StephanMailaend
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Der Hausbesitzer haftet aus vermutetem Verschulden.
Der Hausbesitzer müsste dem Geschädigten beweisen, dass er nichts für den Schaden kann.
Das wäre z.B. bei einem Orkan, der die Dachziegel abdeckt der Fall.
Ansonsten reicht es aus, dass sich die Lampe von der Decke gelöst hat, um den Hausbesitzer haftbar zu machen.
Die Lampe fällt nur dann runter, wenn sie entweder fehlerhaft errichtet wurde, oder mangelhaft gewartet wurde.
Beides fällt unter die Verantwortung des Hausbesitzers.
Der Hausbesitzer müsste dem Geschädigten beweisen, dass er nichts für den Schaden kann.
Das wäre z.B. bei einem Orkan, der die Dachziegel abdeckt der Fall.
Ansonsten reicht es aus, dass sich die Lampe von der Decke gelöst hat, um den Hausbesitzer haftbar zu machen.
Die Lampe fällt nur dann runter, wenn sie entweder fehlerhaft errichtet wurde, oder mangelhaft gewartet wurde.
Beides fällt unter die Verantwortung des Hausbesitzers.