DerOlf schrieb:Würde passen ... leider ist auch die Mutter vor der Schwangerschaft einfach keine Mutter.
Dass eine Schwangerschaft keine bleibenden Schäden hinterlässt, stimmt auch nur auf der biologistischen Seite ... Vor einer Schwangerschaft bist du um einiges an Verantwortung leichter ... danach hast du Familie.
Eine Schwangerschaft hat immer Konsequenzen ... und die wenigsten davon verschwinden einfach nach 9 Monaten.
Im (immer nur hypotetischen) "Normalfall" ist auch das Kind nach 9 Monaten nicht weg ... meist verlassen die erst mit ca. 20 Jahren das Elternhaus.
Kurz: Ein ungewolltes Kind versaut dir deine gesamte bisherige Lebensplanung.
Gibst du es weg, wird dir sicherlich der Vorwurf "Rabenmutter" begegnen ... zusätzlich zu eventuell zu erwartenen Reuegefühlen. Was soziale Sanktinen bedeuten, können sich einige hier wahrscheinlich wenigstens vorstellen ... viele haben das selbst schon erlebt.
Behälst du es, wird es dich unter Umständen regelmäßig an einen Menschen erinnern, den du lieber vergessen willst (z.B. bei Gewalterfahrungen ... ganz extrem bei einer Zeugung per Vergewaltigung).
Auch ein "fieses Arschloch" kann vom gericht ein Umgangsrecht zugesprochen bekommen ... und auch wenn du das Kind abgöttisch liebst, seine pure Existenz zwingt dich, den Kontakt zu diesem Menschen aufrecht zu erhalten.
Verweigerst du den Umgang, kann das sogar rechtliche Folgen haben.
Man mag von Abtreibung halten, was man will, aber eine Schwangerschaft ist definitiv nicht nach 9 Monaten einfach gegessen.
Dieser Absatz ist vollumfänglich falsch. Die Mutter kann problemlos das Baby nach seiner Geburt bspw. bei einer Babyklappe abgeben. Dann ist die Sache komplett und für immer vorbei.
Aber das Baby eben noch am Leben.
DerOlf schrieb:Eigentlich garnicht ... aber.
Wie kann man sowas fragen, wenn seit einigen Seiten genau darüber diskutiert wird, OB ein nach deutschem Recht abtreibungsfähiger Embryo bereits ein lebendiger Mensch ist?
Ab wann ist es ein Mensch?
Das ist im deutschen Recht praktischerweise bereits geregelt:
Ab der Nidation handelt es sich um einen Nasciturus, ein menschliches lebendiges Wesen, was bereits gewisse Rechte hat (bspw. wenn jemand gegen den Willen der Mutter eine Abtreibung vornimmt, wird er dafür bestraft - und zwar nicht wegen Körperverletzung, sondern schwerer für Abtreibung), er kann ferner erben (bspw. der Vater stirbt vor der Geburt), und er kann auch Schadensersatzansprüche erwerben (bspw. jemand versucht ihn abzutreiben, dies misslingt, er kommt zur Welt, ist aber wegen des Abtreibungsversuchs behindert).
Ich halte genauso wie das deutsche Recht jede andere Definition für Unsinn:
-Die Geburt ist kein geeigneter Zeitpunkt, denn Babies können bereits vor der Geburt auch außerhalb der Gebärmutter überleben (ich glaube ab dem 7. Monat oder so)
-Auf die Überlebensfähigkeit außerhalb der Gebärmutter alleine abzustellen ist auch nicht sinnig, denn ein Baby kann auch nach der Geburt nicht alleine überleben, bspw. braucht es Muttermilch
-Ergo bleibt nur die Nidation, weil dies der Beginn der Schwangerschaft ist und bei normalem Verlauf auch zur Geburt führt