Nachbarin nimmt Lieferung an. Wer haftet für Transportschäden?

WhiteShark schrieb:
Natürlich darf er beim Nachbarn abgeben.

Nein, der Nachbar ist nicht der Empfänger.

WhiteShark schrieb:
Will man das nicht, so muss man das vorher so angeben.

Anders herum wird ein Schuh daraus: man kann einem Lieferunternehmen eine schriftliche Erlaubnis erteilen, das Paket NICHT an die eigene Person, ein volljähriges Haushaltsmitglied oder einen Bevollmächtigten zu geben. Deshalb ist die DHL auch über Monate mit den Kärtchen umhergelaufen und hat das Abstellen oder Abgeben beim Nachbarn als tolle Sache beworben. Die wollten einfach möglichst viele Unterschriften, um die Pakete schnell loszuwerden.

Hier ein Beispiel dafür:

https://www.dhl.de/de/paket/pakete-empfangen/wunschnachbar.html

Das wäre NICHT nötig, wenn sich DHL seiner Sache sicher wäre. Aber die DHL weiß genau, dass sie im Ernstfall haften muss, wenn die Lieferung durch Abgabe beim Nachbarn oder Abstellen im Treppenhaus abhanden kommt. ;)

WhiteShark schrieb:
Beim Nachbar hat man ja eine Unterschrift.

Was interessiert mich als Besteller die Unterschrift vom Nachbarn? Ich habe einen Anspruch auf Lieferung der Ware, nicht mein Nachbar.

WhiteShark schrieb:
Die Nachbarschaftsabgabe ist bei jedem lieferdienst in den AGBs vermerkt.

Das ist korrekt, spielt für mich als Besteller aber keine Rolle. Der Versender hat einen Vertrag mit dem Lieferunternehmen, nicht ich. Ich habe als Besteller einen Vertrag mit dem Händler und deshalb muss dieser dafür sorgen, dass mich das Paket mit der Ware erreicht. Wird das Paket beim Nachbarn abgegeben, hat mich das Paket nicht erreicht. Sollte sich das nicht ändern, bleibt der Anspruch meinerseits auf Lieferung der Ware erhalten. Das Speditionsunternehmen kann dann gerne mit dem Nachbarn darüber streiten, wo das Paket hingekommen ist. Und der Versender kann gerne mit dem von ihm beauftragten Lieferunternehmen streiten, wieso ich als Kunde kein Paket bekommen habe. Wenn das Paket aber durch Abgabe bei einem Nachbarn oder Abstellen im Treppenhaus verschwunden ist (soll z.B. in Berlin sehr oft vorkommen), dann würde ich IMMER den Händler zur Erfüllung seiner Lieferpflicht ermahnen. Denn bis MICH PERSÖNLICH die Ware erreicht, ist der Händler dafür verantwortlich, dass sie mich erreicht.
 
Natürlich ist der Händler in der Haftung wenn der Nachbar das Paket nicht raus gibt oder einen Diebstahl verschuldet.
Der Händler kann dann vom Lieferanten wieder den Schaden einfordern. Und je nach Umständen kann der dann vom Nachbarn den Schaden einfordern.

Aber der Lieferdienst braucht keine weitere Einwilligung für die Nachbarschaftsabgabe. Das was DHL da anbietet ist was anderes. Da kann man dann den Wunschnachbarn wählen. Der Bote klingelt dann bei diesem Nachbarn zuerst, falls man selbst nicht da ist.

Im Link von werkam steht ja auch das die Lieferdienste das in den AGBs stehen haben und man dem Passus widersprechen muss. Es gab lediglich mal ein Problem mit der Formulierung dieser Klausel.

Nein, so logisch erscheint mir das nicht, auch wenn mir dein Gedanke nicht unsympathisch ist. Doch schon unabhängig von der Logik verlangt ja das Gesetz, dass AGB in bestimmter Weise einbezogen sind - die vorliegende Weise würde dafür nicht ausreichen.
Der Händler hat ja die Bedingungen des Lieferanten akzeptiert und damit auch die Nachbarschaftsabgabe.
 
WhiteShark schrieb:
Aber der Lieferdienst braucht keine weitere Einwilligung für die Nachbarschaftsabgabe. Das was DHL da anbietet ist was anderes. Da kann man dann den Wunschnachbarn wählen. Der Bote klingelt dann bei diesem Nachbarn zuerst, falls man selbst nicht da ist.

Du vergisst, um welchen Fokus es hier geht. DHL kann das Paket auf der Straße abstellen oder es gar nicht zustellen. Dann muss DHL aber auch mit den Konsequenzen leben. DHL macht das mit dem Formular zu einem Wunschnachbarn nur, weil dieser dann der Bevollmächtigte des Empfängers ist. Damit wäre DHL dann aus dem Schneider, denn dann ist die Gefahr des Transports auf den Empfänger übergegangen. Und nur darum geht es.

WhiteShark schrieb:
Der Händler hat ja die Bedingungen des Lieferanten akzeptiert und damit auch die Nachbarschaftsabgabe.

Das ist alles völlig irrelevant, denn es geht nicht darum, ob der Händler AGB akzeptiert oder vielleicht gerne nackt bei Mondschein mit Paketen auf dem nächsten Berg tanzt. Das Thema des Threads ist, wer für Transportschäden haftet, wenn die Ware beim Nachbarn abgegeben wird. Und das ist in KEINEM Fall der Empfänger, denn der hat die Ware nicht geliefert bekommen, wenn diese ohne Bevollmächtigung beim Nachbarn abgegeben wird.

Im konkreten Fall des ersten Beitrags wird die Spedition haften müssen. Denn sie hat die Ware nicht dem Empfänger zugestellt und dem Nachbarn kann man sicher nicht zumuten, die gesamte Speditionsware zu sichern und davor noch auf Transportschäden zu untersuchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darüber sind sich wohl alle hier einig.
Nur um den Transportschaden geltend machen zu können ist es irrelevant wer es angenommen hat. Das Paket öffnen geht eh erst nach der Annahme und kaum ein Bote würde warten bis ausgepackt wird.
Eine eigene Annahme hätte also an der Situation nichts geändert.
 
"Im Link von werkam steht ja auch das die Lieferdienste das in den AGBs stehen haben und man dem Passus widersprechen muss."

Es wird darauf hingewiesen, dass der *Absender* (=Verkäufer) dem Passus widersprechen kann/muss. Der Link steht demnach meiner Behauptung, der Käufer müsse sich für die AGB des Lieferdienstes nicht ohne Weiteres interessieren, nicht entgegen.
 
WhiteShark schrieb:
Nur um den Transportschaden geltend machen zu können ist es irrelevant wer es angenommen hat.

Es NICHT irrelevant, wer das Paket entgegengenommen hat. Im ersten Post gibt es eine klar Abgrenzung des Falles und in diesem hat der Nachbar die Ware angenommen. Und die konkrete Frage war, wer letztlich haftet, wenn der Empfänger später Schäden an der Ware feststellen würde.

Dafür kommen folgende Parteien in Frage:
1. Der Versender
2. Der Spediteur
3. Der Nachbar
4. Der Empfänger

Die nun zu klärende Frage ist klar: wer würde haften?

WhiteShark schrieb:
Das Paket öffnen geht eh erst nach der Annahme und kaum ein Bote würde warten bis ausgepackt wird.
Eine eigene Annahme hätte also an der Situation nichts geändert.

Das ist eine irrige Annahme und eine völlig unlogische Argumentation. Denn wenn ich die Lieferung beim Empfang auf Schäden sichten müsste, würde ich eben darauf bestehen, dass ich vor Abgabe der von mir benötigten Unterschrift die Lieferung auf Schäden untersuche. Übrigens haben das alle Speditionen klaglos über sich ergehen lassen, die mir je etwas geliefert haben.

Zudem beinhaltet eine Sichtung der Lieferung auf Transportschäden NICHT die Sichtung der Ware. Es geht vielmehr darum, dass die Verpackung nicht durch den Transport geschädigt wurde. Wenn eine Ware in einer äußerlich unversehrten Verpackung beschädigt wurde, dann ist das wiederum ein Problem des Händlers, der die Ware nicht ausreichend verpackt hat.

Und ob der Nachbar die Lieferung auf Unversehrtheit prüft, ist für den Empfänger und den Nachbarn völlig egal. Die sofortige Prüfung der Lieferung ist eine Pflicht bei B2B-Lieferungen. Auch hier geht es eher darum, Aufgaben des Auftraggebers zu übernehmen und im Fall der Fälle Schäden auf das Transportunternehmen zu verlagern.
 
Deliberation schrieb:
Es NICHT irrelevant, wer das Paket entgegengenommen hat. Im ersten Post gibt es eine klar Abgrenzung des Falles und in diesem hat der Nachbar die Ware angenommen. Und die konkrete Frage war, wer letztlich haftet, wenn der Empfänger später Schäden an der Ware feststellen würde.
Für den Empfänger der Ware ist es irrelevant. Denn für den haftet nur der Absender. Von wem der sich den Schaden bezahlen lässt, kann dem Empfänger völlig egal sein.

Das ist eine irrige Annahme und eine völlig unlogische Argumentation. Denn wenn ich die Lieferung beim Empfang auf Schäden sichten müsste, würde ich eben darauf bestehen, dass ich vor Abgabe der von mir benötigten Unterschrift die Lieferung auf Schäden untersuche. Übrigens haben das alle Speditionen klaglos über sich ergehen lassen, die mir je etwas geliefert haben.
Dann hattest du Glück und immer kulante Fahrer getroffen die Zeit für sowas hatten. Kommt natürlich auch darauf an wie lange man da gucken will.
 
Ach, dann sind wir uns ja einig. :)

Und mit Kulanz hat das wie gesagt nichts zu tun. Die Typen haben zwei Möglichkeiten: erstens dampfen sie wieder ohne meine Unterschrift ab oder sie müssen sich die Zeit nehmen. Ohne Unterschrift können die sich gleich arbeitssuchend melden, das wissen die auch. Und meistens gebe ich denen ohnehin das Verpackungsmaterial mit. Denn das müssen die entsorgen. Wie gesagt musste ich da aber nie drauf bestehen, die hatten immer voll die Routine in solchen Sachen.
 
Schön das wir uns soweit einig sind :-)

Aber sie dampfen ohne deine Unterschrift ab und scannen die Sendung als Annahme verweigert. Den Job verlieren sie dadurch nicht. Außer natürlich man macht sowas mehrfach und die Beschwerden häufen sich.

Und die Verpackung mitnehmen müssen die nicht, die liefern nur ab. Die müssen nicht mal warten bis zu ausgepackt hast. Außer natürlich dies ist im Service mit enthalten. Meist aber heißt es nur Unterschrift, abgeben und wieder abziehen.
 
WhiteShark schrieb:
Aber sie dampfen ohne deine Unterschrift ab und scannen die Sendung als Annahme verweigert. Den Job verlieren sie dadurch nicht.

Ja, na klar. Und nehmen die Ware auch wieder mit? Das wird toll, wenn die so lange bei mir antanzen müssen, bis sie endlich ihren Pflichten nachkommen. Wer würde diese Typen nicht rauswerfen!?

WhiteShark schrieb:
Und die Verpackung mitnehmen müssen die nicht, die liefern nur ab. Die müssen nicht mal warten bis zu ausgepackt hast.

Nach der Verpackungsverordnung muss der Dienstleister die Transportverpackung wieder mitnehmen. Macht er dies nicht, wird's teuer!

WhiteShark schrieb:
Außer natürlich dies ist im Service mit enthalten.

Ich zahle doch für keinen Service, den ich mit dem Produktpreis bereits bezahlt habe. In Deutschland gibt es Umwelt- und Verpackungsverordnungen, die eine Rücknahme von Verpackungen vorschreiben. Oder glaubst Du, Läden wie der MediaMarkt haben nach den Kassen Behälter für die Verpackungsrücknahme, weil die uns so lieb haben? :D
 
WhiteShark schrieb:
Darüber sind sich wohl alle hier einig.
Nur um den Transportschaden geltend machen zu können ist es irrelevant wer es angenommen hat. Das Paket öffnen geht eh erst nach der Annahme und kaum ein Bote würde warten bis ausgepackt wird.
Eine eigene Annahme hätte also an der Situation nichts geändert.

Deshalb lasse ich jedes Päckchen als beschädigt deklarieren, selbst wenn nur eine Kante minimal eingedrückt ist. Ne Macke hat jedes Päckchen und leugnen können die es dann auch nicht. Meine Nachbaren machen dies ebenso konsequent.
 
Sie tanzen nur einmal bei dir an. Annahme verweigert heißt das Paket geht direkt wieder zurück zum Absender.
Ich war selbst mal ne Weile Bote und hatte auch ab und an so Spezialisten die das Paket vorher genau untersuchen wollten. Gab da auch vereinzelt Fälle in denen es mir zu blöd wurde und ich nur noch sagte er soll es annehmen oder es geht wieder zurück.


Bzgl Transportverpackung, nun von der bekommt der Endkunde nichts zu sehen.
Die Umverpackung muss der Händler zurücknehmen, ja. Aber nicht der Bote. Der Händler beteiligt sich dafür am dualem System.
Siehe hier
http://www.internetrecht-rostock.de/neue-verpackungsverordnung-versandhandel.htm
https://www.haendlerbund.de/hinweis...eisblaetter/113-faq-zur-verpackungsverordnung
 
Wenn die Annahme verweigert wird, muss der Kunde auch unterschreiben das er das Paket nicht annimmt. Wenn der Fahrer es selbst hinschreibt, ist es ja keine Verweigerung des Kunden. Weiß ja nicht bei welchem Unternehmen Du Bote warst, aber dieses Gebahren kenne ich nicht. Entweder kommt eine Karte in den Kasten das man sich bei der Spedition zwecks Zustellung melden soll oder das Paket wird zur Abholung im Paketshop (z.B. DHL) hinterlegt. Und der Fahrer muss nicht warten bis die Ware ausgepackt worden ist, er benötigt nur eine Quittung das die Verpackung nicht beschädigt wurde beim Transport.
Der Verkäufer hat mich noch extra darauf hingewiesen, ich solle die Lieferung auf Transportschäden kontrollieren.
Als Empfänger kann man den Erhalt der Ware unter Vorbehalt einer späteren Prüfung annehmen und sollte es auch so kenntlich machen
Annahme unter Vorbehalt: Dazu einfach “unter Vorbehalt” auf der Übergabequittung oder dem elektronischen Unterschrifts-Display vermerken. So können Sie den Artikel auch bei einem verdeckten Mangel auch später problemlos Umtauschen.
, verlangt der Absender (wie in diesem Fall) das der Empfänger die Ware sofort kontrollieren muss
Auspacken und genau kontrollieren: Der Kurierdienst oder die Spedition muss die Geduld aufbringen, bis Sie das Packstück vollständig ausgepackt und auf Transportschäden kontrolliert haben. Dies wird zwar ungern gemacht, aber ist Ihr gutes Recht.
, wartet der Fahrer der Spedition auch wohl solange bis es ausgepackt wurde.
 
Bei Verweigerung der Annahme muss der Empfänger nicht unterschreiben. Zumindest nicht bei den normalen Paketdiensten (DHL, Hermes, UPS). Bei manchen Speditionen mag das eventuell anders sein.

Das mit unter Vorbehalt annehmen ist eigentlich sinnfrei. Entweder man nimmt es an, oder nicht. Einen Mangel kann man immer geltend machen. Und wenn es einen nicht erkennbaren Transportschaden gab, dann hilft einem diese Notiz auch nicht.
Wenn man natürlich Dellen sieht, kann man das direkt vermerken lassen.

Aber die Pflicht des Boten ist ab der Übergabe erfüllt. Außer wenn die Spedition dies als Dienstleistung anbietet.
Bei den normalen Paketdiensten hat man keinerlei Anrecht darauf das der Bote wartet bis es ausgepackt ist.
 
Wie weist Du nach das ich die Annahme verweigert habe ohne das ich dafür unterschrieben habe? Glaube mir, habe selbst 35 Jahre in der Branche gearbeitet, der Fahrer kann die Annahme nicht verweigern, er kann sagen/schreiben es wurde nicht zugestellt, was der Chef davon dann macht ist dessen Sache.
 
Im Scanner kann man den Barcode des Pakets mit Annahme verweigert abscannen. Da bedarf es keiner Unterschrift.
Warum sollte man auch unterschreiben, wenn man doch verweigert?

Im Zweifel kann sich der Kunde dann nur beschweren. Mit Glück kommt die Beschwerde dann noch rechtzeitig an und das Paket kann erneut zugestellt werden. Mit Pech ist es bereits auf dem Rückweg.
 
WhiteShark schrieb:
Sie tanzen nur einmal bei dir an. Annahme verweigert heißt das Paket geht direkt wieder zurück zum Absender.

Ja und Du glaubst jetzt, dass ich mir das gefallen lassen würde? Nichts da, ich habe Ware bestellt und will die ordnungsgemäß zugestellt bekommen. Dass ich die Annahme verweigert habe, kann mir ohnehin niemand nachweisen.

WhiteShark schrieb:
Ich war selbst mal ne Weile Bote ...

Das kann ich mir aufgrund unserer bisherigen Diskussion ehrlich gesagt nicht vorstellen.

WhiteShark schrieb:
Transportverpackung, nun von der bekommt der Endkunde nichts zu sehen.

Aber genau um die ging es. Und natürlich bekommt die der Kunde zu sehen. Wenn Du so gerne googelst, dann schau doch mal nach "Palette" und "Redcoon". Und nein, der Händler muss die Produktverpackung nicht zurücknehmen. Lies Dir Deine Links nochmal genau durch. ;)

werkam schrieb:
Als Empfänger kann man den Erhalt der Ware unter Vorbehalt einer späteren Prüfung annehmen und sollte es auch so kenntlich machen
, verlangt der Absender (wie in diesem Fall) das der Empfänger die Ware sofort kontrollieren muss
, wartet der Fahrer der Spedition auch wohl solange bis es ausgepackt wurde.

Richtig.
 
Im Zweifel kann sich der Kunde dann nur beschweren. Mit Glück kommt die Beschwerde dann noch rechtzeitig an
Wessen Glück, das des Fahrers der dann zum nächsten Ersten ALG beantragen kann, das er dann auch ohne Sperre nicht bekommen wird da er selbstverschuldet gekündigt wurde?
 
Zuletzt bearbeitet:
Deliberation schrieb:
Ja und Du glaubst jetzt, dass ich mir das gefallen lassen würde? Nichts da, ich habe Ware bestellt und will die ordnungsgemäß zugestellt bekommen. Dass ich die Annahme verweigert habe, kann mir ohnehin niemand nachweisen.
Bei Annahme verweigert bedarf es aber keiner Unterschrift. Und im Zweifel steht es Aussage gegen Aussage.

Das kann ich mir aufgrund unserer bisherigen Diskussion ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Waren auch nur 6 Jahre als Bote.

Aber genau um die ging es. Und natürlich bekommt die der Kunde zu sehen. Wenn Du so gerne googelst, dann schau doch mal nach "Palette" und "Redcoon". Und nein, der Händler muss die Produktverpackung nicht zurücknehmen. Lies Dir Deine Links nochmal genau durch. ;)
Bei größeren Lieferungen kann es natürlich schon passieren das es mit Transportverpackung in die Wohnung transportiert wird.
Die wird dann auch mitgenommen.


Und nochmals: Der Bote muss nicht warten bis ausgepackt ist und wird das auch kaum machen. Außer es ist in der Dienstleistung mit enthalten, was aber nur bei Speditionen der Fall ist.


Und so schnell verliert ein Bote nicht seinen Job. Die sind froh über jeden der diesen Job macht. Da muss man sich einiges zu Schulden kommen lassen um rauszufliegen.
 
WhiteShark schrieb:
Bei Annahme verweigert bedarf es aber keiner Unterschrift. Und im Zweifel steht es Aussage gegen Aussage.

Genau. Und mir wird man wahrscheinlich nicht glauben, weil ich die Lieferung der Ware zwar ständig anmahne, sie bei Lieferung dann aber begründet nicht annehme? Witzige Vorstellung!

WhiteShark schrieb:
Bei größeren Lieferungen kann es natürlich schon passieren das es mit Transportverpackung in die Wohnung transportiert wird.

Eben, ging ja auch um normale Speditionen und nicht solche, die Kleinstpäckchen mit dem Laster liefern. ;)

WhiteShark schrieb:
Und nochmals: Der Bote muss nicht warten bis ausgepackt ist und wird das auch kaum machen. Außer es ist in der Dienstleistung mit enthalten, was aber nur bei Speditionen der Fall ist.

Gähn... worum ging es nochmal im ersten Beitrag?
 
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