Fairerweise sollte man es dann eben auch nicht kaufen nennen dürfen, sondern eben "Leihen über einen nicht definitierten Zeitraum (garantiert 30 Tage)".
Ich nehme an du besitzt irgendwas, zu dem auch du eine gewisse "Verbundenheit" verspürst, ob das nun ein Haus, ein Auto oder ein Kleidungsstück ist spielt gar keine Rolle. Und das Recht wäre immer auf deiner Seite, auch wenn der Dachdecker deines Vertrauens sich "seine" Ziegel zurückholt.
Und Medien/Bücher sind auch für ein Erbe durchaus interessant, nicht weil sie einen großen materiellen Wert haben, sondern weil sie einem vielleicht sogar helfen können mit dem Verlust umzugehen oder bestimmte Handlungsweisen des verlorenen Menschen zu verstehen.
Das muss für dich auch alles gar nicht relevant sein, aber man sollte zumindest verstehen können, dass es manchen Leuten vielleicht wichtig ist und das bei digitalen Medien eben kein ausreichender Verbraucherschutz herrscht.