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Nochmal: ich habe nicht die Assistenzfrage mit den Beispielen gleichgesetzt, sondern nur gesagt, daß es solche Fälle gibt. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?DuckDuckStop schrieb:Dein erstes Beispiel ist nicht passend, da geht es um eine vorsätzliche Handlung, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind unterschiedliche Dinge.
Zweite Beispiel ist ebenfalls nicht passend, da es da um die Kaskoversicherung geht und nicht um die Haftpflicht.
Also bitte nicht irgendwelche Sachen durcheinanderbringen. Davon ab, kein einziger kaskoversicherer wendet den Einwand der groben Fahrlässigkeit wirklich noch an, ist mittlerweile einfach Marktfern.
Durcheinander bringst nur Du und das, obwohl ich schon sagte, das,ich das,nicht gleichsetze.