Der Rundfunkbeitrag ist zweckgebunden und deshalb keine Steuer. Dein Beispiel ist eine klassische Steuer, denn sie wird zwar auf bestimmte Dienstleistungen erhoben, ist aber an keinen Zweck gebunden.Yuri schrieb:@Galatian Steuern können sehr wohl zweckgebunden sein, siehe Feuerschutzsteuer.
Mal ein Beispiel, was die Reaktionären hier in der Diskussion eher verstehen: Wenn der ÖR eingestampft wird, fällt auch die Abgabe weg. Wenn aber die gesamte kaiserliche Marine versenkt wird, zahlen wir trotzdem bis heute Schaumweinsteuer. Warum der erste Fall alle aufregt, der zweite aber nicht - keine Ahnung.
Interessant, dass das so eine Aufregung erzeugt. Muss so eine Art Beißreflex sein, weil es um des Deutschen Heiligtum, sein Auto, geht .