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da viele Autofahrer von rechts einfach in die Mitte ziehen ohne das rechtzeitig anzuzeigen. Speziell denke ich da auch an LKWs...
Das gleiche kann dir auch auf der Linken Spur passieren. Deshalb heißt es ja, vorausschauend Fahren, und zu gleich sich der Straßen/Verkehrsbedingungen anzupassen
Das hat damit nichts zu tun.
Siehe oben :D
Edit:
und bei einer Geschwindigkeit >200 biste nur am wechseln, da in der Mitte i.d.R. viel langsamer gefahren wird.
Überholen ist wieder etwas anderes
 
CyberdyneSystem schrieb:
Das gleiche kann dir auch auf der Linken Spur passieren. Deshalb heißt es ja, vorausschauend Fahren, und zu gleich sich der Straßen/Verkehrsbedingungen anzupassen

naja LKWs dürfen nicht auf die linke Spur, fallen die schonmal weg. Und die Omas und unsicheren Autofahrer fahren nicht auf die linke Spur, soviel zu meiner Theorie. :lol:
 
Nicht? ich kenne zweispurige Autobahnen, und auch LKW´s dürfen auf die Linke Spur zum Überholen, solange der Überholvorgang schnell geht. Ebenfalls habe ich schon des öfteren erlebt, das nicht nur Omas und Opas, sondern Menschen mit jeder Nationalität und Altersgruppe ohne zu schauen, auf die Linke Spur gezogen sind...

Da fehlt dir aber noch eine Menge Praxis kann das sein?
 
Und selbst da kann jederzeit jemand von der Mittleren Fahrspur auf die Linke ziehen ohne zu schauen!
Ich sehe schon, hat keinen Sinn weiter dir das zu erklären :(
 
Sagt mal, findet ihr dieses Angebot auch so gut? Klick
Bis auf die Farbe macht der mir nen guten Eindruck, dazu von einem Vertragshändler, auch wenns einer für Nissan ist...
 
gutes angebot, läuft, solange alles seriös abläuft...

Mein gott jetzt hab ich aber ne diskussion angeregt.
Ich meinte natürlich auch nur 160 wenn ich überhole, denn durchgehend links kann man da auch nicht fahren.

Dass du da erst in den 4ten schaltest glaube ich nicht, kein wagen ist so übersetzt, was bringen sonst 4te, 5fte, und mittlerweile 6te ?

Aber egal, es ist auf jeden fall ansichtssache.
54PS reichen bei dem gewicht, ein bisschen mehr könnten sein, aber alles über 100 ist in meiner ansicht schon wieder spaß, oder halt eben muss bei ganz dicken karossen!
 
Sieht sehr gepflegt aus.
Lass dir auf jedenfall sagen wer die VB waren und was die mit dem Auto gemacht haben.
Weil 70tkm in 9 Jahren ist nix.
Sind nichtmal 8tkm im Jahr.
Was wiederrum die Vermutung entstehen lässt, dass es ein Einkaufsauto von einer Hausfrau gewesen sein könnte und somit zum Großteil im Stadtverkehr bewegt wurde, was eher als Nachteil anzusehen ist.

Aber Händler ist schonmal gut, denn da hast du auf jedenfall (gesetzlich vorgeschrieben) 1 Jahr Garantie !
 
Direkt zuschlagen wollte ich jetzt noch nicht, da es mir erst in ein paar Wochen richtig in den Kram passt und ich noch einige Sachen vorher klären muss, bin nur gestern drauf gestoßen und so sah das echt gut aus, fast zu gut für den Preis. Wenns den in ein paar Wochen noch gibt, könnte es vllt. wirklich der werden.

Stadtauto ist schlechter wegen zusätzlichem Verschleiß?

Hab ich nicht nur Gewährleistung? Garantie ist doch eine freiwillige Leistung (die Autohäuser sich bei gebrauchten meistens gut bezahlen lassen).
 
Richtig.
Langstrecke ist für einen Motor gesünder als ständig Stop&Go.

Und nein, beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler hast du gesetzlich 1 Jahr Garantie.
Der Händler haftet für alle Schäden, außer Verschleißteile natürlich.
 
Die meisten händler haben allerdings ne kilometerklausel, z.b. ab 100tkm nur 60% der teile.
 
D.h. sobald in dem Jahr was kaputt geht am Auto, was kein typisches Verschleißteil ist, muss der Händler dafür aufkommen, solange ich nicht über der Kilometerklausel bin? :)
Das wäre natürlich genial, gilt das auch beim normalen 0815-Händler an der Ecke? Ich meine wenn der bis dahin pleite ist ists natürlich Brühe damit, aber ansonsten muss er dafür aufkommen?
 
Ja.

http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/k...aengelhaftung/default.asp?quer=recht_und_rat#

Hier zum Lesen.

Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen !

Bei den meisten Händlern kannst du auf 2 Jahre erhöhen, würde ich machen, lohnt sich meist schon wenn nur ein Teil kaputt geht!
Sollte aber nicht über 250€ kosten (je nach Fahrzeug)
 
Genau der Punkt, den Du zitiert hast, entspricht einer Gewährleistung. In deiner Quelle steht etwas weiter unten auch, dass nur eine einjährige Gewährleistung Pflicht ist, wo man halt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr hat...
 
Weil ind anderen Ländern ist das ja teilweise um einiges teurer als bei uns. Habe mal was von einer Luxussteuer gehört z.B in Österreich, da hat der vollausgestatte Audi A3 dann dort aufeinmal ca 60 oder 70k Euro gekostet neu.

Bin mir da gerade aber nicht 100%ig sicher.
Korrekt. Österreich ist das einzige Land der Welt in dem es eine Normverbrauchsabgabe gibt.

Aktueller S3 --> +11% NoVA zum Listenpreis.
Das sind 11% die direkt an das Finanzministerium wandern. (zusätzlich wird darauf noch 20% Mehrwertsteuer draufgerechnet)

Listenpreis S3 (~45000€)
+11% Nova davon
+20% MwSt von der Gesamtsumme (Listenpreis + Nova)
_______
=Handelspreis

Laut geltendem EU Recht sind Steuern auf Steuern nicht erlaubt.....aber es tut sich leider trotzdem nichts in diese Richtung.
 
Zu "Garantie" statt drauf zahlen, einfach dazu Handeln ;)
-> Probefahren dabei nen Paar Sachen findne die du Kritisieren kannst dann erst mal auf 4,5k gehen er sagt nein du 4,6? er Gegenangebot 4,9 du nein 4,6 er nein du 4,7 nein er 4,8 du ok 4,8 + Garantie wie auch immer Improvisation ;) und immer nett und höflich bleiben.

@Sherman123
Wie sieht das bei euch dann mit Import bzw. Export Wagen aus?
Heißt das dann gut gesagt wenn ihr z.B: nen Wagen in Deutschland kauft diese "Steuern" auch ncoh bezahlen müsst?
Naja ne Komische "Regelung" :D
 
Also ich hab schon 2 Gebrauchtwagen gekauft und da war immer 1 Jahr GARANTIE dabei, ohne dass ich das extra bezahlt habe.
Vllt. war das aber schon im Preis mit einberechnet, weiss ich jetzt nicht.

Mich würde die genaue gesetzliche Lage auch interessieren.
Hat man nun Garantie oder "nur" Gewährleistung, d.h. Garantie nur in den ersten 6 Monaten?
 
Der Händler ist nur zu einer Gewährleistung verpflichtet. Das gilt übrigens auch für andere Artikel. Bei neuen Waren sind zwei Jahre Gewährleistung vorgeschrieben. Garantie ist nur eine freiwillige (oder kostenpflichtige) Sache der Händler.
Die Sache mit der Beweislastumkehr nach sechs Monaten gilt aber für beides meines Wissens.
 
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