abtreibung - nur "fristenlösung" oder mord?

#basTi schrieb:
Das ist so als ob bei einer Diskussion über Legalisierung von Marihuana als Gegenargument kommt: "Aber es ist doch verboten".
Mein Gott, wie ich dieses "Argument" hasse.
Auch wenn dir das wohl nicht passt ... auch bei Cannabis ist die Situation eine ähnliche ... es gibt kein "Recht auf Kiffen", sondern lediglich eine Regelung, die es ermöglicht, die strafrechtliche Verfolgung abzubrechen (Eigenbedarfsregelungen).
Das ist kein Recht, sondern eine Ausnahmeregelung.

Sei doch einfach ehrlich, und fordere den kompletten Wegfall jeglicher Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbrüchen ... ich fordere dann (an anderer Stelle) wiedermal den kompletten Wegfall des BTMG.
Übrigens ebenfalls mit der Begründung "Recht auf körperliche Selbstbestimmung" ... ist doch mein Ding, wenn ich mich kaputtmachen will, da sollten sich Staat und Gesellschaft bitte nicht einmischen.
Die sollen für mein Recht auf körperliche Selbstbestimmung lediglich zahlen ... und ansonsten einfach die Fressse halten.

#basTi schrieb:
Selbst wenn der Fötus ein vollständiger Mensch ist, hat dieser nicht das Recht die körperliche Selbstbestimmung der Frau zu übertrumpfen.
WENN der Fötus ein Mensch ist, warum steht dann das Recht der Frau höher? Ist die irgendwie "mehr" Mensch.
Ich meine doch, dich insoweit recht verstanden zu haben, dass KEINES Menschen Recht höher zu bewerten ist, als das eines anderen, solange diese Rechte irgendwie miteinander kollidieren.
Was du für die Mutter forderst, das kann genausogut für das Kind gefordert werden.
Allerdings nur, WENN der Fötus als Mensch anerkannt wird.

Und genau deswegen gibt es auch kaum eine relevantere Frage, als, "ab wann IST es ein Mensch?", denn das Recht auf körperliche Selbstbestimmung lässt sich nunmal nur auf Menschen anwenden.

Ist der Fötus ein Mensch, dann wiegen seine Rechte nicht mehr oder weniger schwer, als die der Mutter.
Ist der Fötus kein Mensch, dann ist es egal und damit ist die Frage nach dem Menschsein, DIE zentrale Frage dieses Themas.
Eine andere gibt es im Grunde nicht, gerade wenn man mit dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung argumentieren will - das hat nämlich jeder "Mensch".
 
Zuletzt bearbeitet:
#basTi schrieb:
Ob es willkür ist oder nicht tut nichts zur Sache. Versuche nicht durch hereinschummeln solcher Wöter eine sachliche Diskussion kaputt zu machen.
Von deiner Seite aus kann ich keine Diskussion erkennen. Du hast eine Meinung und blendest alle themenrelevanten Gesichtspunkte aus, die dieser entgegenstehen könnten. Von daher sehe ich nicht, was ich kaputt machen könnte, selbst wenn das Wort nicht angemessen wäre.

#basTi schrieb:
Wie in jeder anderen Lebenslage auch: Das Recht der körperlichen Selbstbestimmung.
Ich frage dich, was der Grund für deine Aussage (und damit Meinung) ist, und Du antwortest mit der Wiederholung deiner Aussage. Siehe oben...

#basTi schrieb:
gesagt: Über welchen Zeitraum der Schwangerschaft wir reden habe ich bis jetzt in keinem Satz erwähnt. Ich argumentiere erstmal allgemein. Wenn du über spezielle Stadien reden willst mach das bitte vorher klar sonst reden wir aneinander vorbei.
Du hast von Anfang an das Recht auf körperliche Selbstbestimmung als für dich einzig entscheidenden Punkt deutlich gemacht. Damit ist klar, dass es für dich diesbezüglich keine Einschränkung gibt. Auf meine ersten Zeilen diesbezüglich hast Du keine Einschränkung deiner Aussage vorgenommen. Jetzt andere zu kritisieren, dass sie sich auf deine unvollständigen Aussagen beziehen, ist lächerlich.

#basTi schrieb:
Aber zu deinem Punkt: Was ist wenn man sich umentscheidet anhand einer neuen Erkenntniss/neuen Lebenssituation oder was auch immer? Sprichst du es den Frauen ab sich umzuentscheiden?
Die Antwort auf diese Frage ist offensichtlich anhand dessen, was ich geschrieben habe.

#basTi schrieb:
Und für mich ist das Schmerzentfinden des Fötus irrelevant bei der Diskussion.
Dann kannst Du für dich auch nicht reklamieren, alle Gesichtspunkte bei deiner Meinungsbildung berücksichtigt zu haben. So kann man sich und seine Meinung natürlich auch wunderbar selbst disqualifizieren.

#basTi schrieb:
Also ist hier plötztlich das Schmerzentfinden des Fötus irrelevant und auch jedes andere Recht des Fötus weil .... Falscher Vater/ungewollter Sex.
Interessant. Wie formulierst du das bitte genau?
Reines Lorem Ipsum. Natürlich führen veränderte Umstände auch zu einer anderen Bewertung. Das ist normal, wenn man eine Thematik ganzheitlich betrachtet. Es muss eine Interessenabwägung stattfinden, da die einzelnen Rechte sich gegenseitig tangieren bzw. sogar ausschließen.


#basTi schrieb:
Du willst der Schwangeren so viel zumuten ... über die ganze Diskussion hinweg. Aber das ist aus einen für mich (auf Basis deiner Argumentation) unbefindlichen Grund zu viel für die Frau.
Und Du willst ihr keinerlei Verantwortung für ihr Handeln zuweisen und negierst somit auch alle Rechte des Ungeborenen. Ein Recht, das man nicht ausüben kann, ist im Endeffekt halt keins.
 
Ich hab lange überlegt ob ich schreibe...

Das ist die lächerlichste Diskussion in diesem Thread bisher. Da war selbst der "religöse Fanatiker" nicht schlimmer.

Die Frau hat also ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung, der Mensch im Bauch aber nicht?

Wenn ich davon ausgehe, dass es bis zur Geburt ein Zellhaufen ist, dann kann ich sagen nein, aber davon kann niemand ernsthaft ausgehen, den es ist nicht wegzudiskutieren, dass es nicht so ist. Darum ist die Frage, ab wann ist es ein Mensch die Entscheidende.

Keiner will Schwangerschaftsabbruch komplett verbieten bzw. zum Glück die wenigsten, aber irgendwann muss Schluss sein und das nicht 2 Stunden vor der Geburt.

Natürlich gewinnt die Diskussion noch ganz andere Aspekte, wenn es um Vergewaltigung, Behinderung oder ähnliches geht.
 
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Uiuiui jetzt wirds langsam viel zum antworten :D

Mustis schrieb:
Du schmeißt hier Dinge zusammen, die verschieden sind. Ein Mensch kann nur durch höhere Gewalt derart abhängig werden von einem anderen. Daher kollidieren hier Rechte auf der gleichen Ebene. Bei Schwangeren ist dies nicht so. Mit Ausnahmen geht der Schwangerschaft eine bewusste Entscheidung voraus, deren Konsequenzen bekannt sein können. Wer sich nicht informiert, ist selbstverantwortlich. Da die Mutter in der Regel bewusst diese Entscheidung treffen kann, dass Kind aber nicht, liegt hier ein Abhängigkeitsverhältnis vor, welches nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Hier kollidieren die Rechte somit nicht auf gleicher Ebene und es muss berücksichtigt werden, dass die Mutter n der Regel eine Entscheidungsgewalt hat und nicht durch höhere Gewalt schwanger wird.
Sorry erst jetzt die Reaktion darauf. Ist bei mir untergegangen bei so vielen Zitaten ;)
Auch dieses Thema ob "Höhere Gewalt" oder "Entscheidung der Frau" tut für mein Argument nichts zur Sache.
Zudem finde ich es recht eingebildet zu behaupten dass Schwangerschaft immer geplant ist. Was ist wenn die Pille/das Kondom nicht wirkt? Auch keine höhrere Macht? Oder lockerst du dann deine Vorstellung des Abbruchs? Wenn ja wie weit?

Mustis schrieb:
Du verstehst es nicht oder? Natürlich fällt dein Argument mit der ethischen Definition! Warum habe ich in Post 374 dargelegt. Es ist für die Mutter keine höhere Gewalt in aller Regel, wenn sie Schwanger wird. Natürlich wiegt damit das Recht des Fötus höher, wenn es ein Mensch ist. Den er hat gar keine Wahl, die Mutter hingegen durchaus. Die "Rettung" für die Mutter ist, dass man darüber diskutieren kann, dass ein Fötus nicht ab BEfruchtung die selben Rechte wie ein Mensch hat.
Für mein Argument tut es nichts zur Sache.
In meiner Sicht ist es wie folgende konstruierte Situation:
Ein Kind kann nur durch dauernden, direkten Blutzugang der Mutter überleben. Also 100% abhängig von der Mutter Zudem ein vollständiger Mensch da bereits Kind.
Und in dieser Situation darf die Mutter meiner Meinung nach die Transfusion abbrechen/ablehnen. Auch wenn das Kind geplant war. Ja sogar wenn vorher bekannt war, dass es in diese Abhängigkeit von der Mutter haben wird. Selbst wenn die Mutter perfektes Vorwissen hatte, darf sie sich aus meiner Sicht umentscheiden. Auch wenn dadurch das Kind stirbt.

@FrankenDoM damit habe ich hoffentlich auch deinen Post beantwortet.

DerOlf schrieb:
Mein Gott, wie ich dieses "Argument" hasse.
Auch wenn dir das wohl nicht passt ... auch bei Cannabis ist die Situation eine ähnliche ... es gibt kein "Recht auf Kiffen", sondern lediglich eine Regelung, die es ermöglicht, die strafrechtliche Verfolgung abzubrechen (Eigenbedarfsregelungen).
Das ist kein Recht, sondern eine Ausnahmeregelung.
Schön dass du das Argument nicht magst. Aber was hast du dagegen einzuwenden?
Ich will jetzt hier nicht auf andere Themen umschwenken aber ja, ich finde jeder sollte nehmen dürfen was er will.
Aus welchem Grund willst du das leben anderer einschränken? Weil dir das nicht gefällt was sie tun ohne jeglichen Einfluss auf dein Leben?...

Sorry OT.

DerOlf schrieb:
Sei doch einfach ehrlich, und fordere den kompletten Wegfall jeglicher Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbrüchen ...

Ja da bin ich ehrlich. Ich fordere Selbstbestimmungsrecht der Frau zu jedem Zeitpunkt. Welche bisherige Gesetze dafür geändert werden müssen kannst du gerne nachforschen.

DerOlf schrieb:
ich fordere dann (an anderer Stelle) wiedermal den kompletten Wegfall des BTMG.

Übrigens ebenfalls mit der Begründung "Recht auf körperliche Selbstbestimmung" ... ist doch mein Ding, wenn ich mich kaputtmachen will, da sollten sich Staat und Gesellschaft bitte nicht einmischen.
Die sollen für mein Recht auf körperliche Selbstbestimmung lediglich zahlen ... und ansonsten einfach die Fressse halten.
Bin dabei! Wo kann ich unterschreiben?
Ich kenne deine genaue Position nicht aber so wie du argumentierst müsstest du auch gegen Alkohol sein oder?
Aber das wäre wieder OT.

DerOlf schrieb:
WENN der Fötus ein Mensch ist, mit warum steht dann das Recht der Frau höher?
Das ist für mich nicht wirklich eine Frage von "welches Recht ist höher".

Hier mal allgemein ... versuche kurz das Schwangerschaftsthema aussen vor zu lassen bitte:
Person A benötigt "X" um zu leben.
Darf er/sie nun "X" von Person B ohne Einverständnis nehmen damit eben Person A überleben kann?
Ich finde nicht. Und die meisten würden mir hier Zustimmen. Dh. unser "Recht" Verständnis ist in dieser hinsicht gleich.
Außer wenn Person A ein Fötus ist. Denn der Fötus hat scheinbar Sonderrechte. Für mich hat er diese nicht. Und wenn er Sonderrechte haben soll würde ich gerne wissen mit welcher Begründung.

Der Fötus hat jedes Recht auf Selbstbestimmung genauso wie der Wirt. Doch die Selbstbestimmung für den Fötus ist eben genau das: SELBSTbestimmung. Du willst dass der Fötus praktisch über die Schwangere entscheidet ... das fällt nicht mehr unter körperliche Selbstbestimmung.

Evtl wird obiges konstruiertes Beispiel auch dir beim verständnis meiner Ansicht helfen.
 
Sorry, mit deinen konstruierten Fällen mag ich mich nicht herumschlagen. Es macht keinen Sinn, wenn du jeden Einwurf als invalide abtust.
#basTi schrieb:
Was ist wenn die Pille/das Kondom nicht wirkt? Auch keine höhrere Macht? Oder lockerst du dann deine Vorstellung des Abbruchs? Wenn ja wie weit?
Richtig. Weil ein bekanntes Risiko. Höhere Gewalt ist definiert (https://de.wikipedia.org/wiki/Höhere_Gewalt). Sowas gehört nicht dazu, da zwischen Schwangerschaft und Sex unbestreitbar ein direkter erkennbarer Zusammenhang besteht, auch wenn verhütet wird, weil jeder wissen kann, dass dies kein 100% Schutz ist. Da du dies nicht anerkennst, ist jedwede weitere Diskussion an dem Punkt sinnfrei weil es keine einheitliche Basis gibt.
Du verleugnest einfach, dass die Mutter in der Regel wissentlich und willentlich das Risiko eingeht, schwanger zu werden. Dem gegenüber hat das Kind keinerlei Wahl, Einfluss oder ähnlichem. Dem muss bei der Abwägung der Interessen und Rechte zwingend Rechnung getragen werden und das tust du nicht. Deine Schlussfolgerung, das Recht der Mutter stehe höher ist entsprechend willkürlich, weil nicht nachvollziehbar, und ist kaum mit unserem üblichen Rechtsverständnis in Einklang zu bringen.
 
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#basTi schrieb:
Und in dieser Situation darf die Mutter meiner Meinung nach die Transfusion abbrechen/ablehnen. Auch wenn das Kind geplant war. Ja sogar wenn vorher bekannt war, dass es in diese Abhängigkeit von der Mutter haben wird. Selbst wenn die Mutter perfektes Vorwissen hatte, darf sie sich aus meiner Sicht umentscheiden. Auch wenn dadurch das Kind stirbt.

Na zum Glück stehst Du mit dieser "Meinung" ziemlich alleine da...
Aber gut, Meinungen sind wie ..., jeder hat eins.

@Mustis: Lass es einfach. Ist wie bei Religion. Diskussion sinnlos...
 
Mustis schrieb:
Sorry, mit deinen konstruierten Fällen mag ich mich nicht herumschlagen. Es macht keinen Sinn, wenn du jeden Einwurf als invalide abtust.
Schade. Ich versuche auf deine Argumente einzugehen. Und trotz meiner konstruierten Beispiele sind diese nicht ganz fern der Möglichkeit.
Und die Beispiele dienen dazu meine Position zu veranschaulichen. Wenn sie dich nicht überzeugen ist das okay. Würde dann nur gerne wissen warum.
Sie zu ignorieren zeigt mir nur, dass du nicht daran interessiert bist meine Position zu verstehen. Auch okay aber dann lasse mich das wissen und ich antworte dir nicht mehr.

Mustis schrieb:
Richtig. Weil ein bekanntes Risiko.
Okay, verstehe deinen Standpunkt in der Hinsicht.

Mustis schrieb:
da zwischen Schwangerschaft und Sex unbestreitbar ein direkter erkennbarer Zusammenhang besteht, auch wenn verhütet wird, weil jeder wissen kann, dass dies kein 100% Schutz ist. Da du dies nicht anerkennst, ist jedwede weitere Diskussion an dem Punkt sinnfrei weil es keine einheitliche Basis gibt.
Wer sagt, dass ich den Zusammenhang zwischen Schwangerschaft und Sex nicht anerkenne?
Natürlich tue ich das.

Meine Aussage war lediglich:
"Sex ist keine Einwilligung zu einer Schwangerschaft.
Schwangerschaft ist keine Einwilligung ein Kind zu bekommen.
Ein Kind zu bekommen ist keine Einwilligung es zu behalten. "

"Einwilligung" ist ein komplett anderes Thema als "zusammenhang".

FrankenDoM schrieb:
@Mustis: Lass es einfach. Ist wie bei Religion. Diskussion sinnlos...
Also ich finde ich habe mich hier zivilisiert mit euch unterhalten. Weiss nicht wieso du mich in dieselbe Schublade steckst wie Leute die anhand von Doktrinen argumentieren.
Ich bin auch immer offen für neues. D.h. wenn ihr gute Argumente habt lasse ich mich liebend gerne überzeugen.

Aber du machst es dir leicht und stellst mich als Spinner da, nur weil ich eine abweichende Meinung habe.



Ich habe teilweise das Gefühl, dass hier gegen dinge argumentiert wird, die ich nie gesagt habe. Bitte projeziert nicht euer Bild vom Standard "Abtreibungs Befürworter" auf mich.
Ergänzung ()

FrankenDoM schrieb:
Na zum Glück stehst Du mit dieser "Meinung" ziemlich alleine da...
Aber gut, Meinungen sind wie ..., jeder hat eins.
Nein mit der Meinung stehe ich nicht alleine da. Das wäre geltendes Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich stelle Dich als überhaupt nichts dar, ich habe Deine Meinung akzeptiert und ja, ich halte sie für Bullshit! Argumente warum sind hier mittlerweile reihenweise zu lesen, Du akzeptierst halt keines, darum Diskussion sinnlos.

#basTi schrieb:
"Sex ist keine Einwilligung zu einer Schwangerschaft.

Mit der Argumentation kann ich auch bei Rot über die Straße und sagen, das ist keine Einwilligung überfahren zu werden.
 
#basTi schrieb:
Und die Beispiele dienen dazu meine Position zu veranschaulichen. Wenn sie dich nicht überzeugen ist das okay. Würde dann nur gerne wissen warum.
Sie zu ignorieren zeigt mir nur, dass du nicht daran interessiert bist meine Position zu verstehen. Auch okay aber dann lasse mich das wissen und ich antworte dir nicht mehr.
Doch tue ich. Du verstehst aber meine nicht. Du verstehst nicht, dass deine Beispiele höhere GEwalt sind, die Schwangerschaft jedoch nicht.
#basTi schrieb:
Meine Aussage war lediglich:
"Sex ist keine Einwilligung zu einer Schwangerschaft.
Schwangerschaft ist keine Einwilligung ein Kind zu bekommen.
Ein Kind zu bekommen ist keine Einwilligung es zu behalten. "
Doch ist es passiv immer! weil eine Schwangerschaft niemals 100% auszuschließen ist. Das ist der Knackpunkt. Das Kind zu behalten ist dann der Punkt, wo man im Interesse der Mutter sagt, dass das dann wiederum ab diesem Punkt überwiegt. Ihm aber das Leben zu verweigern, das geht nicht weshalb hier das Recht auf Leben höher bewertet wird, als die Folgen am Körper der Mutter. Es wird permanent die Interessen abgewogen. Aber weil die je nach Stadium der Entwicklung sich verschieben, ist es eben absolut relevant zu defnieiren, wann ein Mensch ein Mesnch mit Rechten ist. Gilt es ab Zellhaufen, dann ist eine Schwangerschaft niemals abzubrechen.
 
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FrankenDoM schrieb:
Argumente warum sind hier mittlerweile reihenweise zu lesen, Du akzeptierst halt keines, darum Diskussion sinnlos.
Ich habe ehrlich gesagt noch kein Argument gelesen warum ein Fötus mehr Rechte erhalten soll als ein Kind oder Erwachsener. Ich habe oft danach gefragt und oft als Antwort bekommen "Wieso ist das Recht der Frau höher für dich als das des Fötus?". Was erstmal kein Argument ist sondern eine Frage und zudem schon von mir beantwortet wurde.

FrankenDoM schrieb:
Mit der Argumentation kann ich auch bei Rot über die Straße und sagen, das ist keine Einwilligung überfahren zu werden.
Ganz genau. Ich gehe davon aus dass auch du schon mal über rot gegangen bist. Und das war wohl kaum eine Einwilligung von dir einen Unfall zu haben.

Mustis schrieb:
Doch tue ich. Du verstehst aber meine nicht. Du verstehst nicht, dass deine Beispiele höhere GEwalt sind, die Schwangerschaft jedoch nicht.
Doch genau auf das bin ich mit dem Beispiel eingegangen:

"Ein Kind kann nur durch dauernden, direkten Blutzugang der Mutter überleben. Also 100% abhängig von der Mutter Zudem ein vollständiger Mensch da bereits Kind.
Und in dieser Situation darf die Mutter meiner Meinung nach die Transfusion abbrechen/ablehnen. Auch wenn das Kind geplant war. Ja sogar wenn vorher bekannt war, dass es in diese Abhängigkeit von der Mutter haben wird. "

Mustis schrieb:
Doch ist es passiv immer! weil eine Schwangerschaft niemals 100% auszuschließen ist.
Dann haben wir ein anderes Verständnis von dem Wort "Einwilligung".
D.h. du willigst beim Autofahren ein einen Unfall zu haben? Oder bei dem Ampel Beispiel von FrankenDoM mit der roten Ampel?
Für mich ist das Risiko in kauf nehmen aber bei weitem keine Einwilligung.

Mustis schrieb:
Ihm aber das Leben zu verweigern, das geht nicht weshalb hier das Recht auf Leben höher bewertet wird als die Folgen am Körper der Mutter [...]
Und genau das finde ich gefährlich. Was hindert dich mit der Argumentation daran Leute zur Blutspende/Stammzellenspende und evtl sogar zur Organspende zu zwingen wenn man dafür ein Leben retten kann?
Ist das Leben nicht höher bewertet als die Folgen für den "Zwangsspender"?!

Mustis schrieb:
Aber weil die je nach Stadium der Entwicklung sich verschieben, ist es eben absolut relevant zu defnieiren, wann ein Mensch ein Mesnch mit Rechten ist. Gilt es ab Zellhaufen, dann ist eine Schwangerschaft niemals abzubrechen.
Sehe ich eben nicht so. Siehe oben nochmal Zitiertes Beispiel mit Mutter die mittels Blutinfusion ein Kind am Leben hällt. Sie hat volles Recht (nicht nur nach mir sondern auch nach geltendem Recht) die Infusion zu verweigern. Und das finde ich richtig.
 
Lies doch mal bitte die Definition von höherer Gewalt. Die Abhängigkeit ist nicht das Problem. Sondern die Ursache dafür. In deinem Beispiel kann dies nur durch eine Krankheit oder Fehlentwicklung passieren. Das ist höhere Gewalt. Die Schwangerschaft nicht. Beides führt zur Abhängigkeit, diese ist jedoch gar nicht das entscheidende.

#basTi schrieb:
Und genau das finde ich gefährlich. Was hindert dich mit der Argumentation daran Leute zur Blutspende/Stammzellenspende und evtl sogar zur Organspende zu zwingen wenn man dafür ein Leben retten kann?
Ist das Leben nicht höher bewertet als die Folgen für den "Zwangsspender"?!
HÖHERE GEWALT!!!! Das sind alle Krankheiten etc. die nicht beinflussbar sind!

#basTi schrieb:
Dann haben wir ein anderes Verständnis von dem Wort "Einwilligung".
D.h. du willigst beim Autofahren ein einen Unfall zu haben? Oder bei dem Ampel Beispiel von FrankenDoM mit der roten Ampel?
Für mich ist das Risiko in kauf nehmen aber bei weitem keine Einwilligung.
Ein Unfall ist auch ein von außen einwirkendes, von dir nicht abänderbares Ereignis... Sex auch? Schwangerschaft?
 
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Du musst nicht schreien :D
Okay was ist aber wenn es nicht höhere Gewalt ist?
Abstraktes Bsp: die Eltern handeln bei gewissen Themen gegenüber ihrem geborenen Kind in einer Weise die eine Krankheit/Abhängigkeit hervor rufen kann. Müssten die Eltern deiner Meinung nach rechtlich mit ihrem eigenen Körper für das Lösen des Problems gerade stehen, falls dies durch Spenden (welcher Art auch immer) nötig wäre?
Denn rein Rechtlich wäre das momentan nicht der Fall.
Ergänzung ()

Mustis schrieb:
Ein Unfall ist auch ein von außen einwirkendes, von dir nicht abänderbares Ereignis... Sex auch? Schwangerschaft?
Sex ist beeinflussbar. Schwangerschaft nicht. Stimmst du zu?
Genau wie beim Unfall-Vergleich:
Autofahren ist beeinflussbar. Unfall haben nicht (Vorsatz mal außen vor gelassen).
Bist du der Meinung man stimmt einen Unfall zu haben zu wenn man ins Auto/Bahn/Flugzeug steigt oder sogar nur zu Fuß unterwegs ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Stichwort kann. Zudem sieht das Strafrecht kein Aug um Aug, Zahn um Zahn vor, sondern es liegt ihm ein Resozialisationsgedanke zugrunde. Also selbst wenn dem so wäre, und das ist nun wirklich erheblich konstruiert von dir, dann ist klar, warum hier kein Zwang ausgeübt werden würde.

#basTi schrieb:
Sex ist beeinflussbar. Schwangerschaft nicht. Stimmst du zu?
Nein, Stichwort Verhütung bis hin zur Unfruchtbarmachung... Und wenn du jetzt mit Suggestivfragen anfangen willst, lass es... Zudem ignorierst du weiterhin, dass die Schwangerschaft nur durch das aktive zutun der anschließend Schwangeren entstehen kann (Sonderfälle wie Vergewaltigung blenden wir bewusst aus, da sich hier Ausnahmen formulieren lassen) und sie zudem ja einen zeitlichen Spielraum hat, in dem sie abtreiben kann, bei Unfällen ist dies nicht der Fall, zumindest nicht zwingend.
 
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@#basTi
sorry, aber das ist Banane, was Du hier vertrittst. Man kann sich auch der "Menschdiskussion" nicht vollends entziehen, denn sonst bist Du straftatbestandlich schon in ganz anderen Bereichen unterwegs. Da geht es dann nicht nur um "illegalen" Schwangerschaftsabbruch, denn eines Totschlags oder gar Mordes macht sich strafbar, "wer einen Menschen tötet". (nur mal so am Rande).
Die Eltern (respektive die Schwangere) haben 12W Zeit zu entscheiden, ob sie das Kind wollen oder nicht. Wenn das Kind krank ist, haben sie 22W. Zeit. Was solls noch sein?
Und Deine komischen "abstrakten Konstruktionen" führen nicht weiter. Sie verwässern die Diskussion nur und führen sie ad absurdum.
Warum sollten sie das Kind noch in der 30.Schwangerschaftswoche abtreiben dürfen? Weil es ohne die Mutter nicht lebensfähig ist? Das ist doch Schmarn, denn einerseits stimmt es nicht (man geht davon aus, dass die Überlebenschance bei 22 W im Brutkasten sehr hoch ist) und andererseits Gegenbeispiel: Wie ist es bei einem 1 Jahre alten Kind. Ohne mütterliche Versorgung stirbt es genauso. Darf es die Mutter dann auch töten?
Sex ist keine höhere Gewalt, zumindest nicht, wenn man nicht daran glaubt, dass der Storch die Babies bringt. Und ja Sex sagt nicht, dass man eine Schwangerschaft wollte. Das verlangt aber auch keiner, denn die Frau kann sich in entsprechenden Fristen gegen das Austragen des Kindes entscheiden.
Eine Pflicht, ein Kind zu behalten besteht nicht? Ja und nein. Wenn ich ein Kind in die Welt setzen, dann habe ich auch eine Garantenpflicht und muss mich um das Kind kümmern, es versorgen etc. Ein Kind ist kein Besitzanspruch oder Eigentum, mit dem die Mutter nach Belieben verfahren kann. Diese Pflicht kann ich ggf. in bestimmten Umfang übertragen, indem ich das Kind zur Adoption freigebe. Insofern hast Du Recht, dass keiner eine Pflicht hat, das Kind zu behalten. Das heißt aber nicht, dass man es einfach töten kann, bzw "darf", nur weil es aus den eigenen "Lenden" entsprungen ist.
 
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Langsam wirds kompliziert unsere beiden Edits im Auge zu behalten 😄.

Mustis schrieb:
Nein, Stichwort Verhütung bis hin zur Unfruchtbarmachung... Und wenn du jetzt mit Suggestionsfragen anfangen willst, lass es...
Ich frage um Klarheit über deine Position zu bekommen.
Ich dachte auch an den positiven Fall im Falle der Schwangerschaft. Du bist gerade nur beim negativen Fall : "Schwangerschaft verhindern".
Aber die Aussage "ist Schwangerschaft (nicht) beeinflussbar" sollte auch den positiven Fall beinhalten: "Schwangerschaft erzwingen". Und das ist nunmal mit Sex nicht beeinflussbar. Ich denke hier würdest du zustimmen.

Aber wenn wir uns nur auf den negativen Fall einschränken würde ich auch hier differenzieren.
Ich hatte eine Vasektomie und bin diesbezüglich glaube ich gut informiert. Zu einem verschwindend geringen Prozentsatz kriegen sogar Paare wo der Mann eine Vasektomie hatte Kinder.
-> Selbst der negative Part, also Schwangerschaft verhindern, ist nicht so leicht wie du es dir machst. Kondome und Pille sind ja wie jeder weiss noch deutlich unzuverlässiger als eine Vasektomie.
Würdest du trotztdem sagen , dass Schwangerschafft beeinflussbar ist oder würdest du es einschränken auf "in gewisser weise Beeinflussbar aber letzten endes nicht" ?
Vorhin hast du noch davon geredet dass Schwangerschaft nie zu 100% ausgeschlossen werden kann. Das widerspricht deiner Aussage der Unfruchtbarmachung.

Ich würde nochmal gern zum Punkt kommen und sehen ob ich deine Position verstanden habe:
Du hast gesagt dass die Mutter ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung "zurücknehmen" muss weil sie durch den Akt Sex zu haben es in kauf genommen hat ein Kind zu kriegen? Selbst wenn starke Vorkehrungen dagegen getroffen wurden (Vasektomie, etc) weil dies nie zu 100% sicher ist.
Also weil aus A->B folgern KANN muss B in jedem Fall akzeptiert werden wenn man A macht? (Das war das ganze Auto/Unfall Thema)
Kann man dein Argument noch anders zusammen fassen? Weil das meiste waren immer Antworten an mich woraus es mir schwer fällt ein klares Bild von deiner Meinung zu haben.

Smartin schrieb:
Man kann sich auch der "Menschdiskussion" nicht vollends entziehen, denn sonst bist Du straftatbestandlich schon in ganz anderen Bereichen unterwegs. Da geht es dann nicht nur um "illegalen" Schwangerschaftsabbruch, denn eines Totschlags oder gar Mordes macht sich strafbar, "wer einen Menschen tötet". (nur mal so am Rande).
Wenn du alles von mir gelesen hättest wäre dir evtl aufgefallen dass Schwangerschaftsabbruch für mich nicht gleichbedeutend mit dem Tod des Fötus ist.
Und jemanden die Lebensnotwenige Versorgung durch eine andere Person (Spende o.ä.) zu entziehen ist keineswegs totschlag.

Smartin schrieb:
Die Eltern (respektive die Schwangere) haben 12W Zeit zu entscheiden, ob sie das Kind wollen oder nicht. Wenn das Kind krank ist, haben sie 22W. Zeit. Was solls noch sein?
Wie löst du das hier mit dem "totschlag" Argument?

Smartin schrieb:
Warum sollten sie das Kind noch in der 30.Schwangerschaftswoche abtreiben dürfen?
Genau das Frage ich mich warum sie das nicht dürfen sollten. Hast du eine Antwort warum 30 nicht ok und 22 ok?

Smartin schrieb:
Wie ist es bei einem 1 Jahre alten Kind. Ohne mütterliche Versorgung stirbt es genauso. Darf es die Mutter dann auch töten?
Ein neugeborenes Kind kann ohne Probleme ohne die Mutter überleben. Klar braucht es Nahrung wie jeder aber das hängt nicht an einer Person. Fürsorge hat nichts mit dem Thema zu tun.

Smartin schrieb:
Sex ist keine höhere Gewalt, zumindest nicht, wenn man nicht daran glaubt, dass der Storch die Babies bringt. Und ja Sex sagt nicht, dass man eine Schwangerschaft wollte.
Das verlangt aber auch keiner, denn die Frau kann sich in entsprechenden Fristen gegen das Austragen des Kindes entscheiden.
Genau. Sehe ich genauso ... bis auf die Frist.
Die anderen 2 in der Diskussion sehen aber Sex scheinbar sehr wohl als commitment zum Kind.

Smartin schrieb:
Insofern hast Du Recht, dass keiner eine Pflicht hat, das Kind zu behalten. Das heißt aber nicht, dass man es einfach töten kann, bzw "darf", nur weil es aus den eigenen "Lenden" entsprungen ist.
Ich spreche nicht von töten. Ich spreche von Abbruch der Schwangerschaft.
Den Körper nicht mehr zur Verfügung stellen indem es heran wächst.
Wie gesagt das kann auch heissen dass es mit 30 Wochen in den Brutkasten kommt.
 
#basTi schrieb:
"Schwangerschaft erzwingen". Und das ist nunmal mit Sex nicht beeinflussbar. Ich denke hier würdest du zustimmen.
In der Natur kann man selten was erzwingen... Man kann aber vom Regelfall ausgehen. Und da ist Frau schwanger, wenn sie in ihren fruchtbaren Tagen sexuell ungeschützt verkehrt. Aber in der Diskussion hier spielt es keine Rolle, auch wenn du das gerne hättest um zu argumentieren...
#basTi schrieb:
Du hast gesagt dass die Mutter ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung "zurücknehmen" muss weil sie durch den Akt Sex zu haben es in kauf genommen hat ein Kind zu kriegen? Selbst wenn starke Vorkehrungen dagegen getroffen wurden (Vasektomie, etc) weil dies nie zu 100% sicher ist.
Richtig. Bzw. wird dem ja Rechnung getragen, indem es ein zeitliches Fenster gibt, in dem man solche Fälle "korrigieren" kann. Diese Fenster bemisst sich aber explizit daran, wann ein Mensch ein Mensch ist, sprich die Diskussion, die du als unnötig für deinen Standpunkt bezeichnet hast, nämlich die sich ändernden Interessenabwägungen während der Stadien der Schwangerschaft... Das Zeitfenster ist nämlich genau der Kompromiss, um möglichst beide Seiten (Mutter/Kind) in ihren jeweiligen Interessenssphären zu berücksichtigen.
 
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@#basTi doch machst Du, weil jede Tötung eines ungeborenen Kindes nach der 12./22. Woche ein illegitimer Schwangerschaftsabbruch ist.
#basTi schrieb:
Ich würde nochmal gern zum Punkt kommen und sehen ob ich deine Position verstanden habe:
Du hast gesagt dass die Mutter ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung "zurücknehmen" muss weil sie durch den Akt Sex zu haben es in kauf genommen hat ein Kind zu kriegen? Selbst wenn starke Vorkehrungen dagegen getroffen wurden (Vasektomie, etc) weil dies nie zu 100% sicher ist.

ja, wenn die 12/ respektive 22W überschritten wurde.
Weil dann das Recht es ungeborenen Lebens schwerer wiegt als das Recht auf körperliche Selbstbestimmung der Frau.

#basTi schrieb:
Wenn du alles von mir gelesen hättest wäre dir evtl aufgefallen dass Schwangerschaftsabbruch für mich nicht gleichbedeutend mit dem Tod des Fötus ist.
Ehrlich gesagt habe ich schon viel zu viel von Dir gelesen. Und natürlich sagst Du genau das, wenn Du eine unbefristete bzw. andere als die gesetzliche Fristenlösung vorgebende Regelung befürwortest (ja sogar eine fristenlose Regelung befürwortest).

#basTi schrieb:
Und jemanden die Lebensnotwenige Versorgung durch eine andere Person (Spende o.ä.) zu entziehen ist keineswegs totschlag.
Da wäre ich vorsichtig mit solchen Aussagen. Man kann auch "durch Unterlassen" töten, insbesondere wenn man eine Garantenstellung hat. In jedem Fall wird man "unterlassene Hilfeleistung" diskutieren müssen.
Ein Kind ist halt kein Bausparvertrag, den man beliebig kündigen kann, wie man gerade lustig ist.

#basTi schrieb:
Wie löst du das hier mit dem "totschlag" Argument?
Wozu gibt es wohl den § 218?

#basTi schrieb:
Genau das Frage ich mich warum sie das nicht dürfen sollten. Hast du eine Antwort warum 30 nicht ok und 22 ok?
Weils 1. im Gesetz steht
2. der Gesetzgeber in Abwägung der betroffenen Interessen zu dieser Regelung gekommen ist (Stichwort Feststellbarkeit der Behinderung in der Pränataldiagnose, Widerstreitende Grundrechte des ungeborenen Kindes und der Mutter)

#basTi schrieb:
Ein neugeborenes Kind kann ohne Probleme ohne die Mutter überleben. Klar braucht es Nahrung wie jeder aber das hängt nicht an einer Person. Fürsorge hat nichts mit dem Thema zu tun.
na gut, dass Du das wenigstens noch klargestellt hast. Ich war mir ganz ehrlich nicht sicher.

#basTi schrieb:
Genau. Sehe ich genauso ... bis auf die Frist.
Die anderen 2 in der Diskussion sehen aber Sex scheinbar sehr wohl als commitment zum Kind.
Das schreibt keiner. Das Einzige, was ich gelesen habe, ist der Punkt, dass wenn man ungeschützten Verkehr hat, auch für die Konsequenzen einstehen soll. Bis zu einem bestimmten Umfang trage ich das auch (mit). Ich habe sehr wohl was gegen Typen oder Frauen, die sich durch die Welt vögeln und sich dann permanent über einen Schwangerschaftsabbruch aus der Verantwortung ziehen. Das kann nicht Sinn der Sache sein und ist genauso verantwortungslos, wie von einer Frau zu fordern, dass sie das Kind um jeden Preis austragen muss, wenn sie mal ungewollt Schwanger geworden ist. Beides sind für mich fragwürdige Moralvorstellungen. Dass es aber mal zu einer ungewollten Schwangerschaft kommen kann, die uns nicht gleich in "mittelalterliche Zustände" zurückversetzen sollte, dazu stehe ich gleichermaßen.
 
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Mustis schrieb:
Aber in der Diskussion hier spielt es keine Rolle, auch wenn du das gerne hättest um zu argumentieren...
Nein hätte ich nicht gern. Du scheinst "Klarstellung" zu verwechseln mit "Ha! Da musst du zustimmen dann hab ich dich!"
Ich bin wirklich an einer sachlichen Diskussion interessiert, wie man hoffentlich merkt.

Mustis schrieb:
Diese Fenster bemisst sich aber explizit daran, wann ein Mensch ein Mensch ist, sprich die Diskussion, die du als unnötig für deinen Standpunkt bezeichnet hast, nämlich die sich ändernden Interessenabwägungen während der Stadien der Schwangerschaft... Das Zeitfenster ist nämlich genau der Kompromiss, um möglichst beide Seiten (Mutter/Kind) in ihren jeweiligen Interessenssphären zu berücksichtigen.
Okay verstanden.
Kurze zusammenfassung damit ich darauf mein Argument aufbauen kann:
  • Weil aus Sex Schwangerschaft folgen kann (egal wie klein die Wahrscheinlichkeit ist durch diverse Vorkerhrungen) ...
  • ... muss die schwangere Frau ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung aufgeben ...
  • ... und ihren Körper dem Fötus als Wirt zur verfügung stellen.
Ich nehme jetzt mal wieder ein Beispiel dagegen, wo 2 Menschen involviert sind:
  • Weil aus zuckerhaltiger/fettiger Nahrungsaufnahme Diabetes folgen kann ...
  • ... müssen die Eltern die ihr Kind öfter was zuckriges/fetthaltiges gegeben haben ihr recht auf selbstbestimmung aufgeben wenn das Kind an Diabetes erkrankt
  • ... und dem Kind Blut spenden. Verpflichtend.
Warum ist mein Beispiel unpassend (weil das garantiert dein Einwand sein wird)?

Smartin schrieb:
doch machst Du, weil jede Tötung eines ungeborenen Kindes nach der 12./22. Woche ein illegitimer Schwangerschaftsabbruch ist.
Was mache ich?
Und ja es ist momentan illegitim weil das scheinbar die aktuelle Gesetzeslage ist. Aber hier diskutieren wir ja drüber ob das so in Ordnung ist. Du bist der Meinung "Ja" und ich "Nein".
Als Begründung sich aber auf das Gesetz selbst zu berufen ist kein Argument.

Smartin schrieb:
ja, wenn die 12/ respektive 22W überschritten wurde.
Weil dann das Recht es ungeborenen Lebens schwerer wiegt als das Recht auf körperliche Selbstbestimmung der Frau.
Warum ab da ? Findest du das nicht auch ein wenig Scheinheilig?
Das riesen Problem mit eurem Argument ist dass ihr einen "Zeitpunkt" finden müsst ab dem ihr sagt "hier ist es ein Mensch" und davor ists okay. Was ist mit abweichungen? Föten die sich schneller entwickeln?

Deswegen versuche ich mein Argument komplett losgelöst von der Frage "wann ist ein Fötus ein Mensch" zu betrachten. Und das mache ich indem ich ihn zu JEDERZEIT als Mensch sehe also praktisch "worst case Szenario". Mit dieser Basis kann ich mich auf den Rest des Arguments konzentrieren.

Smartin schrieb:
Da wäre ich vorsichtig mit solchen Aussagen. Man kann auch "durch Unterlassen" töten, insbesondere wenn man eine Garantenstellung hat. In jedem Fall wird man "unterlassene Hilfeleistung" diskutieren müssen.
Ein Kind ist halt kein Bausparvertrag, den man beliebig kündigen kann, wie man gerade lustig ist.
Ich stimme zu. Dort geht es aber immer um Aktionen/Handlungen oder das Verfügung stellen von Gütern (Essen etc). Bitte nenne mir aber ein Beispiel indem man rechtlich dazu verpflichtet ist den eigenen Körper anderen zur Verfügung zu stellen.

Smartin schrieb:
Wozu gibt es wohl den § 218?
Also es ist kein Totschlag weil es im Gesetz steht. Wahnsinns Argument. Bravo.

Smartin schrieb:
Weils 1. im Gesetz steht
2. der Gesetzgeber in Abwägung der betroffenen Interessen zu dieser Regelung gekommen ist (Stichwort Feststellbarkeit der Behinderung in der Pränataldiagnose, Widerstreitende Grundrechte des ungeborenen Kindes und der Mutter)
Zu 1. Auch hier: Argumentation anhand von vorhandenem Recht.
2. Das ist schön für ihn aber argumentiere mir das bitte mal anhand von deinem Standpunkt. Du scheinst ja mit dem Gesetz einverstanden zu sein

Smartin schrieb:
Das schreibt keiner. Das Einzige, was ich gelesen habe, ist der Punkt, dass wenn man ungeschützten Verkehr hat, auch für die Konsequenzen einstehen soll.
Also für mich klang das genau dannach:
FrankenDoM schrieb:
Mit der Argumentation kann ich auch bei Rot über die Straße und sagen, das ist keine Einwilligung überfahren zu werden.


Smartin schrieb:
Ich habe sehr wohl was gegen Typen oder Frauen, die sich durch die vögeln und sich dann permanent über einen Schwangerschaftsabbruch aus der Verantwortung ziehen.
Hast du Zahlen dazu? Ich glaub nicht dass das wirklich oft vorkommt. Und selbst wenn ist das ja auch für dich rechtlich in Ordnung solange es vor Woche X passiert, oder?

Smartin schrieb:
[...]Moralvorstellungen[...]
Ganz genau. Moral und Pflicht sind zwei komplett unterschiedliche Themen. Moralisch sind wir wahrscheinlich alle einer ähnlichen Meinung. Doch diese Moral als allgemeingültig zum Gesetz zu machen ist gefährlich.
Um zu sehen was Gesetz werden soll muss ich mir das eben neutral anschauen. Und das versuche ich hier.
 
#basTi schrieb:
  • ... muss die schwangere Frau ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung aufgeben ...
  • ... und ihren Körper dem Fötus als Wirt zur verfügung stellen.
Wie kommst du darauf, dass sie es aufgeben muss? Sie muss es maximal einschränken! Sie hat mehrere Wochen, um sich darüber im klaren zu sein, ob sie schwanger sein will oder nicht. Dies sollte zu einer Entscheidungsfindung reichen und innerhalb dieses Rahmens kann sie abtreiben und damit ist ihre Selbstbestimmung gegeben. Selbst nach der Geburt kann sie sich umentscheiden und das Kind zu Adoption freigeben. Wieder ist ihr recht auf Selbstbestimmung gegeben. Lediglich ab Tag X, aber dem wir als Gesellschaft definiert haben, dass der Fötus ein Kind und damit ein Mensch ist, bis zur Geburt, muss sie sich einschränken, hatte bis dahin aber durchaus Zeit, sich auch diesem zu entziehen. Wo also ist dein konkretes Problem, dass sich die Frau einschränken muss? Ich habe zunehmend das Gefühl, dass du stelenweise nicht weißt, worüber du redest. Genauso die Frage danach, dass sich Föten ggf. unterschiedlich schnell entwickeln. Tun sie nicht wirklich. Die wenigen Tage lassen sich Berücksichtigen.
#basTi schrieb:
  • Weil aus zuckerhaltiger/fettiger Nahrungsaufnahme Diabetes folgen kann ...
  • ... müssen die Eltern die ihr Kind öfter was zuckriges/fetthaltiges gegeben haben ihr recht auf selbstbestimmung aufgeben wenn das Kind an Diabetes erkrankt
  • ... und dem Kind Blut spenden. Verpflichtend.
Sorry, aber das ist doch der blanke Blödsinn. 1. Erbring mal den Nachweis, dass die Diabetes dadurch bedingt entstanden ist und zwar nur dadurch. Schon wenn Oma mit reinspielt, wird es schwierig. MAn kann nicht von eltern verlangen, ihr Kind rund um die Uhr zu bewachen. 2. Gesetz dem Fall, dies wäre so kausal nachweisbar, dann sind wir immer noch an dem bereits erwähnten Punkt, dass dies eine Straftat (Vernachlässigung des Kindes) wäre und das Strafgesetz kein Aug um Aug kennt und daher die Eltern so nicht in Pflicht nehmen darf.

Hör doch bitte endlich auf, Krankheiten mit Schwangerschaft gleichzustellen. Vor allem solltest du dir mal klar machen, dass du hier permanent das Recht auf Leben versuchst gleichzustellen mit dem Recht auf z.b freie Entfaltung. Dir scheint nicht klar zu sein, welche Konsequenzen das hat.
 
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Wo wir gerade bei "meine Meinung, deine Meinung" sind, hier mal meine Begründung für die Fristenlösung.

Mein Kriterium ist Leid. Messbar anhand eigenständiger Schmerzreaktionen.

Es gab noch keinen Fötus, der eine solche Reakton VOR der 12. SSW gezeigt hat.

Und es gab noch kein Baby, welches diese reaktion nach der 23. SSW nicht gezeigt hat und trotzdem für "gesund" gehalten wurde.

Deswegen gehe ich davon aus, dass sich Leidensfähigkeit (eines der mMn zentralen Krietrien des gesunden Menschen) bei nahezu allen Föten zwischen der 12. und 23. SSW entwickelt.
Davor halte ich eine Abtreibung für problemlos ... danach für eine Tötung (auch wenn ich den Begriff für nicht ganz unproblematisch halte ... einen Abbruch nach der 23. SSW sehe ich jedenfalls nicht mehr als unproblematisch ... dafür sollte es mMn gute Gründe geben).
Nur zur Verdeutlichung. Schmerzempfinden ist bei sehr vielen Lebewesen nachzuweisen, daher reicht es nicht für die Diagnose "Mensch" aus ... wenn es aber keinen Schmerz empfindet (also keine Beobachtung gemacht wird, die den Schluss auf ein eigenständiges Schmerzempfinden zulässt), ist es sehr wahrscheinlich nichtmal ein Säugetier ... geschweige denn ein Primat oder ein Mensch.

Nur um mal die Frage zu beantworten, welche Gründe es für eine Frist gibt, die nicht damit zu tun haben, dass sie halt in irgendwelchen Gesetzen steht.
Dass es eine Ähnliche Begründung ist, die hinter unserer Fristen- und Indikationslösung steht, sehe ich eher als Zufall.

Daran, dass ich mit der Tötung leidensfähiger Lebewesen ein Problem habe, wird sich auch durch die Gesetze nichts ändern ... eventuell klappt das mit den richtigen Drogen .. wahrscheinlich brauche ich nebenbei aber auch noch ein boot-camp mit regelmäßiger Gehirnwäsche.

Zum Thema Verantwortung:
Wenn ich in meinem Leben eine Frau geschwängert hätte, dann würde ich eine Verpflichtung fühlen, mich um das Kind auch zu kümmern. Mit dieser Verpflichtung würde ich mich stark beschäftigen und dadurch bereits vor der Geburt eine emotionale Bindung zum Kind aufbauen ... sogar als Vater.
Niemand kann mir erzählen, dass es Frauen da groß anders geht ... wir sind doch alle irgendwie sozialisiert ;)

Die Verantwortung übrnehmen, bedeutet z.B. beim Autofahren nach Möglichkeit @FrankenDoM NICHT platt zu fahren, weil der bei rot über die Ampel geht.
Es bedeutet gleichzeitig, seine Rechnungen zu bezahlen ... und eben auch Rechnungen für Menschen, für die man die Verantwortung übernommen hat und die von einem abhängig sind ... z.B. seine Kinder.
("Rechnungen bezahlen" darf man hier durchaus weiter fassen)
Wenn man da kein Bock drauf hat, dann unterlässt man ungeschützen Sex, lässt sich Vasektomieren oder verzichtet einfach auf Sex ... hat man Bock auf Kind und Verantwortung, dann ist das unnötig ... aber auch dann sollten sich die Partner auf einen Modus einigen ... auch wenn's abtörnt.
Es kann dennoch irgendwas dazwischen kommen. Z.B. wenn die Beziehung kaputtgeht, eine Krankheit entdeckt wird (bei Mutter, Kind oder Vater) oder eben der Fall, dass niemand ein Kind wollte, aber dennoch eins entstanden ist.
Für diese Fälle gibt es die Fristenlösung ... in Ausnahmen mit 5 Monaten Zeit.

Natürlich kann auch danach noch was passieren ...und für diese Fälle ist die Fristenlösung dann auch einfach nicht toll. Da gebe ich @#basTi Recht.
Das Kind kann dafür aber nichts, wenn die Eltern nicht mehr aufeinander klar kommen ... und ob der Typ bei mama nun der leibliche Vater ist, oder nicht, dass ist den Kindern viel egaler, als der restlichen Gesellschaft und dem vielleicht sogar wechselnden "Stiefvater".
Kinder brauchen zwar feste Bezugspersonen ... aber ob die leiblichen Eltern nun dabei sind, das scheint bis auf die Versorgungsfunkion der Mutter keine besonders große Rolle zu spielen.

Wie soll das Recht der Mutter auf körperliche Selbstbestimmung rechtfertigen, dass ihr kind um ein Leben gebracht wird ... ich würde nicht gerne auf mein Leben verzichten, nur weil meine Mutter halt gerade lieber Karriere macht ... oder Angst vor nem faltigen Bauch hat.
Ich hätte aber wohl auch kein kleines Problem damit, meiner Mutter bei der Geburt das Leben gekostet zu haben.
Zum Glück ist mir beides erspart geblieben ... und meine Mutter hat mich sogar ganz freiwillig ausgetragen.

Eine Schwangerschaft ist auch dann noch eine Frsitensache, wenn man einen Abbruch noch im 9. Monat machen könnte (meintwegen auch mit Übertragung des Fötus in einen Brutkasten) ... die Frist läge dann lediglich etwas weiter hinten (9 statt 5 Monate).
Ich habe weiter oben schon was dazu geschrieben ... ich glaube immer noch, dass jemand, der das in 5 Monaten nicht entschieden bekommt, es auch in 9 Monaten nicht entscheden haben wird.
Umentscheiden kann man sich in besonderen Situationen eben nicht (z.B. bei Verträgen) oder eben nur in einem bestimmten zeitlichen Rahmen (Kündigungsfristen) ... und ich finde schon, dass eine Schwangerschaft eine besondere Sache ist, über die man nicht entscheiden können sollte, wie über die Abgabe eines Lottoscheins.
 
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