Sammelthread Aktien kaufen, verkaufen und Fragen

Cokocool schrieb:
Du kannst z.B. den gleichen ETF in mehreren Depots besparen.
  • 2010 - 2020: A1JX52 bei der Ing
  • 2020 - 2030: A1JX52 bei TR
  • 2030 - 2040: A1JX52 bei was auch immer
Alternativ mehrere ETFs im gleichen Depot
  • 2010 - 2020: A1JX52
  • 2020 - 2030: A3D7QX
  • 2030 - 2040: A1JJTD
So kann man Fifo etwas besser kontrollieren und Anteile mit viel Gewinnen möglichst spät verkaufen.
Hört sich erstmal gut an, aber ich habe das mal an meinem Depot durchgespielt.
Wenn ich die Fonds der älteren Gruppe verkaufe kann ich 30t€ erlösen und habe dafür 16t€ eingesetzt.
Wenn ich durch den Verkauf der jüngeren Fonds auch 30t€ erlösen will, verkaufe ich Anteile für die ich 25t€ investiert habe. Klar, dort hat der Zinseszins-Effekt ja noch nicht so lange gewirkt.

Daraus ziehe ich den Schluß, das es doch besser ist FIFO zu befolgen.
Ergänzung ()

Punsch schrieb:
du verkaufst ja mit Verlusten also bist du ja da schon negativ
Ich realisiere Verluste, die sonst nur auf dem Papier stehen. 10 Jahre später ist das Papier doch so oder so im Plus, dann kann ich das nicht mehr tun.
Punsch schrieb:
Sprich, du verkaufst mit -1000€ dann rechnest 1000€ gewinn gegen und bist bei 0.
Oder du lässt alles so und bist auch bei 0
Mit dem Unterschied, das ich für die 1000€ keine Steuern gezahlt habe und im Falle des späteren Verkaufs beider Papiere auf die 1000€ 25% KaSt anfallen.

Aber ich sehe schon ich muss mir früher oder später mal einen Steuerberater suchen der sich mit Steueroptimierung bei Wertpapieren auskennt.
 
Micha- schrieb:
Wenn ich die Fonds der älteren Gruppe verkaufe kann ich 30t€ erlösen und habe dafür 16t€ eingesetzt.
Wenn ich durch den Verkauf der jüngeren Fonds auch 30t€ erlösen will, verkaufe ich Anteile für die ich 25t€ investiert habe.
Es geht nicht um dein Investiertes Kapital, sondern um die Gewinne (nur die werden Versteuert)
Jeh länger diese Gewinne in deinem Depot liegen, desto länger wirkt der Zinseszins Effekt.
Das eine mal zahlst du auf 14000€ Steuern --> ~3000€
Das andere mal zahlst auf 5000€ Steuern --> ~1200€
Im Depot hast du also ~2000€ weniger, welche sich grob alle 10 Jahre Verdoppeln.
Micha- schrieb:
Daraus ziehe ich den Schluß, das es doch besser ist FIFO zu befolgen.
Wenn du gerne möglichst viele Steuern zahlen willst...
 
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OK, jetzt habe ich es gecheckt. Das bedeutet das ich am Ende immer höhere Beträge entnehmen muss, da die Steuerlast immer größer wird.
 
Lol. Ja du hast dann auf 1000€ keine Steuern gezahlt aber auch keinen Gewinn erzielt weil du ja mit 1000€ Verlust verkauft hast. Du hast da wohl paar Denkfehler in deinem Steuersparmodell.
Und wie mein Vorredner schon erklärt hatte ist fifo natürlich schlecht für dich.
Darum alle 10 Jahre einen neuen ETF besparen oder den gleichen mit dem anderen Depot...
 
Punsch schrieb:
Ja du hast dann auf 1000€ keine Steuern gezahlt aber auch keinen Gewinn erzielt weil du ja mit 1000€ Verlust verkauft hast. Du hast da wohl paar Denkfehler in deinem Steuersparmodell.
Ich denke nicht.
 
Micha- schrieb:
Solltest du mal versuchen, ist manchmal gar nicht so schlecht. ;-)
Nicht böse gemeint, die Steilvorlage wollt ich einfach nutzen.

Aber das Argument, dass man den Verlust eines Papiers bei späterem Kauf nicht mehr steuerlich nutzen kann, weil das Papier dann "mit Sicherheit im Plus ist", ist für mich ein Denkfehler.
Man nutzt dann im Moment des Verkaufs genau diesen Papiers den vorherigen Verlust in soweit steuerlich aus, als dass man auf die 1000€ plus, die das Papier wieder auf Null gebracht haben, eben keine Steuer zahlt.
Auf 1000€, die man in der Zeit mit einem anderen Papier macht, zahlt man dann hingegen Steuern, wenn man nicht das ursprünglich Verlustige verkauft.
 
Ja, ihr habt recht. Bauchgefühl hilft bei dieser Materie nicht weiter. Ich habs durchgerechnet und es kommt plus/minus 0 raus.
 
Habe als Börsenneuling da mal eine Frage zur Quellensteuer. Also ich würde gerne in US-Einzelaktien und in europäischen-Einzelaktien wie Novo Nordisk (Dänemark) investieren. Kommt die Quellensteuer nur bei Dividendenzahlungen zum Tragen oder auch beim Verkauf mit Kursgewinn?

Dann noch kurz eine Frage in Sachen Steuererklärung: wie ich im Netz lese muss man die Vorabpauschale bei der Steuererklärung angeben. Gibt es abgesehen von der Vorabpauschale irgendetwas anderes was man bei der Steuerklärung angeben muss? Ich bin davon ausgegangen, dass der Broker alles an Steuern (z.b. Kapitalertragssteuer) automatisch an das Finanzamt abführt und man bei seiner Steuerklärung gar nichts angeben muss. Deswegen war mir das mit der Vorabpauschale ganz neu.
 
Benegt schrieb:
Ich bin davon ausgegangen, dass der Broker alles an Steuern (z.b. Kapitalertragssteuer) automatisch an das Finanzamt abführt und man bei seiner Steuerklärung gar nichts angeben muss.
Das ist auch mein Kenntnisstand. Du musst/solltest nur was angeben, wenn der Freibetrag nicht, oder nicht optimal gesetzt wurde.
 
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Es lohnt für viele Leute noch aus einem anderen Grund, die Kapitalerträge, auch als Vorabpauschale, vollständig in der Steuererklärung anzugeben: Die Günstigerprüfung.

Über dem Freistellungsbetrag werden ja immer 25%+ abgezogen. Der individuelle Gesamtsteuersatz, der dann Kapitaleinkünfte über der Freistellung vollständig miteinschließt ist oft niedriger, weshalb man noch was zurückbekommt. Verschlechtern kann man sich mit der Beantragung der Günstigerprüfung bei der Erklärung (Einfach Haken in Elster z.B.) nie.

Aber korrekt, bei einem Broker der automatisch abführt, muss man später nichts mehr machen, auch nicht in Sachen Vorabpauschale. Es gibt allerdings auch ausländische, "steuerhässliche" Broker, die manuelle Arbeit erfordern.
 
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Zumal das ja wirklich nur ein paar Minuten Arbeit macht. Vom Broker bekommt man ja einen Steuerreport, wo ganz genau drin steht welche Beträge man in welche Zeile der Anlage KAP eintragen muss.

Aber von ausländischen Brokern kann ich auch ein Lied singen, da ich nebenbei mit Optionen handle. Geht alles, wenn man es einmal verstanden hat und sich seine Excel-Sheets und Python-Scripte gebastelt hat. Aber da merkt man erst wie absurd die deutsche Gesetzgebung bei der Versteuerung von Kapitalerträgen ist...
 
milliardo schrieb:
Aber korrekt, bei einem Broker der automatisch abführt, muss man später nichts mehr machen, auch nicht in Sachen Vorabpauschale. Es gibt allerdings auch ausländische, "steuerhässliche" Broker, die manuelle Arbeit erfordern.
Okay, danke! Dann verstehe ich die Aussage vom bayrischen Rundfunk in diesem Artikel nicht:

https://www.br.de/nachrichten/wirts...llen-2024-steuern-an-berechnung-hoehe,Tzk9GQj

Ich zitiere den betreffenden Absatz:

Muss man die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?​

Die Vorabpauschale muss in der Einkommensteuererklärung unter der Anlage KAP ("Einkünfte aus Kapitalvermögen") angegeben werden. Dort müssen alle Kapitalerträge des Steuerpflichtigen erfasst werden, inklusive der Vorabpauschale.

Deutsche Banken rechnen die Vorabpauschale automatisch aus. Genauso wie alle anderen Steuern auf das Ersparte. In der Regel bekommen Anleger von der Bank auch eine genaue Anleitung, wo und wie sie alles in ihrer Steuererklärung angeben müssen.
 
milliardo schrieb:
Der individuelle Gesamtsteuersatz, der dann Kapitaleinkünfte über der Freistellung vollständig miteinschließt ist oft niedriger [...]
Man muss schon den Grenzsteuersatz heranziehen. Dadurch wird es natürlich für weniger Leute relevant. Aber die Günstigerprüfung schadet ja auch nicht, wenn der individuelle Grenzsteuersatz höher liegt.
 
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Benegt schrieb:
Dann verstehe ich die Aussage vom bayrischen Rundfunk in diesem Artikel nicht
Wenn deine gesamten Kapitalerträge vom Freibetrag gedeckt sind - was willst du dann in der Steuererklärung angeben? Nur damit das FA dann prüfen kann, das deine Kapitalerträge wirklich weniger als 1001€ sind?
 
Wie erwähnt, ich habe keine Ahnung was der bayrische Rundfunk sich bei dem Artikel gedacht hat...sorgt nur für absolute Verwirrung. Ich weiß es auch nur so, dass wenn es sich um einen in Deutschland befindlichen Broker handelt, dass man in der Steuererklärung nichts angeben muss da der Broker alles für einen abwickelt.
 
@Micha- Sparer-Pauschbetrag sind glatt 1 000 €, nicht 1 001 €.

@Benegt
Der Artikel ist in dem Fall durchaus verwirrend. Der Satz
Dort müssen alle Kapitalerträge des Steuerpflichtigen erfasst werden, inklusive der Vorabpauschale.
gilt dann, wenn man noch nicht in Deutschland versteuerte Kapitalerträge im betreffenden Jahr hat. Also bspw. bei ausländischen Konten oder privat vergebenen Krediten.
Wer keine Kapitalerträge oder ausschließlich bereits in Deutschland versteuerte (u.U. über einen Freistellungsauftrag) Kapitalerträge hat, ist auch nicht zur Abgabe einer Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung verpflichtet. So zumindest mein Kenntnisstand.

Wie oben ausgeführt schadet es aber auch auf keinen Fall.
Man trägt die Kapitalerträge ein, ggf. einen Freistellungsauftrag, der bereits dagegen gerechnet wurde und gut ist.
 
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@Micha- Stimmt, hast du. Und ich weiß gerade nicht, ob es in der Anlage KAP Cent-Stellen gibt. Falls nicht wären 1 000,99 € ja ebenfalls auf 1 000 € abzurunden.
Ich versuche nächstes mal genauer hinzuschauen. (Aber die Zahl ist dazu geeignet, Verwirrung zu stiften. ;-P)
 
Micha- schrieb:
Lies bitte richtig. Ich schrieb
Exakt dort werde ich für 2023 sehen, was das Finanzamt macht. Meine ehemals 801€ waren auf zwei Banken/Broker aufgeteilt, die haben nach irgendeiner (wohl falschen) Formel umgerechnet, womit ich jetzt mathematisch auf 1000,30€ Feistellung für 2023 komme. Also >1000€ und <1001€

Sind jetzt wohl mathematisch 0,30€ Steuerhinterziehung, falls dabei auf Cent und nicht auf volle Euro gerechnet wird.

Jedenfalls muss ich jetzt für 2024 einen Freistellungsauftrag anpassen, obwohl die (Dank Vorabpauschale) schon beide aufgebraucht sind. Jetzt muss ich halt fürs Tagesgeld 0,30€ nachzahlen.
 
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