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Accounts verkaufen - Wer haftet?
- Ersteller Worms
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Was ist denn daran richtig? Es ist absoluter B.....! Es ergibt null Sinn und hat nichts mit der Wirklichkeit zu tun.
Nehmen wir mal z.B. an, du bezahlst einen One-Clikck-Hoster Account und jemand anderes nutzt ihn und lädt damit illegale Sachen hoch. Wer ist dann dafür verantwortlich?! Natürlich der dem die IP-Adresse gehört welche für den Upload verantwortlich ist.
Genauso ist es beim VPN. Die IP Adresse gehört zum VPN Provider. Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt der illegalen Nutzung verwendet wurde. Die Behörden haben erst Mal nur die IP dieses Providers. Der Provider muss nun die IP hinter dem VPN preisgeben. Entweder können sie es oder sie können es nicht. In diesem Fall haftet der VPN Provider. Aus diesem Grund gehe ich auch davon aus das jeder Anbieter loggt, der Server in der EU anbietet.
Nur die IP-Adresse hinter dem VPN führt zum Täter. Ohne diese können die Behörden nichts machen. Denn viele VPN Provider führen weder eine Indifkation der Person noch des Käufers durch. Sodass man ohne die Ermittlung der IP nie auf die realen Person kommen wird.
Nehmen wir mal z.B. an, du bezahlst einen One-Clikck-Hoster Account und jemand anderes nutzt ihn und lädt damit illegale Sachen hoch. Wer ist dann dafür verantwortlich?! Natürlich der dem die IP-Adresse gehört welche für den Upload verantwortlich ist.
Genauso ist es beim VPN. Die IP Adresse gehört zum VPN Provider. Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt der illegalen Nutzung verwendet wurde. Die Behörden haben erst Mal nur die IP dieses Providers. Der Provider muss nun die IP hinter dem VPN preisgeben. Entweder können sie es oder sie können es nicht. In diesem Fall haftet der VPN Provider. Aus diesem Grund gehe ich auch davon aus das jeder Anbieter loggt, der Server in der EU anbietet.
Nur die IP-Adresse hinter dem VPN führt zum Täter. Ohne diese können die Behörden nichts machen. Denn viele VPN Provider führen weder eine Indifkation der Person noch des Käufers durch. Sodass man ohne die Ermittlung der IP nie auf die realen Person kommen wird.
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2011
- Beiträge
- 51.368
Was hat ein OCH mit einem bezahlten VPN zu tun? Genau, nichts.
Antwort zu Deinem Edit:
Genau das steht hier doch die ganze Zeit...
Erstmal wird der VPN Anbieter ermittelt. Und da er nicht für Schaden haften will, reicht er die Adressen seiner Kunden weiter.
Und je nach dem, wo sein Firmensitz ist, macht er das gegenüber deutschen Behörden oder er macht es auch nicht. Das deutsche Gesetz gilt halt nur in Deutschland.
Antwort zu Deinem Edit:
Genau das steht hier doch die ganze Zeit...
Erstmal wird der VPN Anbieter ermittelt. Und da er nicht für Schaden haften will, reicht er die Adressen seiner Kunden weiter.
Und je nach dem, wo sein Firmensitz ist, macht er das gegenüber deutschen Behörden oder er macht es auch nicht. Das deutsche Gesetz gilt halt nur in Deutschland.
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BlubbsDE
Fleet Admiral
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Schon in meiner ersten Antwort im Beitrag #4 steht das so. Nur sind Deine Erläuterungen immer wirr und wirrer.
Du hast davon geredet, dass Du ein VPN Tunnel an einen Kollegen weiter gereicht hast. Und wenn Du, als Kunde des VPN Anbieters Post bekommst, weil mit diesem VPN Schindluder begangen wurde, dann bist Du ganz alleine Haftbar, wenn Du nicht nachweisen kannst, das Du es nicht warst.
Du hast davon geredet, dass Du ein VPN Tunnel an einen Kollegen weiter gereicht hast. Und wenn Du, als Kunde des VPN Anbieters Post bekommst, weil mit diesem VPN Schindluder begangen wurde, dann bist Du ganz alleine Haftbar, wenn Du nicht nachweisen kannst, das Du es nicht warst.
Es ging nicht um eine Weiterleitung/Durchleitung des VPN Tunnels, sondern um eine Weitergabe der Lizenz (den Zugang) die VPN Verbindung zu nutzen. Ich kaufe eine Lizenz bei einem VPN Anbieter für sagen wir mal ein Jahr. Nach 6 Monaten habe ich aber keine Lust mehr auf den VPN und verkaufe ihn weiter. Um die Haftbarkeit im Falle dessen, dass der Käufer mit seinem PC und seinem Internetanschluss damit Schindluder treibt ging es mir die ganze Zeit.
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2011
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Ja, genau. Und Post im Falle eines Falles kann nur der Vertragspartner bekommen = Du. Fertig.
....
Es sei denn, Du kannst den Behörden gegenüber glaubhaft versichern, dass Du es nicht warst. Der VPN Anbieter könnte es, technisch, da er ja weiß, mit welcher IP er benutzt wurde. Aber das wird ihn nicht so sehr interessieren. Also bist Du für die Abgrenzung verantwortlich.
Setze einen Vertrag auf, wenn du den VPN Tunnel weiter verkaufst.
....
Es sei denn, Du kannst den Behörden gegenüber glaubhaft versichern, dass Du es nicht warst. Der VPN Anbieter könnte es, technisch, da er ja weiß, mit welcher IP er benutzt wurde. Aber das wird ihn nicht so sehr interessieren. Also bist Du für die Abgrenzung verantwortlich.
Setze einen Vertrag auf, wenn du den VPN Tunnel weiter verkaufst.
Zuletzt bearbeitet:
Genau das ist absoluter Non-Sense. Habe ich dich doch richtig verstanden.
Auch wenn man deine absurde Idee umsetzen würde, was in der Realität nicht der Fall ist, denn der Fingerabdruck des Täters ist seine IP, wäre eine Identifizierung des Accountinhabers ohne Adresse und Verifizierung seiner persönlichen Daten nicht möglich.
Auch wenn man deine absurde Idee umsetzen würde, was in der Realität nicht der Fall ist, denn der Fingerabdruck des Täters ist seine IP, wäre eine Identifizierung des Accountinhabers ohne Adresse und Verifizierung seiner persönlichen Daten nicht möglich.
BlubbsDE
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2011
- Beiträge
- 51.368
Ohje.
Wenn der VPN Anbieter Adressen seiner Kunden raus rückt, dann bist Du derjenige, der Post bekommt.
Wenn der VPN Anbieter keine Adressen raus rückt, dann bekommt keiner Post. So einfach ist das.
Ich bin hier jetzt raus. Viel Spaß noch.
Wenn der VPN Anbieter Adressen seiner Kunden raus rückt, dann bist Du derjenige, der Post bekommt.
Wenn der VPN Anbieter keine Adressen raus rückt, dann bekommt keiner Post. So einfach ist das.
Ich bin hier jetzt raus. Viel Spaß noch.
Einzig relevant ist die IP-Adresse. Du hast nichts verstanden und leider keine Ahnung.
Außerdem erheben weder OCH noch VPN Anbieter die Klarnamen inkl. der Klaradresse ihrer Kunden. Deshalb ist alles was du hier von dir gibst leider gelinde gesagt Blödsinn. Tut mir leid ist aber leider so.
Hätte mir hier auch mehr Kompetenz erhofft.
Außerdem erheben weder OCH noch VPN Anbieter die Klarnamen inkl. der Klaradresse ihrer Kunden. Deshalb ist alles was du hier von dir gibst leider gelinde gesagt Blödsinn. Tut mir leid ist aber leider so.
Hätte mir hier auch mehr Kompetenz erhofft.
R
Ribery88
Gast
Dann gehe zum Anwalt und lasse dich beraten, wo liegt das Problem? Da bekommst du dann Kompetenz!
DDM_Reaper20
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 1.004
@ Worms
bei deinem patzigen Tonfall vergeht auch den gutmütigsten Geistern hier die Lust, sich von dir dumm anmachen zu lassen. Du willst "mehr Kompetenz"? dann geh' zu einem Anwalt, der das zu seinen Fachgebieten zählt. Dort kannst Du dann so viel rummotzen, wie du willst, du kriegst dafür 'ne Rechnung.
bei deinem patzigen Tonfall vergeht auch den gutmütigsten Geistern hier die Lust, sich von dir dumm anmachen zu lassen. Du willst "mehr Kompetenz"? dann geh' zu einem Anwalt, der das zu seinen Fachgebieten zählt. Dort kannst Du dann so viel rummotzen, wie du willst, du kriegst dafür 'ne Rechnung.
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