Wer haftet für Unfall in Tiefgarage?

Der Hausbesitzer haftet aus vermutetem Verschulden.

Der Hausbesitzer müsste dem Geschädigten beweisen, dass er nichts für den Schaden kann.

Das wäre z.B. bei einem Orkan, der die Dachziegel abdeckt der Fall.
Ansonsten reicht es aus, dass sich die Lampe von der Decke gelöst hat, um den Hausbesitzer haftbar zu machen.

Die Lampe fällt nur dann runter, wenn sie entweder fehlerhaft errichtet wurde, oder mangelhaft gewartet wurde.
Beides fällt unter die Verantwortung des Hausbesitzers.
 
Naja ich bin raus aus der Diskussion.
Der TE ist hoffentlich nicht naiv genug, um an Hand eurer Ratschläge Gutachten einzuholen. Ihr versteht nicht einmal, dass ihr das Thema nicht versteht. Es gibt eine Million mögliche Ursachen wieso eine Lampe runterfallen könnte. Dies muss man dann beweisen können. Naive Behauptungen reichen nicht. Das vermutete Verschulden kann man im Zweifel auch schnell widerlegen, indem man den Hausmeister benennt, der die Lampen eben regelmäßig kontrollierte. Viel Spaß mit dem Gegenbeweis.
 
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nö.....

Würde wenn auch in der VDE stehen, aber auch da,....Nö :-)
 
Ist die Lampe wirklich von sich aus heruntergefallen oder ist vielleicht ein Ball dagegen geflogen?


Nur um mal einen anderen Gesichtspunkt rein zu bringen.
 
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florian. schrieb:
Ist die Lampe wirklich von sich aus heruntergefallen oder ist vielleicht ein Ball dagegen geflogen?

Hatte ich gestern auch schon mal dran gedacht, als ich das hier gelesen habe.

Grundsätzlich ist es richtig, wenn der Vermieter erst einmal auf die Hausverwaltung verweist, denn er wird wahrscheinlich diese vertraglich für die Einhaltung der VKS beauftragt haben.
Nur geht es da halt eben auch noch weiter.
Das Thema Fahrlässigkeit kam hier ja bereits ins Gespräch.
Wird die Beleuchtung regelmäßig gewartet/ausgetauscht, dann ist die Verwaltung da praktisch schon raus aus der Nummer.

Ob die Lampe mutwillig beschädigt wurde (fußballspielende Jugendliche usw.) , wird sich herausfinden lassen.
Dann muss man den tatsächlichen Verursacher finden.
 
ich bin kein Experte, deshalb sind das nur meine ersten Gedanken hierzu:

als erstes hätte ich hier an Mietrecht gedacht, die Tiefgarage wird wahrscheinlich vom Mietvertrag erfasst sein. Der Vermieter hat die Pflicht die Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Irgendwo hinter dem 535 bgb gibt es wahrscheinlich eine Schadensersatznorm, welche auf 280ff verweist. Wodurch die Beweislast beim Vermieter liegt.
Mieterschutz steht bei Gerichten etwas höher als Vermieterschutz, deshalb wird eine bloße Behauptung, dass die Leuchtmittel regelmäßig kontrolliert werden, eher nicht ausreichen. Problem, wenn es doch bewiesen werden kann...

Andererseits gibt es eben für solche Fälle die Versicherungen. Ich tippe, dass mit einer Anzeige des Schadens bei der Hausverwaltung sich alles klären wird.

Hatte selber einen ähnlichen Fall (Kurzversion): Vor dem Haus Auto auf dem Parkplatz abgestellt, Dachziegel drauf gefallen. Nach einem Anruf bei der Hausverwaltung, wurde mir Angeboten, dass nachdem die nachgucken ob tatsächlich ein Dachziegel auf dem Haus fehlt, ich auf deren Kosten den Schaden am Auto in einer Vertragswerkstatt beheben kann, oder deren Versicherung wird mir einen Sachverständigen schicken und ich kriege Geld ausgezahlt.
 
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