aid0nex schrieb:
Soweit juristisch richtig, defacto sind sie aber sehr ähnlich zu Steuern: Eine staatliche Instanz zwingt dich zur Abgabe geldlicher Mittel um daraus für die Allgemeinheit einen vermeintlichen Mehrwert zu schaffen.
Es ist ein Beitrag. Um das mal sauber zu definieren:
Es gibt im öffentlichen Recht Steuern, Gebühren und Beiträge. All das sind Abgaben und werden in unterschiedlichen Sachverhalten erhoben. Der Beitrag wird zweckgebunden erhoben, bei einer Steuer wäre das nicht der Fall. Mit einem vermeintlichen Mehrwert für die Allgemeinheit hat das qua Definition nichts zu tun. Der kann sich ergeben, ist aber nur eine mögliche Folge und nicht zwingend.
aid0nex schrieb:
Dein Argument ist inhalts- und bedeutungslos. Leider wird jeder Mensch der irgendeine Form von elektronischen Mediengerät besitzt defacto dazu gezwungen die Abgabe zu leisten, auch wenn dieser die ÖRR Inhalte nicht konsumiert. Das wird soweit hoch eskaliert dass am Ende Zwangsvollstrecker vor deiner Haustür stehen wenn du dich weigerst zu bezahlen.
Auch das ist wie bei jeder anderen Art von Abgabe. Es ergeht ein Bescheid auf Zahlung, kommt man dem nicht nach, so erfolgt erst eine Mahnung und dann steht irgendwann der Vollzugsbeamte vor der Tür.
Das das in diesem Zusammenhang immer so betont wird, ist einfach die persönliche Ablehnung dieser Abgabe. Der Sachverhalt ist aber genauso wie bei hunderten anderen gleich gelagerten Sachverhalten. Wenn man die Einkommensteuererklärung nicht macht, dann schätzt das Finanzamt und sperrt das Konto und pfändet, die sind da noch viel schneller.
Ändern kann man das nicht, in dem man bockig aufstampft und sagt, wie doof das doch ist, dass das jeder zahlen muss. Immerhin ist es durch die Umstellung auf einen haushaltsbezogenen Beitrag schon mal unkomplizierter geworden, was war das vorher z.B. immer ein Drama wenn volljährige Kinder noch zu Hause wohnten ...
Und an der Beitragspflicht für KFZ ändert sich in diesem Fall auch nichts, privat bleibt unter der Haushaltsabgabe gedeckt, Firmen-KFZ zahlt so wie vorher auch.