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Tandeki
Gast
WhiteShark schrieb:Natürlich darf er beim Nachbarn abgeben.
Nein, der Nachbar ist nicht der Empfänger.
WhiteShark schrieb:Will man das nicht, so muss man das vorher so angeben.
Anders herum wird ein Schuh daraus: man kann einem Lieferunternehmen eine schriftliche Erlaubnis erteilen, das Paket NICHT an die eigene Person, ein volljähriges Haushaltsmitglied oder einen Bevollmächtigten zu geben. Deshalb ist die DHL auch über Monate mit den Kärtchen umhergelaufen und hat das Abstellen oder Abgeben beim Nachbarn als tolle Sache beworben. Die wollten einfach möglichst viele Unterschriften, um die Pakete schnell loszuwerden.
Hier ein Beispiel dafür:
https://www.dhl.de/de/paket/pakete-empfangen/wunschnachbar.html
Das wäre NICHT nötig, wenn sich DHL seiner Sache sicher wäre. Aber die DHL weiß genau, dass sie im Ernstfall haften muss, wenn die Lieferung durch Abgabe beim Nachbarn oder Abstellen im Treppenhaus abhanden kommt.
WhiteShark schrieb:Beim Nachbar hat man ja eine Unterschrift.
Was interessiert mich als Besteller die Unterschrift vom Nachbarn? Ich habe einen Anspruch auf Lieferung der Ware, nicht mein Nachbar.
WhiteShark schrieb:Die Nachbarschaftsabgabe ist bei jedem lieferdienst in den AGBs vermerkt.
Das ist korrekt, spielt für mich als Besteller aber keine Rolle. Der Versender hat einen Vertrag mit dem Lieferunternehmen, nicht ich. Ich habe als Besteller einen Vertrag mit dem Händler und deshalb muss dieser dafür sorgen, dass mich das Paket mit der Ware erreicht. Wird das Paket beim Nachbarn abgegeben, hat mich das Paket nicht erreicht. Sollte sich das nicht ändern, bleibt der Anspruch meinerseits auf Lieferung der Ware erhalten. Das Speditionsunternehmen kann dann gerne mit dem Nachbarn darüber streiten, wo das Paket hingekommen ist. Und der Versender kann gerne mit dem von ihm beauftragten Lieferunternehmen streiten, wieso ich als Kunde kein Paket bekommen habe. Wenn das Paket aber durch Abgabe bei einem Nachbarn oder Abstellen im Treppenhaus verschwunden ist (soll z.B. in Berlin sehr oft vorkommen), dann würde ich IMMER den Händler zur Erfüllung seiner Lieferpflicht ermahnen. Denn bis MICH PERSÖNLICH die Ware erreicht, ist der Händler dafür verantwortlich, dass sie mich erreicht.