CD schrieb:
... Der Publisher geht hier nur auf Nummer Sicher und richtet sich nach der gültigen Rechtsprechung, die allerdings meiner Meinung nach so langsam mal an das 21. Jahrhundert angepasst werden sollte.
Die müsste nicht nur dringend angepasst werden, sondern mal vollständig überarbeitet werden. Das ganze Konstrukt der BPjM gehört überdacht und überarbeitet.
Jeppo schrieb:
Schon einmal darüber nachgedacht, dass nicht ihr bevormundet werden sollt, sondern Minderjährige geschützt werden sollen?
Aber Hauptsache Ich, Ich, Ich...der Keller scheint wohl egozentrische Weltbilder zu fördern.
Ich weiß gerade nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Es liegt daran, dass du erst mal einen Satz hier nieder schreibst und gleichzeitig anderen dann Vorwirfst, dass sie im Keller leben und daher ein egozentrisches Weltbild hätten, dabei zeigt der erste Satz, dass wohl dieses eher bei dir der Fall ist.
Die ersten Nazisymbole sah ich als 3-4 jähriger im Fernsehen Nachmittags in einer Dokumentation. Bis zu meinem 8 Lebensjahr wusste ich nicht mal wofür dieses Symbol stand und hab alle möglichen Formen und Symbole auf meinen Block gekritzelt. Das führte dann zum Aufstand der Lehrerin, wüsten Beschimpfungen meiner Person, einen Schulverweis bei einem 8 Jährigen, der das ganze Drama nicht verstand und sogar einer Handgreiflichkeit der Lehrerin mir gegen über, nämlich einer Ohrfeige, die aber auf Grund des bösen Symboles nie verfolgt wurde.
Hat mich da der Staat geschützt als Kind vor diesem Symbol? Nein hat er nicht, da er nämlich Ausnahmen definiert. Wissenschaft und Kunst.
Dann geh ich mal weiter: Comic-Buchladen, Nazisymbole in Comic-Büchern und Mangas, die man - sofern es den Verkäufer nicht interessiert - auch bereits als Minderjähriger kaufen kann. Wo schützt da bitte der Vater Staat die Minderjährigen?
Aber bei Computerspielen wird dann der Schlussstrich gezogen, die sind keine Kunst. Wer entscheidet das jedoch? Der Richter im Zweifelsfall, da er der Richter ist. Nur dass Kunst dann im Auge des Betrachters liegt.
Nein, es geht hier zwar um den Schutz von Minderjährigen, dieser Schutz wird jedoch in Deutschland durch Verbot und damit indirekter Zensur erreicht und dazu ist es auch noch Nutzlos und birgt für die, die es eigentlich nicht mehr betrifft, rechtliche Stolperdrähte und unnötige Probleme.
Ich bestreite nicht den Sinn von FSK und/oder USK, jedoch bestreite ich die Nützlichkeit der BPjM und ja die BPjM ist eine Institution zur Zensur, nur eben Nachzensur.