Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie im Falle des Widerrufs verpflichtet, dem Verkäufer Wertersatz zu leisten. Auch hier wird nach Art der Leistung unterschieden:
Waren
Bei einem Kaufvertrag wird Wertersatz fällig, wenn die Ware an Wert verloren hat, weil Sie nicht sorgfältig mit ihr umgegangen sind. Konkret bedeutet das: Sie dürfen die Ware auspacken, um die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise zu prüfen. Sie sollten dabei mit der Ware so umgehen wie beim Einkauf im Geschäft. So dürfen Sie beispielsweise ein Kleidungsstück nur anprobieren, aber nicht länger tragen. Voraussetzung für die Wertersatzpflicht ist allerdings, dass der Unternehmer Sie vor Vertragsschluss auch wieder per Post oder E-Mail darüber informiert hat. Sie sollten die Ware also während der Widerrufsfrist mit hoher Sorgfalt betrachten, prüfen und behandeln.