirkungen einer sehr späten Abtreibung...oder auch über die Unterschiedlichen Auswirkungen während der Schwangerschaft selbst, die auch dazu führen können, dass man Entscheidung trifft, die man hinter bereuen kann.
Davon ab: diesen Ratschlag solltest Du eher eine Frau geben, die gerade ihre Schwangerschaft entdeckt hat.
 
@Schwangere vs. Fötus:
Eine Schwangerschaft/Geburt beendet in den meisten Fällen NICHT das Leben der Frau ... ein Schwangerschaftsabbruch beendet aber definitiv alles, was beim Fötus mal leben sein könnte.
Die Schwangere hat die Möglichkeit, bewusst ins Geschehen einzugreifen (von Verhütung bis Abbruch) ... der Fötus hat diese Möglichkeiten ganz sicher nicht.

Sogar der Hinweis auf den "After-Baby-Body" der Frau ist lächerlich. bei einem Abbruch im 7. oder 8. Monat ist einiges an "Schaden" schon angerichtet. Was soll es in dem Bezug bringen, die Schwangerschaft dann noch abbrechen zu dürfen?

Es klingt, als würdest du ein Recht auf Abbruch fordern, und zwar mit nur einer einzigen Begründung ... "hab ich kein Bock auf".

Mal als Gegenfrage .. wenn es erlaubt sein soll, zum Schutze des eigenen Körperlichen Wohlbefindens oder wegen der körperlichen Selbstbestimmung einen Schwangerschaftsabbruch im Kreissaal durchzuführen, wie ist es dann, wenn das bereits geborene Kind die Rechte der Mutter irgendwie einschränkt.
Soll sie das dann auch mit einem Stein zusammen im nächsten See versenken dürfen?

Du hast selbst gefragt, wo der Unterschied zwischen einem Fötus und einer Person ist ... diese Frage funktioniert selbstverständlich auch andersrum.

Mit der Ausbildung der Leidensfähigkeit im 5. Monat haben wir ein Unterscheidungskriterium.
5 Monate sind mMn genug zeit, um mitzubekommen, dass man schwanger ist UND sich zu überlegen, ob man das Kind haben will.
 
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Also ich weiss nicht wie ihr in meine Posts reinlest in welchem Monat der Abbruch ist. Ich habe mich erstmal allgemein gehalten.

Pjack schrieb:
Nur ist es halt kein wirkliches Recht, wenn dieses mit einer willkürlichen Entscheidung eines anderen zum Erliegen kommen kann.
Ob es willkür ist oder nicht tut nichts zur Sache. Versuche nicht durch hereinschummeln solcher Wöter eine sachliche Diskussion kaputt zu machen.

Pjack schrieb:
Und was sind deine Gründe dafür?
Wie in jeder anderen Lebenslage auch: Das Recht der körperlichen Selbstbestimmung. Ich kann mich immer weigern meinen Körper oder einen Teil davon (Blut, Gewebe, Stammzellen, Plasma,...) für jemanden anderen herzugeben. Auch wenn der andere 100% nur von mir Abhängig ist und andernfalls sterben würde.
Ja auch wenn ich sogar für deren Leiden "verantwortlich" bin. Das wäre dann ein moralische Frage aus meiner Sicht aber keine Rechtliche.

Pjack schrieb:
Die allgemein geltenden Rechte sollten dir bekannt sein. Wir sind angeblich so mündige Wesen. Daher erwarte ich, dass die Frau ihre entgültige Entscheidung pro/contra Kind trifft, bevor dieses soweit entwickelt ist, dass es ein eigens Schmerzempfinden hat und somit leidensfähig ist. Damit kann sie ihre Rechte voll ausüben, nur halt nicht zu jedem Zeitpunkt. Das nennt man auch Verantwortung übernehmen.
Wie gesagt: Über welchen Zeitraum der Schwangerschaft wir reden habe ich bis jetzt in keinem Satz erwähnt. Ich argumentiere erstmal allgemein. Wenn du über spezielle Stadien reden willst mach das bitte vorher klar sonst reden wir aneinander vorbei.
Aber zu deinem Punkt: Was ist wenn man sich umentscheidet anhand einer neuen Erkenntniss/neuen Lebenssituation oder was auch immer? Sprichst du es den Frauen ab sich umzuentscheiden?
Und für mich ist das Schmerzentfinden des Fötus irrelevant bei der Diskussion.

Pjack schrieb:
Natürlich ist das nicht irrelevant. Siehe auch Rechtslage bei Ungeborenen, die aus einer Vergewaltigung entstanden sind.
Also ist hier plötztlich das Schmerzentfinden des Fötus irrelevant und auch jedes andere Recht des Fötus weil .... Falscher Vater/ungewollter Sex.
Interessant. Wie formulierst du das bitte genau?
"Wenn der Sex nicht gewollt war überwiegt das Recht der Schwangeren weil man es ihr nicht zumuten kann durch das Baby an den Sex erinnert zu werden" ?!

Du willst der Schwangeren so viel zumuten ... über die ganze Diskussion hinweg. Aber das ist aus einen für mich (auf Basis deiner Argumentation) unbefindlichen Grund zu viel für die Frau.

Pjack schrieb:
Wir leben im Informationszeitalter. Ich erwarte einfach, dass jeder, der Sex haben kann, sich dann auch über die Konsequenzen informiert. Und nach aktueller Rechtslage kann das die Frau auch noch Monate nach der Zeugung, und trotzdem entscheiden, dass sie kein Kind zur Welt bringen möchte.
Siehe oben: ja es gibt sowas wie umentscheiden und neuen Informationen auch wärend einer Schwangerschaft.


DerOlf schrieb:
@Schwangere vs. Fötus:
Eine Schwangerschaft/Geburt beendet in den meisten Fällen NICHT das Leben der Frau ...
"Meist". Und wer sollte entscheiden ob sie dieses Risiko tragen soll oder nicht? Sollte das nicht sie selbst sein und nicht du der das Risiko akzeptabel findet?

DerOlf schrieb:
Sogar der Hinweis auf den "After-Baby-Body" der Frau ist lächerlich. bei einem Abbruch im 7. oder 8. Monat ist einiges an "Schaden" schon angerichtet. Was soll es in dem Bezug bringen, die Schwangerschaft dann noch abbrechen zu dürfen?
Auch hier an dich: Ich habe an keiner Stelle mich auf ein Stadium der Schwangerschaft bezogen. Versuche auch du nicht hintenrum die Argumentation umzudrehen weil du dir Aussagen in meine hinein interpretierst.
Dass einiges an "Schaden" schon da ist im 8 Monat ... ja da stimme ich zu.
Und ich bin der Meinung dass ein Schwangerschaftsabbruch im 8 Monat nicht den Tod des Fötus bedeuten muss.
Für Spätabtreibungen wird sowieso der Kaiserschnitt verwendet. Keine Ahnung wo dort dann der Unterschied zu einem Frühchen liegen soll.

DerOlf schrieb:
Es klingt, als würdest du ein Recht auf Abbruch fordern, und zwar mit nur einer einzigen Begründung ... "hab ich kein Bock auf".
Willst du dass jemand über deinen Körper entscheiden kann? Nein? Warum nicht? Und komm mir blos nicht damit dass du da "einfach keinen Bock drauf" hast.

DerOlf schrieb:
Mal als Gegenfrage .. wenn es erlaubt sein soll, zum Schutze des eigenen Körperlichen Wohlbefindens oder wegen der körperlichen Selbstbestimmung einen Schwangerschaftsabbruch im Kreissaal durchzuführen, wie ist es dann, wenn das bereits geborene Kind die Rechte der Mutter irgendwie einschränkt.
Soll sie das dann auch mit einem Stein zusammen im nächsten See versenken dürfen?
Sorry ich verstehe deinen Punkt nicht. Du meinst "Abbruch" 5 min vor "natürlicher Geburt" ?
Wie oben schon angedeutet: Für mich wäre das ein lebendes Baby , dass dann zur Adoption freigegeben werden kann.
 
wenn man hier so mancher "Argumentation" folgt, erinnert die doch hart an "Verhütung ist Mord"-Ansätze.
Es gibt klare rechtliche Regeln und die sind maßgeblich, und nicht was irgendwelche religiösen Moralapostel anderen Menschen aufdoktrinieren möchten. Ihr kommt ein paar hundert Jahre zu spät.
Weder ist eine Verhütung, noch die "Pille danach" noch der Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Mutter innerhalb der ersten 12 Wochen überhaupt in Frage zu stellen (in Ausnahmefällen 22. Woche). Wenn ihr das anders seht, dann könnt ihr das für euch und den Embryo, solange ihr die Schwangere seid, anders halten.
Alles andere ist nicht nur rechtlich sondern auch moralisch fragwürdig.
Aber bekanntlich hat jeder Mensch seine eigene Moralvorstellung und religiöse Menschen schon immer eine sehr "spezielle".
 
Zuletzt bearbeitet:
#basTi schrieb:
Ja ich finde man sollte jederzeit abbrechen können
Und das war deine Antwort auf einen Beitrag von Mustis, in dem es genau um die Frage ging, die du noch nicht beantwortet haben willst.

Bei einer sogenannten "kriminoloigischen Indikation" beruht die Schwangerschaft auf einen gewaltsamen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Frau ... daher ist bei einer solchen Sachlage ein Abbruch nach deutschem Recht zulässig.
Gleiches gilt für die "medizinische Indikation" ... wenn es nach Meinung der Ärzte bei der Geburt zu schweren Komplikationen kommen kann, dann ist ein Schwangerschaftsabbruch auch spät nicht strafbar.

Allgemein geht es bei den Gesetzen zum Schwangerschaftsabbruch um strafrechtliche Belange ... unsere regelung besagt, dass ein straffreier Abbruch mit medizinischer oder kriminologischer Indikation auf Wunsch hin durchgeführt werden darf.
Bis zum 5. Monat bedarf es lediglich des Wunsches der Frau, die Schwangerschaft abzubrechen ... wird diesem Ausdruck verliehen, und hält die Frau auch nach Beratung/Bedenkzeit daran fest, so ist der Abbruch straffrei möglich.

Bei den Gesetzen geht es nicht um ein Recht auf den Abbruch ... ein solches gibt es in Deutschland nicht (ganz generell), sondern lediglich um eine Einschränkung des Gültigkeitsbereiches auf die letzten Schwangerschaftsmonate (die einzigen Ausnahmen sind hier die medizinische und krminologische Indikation).

Bitte schau dir die bisherige Diskussion wenigstens mal an, sonst drehen wir uns hier weiter im Kreis.
 
#basTi schrieb:
Auf welche Aussage beziehst du dich? Verstehe den Kontext nicht.
#basTi schrieb:
"Strapazen" ... Bitte lese dich mal ein in alle Komplikationen die bei einer Geburt/Schwangerschaft auftreten können ... und zwar in Bezug auf die Schwangere nicht auf den Fötus.
Unter anderem das.

#basTi schrieb:
Ja ich finde man sollte jederzeit abbrechen können. Dies ist aber bei weitem nicht gleichbedeutend mit dem töten des Fötus.
Das ist es in der Regel schon bzw. mit einem hohem Risiko verbunden. Spätfolgen durch Frühgeburten sind zudem kaum erforscht.

#basTi schrieb:
Soweit sind wir in der Diskussion mit @Pjack noch gar nicht gekommen weil ich finde der erste Schritt ist den Abbruch zu diskutieren.
Das ist, in meinen Augen, der völlig falsche Ansatz. Der Fötus durchläuft in den 9 Monaten diverse Stadien. Bei dieser Herangehensweise wird dies komplett ausgeblendet und so getan, das der Zellhaufen kurz nach der Befruchtung gleichzusetzen ist mit einem "fertigem" Baby kurz vor der Geburt. Eine Interessenabwägung, die den diversen Stadien des Fötus gerecht wird, ist auf der Basis gar nicht möglich. Oder um es kurz zu sagen, du zäumst das Pferd von hinten auf. Zunächst sollte man also diskutieren, ab wann der Fötus ein Mensch ist, dem alle Rechte und Pflichten eines Menschen zukommen. Erst dann kann ich eine Interessenabwägung zwischen Mutter und Kind/Fötus überhaupt beginnen.

#basTi schrieb:
Auch wenn der andere 100% nur von mir Abhängig ist und andernfalls sterben würde.

Du schmeißt hier Dinge zusammen, die verschieden sind. Ein Mensch kann nur durch höhere Gewalt derart abhängig werden von einem anderen. Daher kollidieren hier Rechte auf der gleichen Ebene. Bei Schwangeren ist dies nicht so. Mit Ausnahmen geht der Schwangerschaft eine bewusste Entscheidung voraus, deren Konsequenzen bekannt sein können. Wer sich nicht informiert, ist selbstverantwortlich. Da die Mutter in der Regel bewusst diese Entscheidung treffen kann, dass Kind aber nicht, liegt hier ein Abhängigkeitsverhältnis vor, welches nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Hier kollidieren die Rechte somit nicht auf gleicher Ebene und es muss berücksichtigt werden, dass die Mutter n der Regel eine Entscheidungsgewalt hat und nicht durch höhere Gewalt schwanger wird.
 
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DerOlf schrieb:
Bei einer sogenannten "kriminoloigischen Indikation" beruht die Schwangerschaft auf einen gewaltsamen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Frau ... daher ist bei einer solchen Sachlage ein Abbruch nach deutschem Recht zulässig.
Gleiches gilt für die "medizinische Indikation" ... wenn es nach Meinung der Ärzte bei der Geburt zu schweren Komplikationen kommen kann, dann ist ein Schwangerschaftsabbruch auch spät nicht strafbar.
Wie die aktuelle Rechtslage ist in Bezug auf Schwangerschaftsabbruch steht doch in diesem Thread zur Debatte?!
Was bringt es der Diskussion wenn du als "Gegenargument" die aktuelle Lage zitierst.
Das ist so als ob bei einer Diskussion über Legalisierung von Marihuana als Gegenargument kommt: "Aber es ist doch verboten".

Mustis schrieb:
Das ist, in meinen Augen, der völlig falsche Ansatz. Der Fötus durchläuft in den 9 Monaten diverse Stadien. Bei dieser Herangehensweise wird dies komplett ausgeblendet und so getan, das der Zellhaufen kurz nach der Befruchtung gleichzusetzen ist mit einem "fertigem" Baby kurz vor der Geburt.
Wenn du meine Posts liest siehst du, dass ich für meine Argumentation dem Fötus sogar eingeräumt habe eine "richtige" Person zu sein. Also kein Zellhaufen sondern ein "echter" Mensch. Und selbst damit ist meine Argumentation valide.
 
#basTi schrieb:
Wie die aktuelle Rechtslage ist in Bezug auf Schwangerschaftsabbruch steht doch in diesem Thread zur Debatte?!
Ja? Und weshalb wird damit die Klärung, wann ein Mensch ein Mensch ist dadurch unerheblich? Grade wenn man die Rechtslage hier diskutieren will, müsste ggf. eine Abweichung davon definiert und begründet werden...
 
Du argumentierst an mir vorbei. In meinem Argument kann der Fötus von mir aus von der ersten Sekunde ein Mensch sein. Mein Argument fällt nicht mit dem "Mensch" sein des Fötus.
Wenn du das verstehst , können wir weiter diskutieren.
 
Doch. Da mit deiner Basis eine Abbruch unabhängig von dieser ethischen Frage diskutiert werden soll. Und das kann nicht richtig sein. Es macht eben einen unterschied, ob ich über einen Zellhaufen diskutiere oder ein empfindsames wesen, wenn es um die Interessenabwägung zwischen Kind und Mutter geht.

Zudem weichst du meinen letzten Absatz aus Post 374 aus wenn du diese steile Behauptung aufstellst und meinen Einwurf für invalide erklären willst.
 
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Mustis schrieb:
Doch. Da mit deiner Basis eine Abbruch unabhängig von dieser ethischen Frage diskutiert werden soll. Und das kann nicht richtig sein. Es macht eben einen unterschied, ob ich über einen Zellhaufen diskutiere oder ein empfindsames wesen, wenn es um die Interessenabwägung zwischen Kind und Mutter geht.
Dann diskutierst du an mir vorbei.

Mein Argument ganz kurz und pregnant:
Selbst wenn der Fötus ein vollständiger Mensch ist, hat dieser nicht das Recht die körperliche Selbstbestimmung der Frau zu übertrumpfen.

Und du willst jetzt trotztdem erstmal drüber reden obs ein Mensch ist. Sorry, dann hast du mein Argument entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.
Mein Argument gilt nämlich unabhängig davon.

Aber ich mach es dir leichter: Such dir einen Monat aus ab dem es aus deiner Sicht ein Mensch ist.
Und meine Antwort daraufhin wird weiterhin sein: Abbruch soll weiter möglich sein. Vor Monat X und nach Monat X.
 
Du verstehst es nicht oder? Natürlich fällt dein Argument mit der ethischen Definition! Warum habe ich in Post 374 dargelegt. Es ist für die Mutter keine höhere Gewalt in aller Regel, wenn sie Schwanger wird. Natürlich wiegt damit das Recht des Fötus höher, wenn es ein Mensch ist. Den er hat gar keine Wahl, die Mutter hingegen durchaus. Die "Rettung" für die Mutter ist, dass man darüber diskutieren kann, dass ein Fötus nicht ab BEfruchtung die selben Rechte wie ein Mensch hat.
 
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